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Lesezeit: 4 Minuten

Hans-Jörg Jenewein fällt nicht weit vom Stamm: AfD-Pressesprecher in Thüringen

Ex-FPÖ-Abge­ord­ne­ter Hans-Jörg Jene­wein lan­det als Pres­se­spre­cher bei Höckes AfD in Thü­rin­gen – mit Gepäck: eine rechts­kräf­ti­ge, eine nicht rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung, eine wei­te­re Ankla­ge wegen Amts­miss­brauchs und Nähe zu Neo­na­zis. Kick­ls eins­ti­ge „rech­te Hand“ fin­det sein pas­sen­des Milieu.

23. Okt. 2025
Hans-Jörg Jenewein als Nationalratsabgeordneter (7.9.18)
Hans-Jörg Jenewein als Nationalratsabgeordneter (7.9.18)

Was für k/eine Über­ra­schung! Hans-Jörg Jene­wein, in frü­he­ren Zei­ten FPÖ-Abge­ord­ne­ter und „über Jah­re als rech­te Hand des heu­ti­gen Par­tei­chefs Her­bert Kickl“ (kleinezeitung.at, 18.4.24) gehan­delt, bis er schließ­lich nach par­tei­in­ter­nen Intri­gen aus der Par­tei aus­ge­tre­ten ist, hat jetzt bei der AfD-Frak­ti­on in Thü­rin­gen ange­dockt. Seit Anfang Okto­ber ist Jene­wein bei Bernd Höckes Frak­ti­on im Thü­rin­ger Land­tag als Pres­se­spre­cher tätig, aller­dings der­zeit „krank­heits­be­dingt abwe­send“, wie eine AfD-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te der „Thü­rin­ger All­ge­mei­nen“ (22.10.25) bestä­tig­te, die zu Jene­weins Job­wech­sel zuerst berichtete.

„Er ist kein unbe­schrie­be­nes Blatt“, urteilt die „Thü­rin­ger All­ge­mei­ne“ sehr dezent über den Medi­en­mann aus Öster­reich. Das lie­ße sich auch etwas ungnä­di­ger aus­drü­cken: Im Juli des ver­gan­ge­nen Jah­res wur­de Jene­wein gemein­sam mit dem FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär Chris­ti­an Hafenecker wegen gefälsch­ter Covid-Zer­ti­fi­ka­te zu einer Geld­stra­fe (rechts­kräf­tig) ver­ur­teilt. Im März 2025 folg­te die nächs­te, noch nicht rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung. Dies­mal erhielt Jene­wein in dem Ver­fah­ren wegen Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses und wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz zwölf Mona­te bedingt als Zusatz­stra­fe. (Update 9.12.25: Das Urteil gegen Jene­wein bezüg­lich des Amts­miss­brauchs wur­de vom OGH auf­ge­ho­ben.)

Trotz Par­tei­aus­tritts, Intri­gen und Ankla­gen: Die Stri­cke zur FPÖ sind nicht geris­sen – höchs­tens zu eini­gen Par­tei­ka­me­ra­den. Der Alte Herr der pen­na­len Bur­schen­schaft Nibe­lun­gia Wien und der aka­de­mi­schen Bur­schen­schaft Sile­sia Wien war zuletzt als par­la­men­ta­ri­scher Mit­ar­bei­ter des FPÖ-Abge­ord­ne­ten Her­mann Brückl beschäftigt.

Die recht(sextrem)e Hand

Die Fest­stel­lung der „Klei­nen Zei­tung“ über Jene­wein als rech­te Hand Kick­ls bezieht sich mög­li­cher­wei­se auch auf sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung. Die ist näm­lich recht extrem. Jene­wein, der nicht nur stol­zer Besit­zer eines Schlag­rings mit Toten­kopf und eines T‑Shirts von „Pha­lanx Euro­pa“, dem frü­he­ren Online-Shop der Iden­ti­tä­ren, ist, war über die Jah­re hin­weg mit vie­len Hard­core-Rechts­extre­men und Neo­na­zis zumin­dest vir­tu­ell befreun­det. Sei­ne Sym­pa­thien mit Rechts­au­ßen brach­te Jene­wein eben­falls als Vor­stands­mit­glied des Gedenk­ver­eins zur Pfle­ge des Grabs für den NS-Flie­ger­ma­jor Wal­ter Nowot­ny zum Aus­druck. Jene­wein gehör­te auch zum Kreis jener Österreicher*innen, die beim neo­na­zis­ti­schen Mid­gård-Ver­sand Ware bestellt hatte.

Jene­wein trat 2008 bei der „Poli­ti­schen Aka­de­mie“ der neo­na­zis­ti­schen AFP als Refe­rent zum The­ma „Die Rech­te in Öster­reich nach der Wahl 2008“ auf und war 2009 erneut als Red­ner („Über den herr­schen­den Gesin­nungs­ter­ror“) ange­kün­digt. Die AfP-Aka­de­mien hat­ten der Ver­net­zung rechts­extre­mer und neo­na­zis­ti­scher Strö­mun­gen gedient. Auf Kri­tik reagier­te Jene­wein mit Ver­harm­lo­sung (dort sei­en „nor­ma­le Men­schen, die mit Mes­ser und Gabel essen“) und signa­li­sier­te Bereit­schaft, wiederzukommen.

Und noch eine Anklage

Jene­wein erwar­tet eine wei­te­re Kla­ge wegen Miss­brauchs der Amtsgewalt:

Jene­wein soll in der Zeit, als Kickl Innen­mi­nis­ter war, eine Per­son aus dem Minis­te­ri­um beauf­tragt haben, ver­trau­li­che Akten aus einem Unter­su­chungs­aus­schuss zum Bun­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung (BVT) wei­ter­ge­ge­ben haben. Die­se Per­son ist eben­falls angeklagt.
Kon­kret wird er ver­däch­tigt, in den Jah­ren 2018 und 2019 als Mit­glied des U‑Ausschusses eine Kabi­netts­mit­ar­bei­te­rin des dama­li­gen Innen­mi­nis­ters Her­bert Kickl ange­wie­sen zu haben, Infor­ma­tio­nen zu Tref­fen euro­päi­scher Geheim­diens­te und ein Ver­neh­mungs­pro­to­koll ohne Par­tei­was­ser­zei­chen, das bei allen Akten, die dem U‑Ausschuss vor­ge­legt wer­den, ange­bracht wird, her­aus­zu­ge­ben. Die Staats­an­walt­schaft ist über­zeugt, dass Jene­wein die Vor­schrif­ten zur Ver­wen­dung ver­trau­li­cher Unter­la­gen kann­te. (stopptdierechten.at, 10.12.24)

Bei der AfD Thü­rin­gen und deren Vor­sit­zen­dem Björn Höcke wird er – was straf­recht­li­che Ver­feh­lun­gen und poli­ti­sche Ein­stel­lung betrifft – sicher volls­tes Ver­ständ­nis fin­den. Die deut­schen Kame­ra­den müs­sen nur dar­auf acht­ge­ben, dass ihre Bezie­hung nicht so endet wie jene zur FPÖ. Bei einer Haus­durch­su­chung im Jahr 2021 war bei Jene­wein auch der Ent­wurf einer anony­men Anzei­ge gefun­den wor­den: „Berich­ten zufol­ge geht es dabei um einen mut­maß­lich mil­lio­nen­schwe­ren Miss­brauch von För­der­mit­teln durch FPÖ-nahe Ver­ei­ne. Nament­lich ange­zeigt wur­den Ex-Par­tei­chef Heinz-Chris­ti­an Stra­che, der frü­he­re Frak­ti­ons­chef Johann Gude­nus, der Wie­ner FPÖ-Chef Domi­nik Nepp sowie des­sen gesam­te Lan­des­par­tei“, schrieb die „Süd­deut­sche Zei­tung“ (8.8.22).

Kickl, der als Auf­trag­ge­ber ver­mu­tet wor­den war, bestritt jede Betei­li­gung. Die Funk­tio­nä­re der FPÖ-Wien, die als Beschul­dig­te genannt waren, wie­sen jeg­li­che Schuld von sich, und Jene­wein trat aus der FPÖ aus. Über­ra­schend kommt nun, dass von der AfD Thü­rin­gen behaup­tet wird, ihr neu­er Pres­se­spre­cher sei noch immer FPÖ-Mit­glied.

Update 24.10.25: In einer frü­he­ren Ver­si­on schrie­ben wir, Jene­weis Ver­ur­tei­lung wegen der Fäl­schung von Covid-Zer­ti­fi­ka­ten sei nicht rechts­kräf­tig. Der „Stan­dard” (24.10.25) führt an, dass die­se mitt­ler­wei­le rechts­kräf­tig ist.

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