Klagenfurt I: „als Adi noch Reichskanzler war …“
Klagenfurt II/Spital an der Drau: Gaskammern geleugnet
Salzburg: Anklage nach Verherrlichung des Ustascha-Staates
FPÖ mehrfach wegen Verhetzung angezeigt
Gföhl/NÖ: „Cooler wäre eine korrekte Rechtschreibung”
Wien: Kitzmüller lädt zum rechten Krampus-Kränzchen
Zurndorf/Burgenland: „Die Welle“: Strafe durch die Bezirkshauptmannschaft
Zwei Schulbücher mit „merkwürdigen“ Passagen
Das rechte Wort der Woche: Maximilian Krauss
Klagenfurt I: „als Adi noch Reichskanzler war …“
Eine relativ harte Strafe setzte es für eine 31-jährige Kärntnerin, nachdem sie auf Facebook AsylwerberInnen ins KZ gewünscht hatte:
Der Inhalt des Postings war unter anderem: ‚Solche Leute (gemeint waren Asylwerber, Anmerkung) gehören in die Gaskammer’, weiters benutzte sie die Formulierung „sollen wir uns verneigen vor dem dreckigen Blut — als Adi noch Reichskanzler war, gab es sowas nicht, die kamen sofort ins KZ, was heute auch wieder gehört“. Staatsanwältin Sarah Katschnig warf der Frau aufgrund dieses Postings vor, den Nationalsozialismus gutgeheißen zu haben. (kaernten.orf.at, 12.11.18)
Der Einwand seitens der Verteidigung, die Frau habe sich in einer emotional instabilen Lage befunden und hätte ihr Posting nicht im Sinne einer Verherrlichung des Nationalsozialismus gemeint, half nicht viel: Da die Angeklagte bereits mehrere Vorstrafen im Register verzeichnet hatte, setzte es wegen Wiederbetätigung – nicht rechtskräftig – 18 Monate Haft, davon 6 unbedingt.
Klagenfurt II/Spital an der Drau: Gaskammern geleugnet
Geständig zeigte sich ein 67-Jähriger aus Spital/Drau, der im Internet die Existenz von Gaskammern geleugnet hatte. Dafür erntete er (nicht rechtskräftig) 12 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 2.880 Euro. (kaernten.orf.at, 15.11.18)
Salzburg: Anklage nach Verherrlichung des Ustascha-Staates
Seit 15.11. stehen 14 Personen – 13 davon kroatischer Herkunft – in Salzburg wegen des Verdachts auf Verstoß nach dem Verbotsgesetz vor Gericht. Das ist ein Novum, denn erstmals wird Anklage wegen der Verherrlichung des faschistischen Ustascha-Staates erhoben.
Die Angeklagten sollen sich bei einer privaten Feier im Juni 2015 in Hallein (Tennengau) getroffen haben. Bei dem Fest sollen Soldatenlieder gesungen worden sein. Das für das Fest aufgebaute Partyzelt soll mit Symbolen der Ustascha-Bewegung dekoriert und auf eine Verschalung ein Hakenkreuz gemalt gewesen sein. In der Nacht soll die Gruppe weiter in die Landeshauptstadt gezogen sein, wo sie in den frühen Morgenstunden vor einem Hotel geschlossen den rechten Arm zum Salut erhoben haben sollen. „Za dom spremni“, zu Deutsch „Für die Heimat bereit“, ist der historische Gruß der Ustascha, der nach kroatischem Recht übrigens verboten ist. ‚Es ist rechtlich gleichbedeutend, ob der Hitler- oder der Ustascha-Gruß gezeigt wurde’, betonte Staatsanwalt Markus Neher, der seine Anklage auf Fotos und Videos von den Vorfällen stützt. Wenn Dritte den Eindruck gewinnen könnten, dass dem Nationalsozialismus gehuldigt werde, sei der Straftatbestand der Wiederbetätigung erfüllt. Mit dem direkten Vergleich zwischen dem Ustascha-Regime und Nazideutschland betritt der Staatsanwalt juristisches Neuland. (salzburg.orf.at, 16.11.18)
Das sieht die Verteidigung anders und moniert: „Das Verbotsgesetz hat einen sehr engen Rahmen, da fällt das Vorgeworfene nicht hinein.” Unabhängig davon, dass die Regierung mit einer Novelle die Ausweitung des Symbole-Gesetzes u.a. auf jene des Ustascha-Staates plant, wird das Urteil Präzedenzwirkung haben und – im Falle eines Schuldspruchs – auch auf das jährliche Ustascha-Treffen in Bleiburg/Pliberk ausstrahlen.
FPÖ mehrfach wegen Verhetzung angezeigt
Gleich mehrere Anzeigen wegen des Verdachts auf Verhetzung wurden in der letzten Woche gegen die FPÖ eingebracht: Eine kam vom Rektor der Universität für angewandte Kunst Gerald Bast wegen des Ali-Videos, in dem die FPÖ die Einführung eines Fotos auf der E‑Card zu einem rassistischen Rundumschlag gegen „Ali“ und „Mustafa“ nutzte. Zwar sprach Strache danach von einem Versagen des Qualitätsmanagements („Jetzt müsse ‚ein Qualitätsmanagement’ kommen, sagte Strache. ‚Es kann nicht sein, dass zwei Mitarbeiter ein Video ohne Qualitätskontrolle ins Netz stellen. Irgendein Mitarbeiter kann nicht irgendwas basteln.’” kurier.at, 14.11.18), der schwarze/türkise Koalitionspartner distanzierte sich, doch ist dieser Ausritt wohl in eine bewusste, systematisch betriebene Hasspolitik der FPÖ einzuordnen (zumal ein ähnliches Video bereits 2014 online gestellt wurde). Und so wird der nächste diesbezügliche Anlass zur Aufregung wohl nicht lange auf sich warten lassen. Schon alleine die mediale Berichterstattung darüber ersetzt blaue Inserate, wofür die FPÖ erhebliche Summen blechen hätte müsste. Dass die FPÖ das Video ausgerechnet zu dem Zeitpunkt online stellte, als im Parlament eine Enquete zum Thema „Hass im Netz“ lief, an der auch Strache teilnahm, ist ein weiterer Aspekt, der Empörung auslöste.
SOS Mitmensch hat die FPÖ gleich doppelt angezeigt, nämlich die FPÖ Wien und deren Stadtchef Dominik Nepp:
In der Aussendung der FPÖ Wien fordert der Wiener FPÖ-Vizebürgermeister Dominik Nepp die Stadtregierung auf, sie solle ‚unverzüglich damit aufhören, muslimische Migranten mit Gemeindewohnungen zu versorgen’. Mit ihrer rassistischen Kampagne gegen Musliminnen und Muslime überschreite die Wiener FPÖ nicht nur jegliche roten Linien des Anstands, sondern betreibe Verhetzung gegen eine religiöse Minderheit. (SOS Mitmensch, 15.11.18)
Gföhl/NÖ: „Cooler wäre eine korrekte Rechtschreibung”
50 Sozialstunden und 70 Euro Gerichtskosten muss ein 16-jähriger Lehrling für sein verhetzendes Facebook-Posting leisten.
„Es tut mir leid, ich wollte doch nur vor meinen Freunden cool dastehen. Ich habe nix gegen Flüchtlinge oder Moslems. Mein bester Freund ist ein Ausländer”, beteuerte der Lehrling vor Gericht sichtlich zerknirscht und legte ein reumütiges Geständnis ab. „Cooler wäre eine korrekte Rechtschreibung. Abgesehen vom hetzerischen Inhalt des Postings wimmelt es da nur so von peinlichen Rechtschreib- und Grammatikfehlern”, meinte die Anklägerin und erfuhr zu ihrer Verwunderung, dass der Lehrling mit der Schulnote Sehr gut in Deutsch bewertet wurde. (noen.at, 14.11.18)
Wir hoffen, dass der junge Mann daraus seine Lehren zieht.
Wien: Kitzmüller lädt zum rechten Krampus-Kränzchen
Heiterkeit löste eine Veranstaltung der Dritten Nationalratspräsidentin Anneliese Kitzmüller aus, zu der sie am 6. Dezember ins Parlament lädt: „Krampus, Nikolo und Co. – Geschichte eines Brauchtums“ Als Vortragende treten der Obmann der Klagenfurter Krampusgruppe „Lords of Darkness“, ein Nikolo und eine Hexe auf. Ernst wird diese Angelegenheit spätestens durch die Hinweise, dass sich Mitglieder dieser Truppe im rechten Milieu bewegen:
Denn: Die Brauchtumsgruppe habe nicht nur FPÖ-Nähe, sondern poste auch Einschlägiges aus dem rechten Eck. Als Van der Bellen Bundespräsident wurde, schrieb der Vereinschef auf Facebook unter ein Bild eines Bewaffneten: ‚Danke Österreicher! I leg ma jetzt a Schusswaffe zu.’ Andere Gruppenmitglieder zeigen Hakenkreuz-ähnliche Tattoos. Die Liste Pilz will nun über eine Anfrage wissen, warum genau diese Gruppe für das Parlamentsfest engagiert wurde. (heute.at, 15.11.18)


Zur parlamentarischen Anfrage
Zurndorf/Burgenland: „Die Welle“: Strafe durch die Bezirkshauptmannschaft
Eigentlich war die Sache schon erledigt: Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen jene SchülerInnen aus Zurndorf, die in der Schule „Die Welle“ nachgespielt hatten, bereits eingestellt. Nun flatterte jedoch aus der Bezirkshauptmannschaft eine Geldstrafe ins Haus und zwar wegen des Artikel 3, Ziffer 4 EGVG, einer Sammelbestimmung, die kaum zur Anwendung kommt und bei der es sehr umstritten ist, ob das Doppelbestrafungsverbot zutrifft. „Vergangenen Freitag bekamen die Schüler Post von der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See. Und die wirft ihnen genau das vor, was eigentlich schon vom Tisch war: NS-Wiederbetätigung. Die Jugendlichen sollen 218 Euro Strafe zahlen – oder wahlweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen und fünf Stunden absitzen.” (kurier.at, 17.11.18) Der Anwalt der Jugendlichen ist aus unserer Sicht zu Recht empört, dass die BH ausgerechnet bei den Jugendlichen ein Exempel statuieren will.
Zwei Schulbücher mit „merkwürdigen“ Passagen
Gleich zwei Schulbücher gerieten in den letzten Tagen wegen Bezüge zum Nationalsozialismus in den Fokus der Aufmerksamkeit. Einmal das Geografie- und Wirtschaftskundebuch aus dem Verlag Westermann „Durchblick kompetent 7“ (für die 7. Klasse AHS), das im Kapitel „Österreich als Teil des deutschen Reiches“ mit der bemerkenswerten Feststellung schließt: „Man kann heute nicht genau abschätzen, ob die neuen Investitionen in der Zeit von 1938 bis 1945 Österreich mehr Wirtschaftskapazitäten brachten, als durch den Bombenkrieg wieder verloren gingen.“ Eingeleitet wird der Absatz, dass 1938 von „vielen ÖsterreicherInnen und Österreichern auch als Anschluss an einen modernen Wirtschaftsraum gesehen“ wurde, „der die Probleme des Kleinstaates lösen sollte“. Und dann werden von Kaprun über die obligaten Autobahnen (in Österreich übrigens gerade einmal 14 Kilometer) bis zu Ranshofen Projekte aufgezählt. Dass überall ZwangsarbeiterInnen zum Einsatz kamen – alleine in Österreich fast eine Million – (im gesamten Reich über 25% aller Beschäftigten), die unter schlechtesten Arbeitsbedingungen natürlich auch keine Lohnzahlungen erhielten, ist im Buch keine Erwähnung wert. Dass das darauf folgende „Wirtschaftswunder“ auch auf Basis dessen, was mit Einsatz der ZwangsarbeiterInnen erwirtschaftet wurde, erst möglich wurde, fehlt im heutigen Bewusstsein über die ökonomischen Erfolge der Nachkriegszeit beinahe gänzlich. Den AutorInnen (und jenen, die dieses Buch bereits 2015 für den Schulunterricht approbiert haben) offenbar auch. SchülerInnen einer Oberstufe ist jedoch eine differenzierte Sicht auf die historischen Gegebenheiten zumutbar, den Lehrenden, die bislang problemlos mit dem Buch unterrichtet haben, erst Recht.

Auch ein Schulbuch für den Musikunterricht, das Liederbuch „Sing & Swing“ (Hlbling Verlag), geriet wegen eines Textes in die Medien: „’Hoppla, das kenne ich doch ganz anders’, dachte ein Musiklehrer einer Pflichtschule im Bezirk Krems, als er Kinder hörte, die in der Nachbarklasse ein Weihnachtslied sangen. Er prüfte nach und wirklich: In einem Schul-Liederbuch, das in Österreich häufig verwendet wird, ist der christliche Text des Liedes ‚Es ist für uns eine Zeit angekommen’ durch eine Variante ersetzt, die für das Buch ‚Deutsche Kriegsweihnacht’ umgedichtet wurde. Zwar ist der Text inhaltlich nicht bedenklich, aber in recht schwülstiger NS-Manier gehalten.” (kurier.at, 14.11.18)
Eher unwirsch und uneinsichtig scheint sich der Geschäftsführer des Verlags gezeigt zu haben:
Verlags-Geschäftsführer Markus Spielmann verweist auf einen Hinweis im Buch, der einen Link zur Genese des Liedes angibt. ‚Man sollte die Kirche aber im Dorf lassen. Der Text ist bekannter als die jüngere Variante und wird auch heute gern verwendet, wenn Leute keinen christlichen Zusammenhang wollen. Aber wir sind gern bereit, einen Vermerk direkt beim Lied zu machen’, sagt Spielmann, dem der NS-Zusammenhang bisher nicht bewusst war. (kurier.at)
Ob die Formulierung „die Kirche im Dorf lassen“ gerade in diesem Zusammenhang, wo der christliche Inhalt durch nichtreliogionsbezogene Formulierungen ersetzt wurden, passend ist, sei dahingestellt.
… ist diesmal eher eine Tat. Selbst die Kronen Zeitung berichtet süffisant:

Maximilian Krauss, nichtamtsführender FPÖ-Stadtrat, der ohne Ressort 8900 Euro kassiert, macht wieder mit Verhaltensoriginalität von sich reden. Weil Gerhard Bast, Rektor der Angewandten, die FPÖ nach dem „Ali-Video“ wegen des Verdachts aufVerhetzung angezeigt hat, und für seine Stellungnahme die Uni-Homepage verwendete, ortet die FPÖ Untreue, da für das Posting ja Steuergeld geflossen sei.
Gemeint ist allerdings nicht die Uni-Website, sondern die Presseaussendung, die Bast über den Account seiner Uni getätigt hatte. Sollte die Uni jedoch einen Pauschal-Account haben, wäre keine Extrazahlung notwendig gewesen. Bliebe noch die Arbeitszeit, in der ein/e MitarbeiterIn den Text in die Maske kopiert und auf „Abschicken“ geklickt hat.