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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 19/22 (Teil 1)

Vier Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­se und ein neu­er FPÖ-„Einzelfall“ sind der Stoff aus Teil 1 unse­res Rück­blicks auf die letz­te Woche. Mit Blick auf Buf­fa­lo, wo am 14. Mai ein Neo­na­zi aus ras­sis­ti­schen Moti­ven zehn Men­schen erschoss und drei wei­te­re ver­letz­te, sind die rechts­extre­me Vor­fäl­le in Öster­reich, die wir hier zusam­men­ge­tra­gen haben, frei­lich ver­gleichs­wei­se harm­los. Der Fall eines Esse­ner Schü­lers, mit des­sen Ver­haf­tung in der Vor­wo­che der Plan, ein Spreng­stoff­at­ten­tat auf ein Gym­na­si­um zu ver­üben, noch ver­hin­dert wer­den konn­te, zeigt jedoch ein­mal mehr das Gefah­ren­po­ten­ti­al, das von der rechts­extre­men Sze­ne ausgeht. 

17. Mai 2022
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Steyr-Wels-Linz/OÖ: 3 Prozesse nach dem Verbotsgesetz
Wals-Siezenheim und Salzburg: Wieder einmal ein Keller
Wang/NÖ: Nazi-Maibaum von FPÖ-Gemeinderat
Buffalo/USA und Essen/D: Rechtsextremer Terror: einmal ausgeführt, einmal verhindert

 

Steyr-Wels-Linz/OÖ: 3 Prozesse nach dem Verbotsgesetz

Am 9.5. wur­de am Lan­des­ge­richt Steyr ein 35-Jäh­ri­ger frei­ge­spro­chen, der wegen des Ver­schi­ckens von 16 NS-Moti­ven (Hit­ler-Bild, Haken­kreu­ze etc.) via Whats­App ange­klagt war. „Aller­dings konn­te dem Mann kein Vor­satz nach­ge­wie­sen wer­den, wes­halb der Rich­ter einen – inzwi­schen rechts­gül­ti­gen – Frei­spruch fäll­te.“ (ooe.orf.at, 11.5.22)

Ein 20-Jäh­ri­ger war gleich mit 105 Ankla­ge­punk­ten kon­fron­tiert. Er hat­te NS-Sujets und ein­schlä­gi­ge Sprach­nach­rich­ten (dar­un­ter: „dar­um bin ich Natio­nal­so­zia­list und kein Blau­er“) in einer Whats­App-Grup­pe plat­ziert. „Der jun­ge Mann, der sich nun der Reli­gi­on zuge­wandt und die­se Inhal­te gelöscht hat, kam jedoch mit einer Diver­si­on und 200 Sozi­al­stun­den davon. Der Staats­an­walt leg­te dage­gen Beschwer­de ein.“ (Kro­nen Zei­tung, 12.5.22, S. 18)

Nicht bekannt ist der Aus­gang des Pro­zes­ses gegen einen 53-Jäh­ri­gen in Linz, der „Fotos mit Haken­kreu­zen, Reichs­ad­ler und Hit­ler-Por­träts ver­schickt haben [soll]. In einem Video wird Adolf Hit­ler als Tacho- und Dreh­zahl­mes­ser-Figur gezeigt. Die­ses Film­chen soll er in eine Grup­pe mit 49 Mit­glie­dern gestellt haben.“ (Kro­nen Zei­tung, 12.5.22, S. 18)

Wals-Siezenheim und Salzburg: Wieder einmal ein Keller

Die Fei­er im Kel­ler eines Pri­vat­hau­ses eines bereits ein­schlä­gig vor­be­straf­ten Flach­gau­ers liegt schon mehr als fünf Jah­re zurück, führ­te aber erst jetzt zu Ankla­gen und bis­lang einem Pro­zess. Die sie­ben Ange­klag­ten haben es zu Sil­ves­ter 2017/18 braun kra­chen las­sen, und ein Teil­neh­mer, gegen den ein geson­der­tes Ver­fah­ren läuft, hat­te das Trei­ben auf einem Video fest­ge­hal­ten. Erst im Zuge der Haus­durch­su­chun­gen nach einem Neo­na­zi-Kon­zert im stei­ri­schen St. Bar­ba­ra sei­en die Ermitt­ler auf das besag­te Video gesto­ßen. Danach hat es wei­te­re mehr als drei Jah­re gedau­ert, bis es nun zum Pro­zess am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt kam.

Die Ange­klag­ten, fünf Män­ner und zwei Frau­en, zwi­schen 37 und 40 Jah­re alt, ken­nen sich groß­teils seit ihrer Jugend. Von den Män­nern sind zwei bereits im engs­ten Sinn ein­schlä­gig vor­be­straft, einer hat Vor­stra­fen wegen Gewalt­de­lik­ten. „Die Män­ner haben damals im Kel­ler, in dem der Gast­ge­ber ein Bild­pla­kat von Adolf Hit­ler in Lebens­grö­ße auf­ge­hängt hat­te, nicht nur getrun­ken, son­dern Nazi-Lie­der wie das Horst-Wes­sel-Lied gesun­gen, dazu ver­bo­te­nen Rechts­rock gehört, wie­der­holt dabei Nazi-Ges­ten gezeigt und Hit­ler­pa­ro­len gegrölt“, so Neher. Meh­re­re Teil­neh­mer hät­ten auch ein­schlä­gi­ge T‑Shirts getra­gen. Den bei­den Frau­en, Part­ne­rin­nen von zwei der Män­ner, las­te­te der Anklä­ger an, für ein Foto vor dem Hit­ler­pla­kat posiert zu haben. Eine habe zudem daheim im Klei­der­schrank ein­schlä­gi­ge T‑Shirts „bereit­ge­hal­ten zum Zweck, sie spä­ter öffent­lich zu zei­gen“. (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 13.5.22, S. 6)

Sechs der Ange­klag­ten wur­den schul­dig gespro­chen und kas­sier­ten beding­te Haft­stra­fen zwi­schen zehn und 22 Mona­ten, zwei haben drei Mona­te bedingt als Zusatz­stra­fe zu einer vor­her­ge­hen­den Ver­ur­tei­lung bekom­men. Ein Mann ist mit einem Frei­spruch davon gekom­men. Fünf der Urtei­le sind bereits rechtskräftig.

Wang/NÖ: Nazi-Maibaum von FPÖ-Gemeinderat

In der öffent­li­chen Face­book-Grup­pe Alt-Scheibbs wer­den jede Men­ge alter Ansich­ten der Gemein­de geteilt. Am ers­ten Mai pos­tet der Admi­nis­tra­tor ein Foto aus 1938, das einem mit einem Haken­kreuz deko­rier­ten Mai­baum zeigt. Beschrif­tet ist das Bild mit „1. Mai­baum im nat.soz. Scheibbs 1938“. Der Wan­ger FPÖ-Gemein­de­rat Her­bert Höll­mül­ler fand das Foto offen­bar so anre­gend, dass er es über Whats­App an meh­re­re Per­so­nen aus der FPÖ wei­ter­ge­lei­tet hat.

Maibaum in Scheibbs 1938 mit Hakenkreuz und Beschriftung (Screenshot FB-Gruppe Alt-Scheibbs)
Mai­baum in Scheibbs 1938 mit Haken­kreuz und Beschrif­tung (Screen­shot FB-Grup­pe Alt-Scheibbs)

Das fand sein Bezirks­par­tei­ob­mann Rein­hard Teu­fel, Land­tags­ab­ge­ord­ne­ter und Ex-Kabi­nett­chef von Her­bert Kickl im Innen­mi­nis­te­ri­um, offen­bar nicht so gut wie Höll­mül­ler. Teu­fel leg­te Höll­mül­ler nahe, die FPÖ frei­wil­lig zu ver­las­sen. Höll­mül­ler denkt jedoch nicht dar­an, der Emp­feh­lung des Bezirks­chefs zu folgen.

„Ich habe nicht genau geschaut, mir nicht viel dabei gedacht und es ein­fach wei­ter­ge­schickt. Erst spä­ter habe ich das Haken­kreuz gese­hen”, schil­dert Höll­mül­ler im NÖN-Tele­fo­nat und wun­dert sich sehr über die Fol­gen, die die­ses Whats­App aus­ge­löst hat. (…) „Ver­ständ­nis habe ich kei­nes dafür. Aber wenn man mich los wer­den will, dann sol­len sie das machen.“ (noen.at, 13.5.22)

Auf sein Man­dat ver­zich­ten will Höll­mül­ler kei­nes­falls, er wer­de „künf­tig eben als frei­er Man­da­tar“ weitermachen.

Buffalo/USA und Essen/D: Rechtsextremer Terror: einmal ausgeführt, einmal verhindert

Der Schock am Sonn­tag war groß: Ein 18-jäh­ri­ger Neo­na­zi ermor­de­te am 14. Mai in Buf­fa­lo (USA) zehn Men­schen, vor­wie­gend und absicht­lich Schwar­ze. Die Tat war eine Blau­pau­se von jener des Atten­tä­ters aus Christchurch.Wenige Tage zuvor wur­de im deut­schen Essen ein 16-jäh­ri­ger Schü­ler fest­ge­nom­men, der einen Spreng­stoff­an­schlag auf ein Gym­na­si­um geplant haben soll. Auch bei ihm dien­ten rechts­extre­me Atten­tä­ter wie Anders Beh­ring Brei­vik als Vorbild.

Die auch von öster­rei­chi­schen ver­schwö­rungs­ideo­lo­gi­schen Kanä­len und dem rechts­extre­men Medi­um „report24“ ver­brei­te­te Behaup­tung, der Atten­tä­ter von Buf­fa­lo habe Bezie­hun­gen zum ukrai­ni­schen neo­na­zis­ti­schen Azov-Batail­lon gehabt, ist erfun­den. Als Beleg für die anti-ukrai­ni­sche Pro­pa­gan­da dient ein Foto des Täters, das ihn in einem T‑Shirt zeigt, auf dem die „Schwar­ze Son­ne“ prangt, die auch das Azov-Batail­lon bis 2015 in sei­nem Abzei­chen als Hin­ter­grund ver­wen­det hat­te. Abge­se­hen davon, dass die „Schwar­ze Son­ne“ in Neo­na­zi-Krei­sen seit Jahr­zehn­ten ver­brei­tet ist, refe­ren­ziert der Buf­fa­lo-Atten­tä­ter auch in sei­nem „Mani­fest“ mit der Abbil­dung der „Schwar­zen Son­ne“ auf Sei­te eins auf den Christ­church-Atten­tä­ter, des­sen Mani­fest eben­falls ein Bild des NS-Sym­bols auf der ers­ten Sei­te zeigt.

Hier eine gut zusam­men­ge­fass­te Ein­ord­nung der Tat in Buffalo:

Am Sams­tag kam es in #Buf­fa­lo zu einem rechts­ter­ro­ris­ti­schen Anschlag, bei dem ein 18-Jäh­ri­ger in einem Super­markt in einer Schwar­zen Neigh­bor­hood das Feu­er eröff­net und 10 Men­schen erschießt. Der Anschlag weist Par­al­le­len zu vor­he­ri­gen Taten auf. Eine Ein­ord­nung: 1/12

— Ama­deu Anto­nio Stif­tung (@AmadeuAntonio) May 16, 2022

➡️ Bell­tower News: Die ras­sis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Ideo­lo­gie des Täters

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