St. Pölten/NÖ: Hitler-Huldigung in Facebook-Gruppe
Wien-Salzburg: „Ärger” über Geld für Schutz von jüdischen Einrichtungen
Leoben-Graz: Widerliches Liederbuch wieder folgenlos
Graz/Graz-Umgebung: Protzerei mit NS-Devotionalien
Wien: Team Strache-Mitbegründer auf Kollisionskurs
St. Pölten/NÖ: Hitler-Huldigung in Facebook-Gruppe
„Wenn der heute noch leben würde, dann wäre alles anders. Dann hätten wir keine Asylanten in Europa, die Sozialschmarotzer, Mörder und Vergewaltiger sind“ (noen.at, 26.4.21), wird ein 57-jähriger Pensionist aus St. Pölten zitiert, der mit „er“ Adolf Hitler meinend ein Hitler-freundliches Posting in der Facebook-Gruppe „Freie Patrioten“ kommentiert haben soll. Er, so der Pensionist vor Gericht, habe sich dabei nichts gedacht. Wir denken uns ja bereits etwas, wenn jemand Mitglied einer rechtsextremen Facebook-Gruppe ist. Auch die Geschworenen haben sich etwas gedacht und den St. Pöltener einstimmig schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil: ein Jahr bedingt.
Wien-Salzburg: „Ärger” über Geld für Schutz von jüdischen Einrichtungen
Er habe sich geärgert, sagt der 60-jährige Salzburger Manfred K., nämlich darüber, dass seitens der Bundesregierung die Budgetmittel zum Schutz von jüdischen Einrichtungen verdreifacht wurden. Seinem „Ärger“ Ausdruck verliehen hat der Salzburger auf der Facebook-Seite von Bundeskanzler Kurz: „Warum, glaubt ihr, hatten die Deutschen so einen Hass auf die Juden? Und sagt bitte nicht, sie waren die Unschuld vom Land. Die Geschichtsbücher wurden gedreht und nochmals gedreht, bis von der Ursache des Hasses nichts mehr zu finden war.“ (derstandard.at, 27.4.21)
Die Staatsanwältin klagte daraufhin nach dem Verbotsgesetz, weil „der Angeklagte damit den nationalsozialistischen Völkermord zu rechtfertigen versucht“ habe. Der Verteidiger wollte darin höchstens Verhetzung sehen. Und überhaupt sei der Angeklagte an jenem Tag „in ganz schlechter Verfassung“ gewesen. Den Rest der unerquicklichen Dialoge ersparen wir uns. Die Geschworenen sahen ebenfalls kein Vergehen nach dem Verbotsgesetz und fällten einen einstimmigen Freispruch. „Vier der Laienrichterinnen und Laienrichter sehen eine Verhetzung, vier nicht – bei Stimmengleichstand wird zugunsten des Angeklagten entschieden, daher erfolgt auch hier ein Freispruch.“ (derstandard.at). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Leoben-Graz: Widerliches Liederbuch wieder folgenlos
Nachdem die Ermittlungen in den Causen Liederbuch-Affäre der Germania Wiener Neustadt und der Bruna Sudetia ohne Anklagen eingestellt worden waren, erfolgte nun auch die Einstellung der Ermittlungen gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Wolfgang Zanger (Corps Austria Knittelfeld) und vier weitere Beschuldigte. Begründet wurde die Entscheidung seitens der Staatsanwaltschaft so:
„Die Liedertexte erfüllen objektiv betrachtet nicht den Tatbestand der Verhetzung und verstoßen auch nicht gegen das Verbotsgesetz. Selbst wenn, könnten wir nicht beweisen, dass sie irgendwo publikumswirksam oder propagandistisch vorgetragen wurden.“
Die Lieder hätten zwar Bezüge zum Nationalsozialismus, seien antisemitisch und rassistisch, aber „an der Grenze des Zulässigen“. (steiermark.orf.at, 27.4.21)
Demgegenüber steht die Aussage des Rechsextremismusexperten des DÖW, Bernhard Weidinger zum Liederbuch, das sich in Besitz von Zanger befand: „Das zählt (…) tatsächlich mit zum Ekelhaftesten, was ich in den vielen Jahren meiner Beschäftigung mit rechtsextremen Texten lesen durfte oder musste.”
Graz/Graz-Umgebung: Protzerei mit NS-Devotionalien
Er sei ein „Social Media Star“, schreibt die Kronen Zeitung (29.4.21, S. 26) über den Mann, der nun im Juni vors Grazer Landesgericht muss. Nun, der „Star“ dürfte eher in gewissen Insiderkreisen bekannt sein, zumindest bis er im letzten Jahr über negative Schlagzeilen in die Medien gekommen ist – aber auch die dürften beim breiteren Publikum wieder in Vergessenheit geraten sein. Die damaligen Vorwürfe waren andere, jetzt geht’s um den Verdacht auf einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Der „Star“ „soll in seinem Haus mit NS-Devotionalien geprotzt haben. Darunter Bilder von Hitler als Superman mit den Diktatoren Gaddafi und Mussolini.“ (Kronen Zeitung) Die Devotionalien waren jedoch bei der Hausdurchsuchung nicht mehr anzufinden.
„An den Wänden hingen nur mehr Nägel, keine Bilder. Das Geschirr mit Hakenkreuzen – verschwunden. Kein SS-Scharfschützen-Ausweis, keine Hakenkreuz-Armbinde. Nichts. Alles weg. In den Vitrinen standen nur Star-Wars-Sammlerstücke. Lediglich im Müll entdeckten die Ermittler die leere Verpackung einer Miniatur-Figur von Adolf Hitler.“ (Kronen Zeitung)
Die Gattin erklärte, die inzwischen offenbar entsorgten Reliquien seien Erbstücke, der Mann, die Bilder seien nur „überstilisierte Comicfiguren“ gewesen, und hinter der „verzerrenden Anzeige“ vermutet er einen ehemaligen Mitarbeiter und nunmehrigen Geschäftskonkurrenten. Letztere Ansicht mag subjektiv zutreffen, die Gesamtheit der Devotionalien aber engen den Interpretationsspielraum doch deutlich ein. Wie der nun gerichtlich ausgelegt werden wird, wird sich im Juni entscheiden.
Wien: Team Strache-Mitbegründer auf Kollisionskurs
Als Autorennfahrer kannten ihn vermutlich nur wenige, auch als Politiker ist er inzwischen in der Versenkung verschwunden; seine politischen Minutes of Fame sind mit dem Scheitern von Straches Partei, die er – damals noch als Mitglied im Wiener Gemeinderat – mitbegründet hatte, vorbei. Medienberichte bekam er in der letzten Woche jedoch, weil er wegen des Verdachts auf Nötigung und Körperverletzung vor Gericht stand. Er soll einen Mann nach einer Auseinandersetzung mit seinem BMW absichtlich angefahren haben. Das Opfer, ein Assistenzarzt am Wiener AKH, schildert den Vorfall nach einem vorangegangenen verbalen Gefecht so: „‚Ich wollte mir dann auch seine Nummer aufschreiben, da hat er gesagt, ich soll mich schleichen, sonst fährt er mich nieder – und ist plötzlich gefahren.’ Der Zeuge landete auf der Motorhaube des Gegners und erlitt Prellungen, eine Zerrung und eine Abschürfung.” (derstandard.at, 29.4.21)
Der Prozess endete schließlich mit einer Diversion. Der THC-Mann „muss 100 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen und 200 Euro Pauschalkosten zahlen“ (derstandard.at).