Innsbruck: Brigade 8 – Neonazi vor Gericht

2011 war er – nach mehreren Vorstrafen, die nicht näher aus­ge­führt wer­den — aus Deutsch­land ins Tirol­er Unter­land zuge­wan­dert, hat­te als Türste­her und Holzarbeit­er gear­beit­et und so ganz neben­bei offen­sichtlich ver­sucht, als „Schwadron­führer“ der ‚Brigade 8‘ ein entsprechen­des Chap­ter auch in Tirol aufzubauen. Gestern stand er wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung vor einem Geschwore­nen­gericht in Innsbruck.

Sein Ausse­hen entsprach den Erwartun­gen, schreibt die „Tirol­er Tageszeitung“ (24.4.2015): “Glatze, stäm­mige Statur und Tätowierun­gen bis zum Hin­terkopf hin­auf entsprachen voll und ganz dem Klis­chee eines Neon­azis“. Damit ist man ver­mut­lich nicht nur vor Gericht auf­fäl­lig. Der 34-Jährige bemühte sich auch son­st sehr, dem Klis­chee eines Neon­azi zu entsprechen. Auf Face­book zeigte er auf Fotos nicht nur seinen tätowierten Oberkör­p­er, son­dern sich auch mit Hit­ler­gruß. In einem Ziller­taler Freibad paradierte er mit einem NSDAP-Reich­sadler, den er sich auf seinen Rück­en ein­gravieren hat­te lassen.


Brud­er Mar­cel Pflege­fall von der Brigade 8
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Der Vertei­di­ger ver­suchte es mit der üblichen Erk­lärung. Wohl sei sein Man­dant schon mit 12 Jahren in die recht­sex­treme Szene einge­taucht und mit 16 Mit­glied der NPD und der Jun­gen Nation­aldemokrat­en gewe­sen, aber: „Trotz dieser Ver­gan­gen­heit wurde mein Man­dant jedoch nie konkret wegen Wieder­betä­ti­gung verurteilt“ (TT). Das ist auch nicht so schwierig, denn in der BRD gibt es kein Ver­bots­ge­setz. Für die angeklagten Vor­fälle in Tirol machte der Vertei­di­ger denn auch den Alko­hol ver­ant­wortlich, während der Angeklagte selb­st beteuerte, mit sein­er schon ziem­lich lang andauern­den Nazi-Ver­gan­gen­heit gebrochen zu haben.

Über seine Aktiv­itäten als ‚Schwadron­führer‘ der ‚Brigade 8‘ ste­ht lei­der nichts Genaueres im Bericht. Wie weit war seine „Auf­bauar­beit“ fort­geschrit­ten? Die ‚Brigade 8‘ ist eine offen neon­azis­tis­che Vere­ini­gung, die sich in ihrem Äußeren an klas­sis­chen Motor­rad – bzw. Rock­erk­lubs ori­en­tiert: man trägt Kut­ten und ver­wen­det auch deren hier­ar­chis­che Beze­ich­nun­gen, gemis­cht mit NS-Beze­ich­nun­gen wie „Gauleit­er“. ;Broth­er­hoods‘ wie die Brigade 8 haben nach Ein­schätzun­gen deutsch­er Antifa-Grup­pen in den let­zten Jahren an Bedeu­tung zugenom­men – sie sind auch in Organ­i­sa­tions­for­men wie HoGeSa und Pegi­da aktiv. Aus­führlichere Berichte zu ‚Brigade 8‘ find­en sich bei ‚Bre­mer Schat­ten­bericht‘ und am Rock­er Blog.

Der Angeklagte, der umfassend geständig war, wurde von den Geschwore­nen für schuldig befun­den und zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.