Nun, die Hetz(e) hat die FPÖ schon gehabt. Der Wahlkampf ist vorbei, das Anti-Minarett-Spiel hat sich bei der Wahl für die FPÖ Steiermark nicht so ausgezahlt, wie man es erhofft hatte. Es könnte sich aber auch für die das eigentliche Strafverfahren wegen des Verdachts der Verhetzung gegen Gerhard Kurzmann nicht sehr vorteilhaft auswirken, wenn die FPÖ das „Spiel“ noch einmal online stellen würde.
Das Urteil des OLG Graz bezieht sich nämlich nur auf die medienrechtliche Nebenfront. Nachdem die Staatsanwaltschaft im Provisorialverfahren die vorläufige Sperre des Moschee-Baba-Spiels durchgesetzt hatte (die Berufung der FPÖ blieb erfolglos), beantragte sie im medienrechtlichen Hauptverfahren die Löschung durch den Medieninhaber FPÖ. Mittlerweile hatte aber durch die Aufhebung der Immunität von Gerhard Kurzmann die Verantwortlichkeit des Medieninhabers gewechselt. Die Erstinstanz wies die Löschung mit der Begründung ab mit der Begründung, sie könne ohnehin in einem Verfahren gegen Kurzmann wegen Verhetzung mitbehandelt werden. In der Berufung korrigierte das OLG insofern, als es feststellte, die Löschung sei zurückzuweisen (wegen des falschen Adressaten), aber nicht abzuweisen.
Wesentlicher als dieses Urteil, das mit Sicherheit nicht als Erfolg für die FPÖ interpretiert werden kann, ist die Frage: Was ist mit dem Verfahren wegen des Verdachtes der Verhetzung durch Gerhard Kurzmann, den Landesobmann der FPÖ? Seit Februar hat die Staatsanwaltschaft Graz das Ermittlungsverfahren beendet, und seither liegt der Vorhabensbericht offensichtlich bleischwer bei den Oberbehörden Oberstaatsanwaltschaft bzw. Ministerium zur Prüfung.
Wie hoch das Risiko einer Anklage wegen Verhetzung durch die FPÖ selbst eingeschätzt wird, geht auch aus ihrer Erklärung zum medienrechtlichen Verfahren erster Instanz im Februar hervor: sehr hoch offensichtlich! In der Erklärung windet sich die FPÖ um den Vorwurf der Verhetzung herum und beteuert, nie das virtuelle Beschießen von Personen gutgeheißen zu haben.
Ja, aber wenn man doch das Beschießen sieht? Die FPÖ:
Nunmehr haben wir zur Kenntnis genommen, dass das Spiel offenbar medial teilweise dahingehend [als Schießspiel, Anmk. SdR.] gedeutet wurde, sodass unabhängig davon, dass wir nach wie vor der Ansicht sind, dass durch einen objektiven Adressaten des Spiels dessen Ablauf tatsächlich keinesfalls im Sinne eines ‚Beschießens’ verstanden werden kann, das Spiel für uns natürlich völlig wertlos geworden ist, da wir uns hinkünftig keinesfalls dem Verdacht aussetzen wollten, wir würden es gutheißen, dass auf Personen, welcher Religion auch immer, virtuell ‚geschossen’ würde.
Im Wahlkampf, nach der Beschlagnahmung war von der FPÖ noch anderes zu hören gewesen: Zensur durch die Justiz, Hetzjagd durch die Medien und vor allem: „Über 200.000 Zugriffe geben uns Recht!” (kleinezeitung.at). Mal sehen, ob die Staatsanwaltschaft das auch so sieht bzw. was die nächsten Wochen bringen.