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AUF1 zum Aula-Urteil: Propaganda fürs eigene Milieu

Nach dem Aula-Urteil insze­niert AUF1 eine „Son­der­sen­dung“ – mit Ver­schwö­rungs­rah­men, Falsch­be­haup­tun­gen und Eigen­in­ter­es­sen. Eine Ana­ly­se der Inhal­te, der Rhe­to­rik und der Aus­las­sun­gen und war­um das alles am Urteil vor­bei argumentiert.

13. Dez. 2025
Im Grazer Schwurgerichtssaal: Die beiden Gutachter (Vordergrund), dahinter Verteidiger und Staatsanwalt; Martin Pfeiffer (rechts) vor Prozessstart (© SdR)
Im Grazer Schwurgerichtssaal: Die beiden Gutachter (Vordergrund), dahinter Verteidiger und Staatsanwalt; Martin Pfeiffer (rechts) vor Prozessstart (© SdR)

Die „Son­der­sen­dung“ des ober­ös­ter­rei­chi­schen Inter­net-TV-Sen­ders AUF1 zum Schuld­spruch gegen Mar­tin Pfeif­fer (vier Jah­re unbe­ding­te Haft, nicht rechts­kräf­tig) funk­tio­niert wie eine Ver­tei­di­gungs­plä­doy­er aus dem eige­nen Milieu. Mode­ra­tor Ste­fan Magnet rahmt das Urteil als Teil einer ver­meint­lich „glo­ba­lis­ti­schen“ Zen­su­ragen­da, Ex-Iden­ti­tä­ren-Kader Phil­ipp Hue­mer wird als „Pro­zess­be­ob­ach­ter“ geschnitzt, Sze­ne-Anwalt Wer­ner Toma­nek und der deut­sche AfD-His­to­ri­ker Ste­fan Scheil sol­len die fach­li­che Flan­ken­de­ckung liefern.

Wer spricht hier und in welcher Rolle?

Magnet, ehe­mals im neo­na­zis­ti­schen „Bund frei­er Jugend“ ver­an­kert und des­we­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt (und frei­ge­spro­chen), insze­niert die Cau­sa Pfeiffer/Aula als Clash „Mei­nungs­frei­heit vs. Sys­tem­me­di­en“. Hue­mer, der laut Magnet „den Pro­zess genau beob­ach­tet“ habe, war nur kurz an zwei Sep­tem­ber-Tagen im Saal. Die Sen­dung gau­kelt den­noch den Ein­druck lücken­lo­ser Kennt­nis des­sen, was im Gra­zer Schwur­ge­richts­saal pas­sier­te, vor.

Der Olym­pia-Bur­schen­schaf­ter Wer­ner Toma­nek, der sich zum Aula-Pro­zess bereits im Sep­tem­ber als Exper­te für AUF1 prä­sen­tier­te und dabei mit aller­lei hoch frag­wür­di­gen Behaup­tun­gen und Aus­sa­gen auf­fiel, stam­mel­te in der „Son­der­sen­dung“ in einem dia­lek­ta­len Kau­der­welsch so sehr dahin, dass AUF1 sei­ne Wort­mel­dun­gen, sprach­lich gera­de­ge­bo­gen, unter­ti­teln muss­te. Ste­fan Scheil, der mehr­fach – zuletzt 2025 – ver­geb­lich ver­sucht hat­te, für die AfD in den Bun­des­tag zu zie­hen, prä­sen­tiert sich als neu­tra­ler His­to­ri­ker und atta­ckiert Sach­ver­stän­di­ge sowie die Grund­la­gen des Ver­fah­rens. Die AUF1-„Sondersendung“ bezieht ihre Auto­ri­tät aus ver­meint­li­cher Exper­ti­se, die mit Rol­len in ein­schlä­gi­gen Netz­wer­ken über­la­gert ist.

Drehbuch der Sendung: Ergebnis vor Beweis und Auslassungen

Magnet steigt mit einem Mas­ter­frame ein: Dau­er­feind­bild Ursu­la von der Ley­en, „Glo­ba­lis­ten“, „Sys­tem­me­di­en“, „die Agen­da“ – von dort führt Ste­fan Magnet den Bogen zum Gra­zer Ver­fah­ren und schiebt den Fall Pfeif­fer in ein schon patho­gen anmu­ten­des her­bei­fan­ta­sier­tes Unter­gangs­sze­na­rio der Mei­nungs­frei­heit. Was juris­tisch ver­han­delt wur­de – hun­der­te Text­stel­len, die in einer Gesamt­schau NS-Pro­pa­gan­da-Ste­reo­ty­pe trans­por­tie­ren –, schrumpft im AUF1-Nar­ra­tiv zu „Text­stel­len, die dem Gericht nicht gefal­len haben“. Der Ein­stieg setzt damit die zen­tra­le Irre­füh­rung: Gegen­stand waren nicht Geschmacks­fra­gen, son­dern Para­gra­fen aus dem Ver­bots­ge­setz – die Pro­pa­gie­rung bzw. Ver­harm­lo­sung natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Zie­le in ihrer Wir­kung auf ein Publikum.

Zen­tra­le Aus­las­sun­gen: Mar­tin Pfeif­fer war nach eige­ner Aus­sa­ge im Pro­zess bis Ende August bei AUF1 ange­stellt. Die Sen­dung erwähnt die­se nahe­lie­gen­de Inter­es­sens­kol­li­si­on nicht. Eben­so unter­bleibt der Hin­weis, dass in der Aula auch das Buch „Poli­ti­sche Ver­fol­gung in Öster­reich“ (womit Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz gemeint sind), des­sen Bewer­bung Teil der Ankla­ge war und ver­ur­teilt wur­de, von Andre­as Thier­ry stammt, der eben­falls bei AUF1 lan­de­te. AUF1 ana­ly­siert einen Fall, in dem es indi­rekt invol­viert ist und ver­schweigt das.

Die Lieblingsfigur: „Es waren keine Hakenkreuze abgebildet“

Dass in der Aula kei­ne Haken­kreu­ze abge­druckt wur­den, wie Magnet argu­men­tiert, ist irrele­vant. Der Pro­zess dreh­te sich um Codes, Tra­die­rung und Büh­ne: etwa Fred Dus­walds Täter-Opfer-Umkehr („Land­pla­ge“ über befrei­te KZ-Häft­lin­ge), die sys­te­ma­ti­sche legi­ti­ma­to­ri­sche Behand­lung von Holo­caust­leug­nern sowie Rezen­sio­nen und Wer­bung für Lite­ra­tur und Ton­trä­ger, die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Nar­ra­ti­ve jahr­zehn­te­lang Stück für Stück nor­ma­li­sier­ten. Die Geschwo­re­nen haben § 3g ein­stim­mig und § 3h mit 6:2 bejaht – wegen der sys­te­ma­ti­schen Wir­kung, nicht wegen Symbolfotos.

Angriffsziel Justiz und die Konstruktion eines „Schauprozesses“

Durch­ge­hend wird der Gerichts­saal als Büh­ne poli­ti­scher Jus­tiz gezeich­net. Hue­mer und Magnet spre­chen den Geschwo­re­nen impli­zit Kom­pe­tenz ab („wuss­ten über­haupt gar nicht, was kri­mi­nell sein soll“), beschwö­ren aber im Gegen­zug „das Volk“ als Maxi­me aller Ent­schei­dun­gen, gegen das sich aber eine ver­meint­li­che „Agen­da“ rich­ten wür­de. Ums kla­rer zu machen: Wenn durch­schnitt­li­che Bürger:innen aus dem Volk ein Urteil spre­chen, das Magnet & Co nicht gefällt, wer­den sie bei AUF1 zu inkom­pe­ten­ten, vom Gericht fehl­ge­lei­te­ten Mario­net­ten degradiert.

Toma­nek dekla­rier­te die Sach­ver­stän­di­gen zum „Herr[n] des Ver­fah­rens“, um dann im nächs­ten Atem­zug fest­zu­stel­len, es sei der Rich­ter gewe­sen, der „ihnen vor­ge­ge­ben [hat], was er hören will, was er beant­wor­tet haben will“. Das ver­schiebt Ver­ant­wor­tung weg vom Ange­klag­ten und ent­wer­tet Rol­len, die in öster­rei­chi­schen Straf­pro­zes­sen Nor­ma­li­tät sind: Lai­en­ge­richt und fach­li­che Gut­ach­ten zur Ein­ord­nung kom­ple­xer Sach­ver­hal­te. Dass die Gut­ach­ter auch recht­li­che Kate­go­rien („ver­harm­lost“, „preist an“ im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes) ver­wen­de­ten, heißt nicht, dass sie das Urteil gefällt haben. Sie lie­fer­ten Fach­wis­sen, die Ent­schei­dung traf die Geschworenenjury.

Abgestandene Argumentation: „Uferloses“ Gesetz

Magnet wie­der­holt teils wort­gleich Stü­cke aus Pfeif­fers Ver­tei­di­gungs­li­nie: Bei­de, der eine im Gerichts­saal, der ande­re vor der Kame­ra, bemü­hen ein Zitat des 1967 ver­stor­be­nen Juris­ten Theo­dor Ritt­ler, wonach das Ver­bots­ge­setz von „ufer­lo­ser Wei­te” sei. Damit hat­te 2009 schon der Holo­caust­leug­ner und Anwalt Her­bert Schal­ler (eben­falls Stamm­gast in der Aula) bei sei­ner Ver­tei­di­gung des Neo­na­zis Gerd Hon­sik argu­men­tiert – erfolg­los, wie wir wis­sen. Damit argu­me­nie­ren Neo­na­zis bei ihrer Pro­pa­gan­da gegen das Ver­bots­ge­setz fort­wäh­rend – zuletzt die von deut­schen Neo­na­zis kura­tier­te Web­site „verbotsgesetz.at“, die im Febru­ar 25 gelauncht wur­de und im Herbst wie­der verschwand.

Whataboutism und Alarmismus

AUF1 kon­tert die Tat­vor­wür­fe mit „Preis­ver­glei­chen“ (wie­viel es für einen Mes­ser­ein­stich, Zwangs­pro­sti­tu­ti­on, Kin­der­por­no­gra­fie gäbe) – eine klas­si­scher What­a­bou­tism, popu­lis­tisch und irrele­vant. Straf­zu­mes­sung folgt unter­schied­li­chen Schutz­zwe­cken und Unrechts­ge­hal­ten. Das Ver­bots­ge­setz schützt die öffent­li­che Ord­nung und Grup­pen, die Ziel­schei­be von NS-Pro­pa­gan­da sind. Die Behaup­tung „kein Opfer, also kein Delikt“, es gäbe also kei­ne Geschä­dig­ten, wie Toma­nek argu­men­tiert, igno­riert bewusst, war­um etwa die Dif­fa­mie­rung ehe­ma­li­ger KZ-Häft­lin­ge (wofür es eine Kla­ge Maut­hau­sen-Über­le­ben­der gegen die Aula gab) und von NS-Opfern im All­ge­mei­nen juris­tisch rele­vant ist.

Dazu kom­men Alarm­be­grif­fe („Gesin­nungs­ge­setz“, „Orwell­sche Ver­dre­hung“, „Geheim­dienst der EU“), die sys­te­ma­tisch Unsi­cher­heit erzeu­gen sol­len: „Nie­mand weiß mehr, was er publi­zie­ren darf.“ Der rea­le Pro­zess­ver­lauf zeigt frei­lich das Gegen­teil: Es wur­de text­ge­nau ver­han­delt, kon­tex­tua­li­siert und abgewogen.

Scheils Widerspruch: „Historiker dürfen nicht juristisch bewerten“, und er tut’s dann doch

Scheil kri­ti­siert, His­to­ri­ker über­schrit­ten ihre Kom­pe­tenz, wenn sie Pas­sa­gen juris­tisch ein­ord­nen, behaup­tet aber gleich­zei­tig, er habe im Gut­ach­ten „kei­ne ein­zi­ge Pas­sa­ge“ gefun­den, „von der man wirk­lich sagen könn­te, hier wird im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes Natio­nal­so­zia­lis­mus ange­prie­sen“. Das ist exakt die juris­ti­sche Bewer­tung, die er ande­ren abspricht. Dar­über hin­aus sug­ge­riert er, das Gericht habe die Vor­ge­schich­te zum NS igno­riert, was schlicht­weg fak­ten­wid­rig ist. Scheil setzt einen poli­tisch defi­nier­ten „eth­ni­schen Volks­be­griff“ als neu­tral, nach­dem Hue­mer für ihn bereits die Brü­cke zur AfD-Pro­gram­ma­tik geschla­gen hat. AUF1 bie­tet Scheil dafür eine Büh­ne ohne Gegen­re­de, die er aber bei Gut­ach­ten in Ver­bots­ge­setz­pro­zes­sen als „Debat­te“ ein­for­dert: Soll­ten also Per­so­nen als „Sach­ver­stän­di­ge“ ein­ge­setzt wer­den, die – auf die Spit­ze getrie­ben – Holo­caust­leug­nung argumentieren?

Scheils Trick besteht dar­in, die wis­sen­schaft­li­che Kon­text­ana­ly­se (Seman­tik, Tra­die­rung, Wir­kung) als Gesin­nungs­recht aus­zu­ge­ben und sich selbst ohne Bele­ge zum End­rich­ter zu erheben.

Rhetorische Tricks als Basistechnik: Feindbild, Überhöhung, Einschüchterung

Die Sen­dung ope­riert mit Feind­ka­te­go­rien, mit Über­hö­hung („da sind alle Däm­me gebro­chen, der Rubi­kon ist über­schrit­ten wor­den, und da ist jetzt das Pro­jek­til aus dem Lauf. Ich weiß nicht, ob man das auf­hal­ten kann“ – Toma­nek) und Ein­schüch­te­rungs­bil­dern (es kann pas­sie­ren, „dass ihnen schon die Poli­zei mor­gen die Tür ein­tritt“). Das ersetzt Bele­ge durch Affekt.

Der AUF1-Bei­trag ist kei­ne Ana­ly­se des Aula-Urteils, son­dern ein Kam­pa­gnen­bau­stein: inter­es­sen­ge­lei­tet, fak­ten­arm bis fak­ten­wid­rig, rhe­to­risch auf Kra­wall, juris­tisch schwach. Er arbei­tet mit Aus­las­sun­gen, Bir­nen- und Äpfel­ver­glei­chen und der Abwer­tung von Gericht, Staats­an­walt­schaft, Sach­ver­stän­di­gen und Geschworenen.

Magnets Spen­den­auf­ruf am Ende ver­rät die zwei­te Funk­ti­on des For­mats: Mobi­li­sie­rung des eige­nen Publi­kums gegen ein ver­hass­tes Urteil – und fürs eige­ne Bankkonto.

P.S: Info-Direkt hat die AUF1-Kam­pa­gnen­sen­dung gleich über­nom­men und kün­dig­te an, ein Heft zum Ver­bots­ge­setz machen zu wol­len. Mar­tin Sell­ner, der als Jugend­li­cher Haken­kreu­ze auf eine Syn­ago­ge geklebt hat, schreibt von einem „Schock-Urteil“. Die Atta­cken auf das Ver­bots­ge­setz im Fahr­was­ser des erst­in­stanz­li­chen Aula-Urteils hat das DÖW zusam­men­ge­fasst: Neue Angrif­fe auf das Verbotsgesetz

➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Pro­zess: Ein his­to­ri­scher Befund und was er bedeutet
➡️ Wie Anwalt Toma­nek in einem AUF1-Inter­view den Aula-Pro­zess delegitimiert
➡️ Kein „Mei­nungs­streit“, son­dern Sys­tem: War­um der Aula-Pro­zess ein Wen­de­punkt ist

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Freilich/AULA | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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