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Die FPÖ und das Verbotsgesetz II: Ausschlüsse und Rücktritte

In kei­ner ande­ren Par­tei ist die Dich­te an Per­so­nen, die das Ver­bots­ge­setz ent­we­der in Fra­ge stell­ten und/oder dage­gen ver­sto­ßen haben bzw. des­we­gen ver­ur­teilt wur­den, der­art hoch, wie in der FPÖ. Es gehört zwar einer­seits zum „guten“ Ton, sich für die Mei­nungs­frei­heit und gegen ihre ver­meint­li­che Ein­schrän­kung ein­zu­set­zen. Ande­rer­seits folgt inzwi­schen jedoch auch in der FPÖ […]

11. Mrz 2017

Teil II der Serie „Die FPÖ und das Ver­bots­ge­setz” — „Teil I: Stra­che bis Rosen­kranz” gibts hier zum Nachlesen.

Der Fall Gudenus
Der ehe­ma­li­ge Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te und Bun­des­rat der FPÖ, John Gude­nus, ging wohl als bekann­tes­tes Bei­spiel frag­wür­di­ger Posi­tio­nen zur NS-Ver­gan­gen­heit und mehr­fa­chen Kon­takts mit dem Ver­bots­ge­setz in die Geschich­te der FPÖ ein, da er mehr als ein­mal in Inter­views die Exis­tenz von Gas­kam­mern in Fra­ge stell­te. Gude­nus Ableh­nung des Ver­bots­ge­set­zes ist bis in die 1990er Jah­re zurück ver­folg­bar, da er bereits 1992 eine ent­spre­chen­de Peti­ti­on im Natio­nal­rat unter­stütz­te. (Quel­le: Der Stan­dard) Weni­ge Jah­re spä­ter, 1995, sorg­te er anläss­lich einer Podi­ums­dis­kus­si­on, die rund um die Aus­stel­lung „Ver­nich­tungs­krieg – Die Ver­bre­chen der deut­schen Wehr­macht“ statt­fand, für Auf­se­hen. Die Äuße­rung „Gas­kam­mern? Ich hal­te mich da raus! Ich glau­be alles, was dog­ma­tisch vor­ge­schrie­ben ist.“ führ­te letzt­end­lich auch zu sei­nem Rück­tritt als Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter. 2005, also gute zehn Jah­re spä­ter, mach­te Gude­nus erneut auf sich auf­merk­sam. In der ORF-Sen­dung Report stell­te er aber­mals die Exis­tenz von Gas­kam­mern in Fra­ge: „Ich glau­be, man soll­te die­ses The­ma ernst­haft debat­tie­ren und nicht auf eine Fra­ge du musst es ja oder nein beant­wor­ten, son­dern über­prü­fen wir das, ich bin der Mei­nung, ich for­de­re eine, immer wie­der­um eine Prü­fung.“ (Quel­le: Wie­ner Zei­tung) In Fol­ge der öffent­li­chen Kri­tik leg­te Gude­nus sei­ne Par­tei­mit­glied­schaft zurück, da er den „mög­li­chen Scha­den, wel­che die aktu­el­le Dis­kus­si­on der FPÖ zufü­gen kön­ne, abwen­den“ woll­te. Doch damit noch immer nicht genug, im Juni des glei­chen Jah­res hol­te er erneut aus indem er zum Bes­ten gab, dass es zwar Gas­kam­mern gege­ben habe, „aber nicht im Drit­ten Reich, son­dern in Polen. So steht es auch in den Schul­bü­chern.“ (Quel­le: Der Stan­dard) Auf eine Anzei­ge der Grü­nen wegen Ver­dachts auf Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz hin wur­de Gude­nus Immu­ni­tät auf­ge­ho­ben und ein Pro­zess gegen ihn ein­ge­lei­tet, da er „bewusst den Stand der Geschichts­wis­sen­schaf­ten negiert und den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord sowie Nazi-Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit geleug­net“ habe. Im Juni 2006 wur­de Gude­nus von einem Geschwo­re­nen­ge­richt schul­dig gespro­chen „in zwei Inter­views den Holo­caust ‚geleug­net‘ bezie­hungs­wei­se ‚gröb­lich ver­harm­lost‘ zu haben“. Bei den genann­ten Bei­spie­len han­del­te es sich jedoch nicht um Gude­nus ein­zi­ge „Aus­rut­scher“ da er auch immer wie­der durch unzu­läs­si­ge Holo­caust-Ver­glei­che auf sich auf­merk­sam mach­te, bei­spiels­wei­se als er 2004 über Abtrei­bung als „Baby­caust“ sprach, der neben dem Holo­caust die „größ­te Men­schen­ver­nich­tung“ (Quel­le: Der Stan­dard) sei. Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen für NS-Zwangs­ar­bei­ter bezeich­ne­te er als „Schutz­zah­lun­gen“ (Quel­le: APA-OTS) und bei einem Besuch des ehe­ma­li­gen KZ Maut­hau­sen im Mai 2005 kom­men­tier­te er ein Bild der Foto­aus­stel­lung damit, dass „die jugend­li­chen Häft­lin­ge eigent­lich ganz gut aus­se­hen wür­den und er — Gude­nus — schlech­ter aus­se­he“ (Quel­le: ORF).

John Gudenus machte sich während einer Besichtigung der Gedenkstätte Mauthausen über Bilder von Häftlingen lustig - Bildquelle: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Creative Commons 3.0.
John Gude­nus mach­te sich wäh­rend einer Besich­ti­gung der Gedenk­stät­te Maut­hau­sen über Bil­der von Häft­lin­gen lus­tig — Bild­quel­le: Wikipedia/Dnalor 01, frei unter Crea­ti­ve Com­mons 3.0.

Kampl und Königshofer
John Gude­nus war jedoch nicht der ein­zi­ge (ehe­ma­li­ge) Bun­des­rat aus den Rei­hen der FPÖ bzw. FPK, der in Kon­takt mit dem Ver­bots­ge­setz kam. So wur­de auch vor weni­gen Jah­ren gegen den Bür­ger­meis­ter der Gemein­de Gurk, Sieg­fried Kampl, wegen Ver­dachts des Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz ermit­telt. Kampl war im Herbst 2014 in einem Inter­view der Klei­nen Zei­tung im Vor­feld der Gemein­de­rats­wah­len gefragt wor­den, ob er sich vom Natio­nal­so­zia­lis­mus distan­zie­ren wol­le. Dar­auf­hin ent­geg­ne­te er: „Nur von dem, was sie gemacht haben, distan­zie­re ich mich, nicht vom Natio­nal­so­zia­lis­mus. Das darf man nicht sagen, dass der zum Teil schlecht war.“ (Quel­le: Kurier) Noch am glei­chen Tag wur­de Kampl zwar aus der FPÖ bzw. der FPK aus­ge­schlos­sen, die Ermitt­lun­gen gegen ihn jedoch bereits im März 2015 wie­der ein­ge­stellt. Auch Kampl hat­te nicht zum ers­ten Mal für Auf­re­gung gesorgt. In sei­ner Zeit als Bun­des­rat für das BZÖ 2005 war er eigent­lich für das Amt des Bun­des­rats­prä­si­den­ten vor­ge­se­hen gewe­sen. Nach­dem er sich aber gegen die Reha­bi­li­ta­ti­on von Wehr­machts­de­ser­teu­ren aus­ge­spro­chen und die­se als „zum Teil Kame­ra­den­mör­der“ bezeich­net hat­te, änder­te die Regie­rung die Ver­fas­sung (Lex Kampl), so dass Kampl für die­ses Amt ver­hin­dert wer­den konn­te. Zuvor war auch schon gegen Wer­ner Königs­ho­fer, der Mit­te bis Ende der 1990er im öster­rei­chi­schen Bun­des­rat saß, wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ermit­telt wor­den. Auch Königs­ho­fer sorg­te mehr als ein­mal im Zusam­men­hang mit dem Ver­bots­ge­setz für Skan­da­le. Er hat­te nicht nur in einem Pam­phlet das Ver­bots­ge­setz als „ver­fas­sungs­wid­rig“ bezeich­net (Quel­le: stopptdierechten.at), son­dern war auch schon Mit­glied in der NDP gewe­sen, die 1988 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­bo­ten wur­de. Grund der Ermitt­lun­gen 2011 waren jedoch ver­mu­te­te Kon­tak­te zur neo­na­zis­ti­schen Inter­net­platt­form alpen-donau.info rund um Gott­fried Küs­sel, die jedoch 2013 ein­ge­stellt wur­den. Aus der FPÖ aus­ge­schie­den wur­de Königs­ho­fer aller­dings weil er das Mas­sa­ker auf der nor­we­gi­schen Feri­en­in­sel Utöya mit der Fris­ten­lö­sung ver­gli­chen hat­te. Im Sep­tem­ber 2011 wur­de sei­ne Immu­ni­tät auf­ge­ho­ben und in wei­te­rer Fol­ge leg­te er sein Man­dat im Natio­nal­rat selbst zurück.

Frei­heit­li­che Par­tei­mit­glie­der und Sympathisant_innen
Wie zahl­rei­che Berich­te auf stopptdierechten.at bele­gen, muss­ten sich in den Rei­hen der FPÖ auch immer wie­der Par­tei­mit­glie­der und Sympathisant_innen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten. Nur ein Blick auf die letz­ten Jah­re lie­fert bereits zahl­rei­che Bele­ge. In Tirol wur­den zum Bei­spiel sowohl ein ehe­ma­li­ger Gemein­de­rat 2012 (Quel­le: Der Stan­dard) sowie ein ein ehe­ma­li­ger Funk­tio­när 2008 (Die NEUE, 12.2.2008), in Graz 2012 mit Richard Pfingstl ein ehe­ma­li­ges Vor­stands­mit­glied des RFJ Graz und in Eisen­stadt 2004 ein ehe­ma­li­ger RFS Akti­vist wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Zudem wur­de dem ehe­ma­li­gen Pres­se­spre­cher der Wie­ner FPÖ, Ste­fan Got­scha­cher, bei­spiels­wei­se ange­las­tet auf Face­book Zita­te der Waf­fen-SS gepos­tet zu haben. Kurz nach Bekannt­wer­den der Vor­wür­fe 2013 trenn­te sich die FPÖ von ihm und er muss­te sich 2014 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht ver­ant­wor­ten. (Quel­le: Kurier) Got­scha­cher wur­de im Ver­fah­ren frei­ge­spro­chen. (Quel­le: stopptdierechten.at) Nach­dem in die­sem Zeit­raum gleich meh­re­re ober­ös­ter­rei­chi­sche FPÖ-Funk­tio­nä­re wegen pro­ble­ma­ti­scher Kom­men­ta­re auf Face­book auf­ge­fal­len waren, sah sich die FPÖ OÖ sogar gezwun­gen, ihre Sta­tu­ten zu ändern. Beim Par­tei­tag 2013 wur­de beschlos­sen, dass Mit­glie­der und Funktionär_innen, die eine Ver­ur­tei­lung wegen eines Vor­satz­de­lik­tes ver­schwei­gen, künf­tig mit Kon­se­quen­zen durch den Lan­des­par­tei­vor­stand zu rech­nen hät­ten. „Wo der Tat­be­stand der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erfüllt wird, darf es kein Par­don geben und kei­ne Ent­schul­di­gung“, (Quel­le: Kurier) beton­te FPÖ-Lan­des­par­tei­chef Man­fred Haim­buch­ner. Dass die­sen Wor­ten jedoch nicht all­zu viel Glau­ben zu schen­ken war, ver­deut­lich­te kurz dar­auf ein wei­te­rer Fall. Ein FPÖ-Man­da­tar aus dem Inn­vier­tel, der Anfang der 2000er den ehe­ma­li­gen Lei­ter des DÖW in einem Email als „Juden­schwein“ beschimpft, ihn mit „Tod unse­ren Fein­den“ bedroht und dafür eine Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz kas­siert hat­te, wur­de zunächst nicht aus­ge­schlos­sen. Die­ses Detail sei­nes Vor­le­bens — „eine Jugend­sün­de“ — soll er ver­schwie­gen haben, als er vier Jah­re spä­ter der FPÖ bei­getre­ten war und zunächst Gemein­de­rat, dann stell­ver­tre­ten­der Bezirks­par­tei­ob­mann in Ried sowie Mit­glied im Lan­des­vor­stand der Frei­heit­li­chen Arbeit­neh­mer (FA) wur­de. Nach dem Bekannt­wer­den der Geschich­te, wur­de ihm schluss­end­lich doch ein Rück­tritt sei­tens der FPÖ nahe gelegt, dem er angeb­lich zuge­stimmt hat­te. Umso grö­ßer war die Ver­wun­de­rung als er 2014 erneut auf einer Kandidat_innenliste für die AK Wahl auf­tauch­te. (Quel­le: Kurier) Ein wei­te­res „bedau­er­li­ches Ver­se­hen“, wie Man­fred Hain­bu­cher es for­mu­lier­te — von denen es in der Geschich­te der FPÖ jedoch viel zu vie­le gibt.

Teil II der Serie „Die FPÖ und das Ver­bots­ge­setz” — „Teil I: Stra­che bis Rosen­kranz” gibts hier zum Nachlesen.