Die gemeinsame Vorliebe für den Nationalsozialismus führte im Mai das Vorjahres dazu, dass auf Anregung des Jüngeren ein Foto entstand: die beiden mit Hitlergruß. Am nächsten Tag löschte der Jüngere das Foto, das er auf Facebook gestellt hatte, wieder: „Es war ein riesen Blödsinn, ich war auch schon g’scheit betrunken, wobei das keine Entschuldigung sein soll.” (APA)
Der Jüngere ist Student mit zunächst 3 Semester Jus, jetzt Geografie. Vor Gericht erscheint er in Anzug und mit Familie. En starker Kontrast zum Älteren, der schon mehrfach wegen Körperverletzung und Nötigung vorbestraft ist. Er wird aus der U‑Haft vorgeführt, erscheint mit Glatze und Tätowierungen. 1889 hat er auf dem Hals. Das ist das Geburtsjahr von Hitler. Die Frage nach der Bedeutung dieser Zahl will der angeklagte aber ebenso wenig beantworten wie etwa die Frage, warum er gepostet hatte: „Alle Zionisten in den Ofen“ Auch diese Frage will er nicht beantworten: „Wurscht, nächste Frage.“
Nur bei der Frage, warum er gepostet hatte „Wir sind auch ohne Sonne braun“, verweigerte er sich nicht völlig, sondern antwortete: „Ich wollte damit die braune Gesinnung ansprechen. Das ist teilweise auch meine Gesinnung.” Was einen anderen Teil seiner Identität ausmacht, wurde dann in der Folge abgehandelt.
Im September des Vorjahres traf er sich mit einem Schulfreund in dessen Wohnung zum Fußballschauen und Saufen. Ohne einen unmittelbaren Anlass schlug er dann auf seinen Freund ein. Vor Gericht wollte oder konnte er sich jedenfalls nicht an einen Grund erinnern. Den Ablauf erzählt die APA:
Erst soll er das schon am Boden liegende Opfer mit Faustschlägen auf Kopf und Gesicht verletzt haben, dann griff er auch noch zu einer knapp zehn Kilogramm schweren Kurzhantel. Mit der stieß er zu.
Das Opfer erlitt einen offenen Schädelbruch, Rissquetschwunden und ein Schädelhirntrauma. Außerdem schlug ihm der 27-Jährige mehrere Zähne ab. Der Verletzte konnte flüchten und lief zur Polizei, woraufhin der Verdächtige noch blutbespritzt in der Wohnung seines Schulfreundes festgenommen wurde.
Den Mordversuch bestritt der Angeklagte dennoch und stellte zynisch fest: „Wenn ich ihn umbringen hätte wollen, hätte ich noch fester zugeschlagen.“ Während das Opfer aus der Wohnung flüchten und zur Polizei laufen konnte, machte der Angeklagte noch ein Selfie mit blutbespritztem Gesicht und ausgestrecktem Mittelfinger. Das Opfer, das psychisch und physisch an den Folgen der Mordattacke leidet, sagt vor Gericht aus, dass ihm der Angeklagte mit dem Mord an seiner Mutter und Schwestergedroht habe, wenn er sich wehren würde.
Während der Prozess für den Zweitangeklagten mit einem Urteil, 15 Monaten bedingter Haft, abgeschlossen wird, wird das Verfahren gegen den Hauptangeklagten auf den 25. Mai vertagt.