Der Linzer Anwalt Klaus Burgholzer, der sich selbst als „volkstreu“ bezeichnet und öffentlich angekündigt hat, ausländische Personen, die in Österreich kriminell werden, nicht mehr vor Gericht anwaltlich zu vertreten, hat eine erste Niederlage erlitten. Die oö. Anwaltskammer hat seinen Antrag abgelehnt , von der Verfahrenshilfe für einen osteuropäischen Verdächtigen entbunden zu werden, berichtet der „Kurier“.
Interessant wäre übrigens, von dem Rechtsanwalt zu erfahren, wie er ausländische Verdächtige, die er im Rahmen der Verfahrenshilfe zugeteilt bekommt, oder die ihn gar freiwillig als Strafverteidiger wählen, als Kriminelle identifiziert. Schließlich ist das die Aufgabe einer Gerichtsverhandlung, wegen der ein Verdächtiger bzw. Angeklagter ja einen Verteidiger hat. Naja, das sind vermutlich Kleinigkeiten, die einen volkstreuen Anwalt nicht so stören……
Gegen die Entscheidung der Anwaltskammer hat Burgholzer Berufung eingelegt, ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen ihn ist noch offen.