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Kreuz.net und die fehlenden Ermittlungen

Das Hetz­por­tal kreuz.net ist seit eini­gen Tagen off­line. Ver­mut­lich haben sich die Betrei­ber selbst abge­schal­tet. Die Bun­des­rä­te der Grü­nen haben vor zwei Mona­ten eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an das Innen­mi­nis­te­ri­um gerich­tet und jetzt eine mehr als ver­blüf­fen­de Ant­wort erhal­ten. Hetz­por­tal kreuz.net Auf dem Hetz­por­tal kreuz.net gab es jede Form von Het­ze: vor allem NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung, Anti­se­mi­tis­mus und […]

15. Dez 2012


Hetz­por­tal kreuz.net

Auf dem Hetz­por­tal kreuz.net gab es jede Form von Het­ze: vor allem NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Anti­se­mi­tis­mus und Het­ze gegen Schwu­le. Kreuz.net hat jah­re­lang unbe­hel­ligt gehetzt. Seit­dem aber der Bru­no Gmün­der-Ver­lag ein Kopf­geld für Hin­wei­se auf die Betrei­ber von kreuz.net aus­ge­setzt hat, kam Bewe­gung in die Sache. In Deutsch­land über­nah­men Staats­an­walt­schaf­ten die Ermitt­lun­gen, und auch in Öster­reich hat der Ver­fas­sungs­schutz bei der Staats­an­walt­schaft Wien eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung ein­ge­bracht, mel­de­ten die Medi­en. Ja, die Medien!

Das Innen­mi­nis­te­ri­um sagt etwas ande­res. Kurz und nüch­tern heißt es in der Anfra­ge­be­ant­wor­tung: „Von Amts­we­gen erfolg­te kei­ne Anzeige.“


Hetz­por­tal kreuz.net

Im Jahr 2009 wur­de, so das Innen­mi­nis­te­ri­um, von pri­va­ter Sei­te eine Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen kreuz.net erstat­tet. Das Ermitt­lungs­ver­fah­ren sei aller­dings im Jahr 2010 gemäß § 197 StPO abge­bro­chen wor­den. Für das Jahr 2012 spricht die Innen­mi­nis­te­rin von sechs Mel­dun­gen an die Inter­net-Mel­de­stel­le zu kreuz.net: „Zu die­sen sechs gemel­de­ten Sach­ver­hal­ten wur­de im Novem­ber 2012 eine Anzei­ge gemäß § 283 Straf­ge­setz­buch an die Staats­an­walt­schaft Wien erstattet.“

Also gut, kei­ne Anzei­ge von Amts­we­gen, aber eine Anzei­ge wegen Ver­het­zung? Und was pas­siert dann? Das BMI in sei­ner Anfra­ge­be­ant­wor­tung: „Von der Staats­an­walt­schaft ergin­gen im Zusam­men­hang mit der im Novem­ber 2012 erstat­te­ten Anzei­ge bis­lang kei­ne etwa­igen Ermitt­lungs­auf­trä­ge.“ Haben wir das alles rich­tig ver­stan­den? Der Ver­fas­sungs­schutz erklärt öffent­lich, eine Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung erstat­tet zu haben und in der Sache zu ermit­teln („Wie berich­tet, ermit­telt der Ver­fas­sungs­schutz gegen die Hin­ter­män­ner und erstat­te­te Anzei­ge“, Kurier, 22.11.2012), aber es gibt kei­ne Ermitt­lungs­auf­trä­ge, sprich: Es wird nicht ermit­telt? Und das, obwohl es hau­fen­wei­se Hin­wei­se auf Öster­rei­cher bei kreuz.net gibt?

Zur Anfra­ge.
Zur Anfra­ge­be­ant­wor­tung.
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