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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Graz: BZÖ-Kandidatin wegen Verhetzung verurteilt

Sie ist eine von denen, gegen die die Grü­nen mit Kla­gen vor­gin­gen. In den aller­meis­ten Fäl­len gaben sich die Grü­nen mit Ehren­er­klä­run­gen und Ver­glei­chen zufrie­den, in eini­gen weni­gen wur­de aber auch Straf­an­zei­ge erstat­tet. Die ehe­ma­li­ge stei­ri­sche BZÖ-Poli­ti­ke­rin Sil­via B. stand des­halb am Frei­tag wegen Ver­het­zung vor dem Lan­des­ge­richt Graz. Ihre Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie war wenig über­zeu­gend, wes­halb sie ver­ur­teilt wurde.

13. Juni 2016

Sil­via B. nennt sich auf Face­book schon seit gerau­mer Zeit Sili­va B. So ant­wor­te­te sie dar­auf, dass Face­book im Vor­jahr angeb­lich ihr gesam­tes Face­book-Kon­to gelöscht hat­te – mit Aus­nah­me des Abschluss-Kom­men­tars: „Sanns jetzt scho kom­plett dep­pert bei FB-mein gesam­tet Econt ist gelöscht””” jetzt reicht es echt!”

Jetzt nennt sie sich auf Face­book im Vor­na­men Sili­va. Erst in den letz­ten Tagen ist sie etwas mil­der gewor­den, spart mit eige­nen Kom­men­ta­ren, teilt statt­des­sen alle mög­li­chen Hass- und Ver­schwö­rer­sei­ten. Sogar ihren eige­nen Pro­zess lässt sie uner­wähnt. Das war nicht immer so.

Im Novem­ber pos­te­te sie über Eva Gla­wi­sch­nig, die Che­fin der Grü­nen, dass die mit­schul­dig sei am Ter­ror­at­ten­tat von Paris: „das Blut von 192 Men­schen klebt an IHREN Händen!!”

Eben­falls im Novem­ber 15 schrieb sie dem TV-Sen­der Puls 4: „Ihr seits sicher der dumms­te Sen­der den wir haben!! Ich hof­fe der nächs­te Anschlag gilt Euch”. Der ORF kommt bei ihr nicht bes­ser weg – dort sit­zen für Sili­va B. „lin­ke Schwei­ne“.

Man soll­te nicht ver­ges­sen – die Frau kan­di­dier­te 2013 für den Natio­nal­rat! Am 10. Lis­ten­platz war sie auf der Bun­des­lis­te des BZÖ gereiht. Mit einem Platz im Natio­nal­rat wur­de es nichts, dafür mit einem Sitz­platz als Ange­klag­te. Sie hat­te auf Face­book zur Flücht­lings­be­we­gung gepos­tet: „Ich habe mir auch eine Faust­feu­er­waf­fe gekauft. Bei mir wur­de schon zwei Mal ein­ge­bro­chen. Nur dies­mal fack­le ich nicht lan­ge – Schuss und aus, die Stra­fe neh­me ich ger­ne in Kauf.“

Als sie der Rich­ter frag­te, ob tat­säch­lich bei ihr ein­ge­bro­chen wor­den sei, muss­te Sili­va B. aller­dings ver­nei­nen: „Nein, bei mir nicht – ich hab das nur irgend­wo­her kopiert und gepos­tet.“ Dazu fällt ihr dann noch ein: „Das war eine ein­ma­li­ge Ent­glei­sung. Das heißt nicht, dass ich etwas gegen Flücht­lin­ge habe.“ Zu Flücht­lin­gen fällt ihr auch ein: „Wie weit macht man die Türe auf, wenn ein Flücht­ling anklopft? Na maxi­mal neun Mil­li­me­ter und nur eine Armlänge.”

Dem Rich­ter reich­te das für eine Ver­ur­tei­lung. Drei Mona­te bedingt sind eigent­lich noch ziem­lich güns­tig für die Flut an het­ze­ri­schen und dro­hen­den Äuße­run­gen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Sili­va B. freut sich mitt­ler­wei­le auf das Grill­fest der FPÖ Feis­tritz­tal – da gibt’s ein Freigetränk.

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Schlagwörter: Beleidigung | BZÖ | Hetze | Klage | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Steiermark | Verhetzung

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