Ende September 2023 hat die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Verein „Artgemeinschaft“ und seine Teil- bzw. Tarnorganisationen aufgelöst. Die „Artgemeinschaft“ hat gegen ihre Auflösung Klage eingereicht, über die monatelang vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde. Diese Verhandlung war nicht frei von Kuriositäten.
Während eines Verhandlungstages im Jänner fand auf einem Hof im Burgenlandkreis (Sachsen-Anhalt) eine Razzia durch Polizeikräfte statt. Der Hof steht im Besitz der Familie W. Vater Marcel W. war zu diesem Zeitpunkt beim Prozess in Leipzig, „bei dem Verdächtigen [am Hof; Anmk. SdR] handelt es sich nach taz-Informationen um einen Sohn von Marcel W., Mitglied der Artgemeinschaft“, berichtete damals die „taz“ (2.2.26 zit. nach dokmz).
Die umfangreichen Funde, darunter sprengfähiges Material im zweistelligen Kilobereich, waren nach Ansicht der Polizei so gefährlich, dass sie noch vor Ort gesprengt wurden, aber als Belastungsmaterial in das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht neu eingeführt wurden.
Die Waffenfunde, die Sprengstoffe, aber auch die ideologischen Grundlagen der „Artgemeinschaft“ und ihre Mitglieder und Sympathisant:innen passen so gar nicht zu dem Bild eines „kleinen, religiösen Kulturvereins“, das der rechtsextreme Videokanal Auf1 in seiner Berichterstattung über das Verbot der „Artgemeinschaft“ zeichnen wollte. Stefan Magnet persönlich bejammerte das brutale Vorgehen des Systems gegen „Andersdenkende“ und lud sich als Zeugen einen früheren Leiter der „Artgemeinschaft“ und Martin Sellner in sein Studio.


Zu den bejammerten „Andersdenkenden“, die in der „Artgemeinschaft“ Unterschlupf fanden, zählen nicht nur einige aus Österreich nach Deutschland migrierte Neonazis wie Sepp Biber (†), seine Tochter Edda Schmidt, die Familie Bachmann um Raimund Bachmann (†) , der als Wandergeselle in Deutschland tätige Günther A., der sich „Günther Schweiger“ genannt hat, sowie zeitweise die „Andersdenkenden“ Stephan Ernst (Mörder von Walter Lübcke), Beate Zschäpe und andere aus dem Kreis um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), wie auch aus der Anfrage von Martina Renner im Deutschen Bundestag hervorgeht.
Die besondere Delikatesse oder Absurdität im Prozess am Bundesverwaltungsgericht stellte aber der Auftritt von Harald Schmidt dar, dem wir schon etliche Beiträge gewidmet haben, auch weil er über seine wiederkehrenden Aktivitäten in der rechtsextremen und neonazistischen Szene hinaus seit einigen Jahren im Immobiliensumpf als Entsorger tätig ist. Seit Schmidts Auftritt als Zeuge des Klägers „Artgemeinschaft“ wissen wir nicht nur, dass auch er zum erlesenen Kreis der „Andersdenkenden“ der Neonazi-Sekte „Artgemeinschaft“ zählt.
Zeuge Schmidt schaffte es mit seiner Aussage, jeden im Saal davon zu überzeugen, dass die „Artgemeinschaft“ mit Sicherheit nicht der „lockere Haufen“ von Esoterikern war, als den ihn Schmidt dem Gericht verkaufen wollte:
Nach langem Überlegen brachte er dann noch ein Detail zum Vorschein, das im Saal für ein allgemeines Verstummen sorgte: Wer denn der Mann gewesen sei, der einem Artgemeinschaftstreffen über die Atlantis-Theorie referiert habe, wollten die Anwälte wissen. Schmidt musste lange überlegen, dann platzte es aus ihm heraus: Thorsten Heise sei es gewesen, der bekannte Neonazi aus Thüringen, der vor wenigen Wochen gemeinsam mit seinem Sohn ein TV-Team in seinem Heimatort angegriffen haben soll. (endstation-rechts.de, 24.4.26)
Jetzt sind wir natürlich gespannt, wie Auf1 auf diese Enthüllung reagieren wird. Kommt ein Interview mit dem „Andersdenkenden“ Thorsten Heise, dem schwer kriminellen Neonazi, oder schafft es Stefan Magnet gar, Stephan Ernst oder Beate Zschäpe in der Zelle über das „brutale Vorgehen des Systems“ zu befragen?
➡️ Wikipedia über die „Artgemeinschaft“
➡️ Presseaussendung Bundesverwaltungsgericht zum Verbot der „Artgemeinschaft“ (29.4.26)
➡️ Kleine Anfrage Martina Renner zur „Artgemeinschaft“ und Antwort (8.10.24)
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