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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Der braun-blaue Ex-Bezirksrat aus Wien

Die Ankla­ge warf P. vor, zwi­schen 2015 und 2019 eine Unmen­ge an Nazi-Bild­da­tei­en, ‑Vide­os und ‑Nach­rich­ten geteilt bzw. wei­ter­ge­lei­tet zu haben. Das war genau die Zeit­span­ne, in der P. auch als ziem­lich auf­fäl­li­ger Bezirks­rat der FPÖ in Wien tätig war. Am 3. Dezem­ber muss­te er sich wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten und gab sich dort wort­karg und geläutert.

6. Jan. 2025
P. als Wiener FPÖ-Bezirksrat und Mitglied der Bezirksparteileitung
P. als Wiener FPÖ-Bezirksrat und Mitglied der Bezirksparteileitung

Auffälliger Bezirksrat

Wer heu­te das Face­book- oder Insta­gram-Pro­fil des ehe­ma­li­gen FPÖ-Bezirks­rats öff­net, käme nicht auf die Idee, dass es von einem Neo­na­zi betrie­ben wird. Das war nicht immer so. In sei­ner aktivs­ten Zeit schick­te P. der Neo­na­zi-Par­tei „Die Rech­ten“ Wün­sche für ein „Fro­hes Fest“ nach Dort­mund, kon­fe­rier­te mit dem „Brau­nen von Wels“ über stol­ze „Dun­kel­deut­sche“, lik­te den Kom­men­tar „Gei­le Akti­on“ eines Nazi-Hoo­li­gans zum Über­fall auf das Ernst-Kirch­we­ger-Haus 2013, frag­te bei den Iden­ti­tä­ren 2015 nach, wie er den Treff­punkt für ihre Demo erfah­ren kön­ne und bedank­te sich bei ihnen für die Info: „Bei der Ver­an­stal­tung habe ich schon zuge­sagt. Man sieht sich.“ Gese­hen hat „man“ sich des Öfte­ren auch am Grab des Nazi­flie­gers Wal­ter Nowotny.

P. schickt an "Die Rechte Dortmund" ein "Frohes Fest aus Wien" (Screenshot FB 24.12.14)
P. schickt an „Die Rech­te Dort­mund” ein „Fro­hes Fest aus Wien” (Screen­shot FB 24.12.14)

Das war alles öffent­lich, die Initia­ti­ve „Hei­mat ohne Hass“ hat­te P. daher schon 2015 ein aus­führ­li­ches Por­trät mit sei­nen Aus­fäl­len und Auf­fäl­lig­kei­ten gewid­met. Offe­ne Sym­pa­thie für die Iden­ti­tä­ren und für Neo­na­zis waren In sei­ner Bezirks­or­ga­ni­sa­ti­on kein Pro­blem, und da war P. bei­lei­be nicht der einzige.

88 + 1 Delikte

Was aber nun in der Ver­hand­lung über sei­ne Whats­App-Nach­rich­ten,- Vide­os und ‑Bild­da­tei­en von der Staats­an­walt­schaft vor­ge­tra­gen wur­de – ange­klagt waren 89 Delik­te –, ist so ein­deu­tig und wider­lich, dass es kei­ne Aus­flüch­te zulässt. Der Ange­klag­te, der den Ermitt­lern über die Han­dy­aus­wer­tun­gen des bereits im Novem­ber 2022 ver­ur­teil­ten im Unwi­der­steh­lich-Umfeld ver­keh­ren­den Neo­na­zi Peter S. als Bei­fang ins Netz ging, hat­te nicht nur Dut­zen­de ein­schlä­gi­ge Nach­rich­ten wei­ter­lei­tet, son­dern eini­ge auch selbst ver­fasst, etwa die „88“, den „GruSS“ oder am 13.4.17 den Hin­weis: „In ein paar Tagen ist ja Hit­lers Geburts­tag.“ Ins­ge­samt 89 Delik­te sam­mel­ten sich bei P., die vie­len Nach­rich­ten, aber auch eine Wein­fla­sche mit Hit­ler-Por­trät und eine Tas­se mit „88“ als Aufdruck.

Sicher fän­den sich noch eini­ge FPÖ-Par­tei­freun­de, die alles das mit den übli­chen Aus­re­den zude­cken wür­den, aber hier­bei hät­ten selbst die satt­sam bekann­ten Ein­zel­fall-Erklä­rer und ‑Ver­tei­di­ger aus der FPÖ Pro­ble­me: „Wo liegt der Unter­schied zwi­schen einem Juden und einem Renn­fah­rer? Gesichts­aus­druck bei Voll­gas.“ In die­ser Qua­li­tät ver­schick­te P. etli­che Chat­nach­rich­ten, dazu dann die übli­chen brau­nen Spie­le­rei­en mit Hit­ler-Fotos und Haken­kreu­zen in allen Vari­an­ten. Die Mel­dung vom 12.12.19 macht klar, dass P. um das NS-Ver­bots­ge­setz Bescheid weiß: „Max und ich grün­den nächs­tes Jahr eine Par­tei nahe am Ver­bots­ge­setz und mischen Wien auf.“

Par­tei­grün­dung gab’s 2020 kei­ne. P. kan­di­dier­te wie­der für die FPÖ, ver­fehl­te aber das Man­dat auf­grund des blau­en Abstur­zes knapp. 2020 war kein gutes Jahr für die FPÖ, aber auch nicht für P.. Der hat­te da zum ers­ten Mal mit sei­ner Erkran­kung zu kämp­fen, die ihn seit­her immer wie­der beschäf­tigt. Viel­leicht ist das der Grund, war­um er etwas zurück­hal­ten­der gewor­den ist.

Harmonisches Zusammenleben in den VAE

Vor Gericht ver­las er nur eine schrift­lich vor­be­rei­te­te Stel­lung­nah­me, in der er von Dumm­hei­ten sprach, zu denen er sich hin­rei­ßen habe las­sen, heu­te wür­de er das alles nicht mehr machen. Außer­dem habe er Kon­tak­te zu vie­len Per­so­nen aus unter­schied­li­chen Kul­tur­krei­sen. Sogar in die „Ver­ei­nig­ten Ara­bi­schen Emi­ra­te“ woll­te er aus­wan­dern, weil er „die dor­ti­ge Viel­falt und das har­mo­ni­sche Zusam­men­le­ben bewun­dert“ – das dürf­ten eini­ge, die dort leben müs­sen, ins­be­son­de­re Frau­en und Arbeits­mi­gran­ten, wohl etwas anders beurteilen.

Fra­gen woll­te der Ange­klag­te nicht beant­wor­ten. Sein Ver­tei­di­ger, Mar­tin Mah­rer, bat um ein mil­des Urteil, denn die Ange­le­gen­heit sei schon so lan­ge her. Der Ange­klag­te behaup­te­te in sei­nem Schluss­wort, er habe mit den Leu­ten von damals nichts mehr zu tun – was zu bezwei­feln ist. Am 23. Dezem­ber tauch­te auf einem Neo­na­zi-Tele­gram-Kanal ein Aus­chnitt aus dem schrit­li­chen Urteil auf. Woher die Nazis das wohl haben?

Auf einem Neonazi-Telegram-Kanal: Auschnitt aus dem Urteil gegen P.: Hauptfrage 59 zum Versenden einer Einladung zum Nowotny-Gedenken 2018 - 8 Stimmen für schuldig, 0 Stimmen für nicht schuldig (TG 23.12.24)
Auf einem Neo­na­zi-Tele­gram-Kanal: Aus­chnitt aus dem Urteil gegen P.: Haupt­fra­ge 59 zum Ver­sen­den einer Ein­la­dung zum Nowot­ny-Geden­ken 2018 — 8 Stim­men für schul­dig, 0 Stim­men für nicht schul­dig (TG 23.12.24)

Dass der blo­ße Ver­sand einer Ein­la­dung fürs Nowot­ny-Geden­ken ange­klagt und ein­stim­mig ver­ur­teilt wur­de, ist bemer­kens­wert. Auch in ande­ren Fra­gen folg­ten die Geschwo­re­nen nicht der Ver­si­on des Ange­klag­ten: Schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge! Die 17 Mona­te beding­ter Haft wur­den auf Bewäh­rung aus­ge­spro­chen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

P.S.: Nach dem Wahl­sieg der FPÖ in der Stei­er­mark und knapp vor sei­ner Ver­ur­tei­lung pos­te­te P. ein Foto, das ihn mit Mario Kuna­sek und fol­gen­dem Begleit­text zeigt: „Du willst ein­mal ein Sie­ger sein? Ein Foto mit mir erhöht die Chan­cen unge­mein.“ Wir wür­den da glatt ande­re Zusam­men­hän­ge sehen.

P. schreibt anlässlich des Wahlsieges der FPÖ Steiermark: "Du willst einmal ein Sieger sein? Ein Foto mit mir erhöht die Chancen ungemein. Gratuliere" (Screenshot FB 24.11.24)
P. schreibt anläss­lich des Wahl­sie­ges der FPÖ Stei­er­mark: „Du willst ein­mal ein Sie­ger sein? Ein Foto mit mir erhöht die Chan­cen unge­mein. Gra­tu­lie­re” (Screen­shot FB 24.11.24)

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Update 10.4.25: Das Urteil ist laut einer Aus­kunft durch das Lan­des­ge­richt Wien rechts­kräf­tig, da kei­ne Rechts­mit­tel ein­ge­legt wurden.

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Unwiderstehlich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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