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Lesezeit: 9 Minuten

Putzfrau, Priester und Holocaustleugnung auf kreuz.net und gloria.tv

Am Lan­des­ge­richt Wels stan­den zwei Geschwis­ter wegen des Ver­dachts der Holo­caust­leug­nung im Umfeld von kreuz.net und gloria.tv vor Gericht. Nach jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen blieb der Pro­zess kurz, zen­tra­le Fra­gen zu Ver­ant­wor­tung, Lösch­pra­xis und Rechts­la­ge sind wei­ter offen.

23. Apr. 2026
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)

Wie berich­tet man über einen Pro­zess gegen die mut­maß­li­chen Betrei­ber zwei­er Hetz­por­ta­le, von denen eines („kreuz.net“) vor mehr als 13 Jah­ren off­line ging? Unend­lich lan­ge wur­de ermit­telt, ehe am 17. April am Lan­des­ge­richt Wels end­lich eine Schwur­ge­richts­ver­hand­lung wegen des Ver­dachts der Holo­caust­leug­nung (§ 3h Ver­bots­ge­setz) statt­fand. Das vor­läu­fi­ge Ergeb­nis ist jedoch mehr als ernüchternd.

Die dürre Anklage

Den bei­den Ange­klag­ten, einem Geschwis­ter­paar aus Gries­kir­chen, wur­de ange­las­tet, dass sie als Medi­en­in­ha­ber „von ver­schie­de­nen Web­sites“ ver­öf­fent­lich­te Inhal­te mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Gedan­ken­gut nicht gelöscht haben. „Eine drit­te Per­son soll eben­falls dar­an betei­ligt gewe­sen sein“, heißt es wei­ter in der Pres­se­mit­tei­lung des Lan­des­ge­rich­tes Wels, „wobei hier das Ermitt­lungs­ver­fah­ren aus recht­li­chen Grün­den ein­zu­stel­len war. Die Ermitt­lun­gen fan­den inter­na­tio­nal statt (mit­un­ter war das LKA Ber­lin invol­viert). Die Domains sei­en in Öster­reich, jedoch auch von der Schweiz aus betrie­ben wor­den.“ (Her­vor­he­bun­gen im Ori­gi­nal) Es sei erheb­li­cher Auf­wand betrie­ben wor­den, um den Ort des Betriebs zu verschleiern.

Soweit die dür­ren Sät­ze der Pres­se­mit­tei­lung, die trotz Her­vor­he­bun­gen nicht zu erklä­ren ver­mö­gen, war­um mehr als 13 Jah­re lang ermit­telt wer­den muss­te. Auch die Ver­hand­lung am 17. April brach­te kei­ne Auf­klä­rung. Als Tat­zeit­raum leg­te die Ankla­ge die Zeit zwi­schen Febru­ar 2007 bis 1.12.2012 fest.

Die unzähligen Vorwürfe

Der in der Ankla­ge genann­te Tat­zeit­raum ist eben­so wider­sprüch­lich wie unge­nü­gend. Das eine Hetz­por­tal, kreuz.net, war zwi­schen 2004 und 1.12.2012 online, das zwei­te, gloria.tv., wur­de 2005 gegrün­det und hat­te bis Novem­ber 2014 eine nament­lich genann­te Redak­ti­on. Seit 2014 wird es anonym betrie­ben – mög­li­cher­wei­se infol­ge einer Haus­durch­su­chung im August 2013, die am Sitz von gloria.tv in Wien-Leo­pold­stadt und in Gries­kir­chen stattfand.

Das aggres­si­ve­re und durch­gän­gig het­ze­ri­sche Por­tal war kreuz.net. Der Wiki­pe­dia-Ein­trag fasst die Vor­wür­fe an die katho­lisch-fun­da­men­ta­lis­ti­sche Web­site so zusam­men: „Sie ver­brei­te­te auch rechts­extre­me, anti­se­mi­ti­sche, frau­en­feind­li­che, homo­pho­be, dif­fa­mie­ren­de, ras­sis­ti­sche und islam­feind­li­che Inhal­te.“

kreuz.net: "Schwuchtel" (Screenshot 12.1.10)
kreuz.net: „Schwuch­tel” (Screen­shot 12.1.10)

Nicht alle der zahl­rei­chen User:innen waren Rechts­extre­me. Es gab durch­aus eini­ge, die ver­such­ten, gegen den rech­ten Kra­wall anzu­schrei­ben. In der Sum­me aber über­tön­te die rechts­extre­me Het­ze alles. Die redak­tio­nel­len Bei­trä­ge beweg­ten sich zwar zumeist im lega­len Bereich, die Het­ze und der Kra­wall spiel­ten sich in den Leser­fo­ren ab, in denen es durch­wegs Hun­der­te Kom­men­ta­re zu den ein­zel­nen Bei­trä­gen gab. Mit den inner­kirch­li­chen Bei­trä­gen und Pos­tings wur­de vor allem gegen den Papst, fast alle als „libe­ral“ ver­schrie­nen Bischö­fe und deren angeb­li­che Hel­fers­hel­fer Stim­mung gemacht – oft von der Het­ze beglei­tet, es hand­le sich bei ihnen um „Schwuch­teln, Kot­ste­cher, Urin­du­scher, Sodo­mi­ten“, die von der „all­mäch­ti­gen Homo-Lob­by gesteu­ert“ wür­den. Die Medi­en wur­den ger­ne als „Kon­dom-Medi­en“ und Pro­tes­tan­ten als „Pro­test­un­ten“ bezeichnet.

kreuz.net: "schwuchtel", "Tunte" (Screenshot 21.11.06)
kreuz.net: „schwuch­tel”, „Tun­te” (Screen­shot 21.11.06)

Dazu kamen noch jene Kom­men­ta­re, die ein­deu­tig anti­se­mi­tisch und/oder natio­nal­so­zia­lis­tisch waren wie etwa die vom User „Wahr­heit“, der das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP genau­so pro­pa­gier­te wie die SS, ganz offen den Holo­caust leug­ne­te und gegen alles Jüdi­sche hetz­te. Der Neo­na­zi „Wahr­heit“ war bei­lei­be nicht der ein­zi­ge, der sich auf kreuz.net ganz offen natio­nal­so­zia­lis­tisch betä­tig­te. Soweit wir wis­sen, ungestraft.

Im letz­ten Jahr von kreuz.net, also 2012, wur­de nicht nur der Kra­wall noch uner­träg­li­cher und het­ze­ri­scher, auch der Wider­stand nahm zu. Die katho­li­sche Kir­che hat­te sich zwar schon vor­her von kreuz.net distan­ziert, in der Regel aber eher lauwarm.

2012 rich­te­ten sich Reso­lu­tio­nen von Bischofs­kon­fe­ren­zen in Deutsch­land und Öster­reich und Peti­tio­nen gegen Kreuz.net, Straf­an­zei­gen wur­den ein­ge­bracht, meh­re­re Web­sites beob­ach­te­ten kreuz.net, und der „Bru­no Gmün­der Ver­lag” lob­te ein Kopf­geld von 15.000 Euro für die Iden­ti­fi­zie­rung der Ver­ant­wort­li­chen von kreuz.net aus.

Die mut­maß­li­chen Betrei­ber von kreuz.net waren zwar damals schon des Öfte­ren öffent­lich genannt wor­den, aber ohne wei­te­re Kon­se­quen­zen. Ermitt­lun­gen gegen kreuz.net waren schon vor 2012 geführt, aber merk­wür­di­ger­wei­se wie­der abge­bro­chen wor­den. Obwohl es bei kreuz.net nicht um eini­ge weni­ge, son­dern um Hun­der­te, wenn nicht sogar Tau­sen­de straf­recht­lich rele­van­te Kom­men­ta­re ging, war die Zurück­hal­tung auf­fäl­lig. Noch im Dezem­ber 2012 teil­te die dama­li­ge Innen­mi­nis­te­rin Mikl-Leit­ner (ÖVP) mit, dass es kei­ne amts­we­gi­ge Anzei­ge (also eine von Poli­zei oder Staats­an­walt­schaft) gegen kreuz.net gebe, aber sol­che von pri­va­ter Seite.

kreuz.net, User "jolie": "wird da noch so mancher homo in der szene auffliegen vermutet der freche jolie" (Screenshot Bericht Spiegel TV)
kreuz.net, User „jolie”: „wird da noch so man­cher homo in der sze­ne auf­flie­gen
ver­mu­tet der fre­che jolie” (Screen­shot Bericht Spie­gel TV)

Im Schat­ten des kra­wal­li­gen kreuz.net lief zunächst gloria.tv, wobei das „tv“ nicht für Fern­se­hen, son­dern für die Domain­adres­se Tuva­lu steht. Nach der Abschal­tung von kreuz.net spiel­te der Kra­wall dann auf gloria.tv lau­ter. Die Aus­rich­tung war ähn­lich wie bei kreuz.net: anti­se­mi­tisch. het­ze­risch und eben­falls mit NS-Inhal­ten. Bereits 2009 wur­de auf gloria.tv ein den Holo­caust leug­nen­der Kom­men­tar veröffentlicht.

Reto Nay, Grün­der von gloria.tv,

ver­wei­ger­te gegen­über der Kir­chen­zei­tung der Diö­ze­se Linz die Löschung des Kom­men­tars mit der Begrün­dung, es „brau­che die gan­ze katho­li­sche Band­brei­te“. Der Medi­en­rechts­exper­te Wal­ter Ber­ka erklär­te, es lie­ge der schwer­wie­gen­de Ver­dacht auf einen Ver­stoß gegen das Gesetz zum Ver­bot der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung vor. Dazu gab Nay an, das öster­rei­chi­sche oder deut­sche Recht sei für gloria.tv nicht maß­geb­lich, da die Web­site in Mol­da­wi­en regis­triert sei. Auch ein Video, in dem der dama­li­ge Bischof der Pius­bru­der­schaft Richard Wil­liam­son den Holo­caust leug­ne­te, wur­de auf gloria.tv ver­öf­fent­licht. (wikipedia.org)

Reto Nay ist katho­li­scher Pries­ter eben­so wie Mar­kus Dop­pel­bau­er, der auf Wiki­pe­dia – wie sei­ne Schwes­ter – als Redak­ti­ons­mit­glied von gloria.tv genannt wird. Die bei­den waren die Ange­klag­ten in Wels, Reto Nay ver­mut­lich die in der Pres­se­mit­tei­lung des LG Wels genann­te „drit­te Person“.

Der kurze Prozess

Damit sind wir beim Geschwo­re­nen­pro­zess vom 17.4. ange­langt. Nach so vie­len Jah­ren der Ermitt­lung, dem schon in der Haus­durch­su­chung 2013 beschlag­nahm­ten Rech­ner von kreuz.net, der aus­ge­wer­tet wer­den konn­te und den inter­na­tio­na­len Ermitt­lun­gen wür­de man eigent­lich einen umfang­rei­chen und stark fak­ten­ba­sier­ten Pro­zess mit eini­gen Zeug:innen aus den Ermitt­lungs­be­hör­den erwar­ten. Auch ein öffent­li­ches Inter­es­se für die mut­maß­li­chen Betrei­ber von zwei Hetz­por­ta­len, die vor 13 Jah­ren mona­te­lang die Medi­en beschäf­tigt haben, wäre eigent­lich zu erwar­ten gewe­sen. Statt­des­sen folg­ten ein kur­zer, auf einen Ver­hand­lungs­tag ange­setz­ter Pro­zess, ein ein­zi­ger (!) Zeu­ge, der selbst auf kreuz.net geschrie­ben hat und als öffent­li­ches Inter­es­se ein kur­zer APA-Bericht, der nir­gend­wo Erwäh­nung fand.

Aber ein Pro­zess­be­ob­ach­ter war für Stoppt die Rech­ten vor Ort. Daher wis­sen wir, dass die lan­ge Ermitt­lungs­dau­er in den Erör­te­run­gen vor Gericht kei­ne Rol­le spiel­te und nicht begrün­det wur­de. Nur der pro­mi­nen­te Anwalt der bei­den Ange­klag­ten, der Medi­en­rechts­exper­te Micha­el Rami, der auch Mit­glied des Ver­fas­sungs­ge­richts­ho­fes ist, war bei­läu­fig die rhe­to­ri­sche Fra­ge auf, wer sich wohl nach so vie­len Jah­ren über­haupt noch erin­nern kön­ne. Die Ankla­ge, die von der Wie­ner Staats­an­walt­schaft gekom­men sei, wofür die Wel­ser „nichts dafür“ kön­ne, bezeich­ne­te er als „wider­lich“. Rami stell­te fest, dass trotz der Mil­lio­nen Daten, die bei der Haus­durch­su­chung beschlag­nahmt und unter­sucht wor­den sei­en, „nichts gefun­den“ wor­den sei.

Die bei­den Ange­klag­ten konn­ten sich zwar erin­nern, woll­ten aber im Wesent­li­chen nichts sagen. Auf die Fra­ge, wer der Betrei­ber von kreuz.net gewe­sen sei, ant­wor­te­te Mar­kus Dop­pel­bau­er, er wis­se es, wol­le es aber nicht sagen. Auf die Fra­ge, wer kreuz.net finan­ziert habe, ant­wor­te­te er noch knap­per mit „ich nicht“. Schließ­lich erklär­te er auf die Fra­ge, wer Admi­nis­tra­tor der Sei­te gewe­sen sei, dass er nur tech­nisch für die Sei­te zustän­dig war, also nicht Admin, aber auch nicht sagen wol­le, wer es wirk­lich war.

Ähn­lich dürr fie­len auch die Aus­sa­gen sei­ner Schwes­ter Eva aus, die sehr blu­mig auf die Fra­ge nach ihrer Ver­ant­wor­tung bei gloria.tv erklär­te, dass eine Putz­frau zwar auch einen Schlüs­sel habe, aber nie­man­dem ein­fach so auf­sper­ren wür­de. Fürs Löschen von pro­ble­ma­ti­schen Bei­trä­gen erklär­ten sich bei­de nicht zustän­dig. Ent­ge­gen der auf Wiki­pe­dia doku­men­tier­ten Betei­li­gung als Redak­ti­ons­mit­glied erklär­te Mar­kus Dop­pel­bau­er, dass er auf gloria.tv kei­ne Bei­trä­ge ver­fasst habe, weil er „schlecht in Deutsch“, aber gut im Rech­nen sei. Da er den Vor­wurf der Holo­caust­leug­nung in einer poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me als „stark kon­stru­iert“ bezeich­net hat­te, woll­te ihn der Staats­an­walt dazu befra­gen, aber der Ver­tei­di­ger brems­te ihn beim Ant­wor­ten sofort ein.

15.000 Bei­trä­ge sei­en auf kreuz.net erschie­nen – das war so ziem­lich die ein­zi­ge kon­kre­te Aus­kunft, die von ihm kam. Sei­ne Schwes­ter, die nach ihren Anga­ben nur auf gloria.tv tätig war, sprach von Hun­der­ten Vide­os, die täg­lich auf gloria.tv hoch­ge­la­den wur­den, und fünf Mil­lio­nen, die es ins­ge­samt gewe­sen sein sol­len – eine Zahl, die mit Sicher­heit über­trie­ben ist. Ins­ge­samt rund 20 Per­so­nen hät­ten die Kom­pe­tenz zum Löschen gehabt, sie als „Putz­frau“ hät­te zwar löschen kön­nen, habe es aber nicht als ihre Auf­ga­be angesehen.

Der ein­zi­ge Zeu­ge gab zu, selbst eini­ge Bei­trä­ge auf kreuz.net ver­fasst zu haben, bezeich­ne­te die zwei Ange­klag­ten als Allein­ver­ant­wort­li­che, zu gloria.tv konn­te er nichts beitragen.

Das unbefriedigende Urteil: Wahrspruch ausgesetzt

Mit­tags wur­den 13 Haupt­fra­gen ver­le­sen, die die Geschwo­re­nen in ihren Bera­tun­gen beant­wor­ten muss­ten. In der Haupt­fra­ge 1, die wie alle ande­ren um die Holo­caust­leug­nung durch Use­rIn­nen von kreuz.net und gloria.tv und die Ver­ant­wor­tung der mut­maß­li­chen Admins für die nicht erfolg­te Löschung kreis­ten, wur­de auch der User „Wahr­heit“ mehr­mals erwähnt.

Der Staats­an­walt sprach im Schluss­plä­doy­er von ein­deu­ti­gen Bewei­sen für die Ver­ant­wor­tung von Mar­kus Dop­pel­bau­er für kreuz.net, der Ver­tei­di­ger erklär­te, die bei­den sei­en nicht für die Foren­mo­de­ra­ti­on zustän­dig gewesen.

Das Urteil der Geschwo­re­nen: Die Schuld bei den Fra­gen 8–13 wur­de mit unter­schied­li­chen Mehr­heits­ver­hält­nis­sen ver­neint. Die Abstim­mun­gen der Geschwo­re­nen zu den Fra­gen 1 ‑7, in denen sie die Schuld bejaht haben, wur­den nicht bekannt­ge­ge­ben, weil die Berufs­rich­ter die­se Urtei­le aus­setz­ten und zur Klä­rung der Rechts­fra­gen an den Obers­ten Gerichts­hof wei­ter­ga­ben. Im Kern geht es dabei um die Fra­ge, ob nach der alten Fas­sung des Ver­bots­ge­set­zes, die für die Delik­te im Tat­zeit­raum gül­tig war, den mut­maß­li­chen Betrei­bern eine Schuld zuge­rech­net wer­den kann.

kreuz.net, User "Wahrheit": Gutheißung NS (Screenshot 7.2.09)
kreuz.net, User „Wahr­heit”: Gut­hei­ßung NS (Screen­shot 7.2.09)
kreuz.net, User "Wahrheit": "Holocaustgläubige" (Screenshot 7.2.09)
kreuz.net, User „Wahr­heit”: „Holo­caust­gläu­bi­ge” (Screen­shot 7.2.09)
kreuz.net, User "Wahrheit": Himmler-Zitat (Screenshot 7.2.09)
kreuz.net, User „Wahr­heit”: Himm­ler-Zitat (Screen­shot 7.2.09)
kreuz.net, User "Wahrheit": Holocaustleugnung (Screenshot 7.2.09)
kreuz.net, User „Wahr­heit”: Holo­caust­leug­nung (Screen­shot 7.2.09)

Stoppt die Rechten über kreuz.net und gloria.tv (Auswahl)

➡️ Ermitt­lun­gen gegen sie­ben Neo­na­zis und Het­zer von kreuz.net (16.9.17)
➡️ kreuz.net, gloria.tv und kath.net (13.8.13)
➡️ kreuz.net und die feh­len­den Ermitt­lun­gen (15.12.12)
➡️ kreuz.net: NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Holo­caust­leug­nung (5.11.12)
➡️ kreuz.net: Was ist mit den öster­rei­chi­schen Spu­ren? (29.10.12)
➡️ kreuz.net: Het­zen wie der „Stür­mer“ (17.10.12)

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