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Linz/Mäder: 18 Monate für KZ-Hetzer

Man soll­te die Jus­tiz nicht unter­schät­zen! In unse­rem Bei­trag über den Feld­kir­cher Geschwo­re­nen­pro­zess aus der Vor­wo­che haben wir ange­regt, dass sich eigent­lich auch die „ande­ren brau­nen Dreck­fin­ken“, die gegen das Flücht­lings­heim in Mäder gehetzt haben, vor Gericht ver­ant­wor­ten müss­ten. Ges­tern stand der im Bei­trag erwähn­te Vol­ker H. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Linz wegen Wie­der­be­tä­ti­gung. Was […]

19. Jan 2016

Was bringt einen Men­schen, der in Traun (OÖ) lebt, dazu, sich zu einem Flücht­lings­heim in Mäder (Vor­arl­berg) zu äußern? Noch dazu mit dem wider­li­chen Pos­ting “Ich,ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach.Ausch. Platz für tausende!!!!!!!!“

Genau die­ses Pos­ting vom 29. Jän­ner 2015 war Gegen­stand der Ankla­ge. Dazu kamen dann noch Fotos, die bei dem Ange­klag­ten (56) gefun­den wur­den. „Ein­schlä­gi­ge“ Bil­der, etwa Fotos von Hit­ler und der Inschrift „Ger­ma­nys Next Top-Model“ oder Christ­baum­schmuck mit Haken­kreu­zen und der Inschrift „Sieg Heil“, wie der ORF OÖ berich­tet.

Sei­ne Ver­ant­wor­tung vor Gericht war ziem­lich lächer­lich. Die KZ sei­en „schreck­li­che Orte“ gewe­sen, die Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen dort ein Ver­such der Wie­der­gut­ma­chung, und außer­dem sei­en die KZ im Gegen­satz zum Con­tai­ner­dorf in Hör­sching „fes­te Unter­künf­te“. „Auf den Ein­wand des Staats­an­walts, dass es dort höchs­tens unbe­heiz­te Bara­cken gebe und Con­tai­ner viel eher den heu­ti­gen Stan­dards ent­spre­chen wür­den, räum­te er ein, noch nie eine sol­che Gedenk­stät­te besucht zu haben“, berich­tet der ORF.

Außer­dem hat der Ange­klag­te nicht in einer Dis­kus­si­on über Hör­sching sei­nen zyni­schen Unter­brin­gungs­vor­schlag gemacht, son­dern auf der Face­book-Sei­te „Gegen Asy­lan­ten­heim in Mäder“. Auf der Sei­te „Pro Asyl­un­ter­kunft in Mäder“ äußer­te er sich auch: „Es sind Leu­te wie ihr bis unser Land zu Grün­de rich­ten. Voll­kom­men weltfremd!!!!!!!!!“

Die Feh­ler gehen auf das Kon­to des Ange­klag­ten, dem offen­sicht­lich im Eifer manch­mal die Tas­ten durch­ein­an­der kamen. Im Okto­ber 2014 pos­te­te er auf der Stra­che-Sei­te zu einem Auf­ruf, sich an den nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Gemein­de­rats­wah­len zu betei­li­gen: „Kann lei­der nicht bin beut­scher“ (sic!).

Der Pegi­da- und FPÖ-Fan (dar­auf deu­ten die Likes auf sei­nem FB-Kon­to hin) wur­de von den Geschwo­re­nen in den wich­tigs­ten Punk­ten der Ankla­ge schul­dig gespro­chen und zu 18 Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.