Man könnte natürlich schon ins Grübeln kommen, warum die „88“ auf dem Facebook-Profil eines Neonazi mit 15 Monaten bedingter Haft abgestraft wird, während bei einer „88“ in einer FPÖ-Presseaussendung nicht einmal zu Ermittlungen kommt, weil es für die Staatsanwaltschaft anscheinend keinen ausreichenden Anfangsverdacht gibt!
Bei dem Welser Angeklagten gab’s aber noch einige weitere Belege für die NS-Wiederbetätigung. So kommentierte er eine Veranstaltung in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen mit dem FB-Eintrag: „Was kann man mit dem Gesindel in Mauthausen schon tun? … außer einheizen.“ Zusätzlich gab’s noch ein Posting mit einem Bild von Adolf Hitler, „das mit dem Schriftzug ‚Seit über 55 Jahren vermisst’ und ‚Adolf bitte melde dich! Deutschland braucht Dich’ versehen war“ (APA, 27.2.15).
Der Angeklagte verteidigte sich mit dem Hinweis, dass er die „Suchmeldung” witzig gefunden habe. Die Geschworenen fanden das nicht so witzig und befanden ihn einstimmig der NS-Wiederbetätigung für schuldig. Resultat: 15 Monate bedingt. Das Urteil ist auch bereits rechtskräftig.