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Mélange KW 9/24 (Teil 1): Prozesse

Vier Gerichts­pro­zes­se: Ein Ex-BZÖ-Poli­ti­ker wur­de wegen Betrugs zu einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe, zwei jun­ge Män­ner wur­den nach dem Ver­bots­ge­setz zu beding­ten Haft­stra­fen ver­ur­teilt. Und ein Ter­ror-Fan wur­de frei­ge­spro­chen – die Begleit­um­stän­de las­sen Fra­gen offen.

6. März 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Klagenfurt: Ex-BZÖler wegen schweren Betrugs verurteilt
Klagenfurt: Junger Terrorfan kommt frei, möglicherweise wegen einer Ermittlungspanne
Baden/NÖ: Hitler-Bilder und „Mein Kampf“: 12 Monate bedingte Haft
Feldkirch/V: Holocaustleugner verurteilt

 

Klagenfurt: Ex-BZÖler wegen schweren Betrugs verurteilt

Gegen den 25-jäh­ri­gen Kärnt­ner Ex-BZÖ-Lokal­po­li­ti­ker, der wegen des Vor­wurfs dut­zen­der Betrugs­de­lik­te im Juni ver­haf­tet wur­de, liegt nun ein Urteil vor: 40 Mona­te unbe­ding­ter Haft wegen gewerbs­mä­ßig schwe­ren Betrugs, dazu noch sie­ben wei­te­re Mona­te, die bei einer vor­he­ri­gen Ver­ur­tei­lung bedingt nach­ge­se­hen wur­den. Kon­kre­ter Gegen­stand des Urteils waren sie­ben erschli­che­ne Pri­vat­jet-Flü­ge und 28 Hotel­über­nach­tun­gen. Der ent­stan­de­ne Scha­den beläuft sich auf etwa 90.000 Euro. Der Mann war voll geständig.

Inspi­riert habe ihn die Net­flix-Serie „Inven­ting Anna“ über die Trick­be­trü­ge­rin Anna Sor­kin, wobei der 25-jäh­ri­ge Kärnt­ner nicht mit deren Geschick arbeitete.

Sei­ne Masche: Dut­zen­de Male buch­te er Pri­vat­jets, unter ande­rem nach Niz­za, Ibi­za oder Chi­le. Dazu tätig­te er eine Über­wei­sung und fer­tig­te einen Screen­shot davon an, den er an den Jet-Ver­mie­ter schick­te. Das Pro­blem: Sein Kon­to war bei wei­tem nicht gedeckt, die Über­wei­sung wur­de rasch stor­niert. Sie­ben Mal gelang es ihm tat­säch­lich, die Flü­ge anzu­tre­ten – 17 Mal blieb es aber beim Ver­such. Ein sol­cher Betrug führ­te auch zu sei­ner Fest­nah­me am Flug­ha­fen Kla­gen­furt, just als er erneut ein mit Fake-Bestä­ti­gung gebuch­tes Flug­zeug bestei­gen woll­te. (kurier.at, 29.2.24)

Bereits vor die­sem Urteil war der Ange­klag­te zwei Mal wegen Betrugs­de­lik­ten ver­ur­teilt wor­den. Für mil­dern­de Umstän­de argu­men­tier­te die Ver­tei­di­gung, indem sie den „patho­lo­gi­schen Gel­tungs­drang“ des Ex-BZÖ­lers ins Tref­fen führ­te. Das Urteil fiel den­noch eher hart aus. Der Ange­klag­te nahm es an, sei­tens der Staats­an­wäl­tin gab es noch kei­ne Erklä­rung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Klagenfurt: Junger Terrorfan kommt frei, möglicherweise wegen einer Ermittlungspanne

Am 27.2. muss­te sich ein erst 18-Jäh­ri­ger vor Gericht in Kla­gen­furt wegen der Ver­herr­li­chung von rechts­extre­men Ter­ror­an­schlä­gen (§ 282a) und des Ver­suchs, im Dark­net eine Hand­feu­er­waf­fe (Glock) und Muni­ti­on zu kau­fen, ver­ant­wor­ten. Der jun­ge Mann hat­te die Taten der rechts­extre­men Mör­der Anders Brei­vik und David S. – der bei einem Amok­lauf in Bay­ern 2016 neun Men­schen getö­tet und vier wei­te­re ver­letzt hat­te – gelobt und sich mit die­sen iden­ti­fi­ziert. Er wur­de in Unter­su­chungs­haft genom­men, nach­dem er gegen­über einer Poli­zis­tin mit sei­nen Ansich­ten geprahlt hatte.

Trotz der schwer­wie­gen­den Vor­wür­fe kam der Ter­ror-Fan frei, und das womög­lich, weil der Ver­fas­sungs­schutz einen ziem­lich unbrauch­ba­ren KI-gene­rier­ten Ermitt­lungs­be­richt vor­ge­legt haben soll, wie die „Kro­nen Zei­tung“ berichtet:

Doch weil das neu benann­te LSE (Lan­des­amt für Staats­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung) einen mit KI-Hil­fe erar­bei­te­ten Bericht vor­legt, der letzt­lich nicht viel zeigt, außer dass der Bur­sche sei­ne kru­den Ansich­ten gar nicht öffent­lich ver­brei­tet hat­te, son­dern nur in einem Mini-Chat, kann auch Staats­an­wäl­tin Bar­ba­ra Baum nichts mehr ret­ten. Denn „Öffent­lich­keit“ bedeu­tet bei Ter­ro­ris­mus min­des­tens 30 Men­schen, mit denen man sei­ne Ein­stel­lun­gen tei­len müss­te. Da feh­len aber wei­te­re Erkennt­nis­se. Und eine Poli­zei­be­am­tin als Zeu­gin kann zu dem Fall über­haupt nicht viel bei­tra­gen, weil offen­bar das meis­te eine Soft­ware ermit­telt hat. Daher gibt es einen kla­ren Frei­spruch wegen des Ter­ro­ris­mus­ver­dachts; vier Mona­te bedingt blei­ben für den ver­such­ten Waf­fen­deal übrig, das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. (krone.at, 27.2.24)

Zu einer mög­li­chen Ermitt­lungs­pan­ne auf­grund der Anwen­dung von KI gab es vom Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt seit dem „Krone“-Bericht noch kei­ne Stel­lung­nah­me. Die LPD Kärn­ten demen­tier­te den Ein­satz von KI gegen­über „Puls 24“ (29.2.24).

Auf den Kärnt­ner könn­te jedoch noch ein wei­te­rer Pro­zess zukom­men: wegen Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz und wegen Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen von Kindern.

Baden/NÖ: Hitler-Bilder und „Mein Kampf“: 12 Monate bedingte Haft

Ein 25-jäh­ri­ger Bade­ner stand am 27.2. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht. Der Ange­klag­te hat­te über einen Zeit­raum von meh­re­ren Jah­ren ins­ge­samt 22 Nach­rich­ten mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt an neun ver­schie­de­ne Tele­fon­num­mern ver­schickt. Die Nach­rich­ten ent­hiel­ten unter ande­rem Hit­ler­bil­der, Glück­wün­sche zu Hit­lers Geburts­tag und wei­te­re NS-ver­herr­li­chen­de Inhal­te. Er besaß zudem ein Exem­plar von Hit­lers „Mein Kampf“ sowie Doku­men­te der NS-Frau­en­schaft, die er als Geschen­ke erhal­ten habe. Bei der Poli­zei hat­te er behaup­tet, Samm­ler his­to­ri­scher Arte­fak­te zu sein.

Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig und gab an, dass er durch sein Umfeld beim Bun­des­heer und beim Online-Gam­ing beein­flusst wor­den sei. Er habe auf­fal­len und dazu­ge­hö­ren wol­len. Die Geschwo­re­nen dürf­ten das eher als Schutz­be­haup­tung inter­pre­tiert haben: Sie ver­ur­teil­ten den Mann bereits rechts­kräf­tig zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zwölf Mona­ten. (Quel­le: noen.at, 28.2.24)

Feldkirch/V: Holocaustleugner verurteilt

Ein Auf­kle­ber am PKW brach­te einen 28-Jäh­ri­gen in Feld­kirch vor Gericht. Der Sti­cker ver­herr­lich­te die SS-Pan­zer­di­vi­si­on und wur­de von einem Zivil­fahn­der zur Anzei­ge gebracht. Dar­an anschlie­ßen­de Ermitt­lun­gen brach­ten die umfas­sen­de brau­ne Gesin­nung des Man­nes zum Vor­schein: Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den zahl­rei­che SS-Flag­gen und ande­re Nazi-Devo­tio­na­li­en ent­deckt, zudem Bücher wie „Mein Kampf“, „Die Ausch­witz­lü­ge“ oder „Der Unter­mensch“ (krone.at, 29.2.24). Auch die Han­dy­aus­wer­tung ließ auf einen ideo­lo­gisch gefes­tig­ten Brau­nen schlie­ßen. So hat­te der Angeklagte

vor allem in Whats­ap­p­nach­rich­ten mehr­mals den Holo­caust geleug­net, sich einen neu­en Holo­caust auch wegen der vie­len Flücht­lin­ge gewünscht, die Unter­brin­gung eines jüdi­schen Künst­lers in einem Lager gefor­dert, Straf­pro­zes­se gegen NS-Täter als Men­schen­ver­bre­chen bezeich­net und den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­licht. (…) Des Wei­te­ren hat der Mann aus dem Bezirk Bre­genz den Lai­en­rich­tern zufol­ge mit einer für den Beschuss von Pan­zern vor­ge­se­he­nen Patro­ne ver­bo­te­nes Kriegs­ma­te­ri­al beses­sen. (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 2.3.24, S. 13)

Ins­ge­samt umfass­te der Schuld­spruch 16 Ver­bre­chen nach dem Ver­bots­ge­setz. Einem Gefäng­nis­auf­ent­halt ent­ging der Mann den­noch, weil er unbe­schol­ten ist und sich vor Gericht reu­mü­tig und gestän­dig zeig­te. Das rechts­kräf­ti­ge Urteil für den Holo­caust­leug­ner bzw. ‑ver­eh­rer lau­tet 15 Mona­te beding­ter Haft und eine Geld­stra­fe von 6.480 Euro.

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