Schon im ersten Prozess gegen Rene M., der für Objekt 21 vorwiegend als Auftragstäter für Einbruchsdiebstähle tätig war, spielte dessen „rechte Gesinnung“ keine Rolle. Er wurde offensichtlich auch kaum danach gefragt. In der internen Hierarchie von Objekt 21 war er freilich so wie die beiden neuen Angeklagten vom Donnerstag, 22.8., nur ein Mitläufer.
Solche gab es freilich viele bei Objekt 21: je nach Definition schwankt die Zahl der Personen, die zu Objekt gezählt werden, zwischen rund 150 (Mitgliederlisten) und mehr als 200 (Kriminalpolizei). Der harte Kern der Neonazi-Truppe, die bekennenden Neonazis, umfasst jedenfalls weit mehr als die sieben Personen, gegen die die Staatsanwaltschaft Wels eine Anklage wegen NS- Wiederbetätigung eingebracht hat.
Vor Gericht abgehandelt werden jetzt aber zunächst jene Delikte, die angeblich nichts mit der politischen Gesinnung der Neonazis vom Objekt 21 zu tun haben. Haben sie das wirklich nicht?
Objekt 21, der Bauernhof in Desselbrunn, war über einige Jahre der Anlaufpunkt von Neonazis . Nicht nur aus Oberösterreich, sondern auch aus der BRD und hier vor allem aus Thüringen besuchten sie den Bauernhof, nahmen hier vorübergehend Aufenthalt, wickelten über Objekt 21 ihre Drogen‑, Waffen- oder Rotlichtgeschäfte ab. Braune Konzerte, wie etwa mit Gigi und die braunen Stadtmusikanten fanden hier statt, Saufabende mit Neonazi-Musik, bei denen die „Geschäfte“ abgewickelt wurden.
Die „Geschäfte“ von Objekt 21, von Einbruchsdiebstählen, schwerer Nötigung und Körperverletzung über Brandstiftung bis Waffen- und Drogenhandel usw. dienten offensichtlich nur einem Zweck: den Neonazis ein schönes Leben zu ermöglichen. Auch für Anwaltskosten war vorgesorgt. Um sorgenfrei Neonazi sein zu können, wurde so ziemlich das ganze Register des Strafrechts bedient.
Am Donnerstag standen also weitere zwei Mitglieder des Neonazi-Netzwerks vor Gericht: ein 24-Jähriger und ein 32-Jähriger. Dem Älteren wurde vorgeworfen, dass er am 23. August 2010 allein ein Bordell im Bezirk Kirchdorf (OÖ) angezündet und zusammen mit Komplizen (darunter dem jüngeren Angeklagten) in Wien einen Saunaklub abgefackelt habe: Auftragsarbeiten, über deren Entlohnung Geld an Objekt 21 – und in hierarchischer Abstufung – an die Beteiligten floss.
Die Angeklagten gaben die Brandstiftungen zu, wollten sich allerdings nicht als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung sehen. Aufenthalte im Objekt 21 räumten sie ein. Die APA bastelte aus diesen Aussagen eine etwas eigenartige Erkenntnis:
„Dem kriminellen Netzwerk werden zahlreiche Delikte zugerechnet, darunter Gewalt‑, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlicht-Szene sowie Waffen- und Drogenhandel. Obendrein gibt es dabei Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk „Objekt 21”“ (APA, zitiert nach standard.at).
Natürlich gibt es nicht zwei Netzwerke, ein kriminelles und ein Neonazi-Netzwerk. Was es gibt, ist das Neonazi-Netzwerk „Objekt 21“, mit klaren hierarchischen Strukturen, die sich sogar in den Tätowierungen zeigten und rund um den Kern der Truppe ein breites Feld von Mitläufern, Beitragstätern und „Gastarbeitern“, die fallweise auch für die kriminellen Aktionen eingespannt wurden.
Die beiden Angeklagten wurden zu vier bzw. drei Jahren unbedingter Haft verurteilt und müssen außerdem 200.000 Euro Teilschadenersatz zahlen. Der Ältere legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Jüngere und die Staatsanwaltschaft wollten noch Bedenkzeit. Die beiden Urteile sind somit noch nicht rechtskräftig.