We use automated translation to make our research internationally accessible. However, political nuances may be lost. Only the original German text is binding and definitive.
Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 3 Minuten

TikTok-Kommentar vor Gericht

Unter ein ORF-Tik­Tok-Video über Ausch­witz schrieb ein 19-Jäh­ri­ger: „Braucht man wie­der“ Für die­se drei Wor­te muss­te er sich am Lan­des­ge­richt Wien verantworten.

24. Okt. 2025
Landesgericht Wien
Landesgericht Wien

Zu dem Pro­zess gegen K., der heu­er am 29. Jän­ner mit nur drei Wor­ten gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen hat, sind ver­schie­de­ne Zugän­ge und Ansich­ten mög­lich. Klar ist: Wer sich kei­ne enga­gier­te anwalt­li­che Ver­tei­di­gung leis­ten kann, hat meist schlech­te Kar­ten. Schließ­lich: Die Jus­tiz wirkt nicht immer sat­tel­fest, wenn zwi­schen pro­pa­läs­ti­nen­si­scher Pro­pa­gan­da und anti­se­mi­ti­scher, exter­mi­na­to­ri­scher Het­ze zu tren­nen ist.

Um kein Miss­ver­ständ­nis auf­kom­men zu las­sen: Der Schuld­spruch, den die Geschwo­re­nen am 14. Okto­ber am Lan­des­ge­richt Wien gegen den Lehr­ling K. (19) nach § 3h Ver­bots­ge­setz gefällt haben, ist wahr­schein­lich berechtigt.

K. hat am 29. Jän­ner unter einem Video der ZIB-Redak­ti­on des ORF auf Tik­Tok, das die Nazi-Ver­bre­chen in den Ver­nich­tungs­la­gern von Ausch­witz beschreibt, kom­men­tiert: „Braucht man wie­der“ Wer Tik­Tok kennt, hat eine Vor­stel­lung davon, was sich unter einem Video wie die­sem abspie­len kann: hun­der­te Kom­men­ta­re, vie­le davon abweh­rend, rela­ti­vie­rend oder gutheißend.

ZiB-TikTok-Video (28.1.25) und Kommentare: "Ich bin geschockt von den Kommentaren schämt euch alle" (Screenshot TikTok)
ZiB-Tik­Tok-Video (28.1.25) und Kom­men­ta­re: „Ich bin geschockt von den Kom­men­ta­ren [Emo­ji gebro­che­nes Herz] schämt euch alle” (Screen­shot TikTok)

In der Ver­hand­lung wird der Kom­men­tar eines Users erwähnt, der sich „Brei­vik“ (wie der nor­we­gi­sche Rechts­ter­ro­rist) nennt. K. kann dafür nicht ver­ant­wort­lich gemacht wer­den. Daher stellt sich die Fra­ge, war­um die­ser Ein­trag in der Ver­hand­lung erwähnt wur­de. K. kann auch nicht für ande­re grau­en­haf­te Kom­men­ta­re ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, nur für sei­ne drei Wör­ter „Braucht man wie­der“.

Wor­auf bezieht sich „wie­der“? K. will sich damit ver­ant­wor­ten, dass man sol­che „Doku­men­ta­tio­nen“ wie­der brau­chen wür­de. Das ist kei­ne plau­si­ble Ver­tei­di­gungs­tak­tik, erst recht nicht, wenn einem das eige­ne Tik­Tok-Pro­fil­fo­to mit einem Paläs­ti­na-T-Shirt vor­ge­hal­ten wird. Aller­dings: Bedeu­tet das, dass ein Pali-T-Shirt schon per se ver­däch­tig der Wie­der­be­tä­ti­gung macht?

Da hät­te man sich eine Ver­tei­di­gung gewünscht, die die­se Pro­blem­zo­nen sau­ber trennt. War aber nicht. Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung schil­dert das Ver­hält­nis zwi­schen dem Ange­klag­ten und sei­ner Ver­tei­di­ge­rin als etwas ange­spannt. War es eine Pflicht­ver­tei­di­gung? Wir wis­sen es nicht, aber ver­mu­ten es. Jeden­falls war es kei­ne enga­gier­te Verteidigung.

Ermit­telt wur­de in die­sem Fall offen­sicht­lich fast gar nichts. Nur, dass der Kom­men­tar tat­säch­lich von K. stammt – was der auch nicht bestrei­tet. Auf Befra­gung einer Geschwo­re­nen erklärt K., er kön­ne sich nicht erin­nern, ob in der Schu­le (er besuch­te auch fünf Klas­sen eines Gym­na­si­ums) über das Ver­bots­ge­setz und des­sen Grün­de infor­miert wor­den sei.

K. hat einen ara­bisch klin­gen­den Vor­na­men. Er ist öster­rei­chi­scher Staats­bür­ger. Einen Kom­men­tar wie den sei­nen darf man nicht ohne Kon­se­quen­zen schrei­ben. Für § 3h Ver­bots­ge­setz ist – anders als für § 3g – kein beson­de­rer „Wie­der­be­tä­ti­gungs-Vor­satz“ nötig; aus­rei­chend ist, dass jemand eine Aus­sa­ge tätigt, die NS-Ver­bre­chen gut­heißt oder verharmlost.

§ 3g: Bestraft wird, wer mit dem Ziel han­delt, die NS-Ideo­lo­gie zu för­dern oder zu ver­brei­ten (z. B. Pro­pa­gan­da, Orga­ni­sa­ti­ons­tä­tig­keit). Es braucht einen beson­de­ren Vor­satz: Man will die Ideo­lo­gie aktiv voranbringen.
§ 3h (Leugnen/Verharmlosen/Gutheißen von NS-Ver­bre­chen): Bestraft wird, wer öffent­lich NS-Ver­bre­chen leug­net, gröb­lich ver­harm­lost oder gut­heißt. Es braucht kei­nen zusätz­li­chen Pro­pa­gan­da­zweck. Es genügt, dass man eine der­ar­ti­ge Aus­sa­ge äußert, auch ohne die NS-Ideo­lo­gie „wie­der­be­le­ben“ zu wollen.

Die Geschwo­re­nen haben ver­neint, dass K. das Ver­bre­chen der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz began­gen hat, haben sich aber bei der Fra­ge, ob es sich um ein NS-Ver­bre­chen nach 3h Ver­botsG gehan­delt habe, mit 7:1 für die Schuld des Ange­klag­ten entschieden.

Die Stra­fe ist bereits rechts­kräf­tig: sechs Mona­te bedingt auf drei Jah­re, Bewäh­rungs­hil­fe und ein geführ­ter Rund­gang durch die KZ-Gedenk­stät­te Mauthausen.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Wiederbetätigung | Wien

Verwandte Beiträge

  • 24. Sep. 2025
    Mélange KW 38/25 (Teil 2): Ganz in Weiß vor Gericht
    Collage Prozesse (Fotos SdR)

Beitragsnavigation

« Hans-Jörg Jenewein fällt nicht weit vom Stamm: AfD-Pressesprecher in Thüringen
Der Treuelied-Anstimmer und der Peršmanhof »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter