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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 39/19

Rück­schau auf die letz­te Woche.

30. Sep. 2019
Rückblick
Rückblick

Krems/NÖ: Kein Bericht?
Klagenfurt/K: Mensch oder Person?
Linz/OÖ: „Sieg Heil“ mit Wod­ka am Urfah­ra­ner Markt
Ried i.I./Suben/OÖ: Noch ein brau­ner „Blau­bär“!
Ö: Het­ze auf dem Kanal von FPÖ-TV
Braunau/OÖ: Hit­ler­gruß für Polizisten

Krems: Kein Bericht?

Es war nur eine kur­ze Ankün­di­gung im „Kurier“ vom 23.9.19. Dem­nach muss­te sich ein Mann am 24.9. vor dem Lan­des­ge­richt Krems wegen des Ver­dachts der Wie­der­be­tä­ti­gung und der Ver­het­zung ver­ant­wor­ten: „Er soll auf sei­ner Face­book-Sei­te natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Inhal­te mit Kom­men­ta­ren ver­öf­fent­licht haben.“ Ein Pro­zess­be­richt dazu war aller­dings nicht zu finden.

Kla­gen­furt: Mensch oder Person?

Pro­zes­se, bei denen sich Staats­ver­wei­ge­rer ver­ant­wor­ten müs­sen, stra­pa­zie­ren nicht nur die Geduld der ver­han­deln­den Rich­te­rIn­nen, son­dern auch oft das Straf­ge­setz­buch. Oder ist § 271 StGB, der Ver­stri­ckungs­bruch, all­ge­mein bekannt? Dabei muss­te sich der Ange­klag­te (62) am 26.9. gar nicht wegen die­ses Delikts vor dem Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten, son­dern wegen Teil­nah­me an einer staats­feind­li­chen Ver­bin­dung . Das ist der § 246 StGB, der im Fall des Ange­klag­ten die Andro­hung einer Frei­heits­stra­fe bis zu einem Jahr beinhal­tet. Auch inter­es­sant: Der 2017 vom dama­li­gen Innen­mi­nis­ter Sobot­ka durch­ge­drück­te § 247a (staats­feind­li­che Bewe­gung) wur­de auch in die­sem Fall, wo wie­der ein­mal ein Mit­glied des „Staa­ten­bun­des Öster­reich“ vor Gericht stand, nicht ange­wandt. 2018 muss­te er sich schon wegen des Ver­stri­ckungs­bru­ches und wegen ver­such­ten Wider­stan­des gegen die Staats­ge­walt vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt ver­ant­wor­ten und hat­te eine beding­te Haft- und eine Geld­stra­fe kas­siert, weil er gemein­sam mit ande­ren Staa­ten­bünd­lern sein Auto vor der Exe­ku­ti­on ret­ten woll­te und dabei „tur­bu­len­te Sze­nen“ (kaernten.orf.at, 26.9.19) mit der Poli­zei ver­ur­sach­te. Schon kurz nach der Ver­ur­tei­lung 2018 folg­ten die nächs­ten Delik­te, die dann eine Kas­ka­de von Fol­ge­de­lik­ten aus­lös­ten und jetzt dazu führ­ten, dass sich der Ange­klag­te auch wegen ver­such­ter Bestim­mung zum Amts­miss­brauch und ver­such­ter Nöti­gung ver­ant­wor­ten musste.

Die Ver­hand­lung begann – wie bei Staa­ten­bünd­lern üblich – mit der Fra­ge an das Gericht, ob er als Mensch oder als Per­son gela­den sei, dann lehn­te der Ange­klag­te sei­ne ihm zuge­ord­ne­te Ver­tei­di­ge­rin ab und hielt einen Vor­trag über die angeb­lich feh­len­de öster­rei­chi­sche Ver­fas­sung. Weil es in Öster­reich kei­ne Geset­ze gebe und die Rich­ter ihre Urtei­le auch nicht so schön unter­schrei­ben, wie sich das der Ange­klag­te vor­stellt, sei­en die Urtei­le auch ungül­tig. Das Gericht sah das anders und ver­ur­teil­te den Staa­ten­bünd­ler zu 24 Mona­ten Haft, davon sechs Mona­te unbe­dingt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).

Linz: „Sieg Heil“ mit Wod­ka am Urfah­ra­ner Markt 

Weil er bei einem öku­me­ni­schen Got­tes­dienst am Urfah­ra­ner Herbst­markt 2018 den Hit­ler­gruß gezeigt und dazu „Sieg Heil“ gebrüllt hat­te, muss­te sich der 35-Jäh­ri­ge am Don­ners­tag, 26.9., vor dem Lan­des­ge­richt Linz wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Stö­rung der Reli­gi­ons­aus­übung und gefähr­li­cher Dro­hung verantworten.

„Laut Staats­an­walt­schaft soll der Ange­klag­te plötz­lich ‚Sieg Heil!’ in die Men­ge geschrien und den Hit­ler­gruß gezeigt haben. Anschlie­ßend habe er die Mes­se­be­su­cher foto­gra­fiert, einen Mann beschimpft sowie mit den Wor­ten ‚I hau’ di um’ bedroht“, heißt es im Bericht des ORF OÖ.

Der Ange­klag­te, der aus der U‑Haft vor­ge­führt wur­de, nach­dem er zum ers­ten Pro­zess­ter­min im Juni nicht erschie­nen war, ver­such­te es mit der übli­chen Aus­re­de: Viel Alko­hol, in die­sem Fall eine Fla­sche Wod­ka, sei im Spiel gewe­sen. Der Ver­tei­di­ger setz­te noch eins drauf und brach­te die pro­ble­ma­ti­sche Kind­heit des Ange­klag­ten auch noch ins Spiel. Die Staats­an­walt­schaft wie­der­um woll­te den Wider­ruf einer 2017 erfolg­ten beding­ten Haft­ent­las­sung, konn­te sich damit aber nur bedingt durch­set­zen. Das Urteil: 16 Mona­te wur­den bedingt aus­ge­spro­chen, die Bewäh­rungs­frist aller­dings auf fünf Jah­re aus­ge­wei­tet. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, obwohl der Ange­klag­te annahm.

Ried i.I./Suben: Noch ein brau­ner „Blau­bär“!

Die Eigen­be­zeich­nung der Whats­App-Grup­pe als „Blau­bä­ren“ war gar nicht so unpas­send ange­sichts des Umstands, dass sich meh­re­re Blaue, dar­un­ter zwei FPÖ-Gemein­de­rä­te, in ihr kom­mu­ni­zier­ten. Was sie da in der Grup­pe teil­ten, macht sie aller­dings zu „Braun­bä­ren“. Man teil­te näm­lich bevor­zugt wider­li­che brau­ne Fotos in der Gruppe:

„Auf vie­len der ver­sen­de­ten Fotos war Adolf Hit­ler zu sehen. Der Geschmack­lo­sig­keit dürf­ten dabei kei­ne Gren­zen gesetzt gewe­sen sein. So soll bei­spiels­wei­se ein Bild einer lee­ren Gas­kam­mer mit dem Text „atem­los durch die Nacht” ver­schickt wor­den sein“, schrieb die OÖN anläss­lich des Pro­zes­ses gegen fünf von ihnen Ende Mai. Die fünf damals Ange­klag­ten, dar­un­ter zwei FPÖ-Gemein­de­rä­te aus Suben, wur­den zu beding­ten Haft­stra­fen zwi­schen zwölf und zwan­zig Mona­ten verurteilt.

Als die blau­en Braun­bä­ren, die in meh­re­ren Whats­App-Grup­pen kom­mu­ni­zier­ten, im Früh­jahr 2018 auf­flo­gen, setz­te die Exe­ku­ti­ve mit sechs Haus­durch­su­chun­gen nach. Rich­tig, da fehlt noch einer vor Gericht. Der (21) kam jetzt dran und gab sich vor den Geschwo­re­nen im Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis betont unpo­li­tisch: „Poli­tik inter­es­siert mich nicht. Ich gehe nicht ein­mal wäh­len, da habe ich etwas Bes­se­res zutun.“ (nachrichten.at, 25.9.19)

Es hat aller­dings bei ihm nur zum Ver­sen­den von Nazi-Dreck in der Whats­App-Grup­pe „Stahl­zeit“ gereicht. Die OÖN: „Die Geschwo­re­nen waren sich einig. Alle der 19 ver­sen­de­ten Bil­der erfüll­ten den Tat­be­stand der Wie­der­be­tä­ti­gung. Der Beschul­dig­te wur­de zu einer Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. Das Urteil ist bereits rechts­kräf­tig.“

Ö: Het­ze auf dem Kanal von FPÖ-TV

Der Früh­schop­pen der FPÖ im stei­ri­schen Hart­berg mit Kickl und Kuna­sek wur­de auf dem You­Tube-Kanal von FPÖ-TV am Sonn­tag, 22.9. online gestellt. Von den Reden offen­sicht­lich ange­sta­chelt, wur­de in den Pos­tings vor allem Her­bert Kickl beju­belt, sogar als poli­ti­scher Gott abge­fei­ert, wäh­rend Kurz mit anti­se­mi­ti­schem Zun­gen­schlag als „Sor­os­jun­ge“ titu­liert wurde.

YouTube FPÖ TV Hartberg, 22.9.19
You­Tube FPÖ TV Hart­berg, 22.9.19
FPÖ TV Hartberg, Kommentar: "Sorosjunge Kurz" (Screenshot 30.9.19)
FPÖ TV Hart­berg, Kom­men­tar: „Sor­os­jun­ge Kurz” (Screen­shot 30.9.19)

Das Pos­ting von Lukas M. über­dau­er­te eini­ge Tage: „ver­gast die grü­nen“.Nach einem hef­ti­gen Pro­test der Grü­nen und der Andro­hung von recht­li­chen Schrit­ten wur­de das Pos­ting gelöscht. Der „Sor­os­jun­ge Kurz“ ist übri­gens noch immer online.

FPÖ TV Hartberg, Chat: "vergast die grünen"
FPÖ TV Hart­berg, Chat: „ver­gast die grünen”

Braunau/OÖ: Hit­ler­gruß für Polizisten

Was sich der fran­zö­si­sche Urlau­ber wirk­lich gedacht hat, als er einen Brau­nau­er Poli­zis­ten bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le mit „Heil Hit­ler“ beschimpf­te, wird mög­li­cher­wei­se nicht so ein­fach geklärt wer­den können.

„Zuvor hat­te der Mann die Beam­ten als „Ras­sis­ten” beschimpft und wur­de immer aggres­si­ver. Die Poli­zei war auf das Auto mit den gel­ben Kenn­zei­chen auf­merk­sam gewor­den, weil ein klei­nes Kind unge­si­chert auf der Rück­bank gestan­den und her­um­ge­turnt hat­te“, berich­tet „Öster­reich“ am 29.9.19.

Der Len­ker wur­de wegen Beam­ten­be­lei­di­gung und Wie­der­be­tä­ti­gung ange­zeigt, durf­te sei­ne Fahrt nach Bezah­lung einer „Sicher­heits­leis­tung“ von 150 Euro für Über­tre­tun­gen nach der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung aller­dings fort­set­zen: „Der Buß­geld­be­scheid wird ihm nach Frank­reich nach­ge­schickt“, schreibt „Öster­reich“ wei­ter. Ver­mut­lich auch eine Ankla­ge. Und dann?

Hier der Bericht der „Kro­ne“.

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