Die „Salzburger Nachrichten“ (28.5. 2016) schreiben von einer „massiven Anklage“ gegen den Salzburger Unternehmer, der hinter dem Nickname „Wolke“ steckt. „Wolke“ war tatsächlich einer der fleißigsten Schreiber im Thiazi-Forum, der bei den internen Rankings jedenfalls zeitweise unter den besten fünf Verfassern und bei den germanischen „Danksagungen“ (Likes) auch ganz vorne lag. Rund 1,4 Millionen Beiträge wurden im Thiazi-Forum bis zu seiner Abschaltung im Juni 2012 gepostet. Im April 2009 lag „Wolke“ bei 6.739 Beiträgen – bis 2012 sind wohl noch einige Tausend dazugekommen.
Seine unternehmerische Tätigkeit dürfte „Wolke“, der im Forum die dort ehrende Bezeichnung „Freund der Reichstreuen“, „Freund der Germanen“ und den Hinweis „förderndes Thiazi-Mitglied“ erhalten hat, wohl nicht besonders ausgelastet haben. „Wolke“ fungierte jedenfalls auch als Moderator. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg zu den „SN“: „Laut Anklage war der Salzburger einer der Forenbetreuer. Er war für die Überwachung der Regeln zuständig, konnte Beiträge ändern, löschen und selbst verfassen.“
Motto von Wolke
Zur Anklage schreibt die „SN“ weiter, dass „Wolke“ „in Kommentaren zu anderen Beiträgen oder in vielen eigenen Beiträgen den Holocaust geleugnet, die Ziele und Führungskader der NSDAP verherrlicht oder gegen Juden und andere, für die Nazis rassisch minderwertige Gruppen gehetzt“ habe. Das können wir bestätigen. So kommentiert „Wolke“ etwa die Berichterstattung des „Standard“ zu dem Prozess gegen den Holocaust-Leugner und Neonazi Gerd Honsik so: „Dieser Standard-Bericht ist eine dreckige lügnerisch-tendenziöse Berichterstattung.
Vergleicht dieses verbrecherische Jewrnalistengeschmiere (sic!) mal mit untenstehendem Bericht.“
Wolke zum Honsik-Prozess
Die Bezeichnung „verbrecherische Jewrnalistengeschmiere“ enthält keinen Tippfehler, sondern einen Hinweis auf die antisemitische Einstellung von „Wolke“. Was er von der Justiz hält, bringt er im gleichen Beitrag zum Ausdruck. In schlechtem Deutsch schreibt er, dass am darauffolgenden Montag „die Show der österreichischen Verbrecher im Talar vermutlich sein (sic!) Ende“ finden werde. Da hat er noch nicht geahnt, dass er in einigen Jahren selbst vor Gericht landen würde!
„Wolke“ war im Vorverfahren nicht geständig – er kann auch noch gegen die Anklage, die ihm jetzt zugestellt wurde, Rechtsmittel einlegen. Im Beitrag der „SN“ heißt es, dass er nach § 3d Verbotsgesetz angeklagt ist. Der lautet:
Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zu einer der nach § 1 oder § 3 verbotenen Handlungen auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht, insbesondere zu diesem Zweck die Ziele der NSDAP, ihre Einrichtungen oder Maßnahmen verherrlicht oder anpreist, wird, sofern sich darin nicht ein schwerer verpöntes Verbrechen darstellt, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu zwanzig Jahren, bestraft.
Die Strafandrohung bei § 3d unterscheidet sich von der nach § 3g oder 3h durch die Mindeststrafe von fünf Jahren (sonst ein Jahr). Da kommt eine dunkle Wolke auf den Unternehmer zu! Auch für die anderen österreichischen Thiazi-User, deren Daten von den deutschen Ermittlungsbehörden an den österreichischen Verfassungsschutz übermittelt wurden, gibt es noch keine Entwarnung.
Rund 50 Prozesse gegen österreichische UserInnen waren im November 2015 laut „Tiroler Tageszeitung“ noch ausständig. Da ist noch einiges abzuarbeiten, und wir erwarten unter anderem schon gespannt die Anklage von „Prinz Eugen“ und „Eispickel“.
Der ist auch noch fällig!