Markus N. auf Facebook
Das Opfer, ein Schulfreund des Angeklagten, war schon am ersten Verhandlungstag zu Tathergang und möglichem Motiv befragt worden, konnte sich aber nicht erklären, warum ihn Markus N. angegriffen und schwer verletzt hatte. „Das Opfer erlitt einen offenen Schädelbruch, Rissquetschwunden und ein Schädelhirntrauma; außerdem schlug ihm der 27-Jährige mehrere Zähne ab“, fasst der ORF Steiermark zusammen . Die „Krone“ (26.5.16) ergänzt: „Das Opfer flüchtete, der Angeklagte machte bis zum Eintreffen der Polizei noch Selfies von seinem blutverschmierten Gesicht und ausgestrecktem Mittelfinger.“
Der Neonazi gestand die Tat, konnte oder wollte zu Tathergang und Motiv aber nichts beitragen und verneinte auch die Mordabsicht. Die Geschworenen folgten ihm bei dieser Verantwortung nicht und erkannten ihn der NS-Wiederbetätigung und des Mordversuchs für schuldig. Das Urteil, lebenslange Haft, ist noch nicht rechtskräftig.