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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Eine Klage und die Kosten

Im Pro­vi­so­ri­al­ver­fah­ren (einst­wei­li­ge Ver­fü­gung auf Unter­las­sung) ist der Klä­ger vor Mona­ten abge­blitzt. Jetzt fand die Haupt­ver­hand­lung beim Bezirks­ge­richt Wien statt. Der Klä­ger will, dass Stoppt die Rech­ten (SdR) sei­nen Namen nicht mehr erwäh­nen darf. Obwohl er vor rund zehn Jah­ren im Zen­trum von Gott­fried Küs­sels Neo­na­zi-Akti­vi­tä­ten öffent­lich tätig war – und bis vor weni­gen Tagen sei­ne star­ken iden­ti­tä­ren Sym­pa­thien öffent­lich zeig­te. Ein Pro­zess­be­richt von Karl Öllinger.

4. Mai 2021

30.4.2021: Die Ver­hand­lung vor dem Bezirks­ge­richt ist für zwei Stun­den anbe­raumt. In der Sache XY gegen „Stoppt die Rech­ten” geht es um Unter­las­sung: Der Ver­ein Stoppt die Rech­ten soll durch das Gericht ver­pflich­tet wer­den, ab sofort jede Erwäh­nung des Klä­gers in Schrift und Bild zu unter­las­sen. Im Pro­vi­so­ri­al­ver­fah­ren wur­de der Kla­ge nicht statt­ge­ge­ben, aber das muss für das Haupt­ver­fah­ren nichts heißen.

Wor­um geht’s? Bis vor rund zehn Jah­ren war der Klä­ger eine durch­aus zen­tra­le Per­son in der öster­rei­chi­schen Neo­na­zi-Sze­ne, hat sich an Demos von und mit Neo­na­zis betei­ligt, hat an deren Ver­samm­lun­gen und Besäuf­nis­sen teil­ge­nom­men. Das ist ihm aber in der Ver­hand­lung nur unter Mühen herauszulocken.

Eigent­lich will sich der Klä­ger als eine Per­son prä­sen­tie­ren, die – jung und dumm – in die Sze­ne hin­ein­ge­rutscht ist und dann, als sie mit­be­kom­men hat, was da für eine Musik gespielt wird, die Not­brem­se gezo­gen und aus­ge­stie­gen ist. Mit den zen­tra­len Akti­vi­tä­ten der dama­li­gen Neo­na­zi-Sze­ne, ihrer auch orga­ni­sa­to­ri­schen For­mie­rung rund um Alpen-Donau.info, will der Klä­ger nichts zu tun gehabt haben. Er habe nur eini­ge Ver­an­stal­tun­gen von Küs­sels „aka­de­mi­scher Feri­al­ver­bin­dung Reich“ besucht, auf das ziem­lich ein­schlä­gi­ge Ver­an­stal­tungs­pro­gramm dort aber kei­ner­lei Ein­fluss und von Küs­sels Par­al­lel­ak­ti­vi­tä­ten bei Alpen-Donau kei­ner­lei Ahnung gehabt. Vor allem: Seit­her habe es kei­ne rechts­extre­men Akti­vi­tä­ten des Klä­gers mehr gege­ben. Da aber konn­ten wir dem Gericht eini­ges vor­le­gen, was die­ser Erzäh­lung des Klä­gers doch deut­lich widerspricht.

Vereinswappen von Küssels „Wiener Akademische Ferialverbindung Reich”
Ver­eins­wap­pen von Küs­sels „Wie­ner Aka­de­mi­sche Feri­al­ver­bin­dung Reich”
aus dem Veranstaltungskalender der "Ferialverbindung Reich"
aus dem Ver­an­stal­tungs­ka­len­der der „Feri­al­ver­bin­dung Reich”

Aller­dings, so der Klä­ger wei­ter, kle­be die dama­li­ge SdR-Bericht­erstat­tung, die über Such­ma­schi­nen leicht auf­find­bar sei und ihn schon ein­mal den Job gekos­tet habe, wei­ter an ihm. Im Pro­vi­so­ri­al­ver­fah­ren erzähl­te er auch noch vom Zoff in sei­ner Ehe, der auf die Bericht­erstat­tung von SdR zurück­zu­füh­ren sei. Also mas­si­ve Vor­wür­fe, die uns eine ziem­lich bedeu­ten­de Rol­le in Leben und Lie­be des Klä­gers zumessen.

Was stimmt also?

Zunächst ein­mal muss der Klä­ger nach eini­gem Zögern zuge­ben, dass er sei­ne Kon­ten auf vk.com, dem rus­si­schen FB-Klon, und auf der Platt­form Pin­te­rest, erst weni­ge Tage vor der Ver­hand­lung, nach einer schrift­li­chen Gegen­äu­ße­rung von SdR zur Kla­ge, gelöscht hat­te. In der schrift­li­chen Stel­lung­nah­me ver­wie­sen wir dar­auf, dass sein Account auf vk.com gespickt war mit Kame­ra­den aus der iden­ti­tä­ren Sze­ne. Mit hand­ver­le­se­nen 37 Per­so­nen war er dort befreun­det, dar­un­ter mit dem Grün­der der rechts­extre­men „Sudel­trup­pe“ (Der Spie­gel 10.4.21) von Recon­quis­ta Ger­ma­ni­ca, der sich „Niko­lai Alex­an­der“ nennt. Sei­nen vk-Kame­ra­den Niko­lai, der übri­gens auch in den letz­ten Tagen abge­taucht ist auf die­sem Netz­werk, will der Klä­ger gar nicht ken­nen; und „Recon­quis­ta Ger­ma­ni­ca“ sowie­so nicht. Wie aber kommt er zu des­sen (Fake-)Namen, wenn er ihn gar nicht kennt?

Posting Nikolai Alexander/Reconquista Germanica
Sei­nen vk-Freund Niko­lai kennt der Klä­ger nicht

Auf Pin­te­rest hat­te er eine ande­re Sei­te von sich gezeigt: sei­ne Vor­lie­be für die nor­di­schen Völ­ker und ihre Runen. War­um dar­un­ter auch die Schwar­ze Son­ne auf­tauch­te, die zwar ein Erken­nungs­zei­chen der Neo­na­zis ist und in der Nazi-Zeit erfun­den wur­de, wur­de nicht wei­ter verhandelt.

Runen und Schwarze Sonne auf der Pinterest-Pinnwand des Klägers
Pin­te­rest-Kon­to des Klä­gers bis vor weni­gen Tagen: Wie vie­le ver­bo­te­ne Abzei­chen fin­den sich hier?

Die Kon­ten auf vk.com und Pin­te­rest spra­chen also nicht unbe­dingt für die Behaup­tung des Klä­gers, dass er seit 2011 nichts mehr mit der rechts­extre­men Sze­ne zu schaf­fen hat­te. Sein Anwalt ver­such­te es daher mit einem Ent­las­tungs­an­griff via Twit­ter. Der Klä­ger habe dort ein aktu­el­les Kon­to, und da kön­ne man sei­ne offe­ne, ja gera­de­zu plu­ra­lis­ti­sche Hal­tung schon dadurch erken­nen, dass er nicht nur Rech­ten (z.B. Ali­ce Wei­del), son­dern auch Lin­ken und ande­ren (Anti­fa-Prin­zes­sin, Armin Wolf) fol­ge. Zum Beweis des Gesin­nungs­wan­dels wur­den Kopien der Per­so­nen vor­ge­legt, denen der Klä­ger so eif­rig folgt auf Twit­ter. Weil da nir­gend­wo der Name des Twit­ter-Accounts des Klä­gers auf­tauch­te, woll­ten wir natür­lich den Namen wis­sen, um die Behaup­tung auch über­prü­fen zu können.

Weil sich der Klä­ger zunächst wei­ger­te, die­sen Namen preis­zu­ge­ben, dräng­ten wir umso mehr auf des­sen Bekannt­ga­be und hat­ten schließ­lich auch Erfolg. Zunächst aber wur­den ein­mal Fotos betrach­tet. Weil sich der Klä­ger ja gewis­ser­ma­ßen als unschein­ba­res Mau­er­blüm­chen am Ran­de des brau­nen Sump­fes dar­ge­stellt hat­te, leg­ten wir ein Foto vor. Auf dem Foto erkenn­bar: eini­ge Neo­na­zis und einer, der ein Trans­pa­rent hält: „Wir sind das Volk“

Beim Betrach­ten des Bil­des konn­te der Klä­ger zunächst, als ihm auf Nach­fra­gen die Per­son bezeich­net wur­de, die er sein soll­te, nur eine gewis­se Ähn­lich­keit ent­de­cken. Erst nach einer kur­zen Sit­zungs­un­ter­bre­chung, die sein Anwalt ver­langt hat­te, wur­de die Ähn­lich­keit durch die Iden­ti­tät abge­löst. Ja, aber auf der Demo damals, die sich gegen die EU gerich­tet habe, sei­en auch Tau­sen­de ande­re Teilnehmer*innen gewe­sen, Das stimmt sogar, aber die Medi­en berich­te­ten damals auch von den rund 300 Neo­na­zis, die neben Jörg Hai­der und Peter Wes­ten­tha­ler (bei­de damals BZÖ) mitmarschierten.

Beim zwei­ten Foto, das dem Klä­ger vor­ge­legt wur­de, waren die Neo­na­zis dann unter sich: Es stammt aus dem Jahr 2010 und zeigt öster­rei­chi­sche und slo­wa­ki­sche Neo­na­zis auf einer ein­schlä­gi­gen Demo in Bra­tis­la­va. Auf dem Foto zen­tral der Klä­ger und mit dem Rücken zur Kame­ra, aber gut erkenn­bar, Gott­fried Küs­sel, der mit dem Klä­ger mut­maß­lich im Gespräch ist. Auch bei die­sem Foto erwacht das Gedächt­nis des Klä­gers erst nach einer Sit­zungs­un­ter­bre­chung. Immer­hin: Sich selbst kann er danach zwar erken­nen, nicht aber den Gott­fried. Was wird sich der dazu denken?

Mit dem Gott­fried habe er sowie­so seit der (frei­wil­li­gen) Auf­lö­sung von des­sen aka­de­mi­scher Feri­al­ver­bin­dung „Reich“ im Jahr 2011 kei­ner­lei Kon­takt mehr gehabt, erzählt der Klä­ger auf Befra­gung durch den Richter.

Mitt­ler­wei­le konn­ten wir aber auch den Twit­ter-Account des Klä­gers, der seit Febru­ar 2017 nicht unter sei­nem Klar­na­men läuft, sich­ten und haben da – Über­ra­schung! – eini­ge aus­sa­ge­kräf­ti­ge Tweets und Ret­weets fin­den kön­nen, die so gar nicht zur Vor­stel­lung des poli­tisch abs­ti­nen­ten, aber an allem Inter­es­sier­ten Men­schen pas­sen. Am 23. Juli 2017 jubelt er Mar­tin Sell­ner zu: „Bra­vo wei­ter so“

Kläger via Twitter an Sellner: "Bravo weiter so"
Klä­ger via Twit­ter an Sell­ner: „Bra­vo wei­ter so”

Weil der Mar­tin durch Twit­ter gelöscht wur­de, kön­nen wir nicht mehr nach­ver­fol­gen, wel­cher Bot­schaft des Mar­tin der Klä­ger da zuge­ju­belt hat. Auf Befra­gen des Rich­ters fällt dem Klä­ger ein, dass ihn vor allen die fami­li­en­po­li­ti­schen Inhal­te von Sell­ner beein­druckt hät­ten. Die fami­li­en­po­li­ti­schen? Auf Nach­fra­ge des Rich­ters: Ja, jene über die Vater-Mut­ter-Kind-Fami­lie. Prä­zi­ser wird der Klä­ger nicht.

Über­haupt: Mit Äuße­run­gen ist der Klä­ger auch auf Twit­ter spar­sam. Da ist ihm schon lie­ber, einen Tweet von einer ande­ren Per­son zu über­neh­men. Etwa den von Mario am 26.10.2017: „Wer heut­zu­ta­ge in einer poli­ti­schen Debat­te den Begriff ‚Nazi‘ gegen wen auch immer ins Feld führt, ist aus ethi­scher Sicht ein Lump, aus his­to­ri­scher Sicht ein Ver­harm­lo­ser, aus intel­lek­tu­el­ler Sicht eine Null.“

Der Mario, der da den Begriff Nazi auch für Neo­na­zis am liebs­ten ver­bie­ten wür­de, ist – eh klar – ein Iden­ti­tä­rer. Die mögen es bekannt­lich gar nicht, wenn sie an ihre (häu­fig) neo­na­zis­ti­sche Ver­gan­gen­heit oder an ihre neo­na­zis­ti­schen Kon­tak­te erin­nert wer­den. Apro­pos: Mar­tin Sell­ner kennt der Klä­ger natür­lich auch aus der Zeit im Nazi‑, par­don: Neo­na­zi-Kel­ler bei Küssel.

Die­sen Tweet vom Mario hal­ten wir dem Klä­ger nicht vor, aber sei­ne bei­den zu Tom­my Robin­son schon. Am 28. Mai twit­tert er: „The­re­sa May MP: Free Tom­mi Robin­son – Jetzt unter­schrei­ben!“ Und eben­falls am 28.5.18: „Weit haben wir es in Euro­pa gebracht!“, dazu ein Tweet in schlech­tem Deutsch, in Robin­son als „einer der weniger(sic!) ver­blei­ben­den Patrio­ten England’s (sic!)“ bezeich­net wur­de, der zu elf Mona­ten Haft ver­ur­teilt wor­den sei, angeb­lich weil er über den Pro­zess gegen einen paki­sta­ni­schen Kin­der­schän­der berich­ten wollte.

Der Klä­ger erklärt auf Befra­gen, dass er Robin­son als bri­ti­schen Jour­na­lis­ten ken­ne. Die­se Zuschrei­bung für den oft­mals Vor­be­straf­ten und Grün­der der rechts­extre­men Eng­lish Defence League ist ähn­lich ori­gi­nell wie jene für Mar­tin Sell­ner als Fami­li­en­po­li­ti­ker (zu den genaue­ren Umstän­den für Robin­sons Ver­ur­tei­lung berich­tet aus­führ­lich das Recher­che-Netz­werk CORRECTIV.

Kläger auf Twitter: Free Tommy Robinson
Klä­ger auf Twit­ter: Free Tom­my Robinson

Die Argu­men­ta­ti­on des Klä­gers, wonach er zwar über den Ver­ein „aka­de­mi­sche Feri­al­ver­bin­dung Reich“ vor über zehn Jah­ren ganz am Ran­de mit Rechts­extre­men und Neo­na­zis wie Küs­sel in Kon­takt gekom­men sei, die­se Kon­tak­te aber abge­bro­chen habe, nach­dem er deren radi­ka­le Ideo­lo­gie erkannt habe, seit­her aber dem Rechts­extre­mis­mus abge­schwo­ren habe, hat sich somit ziem­lich umfas­send erledigt.

Der SPÖ-Onkel mit dem Persilschein

Aber der Klä­ger will noch eine Trumpf­kar­te prä­sen­tie­ren: sei­nen Onkel, der ein gar nicht so unbe­kann­ter Wie­ner Lokal­po­li­ti­ker und Gemein­de­rat der SPÖ war. Der Onkel erklärt auf Befra­gung, dass er zwar nicht die Akti­vi­tä­ten sei­nes Nef­fen in den diver­sen Netz­wer­ken ken­ne, aber viel und schon seit vie­len Jah­ren mit ihm dis­ku­tie­re und da kön­ne er schon fest­stel­len, dass sein Nef­fe mitt­ler­wei­le gemä­ßig­te Posi­tio­nen ver­tre­te. Frü­her ein­mal sei er etwas radi­ka­ler gewe­sen, aber das sei lan­ge her und außer­dem durch nega­ti­ve Erfah­run­gen in der Kind­heit oder Jugend mit Aus­län­dern erklärbar.

Das wur­de tat­säch­lich so unge­niert gesagt: Die Neo­na­zi-Peri­ode wird mit eini­gen nega­ti­ven Kind­heits- oder Jugend­er­fah­run­gen erklärt! Ja, und noch was sagt der Sozi­al­de­mo­krat: in Migra­ti­ons­fra­gen bewe­ge sich sein Schütz­ling auf ÖGB-Linie. Auch Kanz­ler Kurz wird in die­sem Zusam­men­hang erwähnt.

Nach fast vier Stun­den und die­ser merk­wür­di­gen Zeu­gen­be­fra­gung schließt der Rich­ter die Ver­hand­lung. Das Urteil, ob wir den Namen des Klä­gers löschen müs­sen oder im Hin­blick auf sei­ne diver­sen Akti­vi­tä­ten auch in den letz­ten Jah­ren ein öffent­li­ches Inter­es­se besteht, wird schrift­lich ergehen.

Es geht dabei um sehr Grund­sätz­li­ches: Darf einer, der frü­her Neo­na­zi in einer zen­tra­len Funk­ti­on war, dann bis vor weni­gen Tagen noch sei­ne Sym­pa­thie mit den Iden­ti­tä­ren und ande­ren Rechts­extre­men öffent­lich geteilt, sie auch unter­stützt hat, nicht mehr von uns mit Namen genannt wer­den, auch in alten Archiv­mel­dun­gen nicht?

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Schlagwörter: Alpen Donau Info | Identitäre | Klage | Neonazismus/Neofaschismus | Wien

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