Wels/OÖ: Filmriss durch Fetzn?
Zur Erklärung: „Einen Fetzn haben“ wird der Zustand ziemlich umfassender Berauschung genannt. Ob Fabian V. am 25.8.25 einen Fetzn gehabt hat, als er im Foyer der Raiffeisenbank in Bad Schallerbach mehrmals den Hitlergruß in eine Kamera gezeigt, die Angestellten durch das Zeigen der Halsabschneider-Geste bedroht und durch Tritte gegen das Zahlungsterminal Sachbeschädigung begangen hat, sollte am 6. Mai ein Geschworenengericht am Landesgericht Wels klären.
Das Vokabular, mit dem Fabian V. seine Alkoholisierung beschreibt, ist ziemlich gewalttätig: drei Flaschen Wein will er sich an besagtem Tag „einigschossn“ haben. Mit denen hat er sich dann „weggschossn“ und das getan, wofür er jetzt vor Gericht steht. Blöderweise im Foyer der Bank, wo die Kameras seinen Filmriss dokumentierten.
Was sich trotz der heftigen Bemühungen des Verteidigers, einen Vollrausch und damit die Schuldunfähigkeit anzunehmen, nicht vorteilhaft für V. erweisen sollte, war der Umstand, dass er bereits eine einschlägige Vorstrafe in die Verhandlung mitbrachte: 2024 hatte er wegen eines Hitlergrußes und ebenfalls einer Halsabschneider-Geste zwölf Monate bedingt kassiert. Ob er sich auch damals zuvor mit Alkohol „weggschossn“ hat, wurde diesmal nicht diskutiert. Die Alkoholberatung hat offensichtlich noch nicht gegriffen.
Für die Beurteilung, ob Fabian V. ein Delikt nach § 3g Verbotsgesetz mit seinem Hitlergruß gesetzt hat, war auch relevant, dass er entgegen seiner Behauptung, „mit rechtsextremen Sachen nix zu tun“ zu haben, Rechtsrock von den „Landsern“ und „Sturmwehr“ gefunden wurde. Außerdem rechtsextreme Sticker und Fotos mit SS- Runen und Hakenkreuz-Fahnen. Kontakte zur organisierten rechtsextremen Szene bestritt Fabian V.
Ausschluss von zwei Geschworenen
In einer Verhandlungspause kam es zu einem bemerkenswerten Vorfall. Einer der Geschworenen, der zunächst seine Kolleg:innen anspricht, wird immer lauter, motzt von „Mainstream-Presse“, „Nazi-Keule“ und „Steuergeldverschwendung“, spricht den als Zeugen einvernommenen Bankangestellten ihre Glaubwürdigkeit ab und geht schließlich den Staatsanwalt mit der Frage an: „Haben Sie diesen Prozess zu verantworten?“
Der meldet den an den vorsitzenden Richter, der Verteidiger empfiehlt dem Geschworenen, der sich ein kurzes Match mit dem Richter gibt, besser zu schweigen, aber das hilft nichts mehr: Nach kurzer Beratung werden der offensichtlich rechts gestrickte Geschworene und eine weitere sympathisierender Kollegin „wegen des Verdachts auf Befangenheit“ von der Verhandlung ausgeschlossen. Es geht in die Schlussrunde.
Drei Hauptfragen an die Geschworenen (zu Wiederbetätigung, gefährliche Drohung und Sachbeschädigung), eine Zusatzfrage (hat er die drei Delikte im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen?) und eine Ersatzfrage (war volle Berauschung gegeben?) werden formuliert, die Schlussplädoyers gesprochen. Der Angeklagte erklärt, dass es ihm leid tue und furchtbar peinlich sei.
Die Geschworenen entscheiden differenziert. Bei der Halsabschneider-Geste verneinen sie die Schuld, bei der Wiederbetätigung und der Sachbeschädigung sind sie klar dafür. Da sie auch die Zusatzfrage einstimmig verneinen, entfällt die Ersatzfrage. Der Wahrspruch endet in eine Haftstrafe, die für den Angeklagten, der sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befindet, günstig ausfällt: 14 Monate bedingt, eine Geldstrafe von 240 Tagsätzen zu je 27 Euro, die Bewährungsfrist der Vorstrafe wird auf fünf Jahre verlängert und Bewährungshilfe wird weiter angeordnet. Für Fabian V. ist es wohl die letzte Chance, ohne eine unbedingte Haftstrafe davonzukommen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Feldkirch/V: Holocaust-Gutheißung durch „psychisch belastende Lebensphase“
Ein 63-Jähriger stand am 11. Mai in Feldkirch wegen eines Facebook-Kommentars vor einem Schwurgericht. Der Kommentar, „Und ich hatte mal Mitleid mit den Juden, aber wie man sieht hatte schon seine Berechtigung damals“, war unter einem Beitrag zu israelischen Angriffen auf Gaza veröffentlicht worden.
Vor Gericht sprach der Mann von einer „einmaligen Entgleisung“ in einer psychisch belastenden Lebensphase, geprägt von Todesfällen, familiären Konflikten und intensiver Beschäftigung mit Bildern aus dem Gaza-Krieg. Eine nationalsozialistische Gesinnung konnte laut Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren nicht festgestellt werden, der Kommentar sei dennoch eindeutig und erfülle den Tatbestand.
Die Geschworenen sprachen den Mann nach § 3h Verbotsgesetz einstimmig schuldig. Das Gericht verhängte sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine unbedingte Geldstrafe von 1.440 Euro. Mildernd wirkten Unbescholtenheit, Geständnis, Reue, die damalige Lebenssituation und die Löschung des Postings. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
(Quelle: Neue Vorarlberger Tageszeitung, 12.5.26)
Wien: Freispruch für Hitlergruß beim Supermarkt
Am 12. Mai 2026 stand Herr K. am Landesgericht Wien wegen des Vorwurfs der Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz. Der kroatische Staatsbürger wurde aus der Haft in Klagenfurt vorgeführt; erst wenige Wochen zuvor war er wegen anderer Delikte zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Der angeklagte Vorfall liegt mehr als ein Jahr zurück. Am 16. Jänner 2025 soll K. in einer Wiener Billa-Filiale alkoholisiert und aggressiv aufgetreten sein. Der Zeuge, damals Mitarbeiter der Filiale, schilderte, K. habe herumgeschimpft, das Geschäft zunächst verlassen, sei dann zurückgekommen, habe ihn als „österreichischen Penner“ beschimpft, „Ausländer raus“ gerufen, den Hitlergruß gezeigt und gesagt: „Ich bin ein Nazi.“ Auch gegenüber der verständigten Polizei habe sich K. aggressiv verhalten und gespuckt.
Vor Gericht blieb jedoch die entscheidende Frage, ob darin eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn zu sehen war. Der Zeuge wirkte bei der Rekonstruktion des Hitlergrußes unsicher und erklärte auf Nachfrage des Verteidigers, K. habe aus seiner Sicht vor allem aggressiv und alkoholisiert gewirkt. K. selbst sagte, er könne sich nicht erinnern, sei kein Nazi und habe „mit den Nazis nichts am Hut“.
Auch der Staatsanwalt bezeichnete den Fall als Grenzfall. Die Geschworenen entschieden einstimmig auf „nicht schuldig“. K. wurde rechtskräftig freigesprochen.
Leibnitz-Graz: Schuss auf Muslime
Am 16. April fuhr der 18-jährige O.D. mit seinem PKW über den Hauptplatz von Leibnitz, sah dort eine Gruppe von Menschen, die er als Muslime identifizierte, feuerte einen Schuss ab und schrie dazu „Scheiß Muslime“. „Danach sei der Pkw mit quietschenden Reifen davongefahren“, berichtete damals der ORF (17.4.26).
Nur drei Wochen später, am 8.5., musste sich der junge Täter vor dem Landesgericht Graz wegen des Verdachts der Verhetzung (§ 283 StGB) und wegen gefährlicher Drohung (§ 107 StGB) verantworten. Das ist von Seiten der Justiz sensationell schnell erledigt worden, aber auch den Ermittlungen gebührt in diesem Fall ein Lob. Es hat nämlich nur bis zum nächsten Vormittag gedauert, dann war der Lenker und damit der Täter ermittelt.
D. ist Lehrling im ersten Lehrjahr. Als Vermögen gibt er das Auto – einen Audi – an, in dem er am Leibnitzer Hauptplatz unterwegs war. Seine Täterschaft hat sich rasch herumgesprochen und als erste Konsequenz den Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr nach sich gezogen.
Vor Gericht gibt sich D. geständig und bekennt sich auch schuldig. Der Richter will von ihm wissen, ob er sich auch vorstellen könne, wie sich das für die Opfer anfühlen würde. Die Opfer waren eine Gruppe Muslime, darunter fünf Minderjährige inklusive eines Kleinkindes im Kinderwagen. Der Schuss wurde, wie sich am nächsten Tag herausstellte, zwar nur aus einer Schreckschusspistole abgegeben, aber der Knall erzeugte dennoch Angst. Todesangst, die sich D. in der Befragung durch den Richter auch so vorstellen kann. Er wisse aber nicht, warum er sich ausgerechnet die Gruppe als Opfer ausgesucht hatte, um seine frisch gekaufte Schreckschusswaffe auszuprobieren.
Das Urteil, sechs Monate bedingt auf drei Jahre, mit der Auflage einer Bewährungshilfe und der Teilnahme an dem Programm „Dialog statt Hass“, nimmt er an.
Innsbruck: Drei Jahre Haft nach dritter Wiederbetätigung
Wenn man mit 21 Jahren schon zum dritten Mal wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht steht, dann handelt es sich mutmaßlich um einen gefestigten Überzeugungstäter, selbst wenn – wie so oft – eine Alkoholisierung als Grund für die braune Entgleisung angeführt wird. Marco H., der am 12. Mai wegen eines mehrfach ausgeführten Hitlergrußes in einer Innsbrucker Disco vor Gericht stand, wurde diesmal zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt.
H.s erste Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz setzte es im November 2022. Mit ziemlicher Sicherheit beschreibt ihn dieser Bericht der „Tiroler Tageszeitung“ (11.11.22):
Mit NS-Abzeichen am Revers und aufgemaltem Hitlerbart fotografierte sich ein 17-jähriger Oberländer und verschickte das Nazi-Uniform-Bild in WhatsApp-Gruppen. Weitere 21 Bilder zeigten nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte. Auf diesen wurden unter anderem Opfer des Holocaust auf zynische Weise geschmäht. Die Fotos kommentierte der 17-Jährige in Sprachnachrichten als „Stoff von heute“ oder mit „Sieg Heil“. Bei einer Durchsuchung sicherte die Polizei außerdem eine Briefmarke mit Hakenkreuz und ein Mofa mit SS-Runen auf dem Nummernschild. (…)
Außerdem wurde er beschuldigt, in einer Schrebergartensiedlung mehrmals „Sieg Heil“ und „Scheißjuden“ geschrien zu haben. Auch Hakenkreuz-Schmierereien auf der Türe einer Wohngemeinschaft sollen auf sein Konto gehen.
Sechs Monate bedingt hat er damals kassiert, denen ein Jahr später in einem weiteren Prozess 18 Monate Haft, davon sechs Monate unbedingt, folgten. Jetzt wurde Marco H. neuerlich wegen NS-Wiederbetätigung angeklagt, weil er am 20.12. des Vorjahres nach einer Weihnachtsfeier noch einen Auftritt mit mehrfachen Hitlergrüßen in der „Mausefalle“, einer Innsbrucker Disco, lieferte. Während Marco H. angab, sich – eh klar, wegen Alkoholisierung – nicht daran erinnern und daher auch nicht beurteilen zu können, ob er schuldig, teilschuldig oder unschuldig sei, hatte zwei Zeugen eine sehr klare Erinnerung an den Hitlergrüßer, der mit Springerstiefeln, Bomberjacke und einer hitlerähnlichen Frisur seinen braunen Auftritt unterstrich.
Da half auch die Zeugenaussage seines Arbeitskollegen nichts mehr, dem zwar ebenfalls wegen Alkoholisierung das Erinnerungsvermögen gefehlt haben will, der H. aber eine deutliche Besserung in seinen politischen Ansichten in letzter Zeit attestieren wollte.
Die Geschworenen überzeugte er damit nicht. Es war ein einstimmiges Urteil mit dem Ergebnis: 18 Monate Haft. Wegen der noch offenen Vorstrafen wurde zusammengerechnet, und so kamen zu den 18 Monaten weitere 18 Monate, aber unbedingt diesmal. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Salzburg: Brauner Rap
Ein 21-jähriger, mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestrafter Bosnier aus dem Pongau, ist am 13. Mai im Landesgericht Salzburg nach dem Jugendstrafrecht wegen NS-Wiederbetätigung (§ 3g) verurteilt worden. Er hatte im Oktober des Vorjahres während seiner Strafhaft in der Justizanstalt Salzburg-Puch einem Mithäftling einen selbst verfassten Rap-Text auf einem Zettel weitergegeben, der Hitler verherrlichte, gegen Jüdinnen und Juden hetzte und mit einem Hakenkreuz versehen war.
Das Geschworenengericht erkannte ihn schuldig und verhängte sechs Monate unbedingte Haft und einen pädagogischen Rundgang in einer KZ-Gedenkstätte. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung abgab, daher ist es noch nicht rechtskräftig.
Wir danken für die Prozessbeobachtungen in Wels, Wien, Graz und Salzburg!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »

