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Lesezeit: 7 Minuten

Mélange KW 26/24 (Teil 1): Jungnazi & Rechtsterror, Nazi-Sticker, Amtsmissbrauch

In Kla­gen­furt stand ein Jungna­zi vor Gericht, der Kon­takt zur rechts­ter­ro­ris­ti­schen Sze­ne haben soll, was jedoch nicht Gegen­stand des Pro­zes­ses war. In Inns­bruck haben Geschwo­re­ne einen Ange­klag­ten frei­ge­spro­chen, die Berufs­rich­ter haben das Urteil aller­dings aus­ge­setzt. Und in Wien stand ein dum­mer Neo­na­zi vor Gericht. Der ehe­ma­li­ge FPÖ-Poli­ti­ker Chris­ti­an Höbart bekämpf­te einen Schuld­spruch wegen Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses und war damit nur teil­wei­se erfolgreich.

2. Juli 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Klagenfurt: Jungnazi will auf Militärakademie
St. Pölten: Freispruch für Reichsadler am Auto
Lienz-Innsbruck: Geschworene overruled
Wien: Mildernde Umstände wegen angeblich fehlender Ressourcen des Verfassungsschutzes

Wien: Höbart, die dritte und eine Ankündigung

 

Klagenfurt: Jungnazi will auf Militärakademie

Die „Kro­nen Zei­tung“ (27.6.24) hat­te eine def­ti­ge Schlag­zei­le für den 20-jäh­ri­gen Lavant­ta­ler Sol­da­ten, der sich am 26. Juni im Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten muss­te: „Nach­wuchs-Nazi will im Bun­des­heer Kar­rie­re machen.“ Die­ses Vor­ha­ben dürf­te vor­erst gestoppt sein. Der Ange­klag­te soll nicht zum ers­ten Mal wegen sei­ner brau­nen Nei­gun­gen auf­ge­fal­len sein: „[Z]weimal hat man ihn lau­fen las­sen, vor allem, weil er noch Schü­ler war und es Hoff­nung auf Bes­se­rung geben soll­te. Doch mitt­ler­wei­le ist er beim Bun­des­heer und trägt eine Waf­fe.“ (krone.at)

Die Hoff­nung hat sich nicht erfüllt, denn der Ange­klag­te hat offen­bar wei­ter­ge­macht: mit Nazi-Foto­mon­ta­gen, Bil­der mit Hit­ler­gruß und ande­rem aus dem übli­chen brau­nen Reper­toire. Vor Gericht erklär­te er, dass er das humo­ris­tisch ver­stan­den wis­sen woll­te und den Faschis­mus ableh­ne. Das bringt auch nicht unbe­dingt einen Plus­punkt, denn den (ita­lie­ni­schen) Faschis­mus leh­nen auch (Neo-)Nazis in der Regel ab. Der „Kro­ne“, die als ein­zi­ges Medi­um über den Pro­zess berich­tet hat, ist noch auf­ge­fal­len, dass der Jungna­zi zunächst im Schwur­ge­richts­saal zackig auf­ge­tre­ten ist und dass der Beam­te des Kärnt­ner Ver­fas­sungs­schut­zes, der als Zeu­ge ein­ver­nom­men wur­de, etwas kryp­tisch von einer War­nung der deut­schen Ver­fas­sungs­schüt­zer gespro­chen hat:

Man ermitt­le gegen eine orga­ni­sier­te rechts­extre­me Ein­heit und befürch­te, dass die Arme tief nach Kärn­ten rei­chen; unter ande­rem zu dem Ange­klag­ten. Es gäbe ein­schlä­gi­ge Whats­app-Grup­pen, Kon­tak­te zu viel­fach vor­be­straf­ten rech­ten Ter­ro­ris­ten; Ter­mi­ne und Tref­fen, zu denen noch ermit­telt wer­den müss­te. Auch von geplan­ten Aktio­nen sei die Rede – und damit höchs­te Wach­sam­keit gefor­dert.

Kurz: Da ist noch was im Busch, was aber nicht Gegen­stand der aktu­el­len Ankla­ge war. Für die gab‘s in allen acht Ankla­ge­punk­ten Schuld­sprü­che und acht Mona­te bedingt, dazu noch die Anord­nung einer Bewäh­rungs­hil­fe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

St. Pölten: Freispruch für Reichsadler am Auto

Ein 52-jäh­ri­ger Deut­scher stand am 24.6. in St. Pöl­ten vor Gericht, weil er am 9. August 2022 auf der A1 bei Amstet­ten einen Sti­cker mit einem Reichs­ad­ler und VW-Emblem auf sei­nem PKW ange­bracht hat­te, was gegen das öster­rei­chi­sche Ver­bots­ge­setz ver­stößt. Die Staats­an­walt­schaft in Deutsch­land hat­te das Ver­fah­ren ein­ge­stellt, da der Sti­cker dort nicht straf­bar ist.

Die Staats­an­wäl­tin argu­men­tier­te, dass der Beschul­dig­te das Sym­bol der Nazi-Sym­pa­thi­san­ten öffent­lich zeig­te und sich mit den Geset­zen ver­traut machen müs­se, auch wenn er nur sel­ten durch Öster­reich fährt. Ver­tei­di­ger Josef Gal­lau­ner beton­te, dass sein Man­dant nicht wuss­te, dass der Sti­cker in Öster­reich ver­bo­ten ist, und kei­nen Vor­satz zur Ver­brei­tung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Pro­pa­gan­da hat­te. Die Geschwo­re­nen erklär­ten den Deut­schen ein­stim­mig für nicht schul­dig. Das Urteil ist bereits rechts­kräf­tig. (Quel­le: meinbezirk.at, 26.6.24)

Lienz-Innsbruck: Geschworene overruled

Ein 54-jäh­ri­ger Ost­ti­ro­ler wur­de am 26.6.24 von den Geschwo­re­nen des Lan­des­ge­richts Inns­bruck vom Vor­wurf der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung ein­stim­mig frei­ge­spro­chen. Laut Zeu­gen soll der bereits drei­fach vor­be­straf­te Mann am 4. März die­ses Jah­res in Lienz einen unga­ri­schen Vater und des­sen Sohn beschimpft und mit Hit­ler­gruß skan­diert haben, dass „Hit­ler zurück­keh­ren sol­le, damit nicht so vie­le Aus­län­der in unser Land kom­men, und jene Aus­län­der, die hier im Land sind, von Hit­ler in die Gas­kam­mer gesteckt und umge­bracht wer­den sol­len”(Ver­hand­lungs­ka­len­der LG Inns­bruck). Der Ange­klag­te bestritt die Vor­wür­fe und behaup­te­te, im Rausch unbe­dacht gehan­delt zu haben.

Aus dem Mund der Zeu­gen klang das frei­lich deut­lich anders: Der Ange­klag­te habe alle Anwe­sen­den ange­stän­kert, beson­ders aber einen Ungarn und des­sen Sohn. Er habe sie als Asy­lan­ten beschimpft, den Vater auch als „dicken, zahn­lo­sen Mann“. Schließ­lich habe er auch gesagt, dass Hit­ler wie­der her­ge­hö­re und die Aus­län­der in die Gas­kam­mer geschickt wer­den soll­ten. Auch den Hit­ler­gruß habe er gezeigt. (kleinezeitung.at, 26.6.24)

Ein ähn­li­cher Vor­fall im Jahr 2022 hat­te nicht zu einer Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung geführt, weil das Gericht damals eine Tat im Voll­rausch ange­nom­men hat­te. Dies­mal woll­te der Rich­ter­se­nat den Frei­spruch der Geschwo­re­nen nicht akzep­tie­ren und setz­te das Urteil aus. Damit geht die Ent­schei­dung an den Obers­ten Gerichtshof.

Wien: Mildernde Umstände wegen angeblich fehlender Ressourcen des Verfassungsschutzes

Mar­cel M. (30) ist auf­ge­flo­gen, als die Ermitt­lungs­be­hör­den die Han­dys von Peter S. aus­wer­te­ten. Das war 2022. Peter S., der wohl nicht belei­digt ist, wenn man ihn als Nazi-Hoo­li­gan titu­liert, muss­te sich im Novem­ber 2022 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Mit eini­ger Ver­spä­tung war nun am 26.6. Mar­cel M. an der Reihe.

Der hat­te über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren über Whats­App Bil­der mit Peter S. aus­ge­tauscht. Vie­le ein­schlä­gi­ge und teil­wei­se wider­li­che, wie etwa jenes, das mit „Jüdi­sches Fami­li­en­fo­to“ beti­telt war und eine Rauch­wol­ke zeigt. In der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me erklär­te er zu Fotos wie die­sem noch, dass so etwas für ihn „schwar­zer Humor“ sei. Vor Gericht revi­diert er sei­ne Aus­sa­ge: „War ein­fach dumm von mir, hab nicht nach­ge­dacht über Kon­se­quen­zen.“ NS-Gedan­ken­gut habe er damit nicht ver­brei­ten oder gar ver­herr­li­chen wol­len. Er distan­zie­re sich davon. Peter S. hab er sol­che Fotos wei­ter­ge­schickt, um ihm „a Freud“ zu machen.

Der Rich­ter hält ihm noch wei­te­re Fotos vor, die auf Gas und die Ver­bren­nungs­öfen der Nazis anspie­len. Ob er in der Schu­le dazu nichts erfah­re habe, will er wis­sen. Nach einer Nach­denk­pau­se ant­wor­tet der Ange­klag­te: „Wenn ich ihnen jetzt sag, dass ich mich für das The­ma jetzt spe­zi­ell nicht inter­es­siert hab, ist das jetzt falsch?“ Der Rich­ter bohrt nach: „War­um ver­schi­cken sie es, wenn sie es nicht ver­ste­hen?“ Die Ant­wort des Ange­klag­ten: „Er [Peter S.; Abmk. SdR] hat halt gesagt, ich soll ihm sowas schi­cken. (Weil ich dumm war.“

Als ihn ein Geschwo­re­ner nach sei­nen Tat­toos fragt, wähnt sich M. schon auf der siche­ren Sei­te: eine Frie­dens­tau­be auf dem rech­ten Arm zur Erin­ne­rung an den Opa, den er nie ken­nen­ge­lernt habe und die hei­li­ge Maria, damit sie mei­nen wei­te­ren Lebens­weg mit ihm gehe. Die hei­li­ge Maria dürf­te der Wunsch vom M., der im Dezem­ber Vater wer­den soll, eben­so wenig beein­druckt haben wie die Geschwo­re­nen, die über 15 Haupt­fra­gen die Schuld des Ange­klag­ten beur­tei­len mussten.

Das Ergeb­nis fiel ein­deu­tig, die Stra­fe aber mit sechs Mona­ten bedingt mild aus. Eigent­lich, so das Gericht, wären acht Mona­te ange­mes­sen gewe­sen, aber wegen der lan­gen Ver­fah­rens­dau­er, die in feh­len­den Res­sour­cen des LVT Wien begrün­det waren, gab es mil­dern­de Umstän­de. Der Ange­klag­te, der bereits zwei, aller­dings nicht ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen in das Ver­fah­ren ein­brach­te, war sicht­lich erleich­tert und ein­ver­stan­den mit dem Urteil, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab. Daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Wien: Höbart, die dritte und eine Ankündigung

Dem Gun­trams­dor­fer Gemein­de­rat, zugleich Gene­ral­se­kre­tär des weit­ge­hend inexis­ten­ten Team HC Stra­che (THC) und frü­he­ren FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Chris­ti­an Höbart, der gegen das Urteil des Lan­des­ge­richts Wie­ner Neu­stadt Beru­fung und Nich­tig­keit ange­mel­det hat­te, wur­de in der Beru­fungs­ver­hand­lung am 26.6. von einem Senat des Ober­lan­des­ge­rich­tes Wien bei Nich­tig­keit und Schuld nicht Recht gege­ben. Nur bei der Straf­hö­he, die vom Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt mit zwölf Mona­ten bedingt bemes­sen wur­de, gab es Erleich­te­rung, die sich in ihrer Begrün­dung aller­dings etwas kuri­os aus­nahm: der „ordent­li­che Lebens­wan­del“ des Ange­klag­ten, der sich bis­her nichts habe zuschul­den kom­men las­sen, sei maß­geb­lich zu berück­sich­ti­gen, befand das OLG und ver­kürz­te die beding­te Haft­stra­fe auf sechs Monate.

Gegen­über dem „Kurier“ (27.6.24) ver­sprach Höbart sei­nen Aus­stieg aus der Poli­tik: „Die aktu­el­le Gemein­de­rats­pe­ri­ode wer­de ich zu Ende füh­ren und mich dann aus dem Polit-Kas­perl­thea­ter, wo es nur mehr um Anpat­zun­gen, gegen­sei­ti­ges Zer­flei­schen und Anfein­dun­gen geht, zurück­zie­hen.” Auch das scheint kuri­os, da Höbart wäh­rend sei­ner Zeit als FPÖ-Natio­nal­rat es vor­wie­gend durch sei­ne Hetz­äu­ße­run­gen (Stich­wort: „Erd- und Höh­len­men­schen“ für Asylwerber*innen) in die öffent­li­che Debat­te geschafft hatte.

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