Wie berichtet man über einen Prozess gegen die mutmaßlichen Betreiber zweier Hetzportale, von denen eines („kreuz.net“) vor mehr als 13 Jahren offline ging? Unendlich lange wurde ermittelt, ehe am 17. April am Landesgericht Wels endlich eine Schwurgerichtsverhandlung wegen des Verdachts der Holocaustleugnung (§ 3h Verbotsgesetz) stattfand. Das vorläufige Ergebnis ist jedoch mehr als ernüchternd.
Die dürre Anklage
Den beiden Angeklagten, einem Geschwisterpaar aus Grieskirchen, wurde angelastet, dass sie als Medieninhaber „von verschiedenen Websites“ veröffentlichte Inhalte mit nationalsozialistischem Gedankengut nicht gelöscht haben. „Eine dritte Person soll ebenfalls daran beteiligt gewesen sein“, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Landesgerichtes Wels, „wobei hier das Ermittlungsverfahren aus rechtlichen Gründen einzustellen war. Die Ermittlungen fanden international statt (mitunter war das LKA Berlin involviert). Die Domains seien in Österreich, jedoch auch von der Schweiz aus betrieben worden.“ (Hervorhebungen im Original) Es sei erheblicher Aufwand betrieben worden, um den Ort des Betriebs zu verschleiern.
Soweit die dürren Sätze der Pressemitteilung, die trotz Hervorhebungen nicht zu erklären vermögen, warum mehr als 13 Jahre lang ermittelt werden musste. Auch die Verhandlung am 17. April brachte keine Aufklärung. Als Tatzeitraum legte die Anklage die Zeit zwischen Februar 2007 bis 1.12.2012 fest.
Die unzähligen Vorwürfe
Der in der Anklage genannte Tatzeitraum ist ebenso widersprüchlich wie ungenügend. Das eine Hetzportal, kreuz.net, war zwischen 2004 und 1.12.2012 online, das zweite, gloria.tv., wurde 2005 gegründet und hatte bis November 2014 eine namentlich genannte Redaktion. Seit 2014 wird es anonym betrieben – möglicherweise infolge einer Hausdurchsuchung im August 2013, die am Sitz von gloria.tv in Wien-Leopoldstadt und in Grieskirchen stattfand.
Das aggressivere und durchgängig hetzerische Portal war kreuz.net. Der Wikipedia-Eintrag fasst die Vorwürfe an die katholisch-fundamentalistische Website so zusammen: „Sie verbreitete auch rechtsextreme, antisemitische, frauenfeindliche, homophobe, diffamierende, rassistische und islamfeindliche Inhalte.“

Nicht alle der zahlreichen User:innen waren Rechtsextreme. Es gab durchaus einige, die versuchten, gegen den rechten Krawall anzuschreiben. In der Summe aber übertönte die rechtsextreme Hetze alles. Die redaktionellen Beiträge bewegten sich zwar zumeist im legalen Bereich, die Hetze und der Krawall spielten sich in den Leserforen ab, in denen es durchwegs Hunderte Kommentare zu den einzelnen Beiträgen gab. Mit den innerkirchlichen Beiträgen und Postings wurde vor allem gegen den Papst, fast alle als „liberal“ verschrienen Bischöfe und deren angebliche Helfershelfer Stimmung gemacht – oft von der Hetze begleitet, es handle sich bei ihnen um „Schwuchteln, Kotstecher, Urinduscher, Sodomiten“, die von der „allmächtigen Homo-Lobby gesteuert“ würden. Die Medien wurden gerne als „Kondom-Medien“ und Protestanten als „Protestunten“ bezeichnet.

Dazu kamen noch jene Kommentare, die eindeutig antisemitisch und/oder nationalsozialistisch waren wie etwa die vom User „Wahrheit“, der das 25-Punkte-Programm der NSDAP genauso propagierte wie die SS, ganz offen den Holocaust leugnete und gegen alles Jüdische hetzte. Der Neonazi „Wahrheit“ war beileibe nicht der einzige, der sich auf kreuz.net ganz offen nationalsozialistisch betätigte. Soweit wir wissen, ungestraft.
Im letzten Jahr von kreuz.net, also 2012, wurde nicht nur der Krawall noch unerträglicher und hetzerischer, auch der Widerstand nahm zu. Die katholische Kirche hatte sich zwar schon vorher von kreuz.net distanziert, in der Regel aber eher lauwarm.
2012 richteten sich Resolutionen von Bischofskonferenzen in Deutschland und Österreich und Petitionen gegen Kreuz.net, Strafanzeigen wurden eingebracht, mehrere Websites beobachteten kreuz.net, und der „Bruno Gmünder Verlag” lobte ein Kopfgeld von 15.000 Euro für die Identifizierung der Verantwortlichen von kreuz.net aus.
Die mutmaßlichen Betreiber von kreuz.net waren zwar damals schon des Öfteren öffentlich genannt worden, aber ohne weitere Konsequenzen. Ermittlungen gegen kreuz.net waren schon vor 2012 geführt, aber merkwürdigerweise wieder abgebrochen worden. Obwohl es bei kreuz.net nicht um einige wenige, sondern um Hunderte, wenn nicht sogar Tausende strafrechtlich relevante Kommentare ging, war die Zurückhaltung auffällig. Noch im Dezember 2012 teilte die damalige Innenministerin Mikl-Leitner (ÖVP) mit, dass es keine amtswegige Anzeige (also eine von Polizei oder Staatsanwaltschaft) gegen kreuz.net gebe, aber solche von privater Seite.

vermutet der freche jolie” (Screenshot Bericht Spiegel TV)
Im Schatten des krawalligen kreuz.net lief zunächst gloria.tv, wobei das „tv“ nicht für Fernsehen, sondern für die Domainadresse Tuvalu steht. Nach der Abschaltung von kreuz.net spielte der Krawall dann auf gloria.tv lauter. Die Ausrichtung war ähnlich wie bei kreuz.net: antisemitisch. hetzerisch und ebenfalls mit NS-Inhalten. Bereits 2009 wurde auf gloria.tv ein den Holocaust leugnender Kommentar veröffentlicht.
Reto Nay, Gründer von gloria.tv,
verweigerte gegenüber der Kirchenzeitung der Diözese Linz die Löschung des Kommentars mit der Begründung, es „brauche die ganze katholische Bandbreite“. Der Medienrechtsexperte Walter Berka erklärte, es liege der schwerwiegende Verdacht auf einen Verstoß gegen das Gesetz zum Verbot der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor. Dazu gab Nay an, das österreichische oder deutsche Recht sei für gloria.tv nicht maßgeblich, da die Website in Moldawien registriert sei. Auch ein Video, in dem der damalige Bischof der Piusbruderschaft Richard Williamson den Holocaust leugnete, wurde auf gloria.tv veröffentlicht. (wikipedia.org)
Reto Nay ist katholischer Priester ebenso wie Markus Doppelbauer, der auf Wikipedia – wie seine Schwester – als Redaktionsmitglied von gloria.tv genannt wird. Die beiden waren die Angeklagten in Wels, Reto Nay vermutlich die in der Pressemitteilung des LG Wels genannte „dritte Person“.
Der kurze Prozess
Damit sind wir beim Geschworenenprozess vom 17.4. angelangt. Nach so vielen Jahren der Ermittlung, dem schon in der Hausdurchsuchung 2013 beschlagnahmten Rechner von kreuz.net, der ausgewertet werden konnte und den internationalen Ermittlungen würde man eigentlich einen umfangreichen und stark faktenbasierten Prozess mit einigen Zeug:innen aus den Ermittlungsbehörden erwarten. Auch ein öffentliches Interesse für die mutmaßlichen Betreiber von zwei Hetzportalen, die vor 13 Jahren monatelang die Medien beschäftigt haben, wäre eigentlich zu erwarten gewesen. Stattdessen folgten ein kurzer, auf einen Verhandlungstag angesetzter Prozess, ein einziger (!) Zeuge, der selbst auf kreuz.net geschrieben hat und als öffentliches Interesse ein kurzer APA-Bericht, der nirgendwo Erwähnung fand.
Aber ein Prozessbeobachter war für Stoppt die Rechten vor Ort. Daher wissen wir, dass die lange Ermittlungsdauer in den Erörterungen vor Gericht keine Rolle spielte und nicht begründet wurde. Nur der prominente Anwalt der beiden Angeklagten, der Medienrechtsexperte Michael Rami, der auch Mitglied des Verfassungsgerichtshofes ist, war beiläufig die rhetorische Frage auf, wer sich wohl nach so vielen Jahren überhaupt noch erinnern könne. Die Anklage, die von der Wiener Staatsanwaltschaft gekommen sei, wofür die Welser „nichts dafür“ könne, bezeichnete er als „widerlich“. Rami stellte fest, dass trotz der Millionen Daten, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt und untersucht worden seien, „nichts gefunden“ worden sei.
Die beiden Angeklagten konnten sich zwar erinnern, wollten aber im Wesentlichen nichts sagen. Auf die Frage, wer der Betreiber von kreuz.net gewesen sei, antwortete Markus Doppelbauer, er wisse es, wolle es aber nicht sagen. Auf die Frage, wer kreuz.net finanziert habe, antwortete er noch knapper mit „ich nicht“. Schließlich erklärte er auf die Frage, wer Administrator der Seite gewesen sei, dass er nur technisch für die Seite zuständig war, also nicht Admin, aber auch nicht sagen wolle, wer es wirklich war.
Ähnlich dürr fielen auch die Aussagen seiner Schwester Eva aus, die sehr blumig auf die Frage nach ihrer Verantwortung bei gloria.tv erklärte, dass eine Putzfrau zwar auch einen Schlüssel habe, aber niemandem einfach so aufsperren würde. Fürs Löschen von problematischen Beiträgen erklärten sich beide nicht zuständig. Entgegen der auf Wikipedia dokumentierten Beteiligung als Redaktionsmitglied erklärte Markus Doppelbauer, dass er auf gloria.tv keine Beiträge verfasst habe, weil er „schlecht in Deutsch“, aber gut im Rechnen sei. Da er den Vorwurf der Holocaustleugnung in einer polizeilichen Einvernahme als „stark konstruiert“ bezeichnet hatte, wollte ihn der Staatsanwalt dazu befragen, aber der Verteidiger bremste ihn beim Antworten sofort ein.
15.000 Beiträge seien auf kreuz.net erschienen – das war so ziemlich die einzige konkrete Auskunft, die von ihm kam. Seine Schwester, die nach ihren Angaben nur auf gloria.tv tätig war, sprach von Hunderten Videos, die täglich auf gloria.tv hochgeladen wurden, und fünf Millionen, die es insgesamt gewesen sein sollen – eine Zahl, die mit Sicherheit übertrieben ist. Insgesamt rund 20 Personen hätten die Kompetenz zum Löschen gehabt, sie als „Putzfrau“ hätte zwar löschen können, habe es aber nicht als ihre Aufgabe angesehen.
Der einzige Zeuge gab zu, selbst einige Beiträge auf kreuz.net verfasst zu haben, bezeichnete die zwei Angeklagten als Alleinverantwortliche, zu gloria.tv konnte er nichts beitragen.
Das unbefriedigende Urteil: Wahrspruch ausgesetzt
Mittags wurden 13 Hauptfragen verlesen, die die Geschworenen in ihren Beratungen beantworten mussten. In der Hauptfrage 1, die wie alle anderen um die Holocaustleugnung durch UserInnen von kreuz.net und gloria.tv und die Verantwortung der mutmaßlichen Admins für die nicht erfolgte Löschung kreisten, wurde auch der User „Wahrheit“ mehrmals erwähnt.
Der Staatsanwalt sprach im Schlussplädoyer von eindeutigen Beweisen für die Verantwortung von Markus Doppelbauer für kreuz.net, der Verteidiger erklärte, die beiden seien nicht für die Forenmoderation zuständig gewesen.
Das Urteil der Geschworenen: Die Schuld bei den Fragen 8–13 wurde mit unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen verneint. Die Abstimmungen der Geschworenen zu den Fragen 1 ‑7, in denen sie die Schuld bejaht haben, wurden nicht bekanntgegeben, weil die Berufsrichter diese Urteile aussetzten und zur Klärung der Rechtsfragen an den Obersten Gerichtshof weitergaben. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob nach der alten Fassung des Verbotsgesetzes, die für die Delikte im Tatzeitraum gültig war, den mutmaßlichen Betreibern eine Schuld zugerechnet werden kann.




Stoppt die Rechten über kreuz.net und gloria.tv (Auswahl)
➡️ Ermittlungen gegen sieben Neonazis und Hetzer von kreuz.net (16.9.17)
➡️ kreuz.net, gloria.tv und kath.net (13.8.13)
➡️ kreuz.net und die fehlenden Ermittlungen (15.12.12)
➡️ kreuz.net: NS-Wiederbetätigung und Holocaustleugnung (5.11.12)
➡️ kreuz.net: Was ist mit den österreichischen Spuren? (29.10.12)
➡️ kreuz.net: Hetzen wie der „Stürmer“ (17.10.12)
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