Krems/NÖ: Kein Bericht?
Klagenfurt/K: Mensch oder Person?
Linz/OÖ: „Sieg Heil“ mit Wodka am Urfahraner Markt
Ried i.I./Suben/OÖ: Noch ein brauner „Blaubär“!
Ö: Hetze auf dem Kanal von FPÖ-TV
Braunau/OÖ: Hitlergruß für Polizisten
Es war nur eine kurze Ankündigung im „Kurier“ vom 23.9.19. Demnach musste sich ein Mann am 24.9. vor dem Landesgericht Krems wegen des Verdachts der Wiederbetätigung und der Verhetzung verantworten: „Er soll auf seiner Facebook-Seite nationalsozialistische Inhalte mit Kommentaren veröffentlicht haben.“ Wir haben keinen Prozessbericht dazu gefunden, würden uns über Hinweise freuen!
Klagenfurt: Mensch oder Person?
Prozesse, bei denen sich Reichsheinis oder Staatsverweigerer verantworten müssen, strapazieren nicht nur die Geduld der verhandelnden RichterInnen, sondern auch oft das Strafgesetzbuch. Oder ist § 271 StGB, der Verstrickungsbruch, allgemein bekannt? Dabei musste sich der Angeklagte (62) am 26.9. gar nicht wegen dieses Delikts vor dem Landesgericht verantworten, sondern wegen Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung . Das ist der § 246 StGB, der im Fall des Angeklagten die Androhung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr beinhaltet. Auch interessant: Der 2017 vom damaligen Innenminister Sobotka durchgedrückte § 247a (staatsfeindliche Bewegung) wurde auch in diesem Fall, wo wieder einmal ein Mitglied des „Staatenbundes Österreich“ vor Gericht stand, nicht angewandt. 2018 musste er sich schon wegen des Verstrickungsbruches und wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten und hatte eine bedingte Haft- und eine Geldstrafe kassiert, weil er gemeinsam mit anderen Staatenbündlern sein Auto vor der Exekution retten wollte und dabei „turbulente Szenen“ (kaernten.orf.at, 26.9.19) mit der Polizei verursachte. Schon kurz nach der Verurteilung 2018 folgten die nächsten Delikte, die dann eine Kaskade von Folgedelikten auslösten und jetzt dazu führten, dass sich der Angeklagte auch wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch und versuchter Nötigung verantworten musste.
Die Verhandlung begann – wie bei Staatenbündlern üblich – mit der Frage an das Gericht, ob er als Mensch oder als Person geladen sei, dann lehnte der Angeklagte seine ihm zugeordnete Verteidigerin ab und hielt einen Vortrag über die angeblich fehlende österreichische Verfassung. Weil es in Österreich keine Gesetze gebe und die Richter ihre Urteile auch nicht so schön unterschreiben, wie sich das der Angeklagte vorstellt, seien die Urteile auch ungültig. Das Gericht sah das anders und verurteilte den Staatenbündler zu 24 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Linz: „Sieg Heil“ mit Wodka am Urfahraner Markt
Weil er bei einem ökumenischen Gottesdienst am Urfahraner Herbstmarkt 2018 den Hitlergruß gezeigt und dazu „Sieg Heil“ gebrüllt hatte, musste sich der 35-Jährige am Donnerstag, 26.9., vor dem Landesgericht Linz wegen NS-Wiederbetätigung, Störung der Religionsausübung und gefährlicher Drohung verantworten.
„Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte plötzlich ‚Sieg Heil!’ in die Menge geschrien und den Hitlergruß gezeigt haben. Anschließend habe er die Messebesucher fotografiert, einen Mann beschimpft sowie mit den Worten ‚I hau’ di um’ bedroht“, heißt es im Bericht des ORF OÖ.
Der Angeklagte, der aus der U‑Haft vorgeführt wurde, nachdem er zum ersten Prozesstermin im Juni nicht erschienen war, versuchte es mit der üblichen Ausrede: Viel Alkohol, in diesem Fall eine Flasche Wodka, sei im Spiel gewesen. Der Verteidiger setzte noch eins drauf und brachte die problematische Kindheit des Angeklagten auch noch ins Spiel. Die Staatsanwaltschaft wiederum wollte den Widerruf einer 2017 erfolgten bedingten Haftentlassung, konnte sich damit aber nur bedingt durchsetzen. Das Urteil: 16 Monate wurden bedingt ausgesprochen, die Bewährungsfrist allerdings auf fünf Jahre ausgeweitet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, obwohl der Angeklagte annahm.
Ried i.I./Suben: Noch ein brauner „Blaubär“!
Die Eigenbezeichnung der WhatsApp-Gruppe als „Blaubären“ war gar nicht so unpassend angesichts des Umstands, dass sich mehrere Blaue, darunter zwei FPÖ-Gemeinderäte, in ihr kommunizierten. Was sie da in der Gruppe teilten, macht sie allerdings zu „Braunbären“. Man teilte nämlich bevorzugt widerliche braune Fotos in der Gruppe:
„Auf vielen der versendeten Fotos war Adolf Hitler zu sehen. Der Geschmacklosigkeit dürften dabei keine Grenzen gesetzt gewesen sein. So soll beispielsweise ein Bild einer leeren Gaskammer mit dem Text „atemlos durch die Nacht” verschickt worden sein“, schrieb die OÖN anlässlich des Prozesses gegen fünf von ihnen Ende Mai. Die fünf damals Angeklagten, darunter zwei FPÖ-Gemeinderäte aus Suben, wurden zu bedingten Haftstrafen zwischen zwölf und zwanzig Monaten verurteilt.
Als die blauen Braunbären, die in mehreren WhatsApp-Gruppen kommunizierten, im Frühjahr 2018 aufflogen, setzte die Exekutive mit sechs Hausdurchsuchungen nach. Richtig, da fehlt noch einer vor Gericht. Der (21) kam jetzt dran und gab sich vor den Geschworenen im Landesgericht Ried im Innkreis betont unpolitisch: „Politik interessiert mich nicht. Ich gehe nicht einmal wählen, da habe ich etwas Besseres zutun.“ (nachrichten.at, 25.9.19)
Es hat allerdings bei ihm nur zum Versenden von Nazi-Dreck in der WhatsApp-Gruppe „Stahlzeit“ gereicht. Die OÖN: „Die Geschworenen waren sich einig. Alle der 19 versendeten Bilder erfüllten den Tatbestand der Wiederbetätigung. Der Beschuldigte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedingt verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.“
Ö: Hetze auf dem Kanal von FPÖ-TV
Der Frühschoppen der FPÖ im steirischen Hartberg mit Kickl und Kunasek wurde auf dem YouTube-Kanal von FPÖ-TV am Sonntag, 22.9. online gestellt. Von den Reden offensichtlich angestachelt, wurde in den Postings vor allem Herbert Kickl bejubelt, sogar als politischer Gott abgefeiert, während Kurz mit antisemitischem Zungenschlag als „Sorosjunge“ tituliert wurde.
Das Posting von Lukas M. überdauerte einige Tage: „vergast die grünen“.Nach einem heftigen Protest der Grünen und der Androhung von rechtlichen Schritten wurde das Posting gelöscht. Der „Sorosjunge Kurz“ ist übrigens noch immer online.
Braunau/OÖ: Hitlergruß für Polizisten
Was sich der französische Urlauber wirklich gedacht hat, als er einen Braunauer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle mit „Heil Hitler“ beschimpfte, wird möglicherweise nicht so einfach geklärt werden können.
„Zuvor hatte der Mann die Beamten als „Rassisten” beschimpft und wurde immer aggressiver. Die Polizei war auf das Auto mit den gelben Kennzeichen aufmerksam geworden, weil ein kleines Kind ungesichert auf der Rückbank gestanden und herumgeturnt hatte“, berichtet „Österreich“ am 29.9.19.
Der Lenker wurde wegen Beamtenbeleidigung und Wiederbetätigung angezeigt, durfte seine Fahrt nach Bezahlung einer „Sicherheitsleistung“ von 150 Euro für Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung allerdings fortsetzen: „Der Bußgeldbescheid wird ihm nach Frankreich nachgeschickt“, schreibt „Österreich“ weiter. Vermutlich auch eine Anklage. Und dann?
Hier der Bericht der „Krone“.