Leoben: Wiederbetätigung, Mordversuch und 1889 am Hals

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Ange­klagt waren zwei Per­so­nen. Der eine (22) wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, der ande­re (27) auch wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, zusätz­lich aber wegen eines bru­ta­len Mord­ver­suchs. Der 22-jäh­ri­ge Stu­dent wur­de vom Lan­des­ge­richt Leo­ben, wo gegen die bei­den am 12.5. ver­han­delt wur­de, bereits mit einem Urteil der Geschwo­re­nen abge­fer­tigt, gegen den bereits ein­schlä­gig vor­be­straf­ten älte­ren Erst­an­ge­klag­ten wird am 25. Mai weiterverhandelt.

Die gemein­sa­me Vor­lie­be für den Natio­nal­so­zia­lis­mus führ­te im Mai das Vor­jah­res dazu, dass auf Anre­gung des Jün­ge­ren ein Foto ent­stand: die bei­den mit Hit­ler­gruß. Am nächs­ten Tag lösch­te der Jün­ge­re das Foto, das er auf Face­book gestellt hat­te, wie­der: „Es war ein rie­sen Blöd­sinn, ich war auch schon g’scheit betrun­ken, wobei das kei­ne Ent­schul­di­gung sein soll.” (APA)

Der Jün­ge­re ist Stu­dent mit zunächst 3 Semes­ter Jus, jetzt Geo­gra­fie. Vor Gericht erscheint er in Anzug und mit Fami­lie. En star­ker Kon­trast zum Älte­ren, der schon mehr­fach wegen Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung vor­be­straft ist. Er wird aus der U‑Haft vor­ge­führt, erscheint mit Glat­ze und Täto­wie­run­gen. 1889 hat er auf dem Hals. Das ist das Geburts­jahr von Hit­ler. Die Fra­ge nach der Bedeu­tung die­ser Zahl will der ange­klag­te aber eben­so wenig beant­wor­ten wie etwa die Fra­ge, war­um er gepos­tet hat­te: „Alle Zio­nis­ten in den Ofen“ Auch die­se Fra­ge will er nicht beant­wor­ten: „Wurscht, nächs­te Frage.“

Nur bei der Fra­ge, war­um er gepos­tet hat­te „Wir sind auch ohne Son­ne braun“, ver­wei­ger­te er sich nicht völ­lig, son­dern ant­wor­te­te: „Ich woll­te damit die brau­ne Gesin­nung anspre­chen. Das ist teil­wei­se auch mei­ne Gesin­nung.” Was einen ande­ren Teil sei­ner Iden­ti­tät aus­macht, wur­de dann in der Fol­ge abgehandelt.

Im Sep­tem­ber des Vor­jah­res traf er sich mit einem Schul­freund in des­sen Woh­nung zum Fuß­ball­schau­en und Sau­fen. Ohne einen unmit­tel­ba­ren Anlass schlug er dann auf sei­nen Freund ein. Vor Gericht woll­te oder konn­te er sich jeden­falls nicht an einen Grund erin­nern. Den Ablauf erzählt die APA:

Erst soll er das schon am Boden lie­gen­de Opfer mit Faust­schlä­gen auf Kopf und Gesicht ver­letzt haben, dann griff er auch noch zu einer knapp zehn Kilo­gramm schwe­ren Kurz­han­tel. Mit der stieß er zu.

Das Opfer erlitt einen offe­nen Schä­del­bruch, Riss­quetsch­wun­den und ein Schä­del­hirn­trau­ma. Außer­dem schlug ihm der 27-Jäh­ri­ge meh­re­re Zäh­ne ab. Der Ver­letz­te konn­te flüch­ten und lief zur Poli­zei, wor­auf­hin der Ver­däch­ti­ge noch blut­be­spritzt in der Woh­nung sei­nes Schul­freun­des fest­ge­nom­men wurde.

Den Mord­ver­such bestritt der Ange­klag­te den­noch und stell­te zynisch fest: „Wenn ich ihn umbrin­gen hät­te wol­len, hät­te ich noch fes­ter zuge­schla­gen.“ Wäh­rend das Opfer aus der Woh­nung flüch­ten und zur Poli­zei lau­fen konn­te, mach­te der Ange­klag­te noch ein Sel­fie mit blut­be­spritz­tem Gesicht und aus­ge­streck­tem Mit­tel­fin­ger. Das Opfer, das psy­chisch und phy­sisch an den Fol­gen der Mord­at­ta­cke lei­det, sagt vor Gericht aus, dass ihm der Ange­klag­te mit dem Mord an sei­ner Mut­ter und Schwes­ter­ge­droht habe, wenn er sich weh­ren würde.

Wäh­rend der Pro­zess für den Zweit­an­ge­klag­ten mit einem Urteil, 15 Mona­ten beding­ter Haft, abge­schlos­sen wird, wird das Ver­fah­ren gegen den Haupt­an­ge­klag­ten auf den 25. Mai vertagt.