Die FPÖ und das Verbotsgesetz I: Strache bis Rosenkranz

Wen­ngle­ich zu ver­muten ist, dass das Ver­bots­ge­setz in den Rei­hen der FPÖ zu keinem Zeit­punkt auf bre­ite Zus­tim­mung gestoßen sein dürfte, beschränk­ten sich die Angriffe auf dieses Bun­des­ge­setz über viele Jahre auf Äußerun­gen von Einzelper­so­n­en und wur­den in der Regel kaum vor ein­er bre­it­eren Öffentlichkeit getätigt. Dies änderte sich 2007, als der damals noch rel­a­tiv junge Parteiob­mann, Heinz Chris­t­ian Stra­che, in einem Inter­view mit den Vorarl­berg­er Nachricht­en das Ver­bots­ge­setz mit aller Deut­lichkeit in Frage stellte. Dadurch wurde nicht nur ein Damm gebrochen, son­dern auch ein bes­timmtes „Word­ing“ für ver­meintliche „Ver­bots­ge­set­zkri­tik“ vorgegeben. Seit­dem sind führende Politiker_innen der Partei immer wieder durch ähn­liche Äußerun­gen aus­ge­fall­en und die Ablehnung des Geset­zes stellt dementsprechend kein Tabu mehr dar.

Die entscheidende Novelle des Verbotsgesetzes trat am 18.2.1947, also vor 70 Jahren, in Kraft.

Die entschei­dende Nov­el­le des Ver­bots­ge­set­zes trat am 18.2.1947, also vor 70 Jahren, in Kraft.

Das wirk­sam­ste Mittel
Jenes Gesetz, das uns heute als Ver­bots­ge­setz bekan­nt ist, wurde bere­its unmit­tel­bar nach Ende des zweit­en Weltkriegs am 8. Mai 1945 von der pro­vi­sorischen Regierung in Öster­re­ich einge­führt, jedoch erst 1947 nach ein­er umfassenden Nov­el­le mit dem heute bekan­nten Namen verse­hen. Es diente ursprünglich ein­er­seits dazu, die NSDAP zu ver­bi­eten und ander­er­seits die Ent­naz­i­fizierung in Öster­re­ich geset­zlich zu regeln. Erst 1992 kam es zu ein­er entschei­den­den Nov­el­lierung bzw. Ergänzung des Geset­zes, welche seit­dem auch expliz­it auch die „Leug­nung, Ver­harm­lo­sung, Gutheißung und Recht­fer­ti­gung des nation­al­sozial­is­tis­chen Völk­er­mordes oder ander­er nation­al­sozial­is­tis­ch­er Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit ver­boten, wenn dies in einem Druck­w­erk, im Rund­funk oder in einem anderen Medi­um oder (…) son­st öffentlich auf eine Weise, daß es vie­len Men­schen zugänglich wird, geschieht“ unter Strafe stellt. Bis heute ist es das wirk­sam­ste Mit­tel um gegen auf strafrechtlich­er Ebene gegen die beschriebe­nen Delik­te vorzugehen

Stra­che: nicht mehr zweckdienlich
Recht­sex­tremen und Neon­azis war es jedoch von Beginn an ein Dorn im Auge, da ihre Betä­ti­gungs­bere­iche dadurch – zumin­d­est the­o­retisch — eingeschränkt wur­den. Unter den ablehnen­den Stim­men tut sich seit rund zehn Jahren auch die FPÖ beson­ders her­vor. Ini­tialzün­der dafür war ein Inter­view der Vorarl­berg­er Nachricht­en mit Heinz Chris­t­ian Stra­che 2007, in welchem sie danach fragten, wie er zum Ver­bots­ge­setz ste­he und ob er es abschaf­fen wolle. In der Antwort sprach sich Stra­che nicht nur für eine „offene Diskus­sion“ darüber aus, „ob dieses Gesetz über­haupt noch zweck­di­en­lich“ sei, da „Experten und Uni­ver­sität­spro­fes­soren“ dies bezweifeln wür­den. Die Mei­n­ungs­frei­heit sei zudem ein „entschei­den­des Gut“ und eine „demokratis­che Gesellschaft“ müsse auch „ver­rück­te und dumme Mei­n­un­gen aushal­ten“, führte er weit­ers aus. Ger­ade frei­heitliche Poli­tik­er wür­den immer wieder erleben, dass sie „mit Dif­famierun­gen und Kam­pag­nen krim­i­nal­isiert und in eine Ecke gestellt wer­den, in die sie nicht gehören“. (Quelle VN)

Mit dieser Posi­tion blieb er in der Partei nicht alleine und der dama­lige Nation­al­ratsab­ge­ord­nete und spätere dritte Nation­al­rat­spräsi­dent, Mar­tin Graf, sowie die spätere Präsi­dentschaft­skan­di­datin Bar­bara Rosenkranz eil­ten ihm hin­ter­her und unter­mauerten Stra­ches Aus­fäl­ligkeit­en mit ähn­lichen Statements.

RFJ: aktiv für die Abschaf­fung stark machen 
Knapp ein Monat später sorgte auch der Ring frei­heitlich­er Jugend Deutsch­lands­berg (RFJ) für einen Eklat, da der dama­lige Obmann des RFJ und heutige Iden­titäre, Ste­fan Juritz, in ein­er Presseaussendung die Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes forderte. Anlass dafür war die Ver­haf­tung von drei recht­sex­tremen Führungskadern des Bunds freier Jugend (BFJ), denen Ver­stöße gegen das Ver­bots­ge­setz vorge­wor­fen wur­den. In der Aussendung hieß es, dass der RFJ Deutsch­lands­berg sich stets „für Mei­n­ungs­frei­heit und gegen Denkver­bote und Zen­sur stark gemacht“ habe und es deshalb nur logisch sei, „dass wir uns auch aktiv für die Abschaf­fung eines Geset­zes stark machen, das poli­tis­che Mei­n­ungsäußerun­gen mit exor­bi­tant hohen Haft­strafen bedro­ht.“ (Quelle ORF-Stmk) Auch in diesem Fall wur­den seit­ens der FPÖ keine Rügen verteilt. Im Gegen­teil unter­stützte der dama­lige steirische FPÖ-Obmann Ger­hard Kurz­mann die „jun­gen Men­schen“, die halt „ide­al­is­tisch gesin­nt“ seien und das Ver­bots­ge­setz als Ein­schränkung des Rechts auf freie Mei­n­ungsäußerung sehen wür­den. Kurz­mann ging sog­ar noch einen Schritt weit­er, indem er nicht nur davon sprach, dass die Frei­heitlichen gegen Denkver­bote wären, son­dern davon überzeugt seien, „dass Inqui­si­tion, dass also irgendwelche Dog­men heute keine Gültigkeit mehr haben, und es ist ja nicht nur die FPÖ, die darüber nach­denkt, ob das Ver­bots­ge­setz über­haupt noch zeit­gemäß ist. Ich bin dafür, dass man darüber disku­tiert, ob dieses Gesetz nicht abgeschafft wer­den sollte“. (Quelle ORF Stmk)

Rosenkranz: Anlass zum Missbrauch
Wenige Jahre später, 2010, sorgte vor allem Bar­bara Rosenkranz während ihrer Präsi­dentschaft­skan­di­datur für Ausse­hen. In Zuge von Inter­views in der ZIB 2 und Ö1 im Wahlkampf stellte die langjährige FPÖ Poli­tik­erin (erneut) das Ver­bots­ge­setz in Frage, indem sie meinte, dass jen­er Teil, der sich mit der Mei­n­ungsäußerung befasse, ein „sehr unklares Tat­bild hat“ und „damit zum poli­tis­chen Miss­brauch guten Anlass gibt“. Auch „absurde, skur­rile und ver­w­er­fliche Mei­n­un­gen“ müssten der Mei­n­ungs­frei­heit entsprechend zuge­lassen wer­den. Zudem betonte sie, dass die FPÖ „das Wort ‚Frei­heit’ im Namen“ trage und „eine Tra­di­tion darin [hat], Bürg­er­rechte, das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit, auf Mei­n­ungs­frei­heit ganz an die Spitze ihrer Forderun­gen zu stellen“.

Wie bere­its erwäh­nt, bezog Bar­bara Rosenkranz 2010 jedoch nicht zum ersten Mal Stel­lung gegen das Ver­bots­ge­setz. Neben der Unter­stützung von Stra­che 2007, hat­te sie bere­its Anfang der 1990er in einem Inter­view erk­lärt, dass nicht nur sie, son­dern auch Beamte des Jus­tizmin­is­teri­ums der Auf­fas­sung wären, „dass es keine gün­stige Lösung ist, Mei­n­un­gen zu ver­bi­eten“. Als der ehe­ma­lige frei­heitliche Bun­desrat John Gude­nus 2006 wegen Holo­caust-Leug­nung angeklagt wurde, bew­ertete seine getätigten Aus­sagen als „freie Mei­n­ungsäußerung“. Ein Jahr später führte sie im ORF aus, dass „das Ver­bots­ge­setz so wie es ist, […] ausufer­nd, schwammig, dem Miss­brauch Tür und Tor öff­nend, nicht im Ein­klang mit unser­er Ver­fas­sung, die ja Mei­n­ungs­frei­heit gewährt“ ste­hen würde. (Quelle Wiener Zeitung) Da Rosenkranz diese Vorstöße gegen das Ver­bots­ge­setz eher schade­ten als nutzen, zog Stra­che die Not­bremse. In ein­er Pressekon­ferenz betonte er, dass „nie­mand“ in der FPÖ für Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes sei und Rosenkranz lediglich „Bös­es“ unter­stellt werde. Den­noch müsse unter­schieden wer­den zwis­chen jenen, die aus „Dummheit“ oder „jugendlichem Über­mut“ eine „blöde Mei­n­ung“ äußern, und jenen, die die Demokratie angreifen.