Im August 2012 hatte Strache auf seinem Facebook-Konto eine Karikatur veröffentlicht, die die antisemitische Variante eines Cartoons darstellt, in dem das Thema Banken bereichern sich mithilfe von willfährigen Regierungen auf Kosten des hungernden Volks abgehandelt wird. Der Cartoon, der laut Ablinger von einem kanadischen Karikaturisten stammt, wurde in der Strache-Variante mit entscheidenden Veränderungen bei der Figur des Bankers wiedergegeben: der sabbernde Banker erhielt statt der Knollennase eine Hakennase, die vorher motivlosen weißen Manschettenknöpfe Davidsterne und das – vorher ausdruckslose – Auge einen stechenden Blick, mit dem das Gegenüber hungerndes Volk fixiert wird.
Die Strache-Variante der Karikatur zielt eindeutig auf antisemitische Emotionen ab – sie weicht auch nur in diesen Kriterien vom Original ab. Das hat kein Geringerer als Andreas Mölzer, der EU-Abgeordnete der FPÖ erkannt, der gegenüber dem „Standard“ dazu erklärte: „….Wenn man es genauer mit dem historisch kundigen Auge betrachtet, dann macht man Stopp”. Und weiter: „Das gelte „nicht nur wegen der Knöpfe” am Ärmel eines dargestellten fetten Bankers in Form von Judensternen, „sondern schon wegen der ganzen Physiognomie” (Standard, 12.9.2012). Die Zustimmung zur antisemitischen Komponente unter den Strache-Fans auf Facebook.
Antisemitische Karikatur auf Straches Facebook-Seite und zum Vergleich die — ebenfalls problematische — originale Karikatur auf Straches Facebook-Seite:
Die Reaktion auf den antisemitisch veränderten Cartoon war in der medialen Öffentlichkeit eindeutig. Niemand wollte den von Strache vorgebrachten Entlastungsversuchen Glauben schenken die im Gegenteil als „besonders dümmlich“ (Christian Ultsch, „Die Presse“ 2.9.2012) bezeichnet wurden. Bundespräsident Fischer sah in dem Strache-Cartoon eine „feige Spekulation mit Überresten des Antisemitismus“ und ein Vorarlberger FPÖ- Bürgermeister trat aus Protest gegen den Cartoon aus der Partei aus.
Die Antwort der Justizministerin macht deshalb zunächst einmal tatsächlich „baff“.
„Das Ermittlungsverfahren wurde mit der wesentlichen Begründung eingestellt, dass durch die in der Anfrage genannte Karikatur nicht gegen die Gesamtheit der jüdischen Bevölkerung gehetzt wurde, sondern – wie sich aus dem die Karikatur begleitenden Text ergab – Kritik an der österreichischen Bundesregierung und dem von dieser beschlossenen Euro-Rettungsschirm geübt werden sollte, sodass schon der objektive Tatbestand des § 283 Abs. 2 StGB nicht erfüllt wurde. Diese Rechtsansicht wird von der zuständigen Fachabteilung im Bundesministerium für Justiz geteilt. Die Einholung externer Gutachten war im Hinblick auf die Rechtslage nicht geboten“, heißt es in der Antwort zu den Fragen 1, 3 und 6.
Interpretiert für Normalsterbliche: es mag zwar Antisemitismus im Spiel gewesen sein bei dem Cartoon, da er sich aber nicht gegen alle Juden (als Gruppe), sondern „nur” gegen einen Banker gerichtet habe und der begleitende Text zudem nur Kritik an der Bundesregierung enthalte, sei der Tatbestand der Verhetzung nach § 283 Abs. 2 des Strafgesetzes nicht erfüllt.
Die grafischen Veränderungen des Original-Cartoons durch die von Strache gezeigte Version halten Justizministerium und Staatsanwaltschaft „für die Entscheidung nicht wesentlich“!
Diese Ignoranz macht nicht nur „baff“, sondern auch wütend!