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Der „Braune“ von Wels und sein Anwalt sind verärgert

„Regi­na Bun­te“ nennt er sich jetzt auf Face­book, der streit­ba­re Poli­t­ra­bau­ke Lud­wig Rein­th­a­ler aus Wels, der „Brau­ne“ von Wels.. Eigent­lich ist er ja auf das rus­si­sche sozia­le Netz­werk vk.com über­sie­delt, weil ihn Face­book mit Sper­ren ver­är­gert hat. Aber dort ist er sehr ein­sam. Da strei­tet er lie­ber vor Gericht mit sei­nem „volks­treu­en“ Anwalt Mag. Burgholzer […]

27. Mai 2016

Die Vorgeschichte

Der „Brau­ne“ aus Wels pfleg­te enge Freund­schaft mit dem „Bund frei­er Jugend“ (BfJ). Des­sen Füh­rungs­per­so­nal war im Jahr 2008 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt. Haupt­zeu­ge im Ver­fah­ren war der Daten­fo­ren­si­ker Uwe Sai­ler, der umfang­rei­ches belas­ten­des Mate­ri­al gegen den BfJ vor­leg­te. Die Ange­klag­ten spra­chen dar­auf­hin von „Beweis­mit­tel­fäl­schung“. Lud­wig Rein­th­a­ler wie­der­hol­te die­se Unwahr­heit in aller Öffent­lich­keit immer wie­der. Sai­ler klag­te und bekam Recht. Rein­th­a­ler wur­de ver­ur­teilt, es zu unter­las­sen, Sai­ler einen Daten­fäl­scher zu nen­nen und zudem zur Zah­lung der erheb­li­chen Ver­fah­rens­kos­ten ver­pflich­tet. Das war im Juni 2013. Rein­th­a­ler brauch­te Geld, viel Geld sogar. Er bot im Inter­net Fami­li­en­sil­ber an: ein altes Auto, Bücher und ein her­un­ter­ge­kom­me­nes Haus.

Der „Kurier“ berich­te­te damals über den ver­lo­re­nen Pro­zess. Lud­wig Rein­th­a­ler fühl­te sich Schmach und Häme aus­ge­setzt und sann auf Vergeltung.

Reinthaler entdeckt ein Bild

Im Febru­ar 2014 glaub­te Rein­th­a­ler, end­lich wie­der eine ent­spre­chen­de Hand­ha­be gegen Sai­ler gefun­den zu haben. Auf einem Face­book-Pro­fil namens „Uwe Ger­hard Sai­ler“ fand sich ein Bild: Rein­th­a­ler als Bett­ler, rechts­kräf­tig ver­ur­teilt als Nazi – mit einem belei­di­gen­den Text dazu. Das Pro­fil konn­te nach Rein­th­a­lers Mei­nung nur Uwe Sai­ler gehö­ren. An ein Fake dach­te Rein­th­a­ler nicht, auch nicht sei­ne Freun­de und schon gar nicht sein Anwalt Mag. Burgholzer.

Ludwig Reinthaler erstattet Anzeige

Die Anzei­ge wegen Ver­leum­dung ($ 297 StGB) lang­te am 24.03.2014 beim Lan­des­ge­richt Linz ein, aber die Staats­an­walt­schaft stell­te das Ver­fah­ren (7 St 32/14f‑1) umge­hend ein, weil Text­pas­sa­gen auf der Face­book-Sei­te des Beschul­dig­ten „Uwe Ger­hard Sai­ler“ schlicht­weg den Tat­be­stand der Ver­leum­dung nicht erfüllt hat­ten. Rein­th­a­lers Anwalt ließ nicht locker. Er pro­bier­te es mit einer Privatanklage.


Aus­zug aus dem Gerichtsakt

Ludwig Reinthaler tritt als Privatankläger gegen „Uwe Gerhard Sailer“ auf

Die Pri­vat­an­kla­ge (17 U 82/14w‑1) an das Bezirks­ge­richt Linz wur­de Uwe Sai­ler am 24. April 2014 zuge­stellt. Dar­in wur­den „Uwe Ger­hard Sai­ler“ die Tat­be­stän­de üble Nach­re­de (§ 111 StGB) und Belei­di­gung (§ 115 StGB) vorgeworfen.

Der Beklag­te sei schul­dig, Rein­th­a­ler als „recht(s)kräftiger Nazi, ohne Angst und ohne Hirn!“ bezeich­net zu haben. Der Text war auf ein Bild geschrie­ben, das Rein­th­a­ler sit­zend in bet­teln­der Posi­ti­on zeigt. Dem Bild bei­gege­ben war ein wei­te­rer, wenig schmei­chel­haf­ter Text. Das war Rein­th­a­ler, der vor Zorn beb­te, zuviel.


Aus­zug aus dem Gerichtsakt

01.03.2014“
„Lud­wig Rein­th­a­ler dreht durch“

Lud­wig Rein­th­a­ler fühlt sich ver­folgt von allen ‚Links­extre­men’ in Öster­reich, die sei­ner Mei­nung nach die gro­ße Mehr­heit dar­stel­len. Stän­di­ge Angrif­fe zer­mür­ben ihn und die vie­len ver­lo­re­nen Gerichts­ver­hand­lun­gen haben ihn an den Rand sei­ner pen­sio­nä­ren Exis­tenz getrie­ben. Da half auch nicht der Ver­kauf der Erst­aus­ga­be von Hit­lers Meis­ter­werk „Mein Kampf“ von dem sich der Bun­te einen fünf­stel­li­gen Betrag erhoff­te. Die Aus­ga­be wur­de zum Laden­hü­ter. Rein­th­a­ler muss­te Haus und Auto ver­kau­fen um auch nur halb­wegs die auf­lau­fen­den Gerichts­kos­ten bezah­len und sein Über­le­ben und das sei­ner Fami­lie sichern zu kön­nen. Den­noch war­tet der Gerichts­voll­zie­her angeb­lich täg­lich vor sei­ner Tür. Ein sym­pa­thi­scher Wel­ser sah Lud­wig unlängst am Kai­ser — Josef- Platz in Wels bet­telnd um Almo­sen und über­mit­tel­te uns die­ses Foto. Nach Lud­wig Rein­th­a­lers Welt­bild kön­ne man sich ja mit Bet­teln sogar eine Vil­la ver­die­nen. Hier stellt sich nun die Fra­ge: Wie abge­san­delt ist der „Bun­te“ aus Wels wirklich?

Ein Gutachter wird bestellt

Uwe Sai­ler bestritt, dass ihm das von Rein­th­a­ler fest­ge­mach­te Pro­fil „Uwe Ger­hard Sai­ler“ zuzu­ord­nen sei. Das Bezirks­ge­richt Linz bestellt dar­auf­hin einen Gut­ach­ter mit dem Auf­trag zu prü­fen, „ob die Face­book-Sei­te des Ange­klag­ten, auf der die bei­lie­gen­den Äuße­run­gen gepos­tet wur­den, tat­säch­lich eine ‚Fäl­schung’ ist oder nicht“.

Der Gut­ach­ter arbei­te­te lan­ge dar­an. Vie­les konn­te er im Inter­net nicht mehr fin­den. Er konn­te sich nur auf vor­ge­leg­te Bewei­se Rein­th­a­lers ver­las­sen. Und die waren in zurück­lie­gen­den Ver­fah­ren oft­mals auch nicht echt.

Der Gut­ach­ter kam zum Schluss, dass zum dama­li­gen Zeit­punkt nicht weni­ge Fake-Pro­fi­le zu Uwe Sai­ler ange­legt waren. Der Klä­ger Lud­wig Rein­th­a­ler habe es lei­der ver­ab­säumt, den Quell­text zu sichern. Er leg­te aus­schließ­lich nicht zusam­men­hän­gen­de Screen­shots vor, die leicht zu fäl­schen sind. Es fehl­ten wich­ti­ge zusätz­li­che Infor­ma­tio­nen. Fazit: Der Gut­ach­ter konn­te nichts bewei­sen und eine Fäl­schung der Beweis­mit­tel auch nicht ausschließen.

Erster Verhandlungstag: 26. Februar 2015

Rein­th­a­ler ließ die­sen Vor­wurf der Fäl­schung eines mög­li­chen Beweis­mit­tels nicht auf sich sit­zen. Wort­ge­wal­tig rede­te er sich vor sei­ner eige­nen Zuhö­rer­ku­lis­se in einen Wir­bel hin­ein. Auf Vor­hal­te der Rich­te­rin muss­te er zuge­ben, dass die Screen­shots nicht von ihm ange­fer­tigt wor­den sei­en. Es war sei­ne Wie­ner Freun­din Rena­te Jan­ko, die ihn auf die­se Belei­di­gun­gen hin­wies. Im übri­gen, so Rein­th­a­ler, stam­me das Foto mit dem Bett­ler von ihm, und er bean­spru­che Urhe­ber­rech­te. Er habe es sei­ner­zeit ange­fer­tigt und auf sei­nem Blog „Die Bun­te“ ver­wen­det. Mit die­ser Ver­wir­rung wur­de der ers­te Ver­hand­lungs­tag geschlos­sen. Das Gericht ent­schied, Rena­te Jan­ko als Zeu­gin anzu­hö­ren und Aus­künf­te bei Face­book einzuholen.

Zweiter Verhandlungstag: 24. Mai 2016

Die War­te­zeit betrug über ein Jahr. Die Zeu­gin Rena­te Jan­ko erschien nicht vor Gericht, und Face­book gab kei­ne Aus­künf­te. Begrün­dung: Es hand­le sich um ein Pri­vat­ver­fah­ren und Face­book wen­de für sol­che „Wischi-Waschi-Sachen“ (über­setzt) kei­ne Zeit auf.

Rein­th­a­ler war zur Ver­hand­lung mit gro­ßer Gefolg­schaft erschie­nen. An sei­ner Sei­te sei­ne Frau Ani­ta Rein­th­a­ler, Lud­wigs unehe­li­cher und voll täto­wier­te Sohn Mar­tin Tars­oly, der Medi­en­ma­cher Hel­mut Moser aus Wels, Karl Ber­hu­ber aus Wels, der das Son­der­trans­port­ge­schäft von Rein­th­a­ler über­nom­men hat­te, der FPÖ-Obmann von Hell­mons­ödt, Wolf­gang Mol­te­rer und zwei wei­te­re Män­ner von der „Wei­ßen Par­tei Öster­reichs“ (WPÖ).

Man merk­te gleich, dass sich die Zeu­gen abge­spro­chen hat­ten und nicht wirk­lich wuss­ten, wor­um es ging. Sie konn­ten ent­we­der nur bezeu­gen, dass sie etwas gese­hen hät­ten auf dem Bild­schirm von Lud­wig Rein­th­a­ler, dass es sich um ein Pro­fil von Uwe Sai­ler gehan­delt habe und dass die­ses Pro­fil echt gewe­sen sein muss­te, weil es ers­tens auf der ers­ten Stel­le beim Abru­fen im Brow­ser stand und dass ja das per­sön­li­che Bild vom Sai­ler im Pro­fil ein­ge­bet­tet war.

Der Medi­en­ma­cher Hel­mut Moser drück­te ein beson­de­res „Gschichtl“, schwa­fel­te, er sei ein Freund der Anti­fa, und habe deren Leu­ten Autos geborgt habe. Mit der Anti­fa sei es zu Pro­ble­men gekom­men, des­halb habe er Uwe Sai­ler kon­tak­tiert und die­sen so per­sön­lich ken­nen­ge­lernt. Dass es bei die­sem Tref­fen nicht um die Anti­fa ging, son­dern ganz ande­re Infor­ma­tio­nen aus­ge­tauscht wur­den, ver­schwieg Moser.

Der Stief­sohn Mar­tin Tars­oly will über­haupt nur vage etwas gese­hen haben und habe sich die­se Belei­di­gun­gen auch nicht zur Gän­ze durch­ge­le­sen. Ani­ta Rein­th­a­ler spiel­te die küm­mern­de Ehe­frau, die schon nerv­lich am Ende sei, weil ihr Mann von Uwe Sai­ler über all die Jah­re hin­weg so trak­tiert wer­de. Sie habe die Belei­di­gun­gen gele­sen, auch das „Nazi-Bild“ gese­hen, und da es für sie nur einen Uwe Sai­ler gibt, muss­te das Pro­fil eben echt gewe­sen sein.

Das Urteil

Das Urteil lau­te­te auf Frei­spruch. Die Rich­te­rin begrün­de­te den damit, dass vie­les für sie nicht nach­voll­zieh­bar sei, auch die Glaub­wür­dig­keit so manch befrag­ter Per­so­nen müs­se in Zwei­fel gezo­gen wer­den, eben­so die vor­ge­leg­ten Beweis­mit­tel. Daher habe sie eben auf Frei­spruch ent­schie­den. Die Rich­te­rin ver­ur­teil­te den Klä­ger zum gänz­li­chen Ersatz der Verfahrenskosten.

Der „bun­te“ Brau­ne war sprach­los. Er beb­te vor Zorn und muss­te Herz­ta­blet­ten neh­men. Sein Anwalt Mag. Burg­hol­zer ras­te­te aus und beschimpf­te die Rich­te­rin laut­stark vor allen Leu­ten aufs Gröbs­te. „Das Urteil ist ein Schand­ur­teil und genau sol­che Schand­ur­tei­le machen die Jus­tiz unglaub­wür­dig. Der­ar­ti­ge Urtei­le sind ja der Grund, war­um 50% der Bevöl­ke­rung rechts wäh­len. Ich las­se mir das nicht gefal­len, ich mel­de vol­le Beru­fung an.“

Die Rich­te­rin for­der­te Burg­hol­zer auf, sich zu mäßi­gen und wies ihn auf die Stan­des­re­geln hin. Sein Ver­hal­ten sei ein dis­zi­pli­nar­recht­li­ches Ver­ge­hen und eines Rechts­an­wal­tes unwür­dig. Burg­hol­zer pol­ter­te jedoch wei­ter und ver­ließ wut­schnau­bend den Ver­hand­lungs­saal – mit ihm Lud­wig Rein­th­a­ler und sei­ne Entou­ra­ge. „Schand­ur­teil” war im gan­zen Gerichts­ge­bäu­de zu hören und die sei­ne Gefolg­schaft stimm­te mit ein. Auch drau­ßen ging die Schimpf­e­rei weiter.