Kreuz.net und die fehlenden Ermittlungen

Das Het­z­por­tal kreuz.net ist seit eini­gen Tagen offline. Ver­mut­lich haben sich die Betreiber selb­st abgeschal­tet. Die Bun­desräte der Grü­nen, Schreud­er, Ker­schbaum und Dön­mez haben vor zwei Monat­en eine par­la­men­tarische Anfrage an das Innen­min­is­teri­um gerichtet und jet­zt eine mehr als verblüf­fende Antwort erhalten.


Het­z­por­tal kreuz.net
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Auf dem Het­z­por­tal kreuz.net gab es jede Form von Het­ze: vor allem NS- Wieder­betä­ti­gung, Anti­semitismus und Het­ze gegen Schwule. Kreuz.net hat jahre­lang unbe­hel­ligt gehet­zt. Seit­dem aber der Bruno Gmün­der-Ver­lag ein Kopfgeld für Hin­weise auf die Betreiber von kreuz.net aus­ge­set­zt hat, kam Bewe­gung in die Sache. In Deutsch­land über­nah­men Staat­san­waltschaften die Ermit­tlun­gen und auch in Öster­re­ich hat der Ver­fas­sungss­chutz bei der Staat­san­waltschaft Wien eine Sachver­halts­darstel­lung wegen NS- Wieder­betä­ti­gung und Ver­het­zung einge­bracht – melde­ten die Medi­en. Ja, die Medien!

Das Innen­min­is­teri­um sagt etwas anderes. Kurz und nüchtern heißt es in der Anfrage­beant­wor­tung: „Von Amtswe­gen erfol­gte keine Anzeige“.


Het­z­por­tal kreuz.net
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Im Jahr 2009 wurde – so das Innen­min­is­teri­um – von pri­vater Seite eine Anzeige wegen NS-Wieder­betä­ti­gung gegen kreuz.net erstat­tet. Das Ermit­tlungsver­fahren sei allerd­ings im Jahr 2010 gemäß § 197 StPO abge­brochen wor­den. Für das Jahr 2012 spricht die Innen­min­is­terin von sechs Mel­dun­gen an die Inter­net-Meldestelle zu kreuz.net: „Zu diesen sechs gemelde­ten Sachver­hal­ten wurde im Novem­ber 2012 eine Anzeige gemäß § 283 Strafge­set­zbuch an die Staat­san­waltschaft Wien erstat­tet“.

Also gut, keine Anzeige von Amtswe­gen, aber eine Anzeige wegen Ver­het­zung? Und was passiert dann? Das BMI in sein­er Anfrage­beant­wor­tung: „Von der Staat­san­waltschaft ergin­gen im Zusam­men­hang mit der im Novem­ber 2012 erstat­teten Anzeige bis­lang keine etwaigen Ermit­tlungsaufträge“.

Haben wir das alles richtig ver­standen? Der Ver­fas­sungss­chutz erk­lärt öffentlich, eine Anzeige wegen NS- Wieder­betä­ti­gung und Ver­het­zung erstat­tet zu haben und in der Sache zu ermit­teln („Wie berichtet, ermit­telt der Ver­fas­sungss­chutz gegen die Hin­ter­män­ner und erstat­tete Anzeige“, Kuri­er, 22.11.2012), aber es gibt keine Ermit­tlungsaufträge, sprich: es wird nicht ermit­telt? Und das, obwohl es haufen­weise Hin­weise auf Öster­re­ich­er bei kreuz.net gibt?

Zur Anfrage.
Zur Anfrage­beant­wor­tung.
Zu kreuz.net.