49 der rund 9.000 Postings waren Grundlage für die Anklage gegen „Wolke“ nach dem § 3d Verbotsgesetz. „Wolke“ war einer der übelsten und eifrigsten Hetzer im Neonazi-Forum thiazi.net, das 2012 endlich von den deutschen Behörden abgedreht wurde. Am 16.3., dem zweiten Verhandlungstag, wurden die angeklagten Postings verlesen. So bekamen die Geschworenen „Einblick in krude Ansichten“ (Standard, 16.3.2017).

Postings von User „Wolke” im „thiazi”-Forum: Über „Jewrnalisten” und „internationale Judeninteressen”
„Wolke“ war aber nicht nur ein übereifriger Nazi-Poster bei thiazi, sondern hatte auch den Status eines Moderators, durfte sich mit dem Titel „Freund der Germanen“ und „Freund der Reichstreuen“ schmücken. „Wolke“ nahm auch zumindest an einem Vernetzungstreffen von thiazi-Nazis teil.
Die Verantwortung des Angeklagten vor dem Geschworenengericht, wonach er keine Zeile der Nazis-Postings verfasst, sondern sie nur „gelesen“ habe, er deshalb für einen Freispruch im Zweifel plädiere, verfing nicht. „Bei den Befragungen von der Polizei hatte der 52-Jährige bisher geschwiegen.“ (Der Standard) Nach mehrstündigen Beratungen fällten die Geschworenen ihr Urteil: Schuldig im Sinne der Anklage. Fünf Jahre Haft, das ist die Mindeststrafe nach § 3d Verbotsgesetz. Der Angeklagte meldete Nichtigkeit und Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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