FPÖ-Steiermark: Verwirrung um das Moschee-Spiel

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Eini­ge Medi­en haben nur kurz berich­tet: Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Graz hat die Beru­fung der Staats­an­walt­schaft Graz gegen das Urteil der ers­ten Instanz, kei­ne Löschung des Moschee-Baba-Spiels zu geneh­mi­gen, aus for­ma­len Grün­den abge­wie­sen. Das Urteil ist fak­tisch uner­heb­lich, denn die FPÖ Stei­er­mark hat schon erklärt, das Spiel nicht mehr online stel­len zu wol­len. Warum?

Nun, die Hetz(e) hat die FPÖ schon gehabt. Der Wahl­kampf ist vor­bei, das Anti-Mina­rett-Spiel hat sich bei der Wahl für die FPÖ Stei­er­mark nicht so aus­ge­zahlt, wie man es erhofft hat­te. Es könn­te sich aber auch für die das eigent­li­che Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung gegen Ger­hard Kurz­mann nicht sehr vor­teil­haft aus­wir­ken, wenn die FPÖ das „Spiel“ noch ein­mal online stel­len würde.

Das Urteil des OLG Graz bezieht sich näm­lich nur auf die medi­en­recht­li­che Neben­front. Nach­dem die Staats­an­walt­schaft im Pro­vi­so­ri­al­ver­fah­ren die vor­läu­fi­ge Sper­re des Moschee-Baba-Spiels durch­ge­setzt hat­te (die Beru­fung der FPÖ blieb erfolg­los), bean­trag­te sie im medi­en­recht­li­chen Haupt­ver­fah­ren die Löschung durch den Medi­en­in­ha­ber FPÖ. Mitt­ler­wei­le hat­te aber durch die Auf­he­bung der Immu­ni­tät von Ger­hard Kurz­mann die Ver­ant­wort­lich­keit des Medi­en­in­ha­bers gewech­selt. Die Erst­in­stanz wies die Löschung mit der Begrün­dung ab mit der Begrün­dung, sie kön­ne ohne­hin in einem Ver­fah­ren gegen Kurz­mann wegen Ver­het­zung mit­be­han­delt wer­den. In der Beru­fung kor­ri­gier­te das OLG inso­fern, als es fest­stell­te, die Löschung sei zurück­zu­wei­sen (wegen des fal­schen Adres­sa­ten), aber nicht abzuweisen.

Wesent­li­cher als die­ses Urteil, das mit Sicher­heit nicht als Erfolg für die FPÖ inter­pre­tiert wer­den kann, ist die Fra­ge: Was ist mit dem Ver­fah­ren wegen des Ver­dach­tes der Ver­het­zung durch Ger­hard Kurz­mann, den Lan­des­ob­mann der FPÖ? Seit Febru­ar hat die Staats­an­walt­schaft Graz das Ermitt­lungs­ver­fah­ren been­det, und seit­her liegt der Vor­ha­bens­be­richt offen­sicht­lich blei­schwer bei den Ober­be­hör­den Ober­staats­an­walt­schaft bzw. Minis­te­ri­um zur Prüfung.

Wie hoch das Risi­ko einer Ankla­ge wegen Ver­het­zung durch die FPÖ selbst ein­ge­schätzt wird, geht auch aus ihrer Erklä­rung zum medi­en­recht­li­chen Ver­fah­ren ers­ter Instanz im Febru­ar her­vor: sehr hoch offen­sicht­lich! In der Erklä­rung win­det sich die FPÖ um den Vor­wurf der Ver­het­zung her­um und beteu­ert, nie das vir­tu­el­le Beschie­ßen von Per­so­nen gut­ge­hei­ßen zu haben.

Ja, aber wenn man doch das Beschie­ßen sieht? Die FPÖ:

Nun­mehr haben wir zur Kennt­nis genom­men, dass das Spiel offen­bar medi­al teil­wei­se dahin­ge­hend [als Schieß­spiel, Anmk. SdR.] gedeu­tet wur­de, sodass unab­hän­gig davon, dass wir nach wie vor der Ansicht sind, dass durch einen objek­ti­ven Adres­sa­ten des Spiels des­sen Ablauf tat­säch­lich kei­nes­falls im Sin­ne eines ‚Beschie­ßens’ ver­stan­den wer­den kann, das Spiel für uns natür­lich völ­lig wert­los gewor­den ist, da wir uns hin­künf­tig kei­nes­falls dem Ver­dacht aus­set­zen woll­ten, wir wür­den es gut­hei­ßen, dass auf Per­so­nen, wel­cher Reli­gi­on auch immer, vir­tu­ell ‚geschos­sen’ würde.

Im Wahl­kampf, nach der Beschlag­nah­mung war von der FPÖ noch ande­res zu hören gewe­sen: Zen­sur durch die Jus­tiz, Hetz­jagd durch die Medi­en und vor allem: „Über 200.000 Zugrif­fe geben uns Recht!” (kleinezeitung.at). Mal sehen, ob die Staats­an­walt­schaft das auch so sieht bzw. was die nächs­ten Wochen bringen.