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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 15–16/25 (Teil 2): Der „Austrian Painter“ hatte recht?

Kein Schuld­spruch für Hit­ler­gruß und Füh­rer­bärt­chen in Wels, eine saf­ti­ge Geld­stra­fe für einen betuch­ten Neo­na­zi in Vor­arl­berg und eine außer­or­dent­li­che Straf­mil­de­rung in Wien für einen Ange­klag­ten, der dem „Aus­tri­an Pain­ter“ namens Hit­ler für sei­ne Mas­sen­mor­de an Juden recht gege­ben hat.

24. Apr. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wels/OÖ: Kei­ne Wie­der­be­tä­ti­gung trotz Hit­ler­bart und Hitlergruß?
  • Feldkirch/Vbg: Hit­ler-Bier, NS-Tat­too, Nazi-Memes und Waffen
  • Wien: Gut­hei­ßung des NS-Völkermords
  • Inns­bruck: Ver­het­zung durch einen grau­en­haf­ten Naschid

Wels/OÖ: Keine Wiederbetätigung trotz Hitlerbart und Hitlergruß?

Der Ange­klag­te, ein 28-jäh­ri­ger Wel­ser, lief mit 14 Vor­stra­fen im Gepäck am 10. April beim Lan­des­ge­richt Wels ein. Dies­mal stan­den die Delik­te Kör­per­ver­let­zung, schwe­re Kör­per­ver­let­zung, Sach­be­schä­di­gung und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung zur Ver­hand­lung. Bei einem Public Vie­w­ing im Rah­men der Fußball-Europameisterschaft

soll er einen Bekann­ten mit einer Was­ser­pis­to­le ange­spritzt haben, dann gerie­ten die bei­den auch noch anein­an­der. Dabei habe der 28-Jäh­ri­ge zuge­schla­gen, mit der Faust ins Gesicht. Doch damit nicht genug: Im Anschluss habe der Wel­ser in der Men­ge den rech­ten Arm zum Hit­ler­gruß erho­ben und mit der lin­ken Hand einen Hit­ler-Bart imi­tiert. Und dann soll er noch eine Schei­be des Wel­ser Magis­trats ein­ge­schla­gen haben. Der Scha­den beläuft sich auf rund 1.000 Euro. Auch eine wei­te­re Kör­per­ver­let­zung kam noch auf: Dabei soll er einem Kon­tra­hen­ten den Kie­fer zer­bro­chen haben. (meinbezirk.at, 8.4.25)

Die Pro­zess­be­rich­te auf „meinbezirk.at“ und in der „Kro­ne“ (11.4.25) fie­len denk­bar knapp aus. Bis auf das Delikt der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­de der Wel­ser schul­dig gespro­chen. Die Geschwo­re­nen sahen kei­ne Schuld trotz Hit­ler­gruß und Hitlerbart?

Der Straf­ver­tei­di­ger des Welsers jubelt über den „Erfolg“ für sei­nen Man­dan­ten, der „kein Kind von Trau­rig­keit“ sei. Der „Erfolg“ ist rela­tiv: Immer­hin muss sein Man­dant für drei­ein­halb Jah­re hin­ter Git­ter, 7.000 Euro an den Schwer­ver­letz­ten und 1.000 Euro an die Stadt Wels für die Sach­be­schä­di­gung zah­len. Aber: „Im Ergeb­nis gelang es uns die Geschwo­re­nen zu über­zeu­gen und der Geschwo­re­nen­se­nat kam zum Ergeb­nis, dass unser Man­dant den Hit­ler­gruß sowie den Hit­ler­bart zwar ver­wirk­licht hat, ihm jedoch kein ent­spre­chen­der Vor­satz nach­zu­wei­sen ist.“ (rieger-recht.at)

Feldkirch/Vbg: Hitler-Bier, NS-Tattoo, Nazi-Memes und Waffen

Unbe­schol­ten und gut ver­die­nend ist der Ange­klag­te, der sich am 14. April wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und ver­bo­te­nem Waf­fen­be­sitz vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch ver­ant­wor­ten muss­te, befun­de­te die „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (14.4.25). Vor allem aber: Mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe er nichts zu tun, erklär­te er vor Gericht. Die „Kro­ne“ (15.4.25) berich­te­te aus der Ankla­ge Gegenteiliges:

Er ver­schick­te 14 den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­harm­lo­sen­de „Whats-App-Bil­der“ an Freun­de und Bekann­te, stell­te ger­ne öffent­lich sein NS-Tat­too am Bein in Form einer „Schwar­zen Son­ne“ zur Schau, besaß ver­bo­te­ne Waf­fen samt Schall­dämp­fer und deko­rier­te die Wohn­zim­mer­vi­tri­ne mit zwei Fla­schen Hit­ler-Bier.

Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den die ver­bo­te­nen Waf­fen und die Hit­ler-Bier­fla­schen ent­deckt, die der Ange­klag­te geschenkt bekom­men haben will und in einer Vitri­ne verwahrte.

Die recht­li­che Beur­tei­lung durch die Geschwo­re­nen: schul­dig in allen ihm vor­ge­wor­fe­nen Fäl­len – mit Aus­nah­me eines Fotos, auf dem fünf der acht Geschwo­re­nen kein Haken­kreuz erken­nen konn­ten. Das Straf­aus­maß: zwölf Mona­te Haft auf Bewäh­rung und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe in der Höhe von 9.000 Euro, dazu 500 Euro Ver­fah­rens­kos­ten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wien: Gutheißung des NS-Völkermords

Die Ankla­gen nach dem § 3h Ver­bots­ge­setz sind weit­aus gerin­ger als jene nach § 3g. Am 15.4. stand ein Mann vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt, der sich vom wohl berühm­tes­ten geschei­ter­ten „Aus­tri­an Pain­ter“ noch mehr Mor­de gewünscht hätte.

Die Staats­an­wäl­tin wirft dem unbe­schol­te­nen Nie­der­län­der vor, dass er am 26. Okto­ber auf dem Face­book-Kanal der Zeit im Bild zu einem Bei­trag über einen israe­li­schen Luft­an­griff auf die Isla­mi­sche Repu­blik Iran gepos­tet hat: „Aus­tri­an pain­ter hat 100 Pro­zent RECHT gehabt, er hät­te sie alle aus­rot­ten sol­len!” Ergänzt wur­de der Satz von zwei Blitz­sym­bo­len, dem Zei­chen der SS. (derstandard.at, 16.4.25)

Der seit 2007 in Öster­reich leben­de Arbei­ter (42), gebo­re­ner Nie­der­län­der und auf­ge­wach­sen in Ser­bi­en, bekann­te sich zum Vor­wurf der Ankla­ge schul­dig, beton­te aber, dass er mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nichts am Hut habe: „Ich distan­zie­re mich vom Faschis­mus und Natio­nal­so­zia­lis­mus”, zitiert in der „Stan­dard“.

Beim Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3h Ver­bots­ge­setz ist aller­dings kein Vor­satz, kei­ne aus­drück­li­che NS-Gesin­nung not­wen­dig. Für die Geschwo­re­nen war die Sache daher klar: schul­dig im Sin­ne der Anklage.

Gemein­sam mit den drei Berufs­rich­te­rin­nen machen sie aber von der Mög­lich­keit der außer­or­dent­li­chen Straf­mil­de­rung Gebrauch: Der 42-Jäh­ri­ge wird nur zu sechs Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Zusätz­lich erhält er die Wei­sung, inner­halb der nächs­ten zwölf Mona­te eine Füh­rung durch die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen zu absol­vie­ren. (derstandard.at)

Das Urteil ist wegen Bedenk­zeit der Staats­an­walt­schaft noch nicht rechtskräftig.

Innsbruck: Verhetzung durch einen grauenhaften Naschid

24 Jah­re alt ist der Ange­klag­te, der aus dem syri­schen Alep­po nach Öster­reich geflüch­tet ist und sich am 16.4. vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te, weil er Ende Dezem­ber 2022 laut Ankla­ge auf Insta­gram unter ande­rem gepos­tet hat­te: „Habt kei­ne Angst vor den Juden – schnei­det die Köp­fe ab“

In der Ver­hand­lung wur­de durch die Erklä­rung und Über­set­zung eines Dol­met­schers klar, dass die bei­den ihm vor­ge­wor­fe­nen Tex­te (im Ori­gi­nal ara­bisch) Nasch­ids sind, isla­mi­sche Glaubens‑, aber auch jiha­dis­ti­sche Kampf­ge­sän­ge. Der Text des ange­klag­ten Nasch­id lau­tet in der Über­set­zung des Dol­met­schers: „Löscht das Feu­er der Per­ser, schafft das Chris­ten­tum ab, habt kei­ne Angst vor den Fein­den oder Juden, unse­re Reli­gi­on ist die ein­zig Wah­re, geht über alle Lini­en, schnei­det allen die Köp­fe ab.“

Der Staats­an­walt ver­wies dar­auf, was der Ange­klag­te einem Freund geschrie­ben hat: „Hey, ich habe alle IS-Nasch­ids.“ Auf die Fra­ge nach sei­nem Ver­hält­nis zum IS ant­wor­tet der Ange­klag­te, dass die USA den IS erschaf­fen hät­ten, um den Islam schlecht daste­hen zu lassen.

Die Ver­tei­di­gung sah in den bei­den inkri­mi­nier­ten Nasch­ids isla­mi­sche, aber kei­ne isla­mis­ti­sche Pro­pa­gan­da, die Staats­an­walt­schaft ver­wies auf eine Ein­schät­zung des deut­schen Islam-Wis­sen­schaf­ters Gui­do Stein­berg, der eine klar jiha­dis­ti­sche Posi­ti­on in den Tex­ten erkannte

Das Urteil der Rich­te­rin fiel zwar klar, was die Schuld des Ange­klag­ten betrifft, aus, aber mild, was das Straf­maß im Hin­blick auf sei­ne mate­ri­el­len Ver­hält­nis­se betrifft: 180 Tag­sät­ze zu je vier Euro. Das beschlag­nahm­te Smart­phone bleibt konfisziert.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Hetze | Hitlergruß | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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