Die „Sondersendung“ des oberösterreichischen Internet-TV-Senders AUF1 zum Schuldspruch gegen Martin Pfeiffer (vier Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig) funktioniert wie eine Verteidigungsplädoyer aus dem eigenen Milieu. Moderator Stefan Magnet rahmt das Urteil als Teil einer vermeintlich „globalistischen“ Zensuragenda, Ex-Identitären-Kader Philipp Huemer wird als „Prozessbeobachter“ geschnitzt, Szene-Anwalt Werner Tomanek und der deutsche AfD-Historiker Stefan Scheil sollen die fachliche Flankendeckung liefern.
Wer spricht hier und in welcher Rolle?
Magnet, ehemals im neonazistischen „Bund freier Jugend“ verankert und deswegen wegen Wiederbetätigung angeklagt (und freigesprochen), inszeniert die Causa Pfeiffer/Aula als Clash „Meinungsfreiheit vs. Systemmedien“. Huemer, der laut Magnet „den Prozess genau beobachtet“ habe, war nur kurz an zwei September-Tagen im Saal. Die Sendung gaukelt dennoch den Eindruck lückenloser Kenntnis dessen, was im Grazer Schwurgerichtssaal passierte, vor.
Der Olympia-Burschenschafter Werner Tomanek, der sich zum Aula-Prozess bereits im September als Experte für AUF1 präsentierte und dabei mit allerlei hoch fragwürdigen Behauptungen und Aussagen auffiel, stammelte in der „Sondersendung“ in einem dialektalen Kauderwelsch so sehr dahin, dass AUF1 seine Wortmeldungen, sprachlich geradegebogen, untertiteln musste. Stefan Scheil, der mehrfach – zuletzt 2025 – vergeblich versucht hatte, für die AfD in den Bundestag zu ziehen, präsentiert sich als neutraler Historiker und attackiert Sachverständige sowie die Grundlagen des Verfahrens. Die AUF1-„Sondersendung“ bezieht ihre Autorität aus vermeintlicher Expertise, die mit Rollen in einschlägigen Netzwerken überlagert ist.
Drehbuch der Sendung: Ergebnis vor Beweis und Auslassungen
Magnet steigt mit einem Masterframe ein: Dauerfeindbild Ursula von der Leyen, „Globalisten“, „Systemmedien“, „die Agenda“ – von dort führt Stefan Magnet den Bogen zum Grazer Verfahren und schiebt den Fall Pfeiffer in ein schon pathogen anmutendes herbeifantasiertes Untergangsszenario der Meinungsfreiheit. Was juristisch verhandelt wurde – hunderte Textstellen, die in einer Gesamtschau NS-Propaganda-Stereotype transportieren –, schrumpft im AUF1-Narrativ zu „Textstellen, die dem Gericht nicht gefallen haben“. Der Einstieg setzt damit die zentrale Irreführung: Gegenstand waren nicht Geschmacksfragen, sondern Paragrafen aus dem Verbotsgesetz – die Propagierung bzw. Verharmlosung nationalsozialistischer Ziele in ihrer Wirkung auf ein Publikum.
Zentrale Auslassungen: Martin Pfeiffer war nach eigener Aussage im Prozess bis Ende August bei AUF1 angestellt. Die Sendung erwähnt diese naheliegende Interessenskollision nicht. Ebenso unterbleibt der Hinweis, dass in der Aula auch das Buch „Politische Verfolgung in Österreich“ (womit Verfahren nach dem Verbotsgesetz gemeint sind), dessen Bewerbung Teil der Anklage war und verurteilt wurde, von Andreas Thierry stammt, der ebenfalls bei AUF1 landete. AUF1 analysiert einen Fall, in dem es indirekt involviert ist und verschweigt das.
Die Lieblingsfigur: „Es waren keine Hakenkreuze abgebildet“
Dass in der Aula keine Hakenkreuze abgedruckt wurden, wie Magnet argumentiert, ist irrelevant. Der Prozess drehte sich um Codes, Tradierung und Bühne: etwa Fred Duswalds Täter-Opfer-Umkehr („Landplage“ über befreite KZ-Häftlinge), die systematische legitimatorische Behandlung von Holocaustleugnern sowie Rezensionen und Werbung für Literatur und Tonträger, die nationalsozialistische Narrative jahrzehntelang Stück für Stück normalisierten. Die Geschworenen haben § 3g einstimmig und § 3h mit 6:2 bejaht – wegen der systematischen Wirkung, nicht wegen Symbolfotos.
Angriffsziel Justiz und die Konstruktion eines „Schauprozesses“
Durchgehend wird der Gerichtssaal als Bühne politischer Justiz gezeichnet. Huemer und Magnet sprechen den Geschworenen implizit Kompetenz ab („wussten überhaupt gar nicht, was kriminell sein soll“), beschwören aber im Gegenzug „das Volk“ als Maxime aller Entscheidungen, gegen das sich aber eine vermeintliche „Agenda“ richten würde. Ums klarer zu machen: Wenn durchschnittliche Bürger:innen aus dem Volk ein Urteil sprechen, das Magnet & Co nicht gefällt, werden sie bei AUF1 zu inkompetenten, vom Gericht fehlgeleiteten Marionetten degradiert.
Tomanek deklarierte die Sachverständigen zum „Herr[n] des Verfahrens“, um dann im nächsten Atemzug festzustellen, es sei der Richter gewesen, der „ihnen vorgegeben [hat], was er hören will, was er beantwortet haben will“. Das verschiebt Verantwortung weg vom Angeklagten und entwertet Rollen, die in österreichischen Strafprozessen Normalität sind: Laiengericht und fachliche Gutachten zur Einordnung komplexer Sachverhalte. Dass die Gutachter auch rechtliche Kategorien („verharmlost“, „preist an“ im Sinne des Verbotsgesetzes) verwendeten, heißt nicht, dass sie das Urteil gefällt haben. Sie lieferten Fachwissen, die Entscheidung traf die Geschworenenjury.
Abgestandene Argumentation: „Uferloses“ Gesetz
Magnet wiederholt teils wortgleich Stücke aus Pfeiffers Verteidigungslinie: Beide, der eine im Gerichtssaal, der andere vor der Kamera, bemühen ein Zitat des 1967 verstorbenen Juristen Theodor Rittler, wonach das Verbotsgesetz von „uferloser Weite” sei. Damit hatte 2009 schon der Holocaustleugner und Anwalt Herbert Schaller (ebenfalls Stammgast in der Aula) bei seiner Verteidigung des Neonazis Gerd Honsik argumentiert – erfolglos, wie wir wissen. Damit argumenieren Neonazis bei ihrer Propaganda gegen das Verbotsgesetz fortwährend – zuletzt die von deutschen Neonazis kuratierte Website „verbotsgesetz.at“, die im Februar 25 gelauncht wurde und im Herbst wieder verschwand.
Whataboutism und Alarmismus
AUF1 kontert die Tatvorwürfe mit „Preisvergleichen“ (wieviel es für einen Messereinstich, Zwangsprostitution, Kinderpornografie gäbe) – eine klassischer Whataboutism, populistisch und irrelevant. Strafzumessung folgt unterschiedlichen Schutzzwecken und Unrechtsgehalten. Das Verbotsgesetz schützt die öffentliche Ordnung und Gruppen, die Zielscheibe von NS-Propaganda sind. Die Behauptung „kein Opfer, also kein Delikt“, es gäbe also keine Geschädigten, wie Tomanek argumentiert, ignoriert bewusst, warum etwa die Diffamierung ehemaliger KZ-Häftlinge (wofür es eine Klage Mauthausen-Überlebender gegen die Aula gab) und von NS-Opfern im Allgemeinen juristisch relevant ist.
Dazu kommen Alarmbegriffe („Gesinnungsgesetz“, „Orwellsche Verdrehung“, „Geheimdienst der EU“), die systematisch Unsicherheit erzeugen sollen: „Niemand weiß mehr, was er publizieren darf.“ Der reale Prozessverlauf zeigt freilich das Gegenteil: Es wurde textgenau verhandelt, kontextualisiert und abgewogen.
Scheils Widerspruch: „Historiker dürfen nicht juristisch bewerten“, und er tut’s dann doch
Scheil kritisiert, Historiker überschritten ihre Kompetenz, wenn sie Passagen juristisch einordnen, behauptet aber gleichzeitig, er habe im Gutachten „keine einzige Passage“ gefunden, „von der man wirklich sagen könnte, hier wird im Sinne des Verbotsgesetzes Nationalsozialismus angepriesen“. Das ist exakt die juristische Bewertung, die er anderen abspricht. Darüber hinaus suggeriert er, das Gericht habe die Vorgeschichte zum NS ignoriert, was schlichtweg faktenwidrig ist. Scheil setzt einen politisch definierten „ethnischen Volksbegriff“ als neutral, nachdem Huemer für ihn bereits die Brücke zur AfD-Programmatik geschlagen hat. AUF1 bietet Scheil dafür eine Bühne ohne Gegenrede, die er aber bei Gutachten in Verbotsgesetzprozessen als „Debatte“ einfordert: Sollten also Personen als „Sachverständige“ eingesetzt werden, die – auf die Spitze getrieben – Holocaustleugnung argumentieren?
Scheils Trick besteht darin, die wissenschaftliche Kontextanalyse (Semantik, Tradierung, Wirkung) als Gesinnungsrecht auszugeben und sich selbst ohne Belege zum Endrichter zu erheben.
Rhetorische Tricks als Basistechnik: Feindbild, Überhöhung, Einschüchterung
Die Sendung operiert mit Feindkategorien, mit Überhöhung („da sind alle Dämme gebrochen, der Rubikon ist überschritten worden, und da ist jetzt das Projektil aus dem Lauf. Ich weiß nicht, ob man das aufhalten kann“ – Tomanek) und Einschüchterungsbildern (es kann passieren, „dass ihnen schon die Polizei morgen die Tür eintritt“). Das ersetzt Belege durch Affekt.
Der AUF1-Beitrag ist keine Analyse des Aula-Urteils, sondern ein Kampagnenbaustein: interessengeleitet, faktenarm bis faktenwidrig, rhetorisch auf Krawall, juristisch schwach. Er arbeitet mit Auslassungen, Birnen- und Äpfelvergleichen und der Abwertung von Gericht, Staatsanwaltschaft, Sachverständigen und Geschworenen.
Magnets Spendenaufruf am Ende verrät die zweite Funktion des Formats: Mobilisierung des eigenen Publikums gegen ein verhasstes Urteil – und fürs eigene Bankkonto.
P.S: Info-Direkt hat die AUF1-Kampagnensendung gleich übernommen und kündigte an, ein Heft zum Verbotsgesetz machen zu wollen. Martin Sellner, der als Jugendlicher Hakenkreuze auf eine Synagoge geklebt hat, schreibt von einem „Schock-Urteil“. Die Attacken auf das Verbotsgesetz im Fahrwasser des erstinstanzlichen Aula-Urteils hat das DÖW zusammengefasst: Neue Angriffe auf das Verbotsgesetz
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Prozess: Ein historischer Befund und was er bedeutet
➡️ Wie Anwalt Tomanek in einem AUF1-Interview den Aula-Prozess delegitimiert
➡️ Kein „Meinungsstreit“, sondern System: Warum der Aula-Prozess ein Wendepunkt ist
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