Die Seite „Gegen Asylantenheim in Mäder“ gibt es noch, aber der letzte Eintrag ist vom März 2015. Dort gab es in ihren wenigen aktiven Wochen viele hetzerische Kommentare und Postings. Auch auf der Seite „Pro Asylunterkunft in Mäder“ meldeten sich einige Hetzer zu Wort. Einer davon musste sich am 15. Jänner vor dem Landesgericht Feldkirch wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung verantworten.
„Raus das Lumpenpack ich vermisse diesen Mann, wo uns 1945 verließ“, hatte der Wolfurter am 29. Jänner gepostet. Bei der beim Verdacht auf Wiederbetätigung üblichen Hausdurchsuchung wurde weiteres belastendes Material gefunden. Bilder, die das rechte Gedankengut des Angeklagten belegten, so der Staatsanwalt. „Derartige Geschmacklosigkeiten und Wortspiele mit ‚Führer’schein und ‚Gas’ finden sich noch etliche“, schreiben die „Vorarlberger Nachrichten“.
Dem Geschworenengericht gegenüber gab’s die üblichen Rechtfertigungsversuche. Im Geschichtsunterricht habe er nicht aufgepasst, darum wisse er nicht so genau, was der Hitler gemacht habe. Auch sein Problem mit dem Alkohol bringt er ins Spiel. Nach einigen Gläsern wisse er nicht mehr, was er tue – so auch bei dem inkriminierten Satz, den er am nächsten Tag dann wieder gelöscht habe. Bei Hitler hilft ihm sein Verteidiger: „Natürlich weiß er, wer Hitler war und was er gemacht hat, da brauchen wir nicht lange herumzureden.“ (VN)
Postings wie das des Wolfurters gab es damals einige, vor allem auf der Seite „Gegen das Asylantenheim in Mäder“. Dort postete etwa Willi B. zynisch: „Mein Gott, ich hoffe nur dass das Asylantenheim nicht plötzlich abbrennt!!! Soll ja unverhältnismässig oft vorkommen bei Häusern, welche von Asylanten bewohnt werden !!! (Aus welchem Grund auch immer) !!!“

Dieser Kommentar ist noch immer auf der Seite zu finden – genau so wie der von Volker H., der schrieb: „Ich,ich, ich hab noch Platz. Mauth. Dach.Ausch. Platz für tausende!!!!!!!!” Eigentlich sollten sich auch die anderen braunen Dreckfinken und der Betreiber dieser Seite vor Gericht verantworten müssen, aber erwischt hat die Justiz zunächst einmal den 28-jährigen Wolfurter, der ja schon vorher gerichtsbekannt war: Einige Vorstrafen wegen Aggressionsdelikten zeugen davon.

Die Geschworenen sprachen ihn einstimmig schuldig, was eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 4.500 Euro nach sich zog. Außerdem die Auflage eines Antigewalttrainings und Kontakt zur Bewährungshilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.