Sein Aussehen entsprach den Erwartungen, schreibt die „Tiroler Tageszeitung“ (24.4.15): „Glatze, stämmige Statur und Tätowierungen bis zum Hinterkopf hinauf entsprachen voll und ganz dem Klischee eines Neonazis.” Damit ist er vermutlich nicht nur vor Gericht auffällig. Der 34-Jährige bemühte sich auch sonst sehr, dem Klischee eines Neonazi zu entsprechen. Auf Facebook zeigte er mit Fotos nicht nur seinen tätowierten Oberkörper, sondern sich auch mit Hitlergruß. In einem Zillertaler Freibad paradierte er mit einem NSDAP-Reichsadler, den er sich auf seinen Rücken eingravieren hatte lassen.
Marcel „Pflegefall” von der Brigade 8
Der Verteidiger versuchte es mit der üblichen Erklärung. Wohl sei sein Mandant schon mit zwölf Jahren in die rechtsextreme Szene eingetaucht und mit 16 Mitglied der NPD und der Jungen Nationaldemokraten gewesen, aber: „Trotz dieser Vergangenheit wurde mein Mandant jedoch nie konkret wegen Wiederbetätigung verurteilt.“ (TT) Das ist auch nicht so schwierig, denn in Deutschland gibt es kein Verbotsgesetz. Für die angeklagten Vorfälle in Tirol machte der Verteidiger den Alkohol verantwortlich, während der Angeklagte selbst beteuerte, mit seiner schon ziemlich lang andauernden Nazi-Vergangenheit gebrochen zu haben.
Über seine Aktivitäten als „Schwadronführer” der „Brigade 8” ist im TT-Artikel nichts zu fidnen. Wie weit war seine „Aufbauarbeit“ fortgeschritten? Die „Brigade 8” ist eine offen neonazistische Vereinigung, die sich in ihrem Äußeren an klassischen Motorrad- bzw. Rockerklubs orientiert: Man trägt Kutten und verwendet auch deren hierarchische Bezeichnungen, gemischt mit NS-Bezeichnungen wie „Gauleiter“. „Brotherhoods” wie die „Brigade 8” haben nach Einschätzungen deutscher Antifa-Gruppen in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Sie sind auch in Organisationsformen wie HoGeSa und Pegida aktiv. Ausführlichere Berichte zu „Brigade 8” finden sich im Blog „Bremer Schattenbericht”.
Der Angeklagte, der umfassend geständig war, wurde von den Geschworenen für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.