Neben der Bestrafung der beiden Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft Graz auch eine Verbandsgeldbuße für die FPÖ Steiermark und die Werbeagentur beantragt. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Thomas Mühlbacher, erklärte der APA dazu: „Weil das Vorgehen der FPÖ, vor Wahlen einen Skandal zu provozieren, offenbar Methode hat, haben wir das erstmals in dieser Weise angeklagt“.
Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz gegen Kurzmann waren schon im Februar 2011 abgeschlossen worden. Seither haben sich Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium mit deren Vorhabensbericht beschäftigt.
Von Kurzmann gibt es bislang keine Stellungnahme zu der Anklage. Er wolle erst die Zustellung der Anklage abwarten und dann reagieren- hieß es aus seinem Büro. Aber auch von der restlichen Belegschaft der FPÖ ist bisher noch niemand Kurzmann zu Hilfe geeilt.
Die Steiermark wird also in den nächsten Monaten einen weiteren Verhetzungsprozess erleben. Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter und ihr Sohn, der frühere RFJ-Obmann der Steiermark, Michael Winter, sind ja schon rechtskräftig wegen Verhetzung verurteilt worden. Dazu kommt noch ein großer NS-Wiederbetätigungsprozess gegen einige ehemalige bzw. möglicherweise noch amtierende RFJ- und RFS-Funktionäre.