Leoben: Lebenslang für Wiederbetätigung und MordversuchLesezeit: 1 Minute

Am 25. Mai wur­de in Leo­ben der Pro­zess gegen Mar­kus N. (27) fort­ge­setzt, der wegen NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung und Mord­ver­such ange­klagt war. Der Ange­klag­te war schon am ers­ten Ver­hand­lungs­tag dadurch auf­ge­fal­len, dass er sei­ne Nazi-Gesin­­nung ganz offen zur Schau stell­te. Die brau­ne Gesin­nung sei auch sei­ne Gesin­nung, erklär­te er dem Geschwo­re­nen­se­nat. Am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag ging es mehr […]

26. Mai 2016


Mar­kus N. auf Facebook

Das Opfer, ein Schul­freund des Ange­klag­ten, war schon am ers­ten Ver­hand­lungs­tag zu Tat­her­gang und mög­li­chem Motiv befragt wor­den, konn­te sich aber nicht erklä­ren, war­um ihn Mar­kus N. ange­grif­fen und schwer ver­letzt hat­te. „Das Opfer erlitt einen offe­nen Schä­del­bruch, Riss­quetsch­wun­den und ein Schä­del­hirn­trau­ma; außer­dem schlug ihm der 27-Jäh­ri­ge meh­re­re Zäh­ne ab“, fasst der ORF Stei­er­mark zusam­men . Die „Kro­ne“ (26.5.16) ergänzt: „Das Opfer flüch­te­te, der Ange­klag­te mach­te bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei noch Sel­fies von sei­nem blut­ver­schmier­ten Gesicht und aus­ge­streck­tem Mittelfinger.“

Der Neo­na­zi gestand die Tat, konn­te oder woll­te zu Tat­her­gang und Motiv aber nichts bei­tra­gen und ver­nein­te auch die Mord­ab­sicht. Die Geschwo­re­nen folg­ten ihm bei die­ser Ver­ant­wor­tung nicht und erkann­ten ihn der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und des Mord­ver­suchs für schul­dig. Das Urteil, lebens­lan­ge Haft, ist noch nicht rechtskräftig.

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