Die Vorgeschichte
Der „Braune“ aus Wels pflegte enge Freundschaft mit dem „Bund freier Jugend“ (BfJ). Dessen Führungspersonal war im Jahr 2008 wegen Wiederbetätigung angeklagt. Hauptzeuge im Verfahren war der Datenforensiker Uwe Sailer, der umfangreiches belastendes Material gegen den BfJ vorlegte. Die Angeklagten sprachen daraufhin von „Beweismittelfälschung“. Ludwig Reinthaler wiederholte diese Unwahrheit in aller Öffentlichkeit immer wieder. Sailer klagte und bekam Recht. Reinthaler wurde verurteilt, es zu unterlassen, Sailer einen Datenfälscher zu nennen und zudem zur Zahlung der erheblichen Verfahrenskosten verpflichtet. Das war im Juni 2013. Reinthaler brauchte Geld, viel Geld sogar. Er bot im Internet Familiensilber an: ein altes Auto, Bücher und ein heruntergekommenes Haus.
Der „Kurier“ berichtete damals über den verlorenen Prozess. Ludwig Reinthaler fühlte sich Schmach und Häme ausgesetzt und sann auf Vergeltung.
Reinthaler entdeckt ein Bild
Im Februar 2014 glaubte Reinthaler, endlich wieder eine entsprechende Handhabe gegen Sailer gefunden zu haben. Auf einem Facebook-Profil namens „Uwe Gerhard Sailer“ fand sich ein Bild: Reinthaler als Bettler, rechtskräftig verurteilt als Nazi – mit einem beleidigenden Text dazu. Das Profil konnte nach Reinthalers Meinung nur Uwe Sailer gehören. An ein Fake dachte Reinthaler nicht, auch nicht seine Freunde und schon gar nicht sein Anwalt Mag. Burgholzer.
Ludwig Reinthaler erstattet Anzeige
Die Anzeige wegen Verleumdung ($ 297 StGB) langte am 24.03.2014 beim Landesgericht Linz ein, aber die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren (7 St 32/14f‑1) umgehend ein, weil Textpassagen auf der Facebook-Seite des Beschuldigten „Uwe Gerhard Sailer“ schlichtweg den Tatbestand der Verleumdung nicht erfüllt hatten. Reinthalers Anwalt ließ nicht locker. Er probierte es mit einer Privatanklage.
Auszug aus dem Gerichtsakt
Ludwig Reinthaler tritt als Privatankläger gegen „Uwe Gerhard Sailer“ auf
Die Privatanklage (17 U 82/14w‑1) an das Bezirksgericht Linz wurde Uwe Sailer am 24. April 2014 zugestellt. Darin wurden „Uwe Gerhard Sailer“ die Tatbestände üble Nachrede (§ 111 StGB) und Beleidigung (§ 115 StGB) vorgeworfen.
Der Beklagte sei schuldig, Reinthaler als „recht(s)kräftiger Nazi, ohne Angst und ohne Hirn!“ bezeichnet zu haben. Der Text war auf ein Bild geschrieben, das Reinthaler sitzend in bettelnder Position zeigt. Dem Bild beigegeben war ein weiterer, wenig schmeichelhafter Text. Das war Reinthaler, der vor Zorn bebte, zuviel.
Auszug aus dem Gerichtsakt
01.03.2014“
„Ludwig Reinthaler dreht durch“
Ludwig Reinthaler fühlt sich verfolgt von allen ‚Linksextremen’ in Österreich, die seiner Meinung nach die große Mehrheit darstellen. Ständige Angriffe zermürben ihn und die vielen verlorenen Gerichtsverhandlungen haben ihn an den Rand seiner pensionären Existenz getrieben. Da half auch nicht der Verkauf der Erstausgabe von Hitlers Meisterwerk „Mein Kampf“ von dem sich der Bunte einen fünfstelligen Betrag erhoffte. Die Ausgabe wurde zum Ladenhüter. Reinthaler musste Haus und Auto verkaufen um auch nur halbwegs die auflaufenden Gerichtskosten bezahlen und sein Überleben und das seiner Familie sichern zu können. Dennoch wartet der Gerichtsvollzieher angeblich täglich vor seiner Tür. Ein sympathischer Welser sah Ludwig unlängst am Kaiser — Josef- Platz in Wels bettelnd um Almosen und übermittelte uns dieses Foto. Nach Ludwig Reinthalers Weltbild könne man sich ja mit Betteln sogar eine Villa verdienen. Hier stellt sich nun die Frage: Wie abgesandelt ist der „Bunte“ aus Wels wirklich?
Ein Gutachter wird bestellt
Uwe Sailer bestritt, dass ihm das von Reinthaler festgemachte Profil „Uwe Gerhard Sailer“ zuzuordnen sei. Das Bezirksgericht Linz bestellt daraufhin einen Gutachter mit dem Auftrag zu prüfen, „ob die Facebook-Seite des Angeklagten, auf der die beiliegenden Äußerungen gepostet wurden, tatsächlich eine ‚Fälschung’ ist oder nicht“.
Der Gutachter arbeitete lange daran. Vieles konnte er im Internet nicht mehr finden. Er konnte sich nur auf vorgelegte Beweise Reinthalers verlassen. Und die waren in zurückliegenden Verfahren oftmals auch nicht echt.
Der Gutachter kam zum Schluss, dass zum damaligen Zeitpunkt nicht wenige Fake-Profile zu Uwe Sailer angelegt waren. Der Kläger Ludwig Reinthaler habe es leider verabsäumt, den Quelltext zu sichern. Er legte ausschließlich nicht zusammenhängende Screenshots vor, die leicht zu fälschen sind. Es fehlten wichtige zusätzliche Informationen. Fazit: Der Gutachter konnte nichts beweisen und eine Fälschung der Beweismittel auch nicht ausschließen.
Erster Verhandlungstag: 26. Februar 2015
Reinthaler ließ diesen Vorwurf der Fälschung eines möglichen Beweismittels nicht auf sich sitzen. Wortgewaltig redete er sich vor seiner eigenen Zuhörerkulisse in einen Wirbel hinein. Auf Vorhalte der Richterin musste er zugeben, dass die Screenshots nicht von ihm angefertigt worden seien. Es war seine Wiener Freundin Renate Janko, die ihn auf diese Beleidigungen hinwies. Im übrigen, so Reinthaler, stamme das Foto mit dem Bettler von ihm, und er beanspruche Urheberrechte. Er habe es seinerzeit angefertigt und auf seinem Blog „Die Bunte“ verwendet. Mit dieser Verwirrung wurde der erste Verhandlungstag geschlossen. Das Gericht entschied, Renate Janko als Zeugin anzuhören und Auskünfte bei Facebook einzuholen.
Zweiter Verhandlungstag: 24. Mai 2016
Die Wartezeit betrug über ein Jahr. Die Zeugin Renate Janko erschien nicht vor Gericht, und Facebook gab keine Auskünfte. Begründung: Es handle sich um ein Privatverfahren und Facebook wende für solche „Wischi-Waschi-Sachen“ (übersetzt) keine Zeit auf.
Reinthaler war zur Verhandlung mit großer Gefolgschaft erschienen. An seiner Seite seine Frau Anita Reinthaler, Ludwigs unehelicher und voll tätowierte Sohn Martin Tarsoly, der Medienmacher Helmut Moser aus Wels, Karl Berhuber aus Wels, der das Sondertransportgeschäft von Reinthaler übernommen hatte, der FPÖ-Obmann von Hellmonsödt, Wolfgang Molterer und zwei weitere Männer von der „Weißen Partei Österreichs“ (WPÖ).
Man merkte gleich, dass sich die Zeugen abgesprochen hatten und nicht wirklich wussten, worum es ging. Sie konnten entweder nur bezeugen, dass sie etwas gesehen hätten auf dem Bildschirm von Ludwig Reinthaler, dass es sich um ein Profil von Uwe Sailer gehandelt habe und dass dieses Profil echt gewesen sein musste, weil es erstens auf der ersten Stelle beim Abrufen im Browser stand und dass ja das persönliche Bild vom Sailer im Profil eingebettet war.
Der Medienmacher Helmut Moser drückte ein besonderes „Gschichtl“, schwafelte, er sei ein Freund der Antifa, und habe deren Leuten Autos geborgt habe. Mit der Antifa sei es zu Problemen gekommen, deshalb habe er Uwe Sailer kontaktiert und diesen so persönlich kennengelernt. Dass es bei diesem Treffen nicht um die Antifa ging, sondern ganz andere Informationen ausgetauscht wurden, verschwieg Moser.
Der Stiefsohn Martin Tarsoly will überhaupt nur vage etwas gesehen haben und habe sich diese Beleidigungen auch nicht zur Gänze durchgelesen. Anita Reinthaler spielte die kümmernde Ehefrau, die schon nervlich am Ende sei, weil ihr Mann von Uwe Sailer über all die Jahre hinweg so traktiert werde. Sie habe die Beleidigungen gelesen, auch das „Nazi-Bild“ gesehen, und da es für sie nur einen Uwe Sailer gibt, musste das Profil eben echt gewesen sein.
Das Urteil
Das Urteil lautete auf Freispruch. Die Richterin begründete den damit, dass vieles für sie nicht nachvollziehbar sei, auch die Glaubwürdigkeit so manch befragter Personen müsse in Zweifel gezogen werden, ebenso die vorgelegten Beweismittel. Daher habe sie eben auf Freispruch entschieden. Die Richterin verurteilte den Kläger zum gänzlichen Ersatz der Verfahrenskosten.
Der „bunte“ Braune war sprachlos. Er bebte vor Zorn und musste Herztabletten nehmen. Sein Anwalt Mag. Burgholzer rastete aus und beschimpfte die Richterin lautstark vor allen Leuten aufs Gröbste. „Das Urteil ist ein Schandurteil und genau solche Schandurteile machen die Justiz unglaubwürdig. Derartige Urteile sind ja der Grund, warum 50% der Bevölkerung rechts wählen. Ich lasse mir das nicht gefallen, ich melde volle Berufung an.“
Die Richterin forderte Burgholzer auf, sich zu mäßigen und wies ihn auf die Standesregeln hin. Sein Verhalten sei ein disziplinarrechtliches Vergehen und eines Rechtsanwaltes unwürdig. Burgholzer polterte jedoch weiter und verließ wutschnaubend den Verhandlungssaal – mit ihm Ludwig Reinthaler und seine Entourage. „Schandurteil” war im ganzen Gerichtsgebäude zu hören und die seine Gefolgschaft stimmte mit ein. Auch draußen ging die Schimpferei weiter.