Salzburg: 5 Jahre für „Wolke“

49 der rund 9.000 Post­ings waren Grund­lage für die Anklage gegen „Wolke“ nach dem § 3d Ver­bots­ge­setz. „Wolke“ war ein­er der übel­sten und eifrig­sten Het­zer im Neon­azi-Forum thiazi.net, das 2012 endlich von den deutschen Behör­den abge­dreht wurde. Am 16.3., dem zweit­en Ver­hand­lungstag, wur­den die angeklagten Post­ings ver­lesen. So beka­men die Geschwore­nen „Ein­blick in krude Ansicht­en“ (Stan­dard, 16.3.2017).

Postings von User "Wolke" im "thiazi"-Forum: Über "Jewrnalisten" und "internationale Judeninteressen"...

Post­ings von User „Wolke” im „thiazi”-Forum: Über „Jew­r­nal­is­ten” und „inter­na­tionale Judeninteressen”

„Wolke“ war aber nicht nur ein übereifriger Nazi-Poster bei thi­azi, son­dern hat­te auch den Sta­tus eines Mod­er­a­tors, durfte sich mit dem Titel „Fre­und der Ger­ma­nen“ und „Fre­und der Reich­streuen“ schmück­en. „Wolke“ nahm auch zumin­d­est an einem Ver­net­zungstr­e­f­fen von thi­azi-Nazis teil.

Die Ver­ant­wor­tung des Angeklagten vor dem Geschwore­nen­gericht, wonach er keine Zeile der Nazis-Post­ings ver­fasst, son­dern sie nur „gele­sen“ habe, er deshalb für einen Freis­pruch im Zweifel plädiere, verf­ing nicht. „Bei den Befra­gun­gen von der Polizei hat­te der 52-Jährige bish­er geschwiegen.“ (Der Stan­dard) Nach mehrstündi­gen Beratun­gen fäll­ten die Geschwore­nen ihr Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. Fünf Jahre Haft, das ist die Min­dest­strafe nach § 3d Ver­bots­ge­setz. Der Angeklagte meldete Nichtigkeit und Beru­fung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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