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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 35/25: Ein aufgewühlter Wiener und die aufgewühlte Kärntner FPÖ

Wer kennt das nicht? Bei innerer Aufregung einen Text über das KZ Auschwitz zu kommentieren, dass Hitler seine Sache gut gemacht hätte? Mit einer derartig hanebüchenen Argumentation kam ein Angeklagter vor Gericht fast davon. Fast! Aufgewühlt ist auch die Kärntner FPÖ, denn sie hatte keinerlei Ahnung, dass einer ihrer Funktionäre (mittlerweile Ex) wegen des Besitzes und Konsums von kinderpornografischem Bildmaterial angeklagt und verurteilt wurde.

1. Sep. 2025
Rückblick
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  • Wien: Holocaustgutheißung wegen emotionaler Aufgewühltheit
  • Linz: Grenzfall zur Verhetzung
  • Neustift-Innermanzing/NÖ: Körperverletzung, Waffen und Wiederbetätigung
  • Klagenfurt: Ex-FPÖ-Funktionär wegen kinderpornografischer Dateien verurteilt
  • Stmk: Landesförderung für Kinderlobby-Organisation gestrichen
  • Dornbirn/V: Wieder Nazi-Schmierereien

Wien: Holocaustgutheißung wegen emotionaler Aufgewühltheit

Der 35-jährige, bisher unbescholtene Herr D. wurde am 25. August in Wien wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verurteilt, nachdem er auf Instagram unter einem Beitrag zum 80. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung Adolf Hitler gelobt und den Holocaust gutgeheißen hatte.

Um 1.10 Uhr beteiligte sich am 28. Jänner Herr D. auf Instagram am politischen Diskurs zu außenpolitischen Fragen. Unter einem Beitrag der Zeit im Bild anlässlich der Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag der Befreiung des nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz tat der unbescholtene Arbeitslose seine Meinung kund: „Du mit dein Doppelmoral ha. Hitler hat es gut gemacht damals. Heute feiern sie den genozid aber trauern nach für vergangenheit obwohl sie das selbe anstellen“, schrieb er unter das Posting eines anderen. (derstandard.at, 26.8.25)

Der Mann, der sich schuldig bekannte, erklärte, er habe aus emotionaler Aufgewühltheit und als Reaktion auf einen Bezug zum Nahost-Konflikt gehandelt und sei durch Bilder leidender Kinder im Gazastreifen provoziert worden. Er betonte, sich von nationalsozialistischer Ideologie zu distanzieren und seine Tat zu bereuen.

Der Wiener war offenbar nicht zum ersten Mal „aufgewühlt“:

Dass er bereits im Jahr 2014 einmal bei den Verfassungsschützern erscheinen musste, nachdem er im Internet gefordert hatte: „Alle Juden sollen verrecken und sind Hurenkinder“, bezeichnet er heute als „jugendliche Unreife“. Das Verfahren wegen Verhetzung wurde damals von der Staatsanwaltschaft eingestellt.(derstandard.at)

Rechtzeitig vor dem Prozess besuchte D. freiwillig die Gedenkstätte Mauthausen, um sich über die NS-Verbrechen zu informieren. Sein Verteidiger plädierte auf Milderung, da es sich um ein einmaliges Posting gehandelt habe. Das Geschworenengericht verurteilte ihn schließlich mit knapper Mehrheit (5:3) zu einem Jahr bedingter Haft.

Linz: Grenzfall zur Verhetzung

Ein 66-jähriger, in Linz für seine Fahrradproteste gegen den Krieg in Gaza bekannter Aktivist, wurde vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen. Die Richterin bewertete den Fall als „Grenzfall“, sah aber das Recht auf freie Meinungsäußerung gewahrt. Der Staatsanwalt kritisierte besonders, dass der Beschuldigte mit einem Schild mit der Aufschrift „Live KZ Gaza“ direkt vor der Linzer Synagoge protestiert hatte und sah darin die Gefahr, antisemitische Reflexe zu befeuern, verwies aber ebenfalls auf die Grenzwertigkeit des Falls.

Der Angeklagte, ein ehemaliger Sozialarbeiter und Bewährungshelfer, betonte vor Gericht, dass er sich gegen den Einsatz von Hunger als Waffe im Gazastreifen wende und Israel ein Existenzrecht zuspreche. Seine Proteste, unter anderem mit Plakaten wie „Gaza Stoppt Genozid“, seien still verlaufen, ohne zu Hass aufzurufen. Die Verteidigerin hob hervor, dass im Gegensatz zu anderen Verhetzungsfällen keine Hassbotschaften verbreitet wurden und ihr Mandant lediglich für Freiheit und das Ende von Gewalt eintrat.

Die Verhandlung wurde von zahlreichen Sympathisant*innen begleitet. Die Richterin empfahl dem Angeklagten, bei künftigen Protesten darauf zu achten, keine Hassgefühle zu schüren. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt vorerst keine Erklärung abgab.

(Quelle: nachrichten.at, 26.8.25)

Neustift-Innermanzing/NÖ: Körperverletzung, Waffen und Wiederbetätigung

Bedauerlicherweise nur kurz und nur in den „Niederösterreichischen Nachrichten“ (1.9.25) wird über einen Vorfall im Bezirk St. Pölten berichtet:

Die Luft blieb einem Mann wohl weg, als er in Neustift-Innermanzing sah, wie ein anderer Mann seiner Partnerin einen derartigen Stoß versetzte, dass sie zu Boden ging und sich verletzte. Der Zeuge zögerte keine Sekunde und alarmierte die Polizei, die dem amtsbekannten Täter einen Besuch abstattete.
Die Frau öffnete die Tür, machte jedoch keine Angaben zu dem Vorfall. Aufgrund der Zeugenaussage stellte die Polizei aber auch den Mann zur Rede, der sich leicht betrunken im Haus versteckt hatte.
Bei der Amtshandlung stellte sich heraus, dass der Mann Waffen besaß, obwohl gegen ihn ein aufrechtes Waffenverbot bestand. Zudem konnten Gegenstände nach dem Verbotsgesetz sichergestellt werden.
Doch damit nicht genug: Erstaunliches brachte der Alkotest zu Tage: Der Mann hatte über drei Promille.
Der Innermanzinger wurde festgenommen, da er einschlägig vorbestraft ist.

Worauf sich die „Einschlägigkeit“ (etwa auf Vorstrafen durch das Verbotsgesetz?) bezieht, wird leider nicht ausgeführt.

Klagenfurt: Ex-FPÖ-Funktionär wegen kinderpornografischer Dateien verurteilt

Die Plattform „mediapartizan“ (29.8.25) enthüllte einen brisanten Fall aus der FPÖ Kärnten. Demnach sind im Februar 2024 bei einem damals aktiven Funktionär der Kärntner FPÖ über 120 Missbrauchsdarstellungen minderjähriger Personen sichergestellt worden, darunter mehr als 100 Darstellungen unmündiger Minderjähriger. Die Dateien, bestehend aus Bildern und Videos, hatte sich der Mann über einen Zeitraum von fünf bis sechs Jahren aus dem Internet beschafft.

Die Abbildungen, sie sind derart verstörend, dass jede Beschreibung unmöglich ist, dienten, so juristisch involvierte Kenntnisträger, der sexuellen Erregung des Mannes. Der war zu dieser Zeit Funktionär in einer Kärntner FPÖ-Ortsgruppe. Er scheint zudem auf einem FPÖ-Wahlvorschlag auf und war in Kärnten auf einem blauen Ticket für höhere Weihen vorgesehen. (mediapartizan.at)

Vor wenigen Wochen wurde der Kärntner wegen Besitzes und Konsums kinderpornografischer Darstellungen nach Paragraf 207 StGB zu sechs Monaten bedingter Haft und zu einer geringen Geldstrafe rechtskräftig verurteilt. Er habe sich vollumfänglich geständig und reumütig gezeigt.

Der Kärntner Landespartei-Chef Erwin Angerer will von den konkreten Vorwürfen nichts gewusst haben und zeigt sich gegenüber „Mediapartizan“ „fassungslos“. Er bestätigte, dass der Mann zum Zeitpunkt der Sicherstellung Funktionär war, aber danach abgelöst wurde. Der Betroffene habe die Partei über ein laufendes Verfahren informiert, jedoch nicht den Grund genannt. Seither sei er kein Mitglied mehr. Die FPÖ hat sich möglicherweise bei der Erregung über Missbrauchsfall aus den Reihen der Neos (Neos-Sex-Skandal („Meinl-Reisinger hat Kontrolle verloren“) so sehr verausgabt, dass sie zu einem Protest über das geringe Strafmaß gegen ihren Ex-Funktionär nicht mehr in der Lage war.

In einem Kommentar im Forum von „Mediapartizan“ fügt der Journalist Franz Miklautz auf die Frage eines Users, warum denn der Name des Beschuldigten nicht veröffentlicht wurde, an: „Sobald die kleinste Identifikation möglich ist, bin ich als Journalist rechtlich belangbar. Ich musste deshalb sogar einen wesentlichen Punkt weglassen, der für die FPÖ nicht gut ausgesehen hätte.“ Da hätte man doch gerne mehr darüber gewusst!

➡️ siehe auch krone.at (29.8.25): Ex-FPÖ-Funktionär: Urteil wegen Missbrauchsbildern

Stmk: Landesförderung für Kinderlobby-Organisation gestrichen

Wie FPÖ und ÖVP an der Regierung agieren, belegen die beiden Parteien nach der Streichung von Mitteln u.a. für Projekte, die im Gewaltschutz und in der Gewaltprävention arbeiten, mit einem neuen Akt. Sie haben gemeinsam dem „Kinderbüro“ Steiermark ab dem kommenden Jahr die Basisförderung des Landes in Höhe von 214.000 Euro entzogen. Stefan Hermann (FPÖ) und Manuela Khom (ÖVP) begründen diesen Schritt mit der angespannten Budgetsituation und dem Ziel, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden. Künftig solle die gesetzlich verankerte Kinder- und Jugendanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle dienen.

Für das „Kinderbüro“ kam die Entscheidung überraschend. Präsident Gerhard Fruhmann befürchtet nun massive Kündigungen, da die Basisförderung vor allem für die Gehälter der rund zehn Mitarbeiter verwendet wurde. Er sieht die Aufgaben des Kinderbüros nicht als identisch mit denen der Kinder- und Jugendanwaltschaft und betont die besondere Rolle des Vereins, etwa als Veranstalter des Kinderparlaments in Graz. Künftig muss das Kinderbüro versuchen, sich über Projektmittel zu finanzieren, was jedoch als unsicher gilt.

(Quelle: kleinezeitung.at, 26.8.25)

Dornbirn/V: Wieder Nazi-Schmierereien

In Dornbirn wurde erneut eine Nazi-Schmiererei entdeckt: Ein weiß gesprühtes Hakenkreuz prangt gut sichtbar auf einem Gehweg in unmittelbarer Nähe zu dem Sozialprojekt Kaplan Bonetti. Neben dem Hakenkreuz wurde außerdem ein „L“ mit Herz aufgesprüht. Die Stadtpolizei wurde informiert und kündigte an, die Entfernung der Schmiererei zu veranlassen.

Bereits letzten Mai wurden an einem Regenbogen-Schutzweg in Dornbirn vier Hakenkreuze angebracht. Die Polizei ermittelte damals wegen Wiederbetätigung, konnte jedoch keine Täter ausfindig machen.

(Quelle: vol.at, 28.8.25)

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