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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Die FPÖ und das Verbotsgesetz I: Strache bis Rosenkranz

Wenn­gleich zu ver­mu­ten ist, dass das Ver­bots­ge­setz in den Rei­hen der FPÖ zu kei­nem Zeit­punkt auf brei­te Zustim­mung gesto­ßen sein dürf­te, beschränk­ten sich die Angrif­fe auf die­ses Bun­des­ge­setz über vie­le Jah­re auf Äuße­run­gen von Ein­zel­per­so­nen und wur­den in der Regel kaum vor einer brei­te­ren Öffent­lich­keit getä­tigt. Dies änder­te sich 2007, als der damals noch rela­tiv jun­ge Par­tei­ob­mann, Heinz Chris­ti­an Stra­che, in einem Inter­view mit den „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten” das Ver­bots­ge­setz mit aller Deut­lich­keit in Fra­ge stellte. 

19. Feb. 2017
Verbotsgesetz 1945 (Quelle: nachkriegsjustiz.at)
Verbotsgesetz 1945 (Quelle: nachkriegsjustiz.at)

Dadurch wur­de nicht nur ein Damm gebro­chen, son­dern auch ein bestimm­tes „Wor­ding“ für ver­meint­li­che „Ver­bots­ge­setz­kri­tik“ vor­ge­ge­ben. Seit­dem sind füh­ren­de Politiker_innen der Par­tei immer wie­der durch ähn­li­che Äuße­run­gen aus­ge­fal­len und die Ableh­nung des Geset­zes stellt dem­entspre­chend kein Tabu mehr dar.

Die entscheidende Novelle des Verbotsgesetzes trat am 18.2.1947, also vor 70 Jahren, in Kraft.
Die ent­schei­den­de Novel­le des Ver­bots­ge­set­zes trat am 18.2.1947, also vor 70 Jah­ren, in Kraft.

Das wirksamste Mittel

Jenes Gesetz, das uns heu­te als Ver­bots­ge­setz bekannt ist, wur­de bereits unmit­tel­bar nach Ende des zwei­ten Welt­kriegs am 8. Mai 1945 von der pro­vi­so­ri­schen Regie­rung in Öster­reich ein­ge­führt, jedoch erst 1947 nach einer umfas­sen­den Novel­le mit dem heu­te bekann­ten Namen ver­se­hen. Es dien­te ursprüng­lich einer­seits dazu, die NSDAP zu ver­bie­ten und ande­rer­seits die Ent­na­zi­fi­zie­rung in Öster­reich gesetz­lich zu regeln.

Erst 1992 kam es zu einer ent­schei­den­den Novel­lie­rung bzw. Ergän­zung des Geset­zes, wel­che seit­dem auch expli­zit auch die „Leug­nung, Ver­harm­lo­sung, Gut­hei­ßung und Recht­fer­ti­gung des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mor­des oder ande­rer natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit ver­bo­ten, wenn dies in einem Druck­werk, im Rund­funk oder in einem ande­ren Medi­um oder (…) sonst öffent­lich auf eine Wei­se, daß es vie­len Men­schen zugäng­lich wird, geschieht“ unter Stra­fe stellt. Bis heu­te ist es das wirk­sams­te Mit­tel um gegen auf straf­recht­li­cher Ebe­ne gegen die beschrie­be­nen Delik­te vorzugehen

Strache: nicht mehr zweckdienlich

Rechts­extre­men und Neo­na­zis war es jedoch von Beginn an ein Dorn im Auge, da ihre Betä­ti­gungs­be­rei­che dadurch – zumin­dest theo­re­tisch – ein­ge­schränkt wur­den. Unter den ableh­nen­den Stim­men tut sich seit rund zehn Jah­ren auch die FPÖ beson­ders her­vor. Initi­al­zün­der dafür war ein Inter­view der „Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten” mit Heinz Chris­ti­an Stra­che 2007, in dem danach gefragt wur­de, wie er zum Ver­bots­ge­setz ste­he und ob er es abschaf­fen wol­le. In der Ant­wort sprach sich Stra­che nicht nur für eine „offe­ne Dis­kus­si­on“ dar­über aus, „ob die­ses Gesetz über­haupt noch zweck­dien­lich“ sei, da „Exper­ten und Uni­ver­si­täts­pro­fes­so­ren“ dies bezwei­feln wür­den. Die Mei­nungs­frei­heit sei zudem ein „ent­schei­den­des Gut“ und eine „demo­kra­ti­sche Gesell­schaft“ müs­se auch „ver­rück­te und dum­me Mei­nun­gen aus­hal­ten“, führ­te er wei­ters aus. Gera­de frei­heit­li­che Poli­ti­ker wür­den immer wie­der erle­ben, dass sie „mit Dif­fa­mie­run­gen und Kam­pa­gnen kri­mi­na­li­siert und in eine Ecke gestellt wer­den, in die sie nicht gehö­ren“. (VN)

Mit die­ser Posi­ti­on blieb er in der Par­tei nicht allei­ne und der dama­li­ge Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te und spä­te­re drit­te Natio­nal­rats­prä­si­dent, Mar­tin Graf, sowie die spä­te­re Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tin Bar­ba­ra Rosen­kranz eil­ten ihm hin­ter­her und unter­mau­er­ten Stra­ches Aus­fäl­lig­kei­ten mit ähn­li­chen Statements.

RFJ: aktiv für die Abschaffung stark machen

Knapp ein Monat spä­ter sorg­te auch der Ring frei­heit­li­cher Jugend Deutsch­lands­berg (RFJ) für einen Eklat, da der dama­li­ge Obmann des RFJ und heu­ti­ge Iden­ti­tä­re, Ste­fan Juritz, in einer Pres­se­aus­sendung die Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes for­der­te. Anlass dafür war die Ver­haf­tung von drei rechts­extre­men Füh­rungs­ka­dern des Bunds frei­er Jugend (BFJ), denen Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz vor­ge­wor­fen wur­den. In der Aus­sendung hieß es, dass der RFJ Deutsch­lands­berg sich stets „für Mei­nungs­frei­heit und gegen Denk­ver­bo­te und Zen­sur stark gemacht“ habe und es des­halb nur logisch sei, „dass wir uns auch aktiv für die Abschaf­fung eines Geset­zes stark machen, das poli­ti­sche Mei­nungs­äu­ße­run­gen mit exor­bi­tant hohen Haft­stra­fen bedroht.“ (ORF-Stmk)

Auch in die­sem Fall wur­den sei­tens der FPÖ kei­ne Rügen ver­teilt. Im Gegen­teil unter­stütz­te der dama­li­ge stei­ri­sche FPÖ-Obmann Ger­hard Kurz­mann die „jun­gen Men­schen“, die halt „idea­lis­tisch gesinnt“ sei­en und das Ver­bots­ge­setz als Ein­schrän­kung des Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung sehen wür­den. Kurz­mann ging sogar noch einen Schritt wei­ter, indem er nicht nur davon sprach, dass die Frei­heit­li­chen gegen Denk­ver­bo­te wären, son­dern davon über­zeugt sei­en, „dass Inqui­si­ti­on, dass also irgend­wel­che Dog­men heu­te kei­ne Gül­tig­keit mehr haben, und es ist ja nicht nur die FPÖ, die dar­über nach­denkt, ob das Ver­bots­ge­setz über­haupt noch zeit­ge­mäß ist. Ich bin dafür, dass man dar­über dis­ku­tiert, ob die­ses Gesetz nicht abge­schafft wer­den soll­te“. (ORF Stmk)

Rosenkranz: Anlass zum Missbrauch

Weni­ge Jah­re spä­ter, 2010, sorg­te vor allem Bar­ba­ra Rosen­kranz wäh­rend ihrer Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­tur für Aus­se­hen. In Zuge von Inter­views in der ZIB 2 und Ö1 im Wahl­kampf stell­te die lang­jäh­ri­ge FPÖ Poli­ti­ke­rin (erneut) das Ver­bots­ge­setz in Fra­ge, indem sie mein­te, dass jener Teil, der sich mit der Mei­nungs­äu­ße­rung befas­se, ein „sehr unkla­res Tat­bild hat“ und „damit zum poli­ti­schen Miss­brauch guten Anlass gibt“. Auch „absur­de, skur­ri­le und ver­werf­li­che Mei­nun­gen“ müss­ten der Mei­nungs­frei­heit ent­spre­chend zuge­las­sen wer­den. Zudem beton­te sie, dass die FPÖ „das Wort ‚Frei­heit’ im Namen“ tra­ge und „eine Tra­di­ti­on dar­in [hat], Bür­ger­rech­te, das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit, auf Mei­nungs­frei­heit ganz an die Spit­ze ihrer For­de­run­gen zu stel­len“.

Wie bereits erwähnt, bezog Bar­ba­ra Rosen­kranz 2010 jedoch nicht zum ers­ten Mal Stel­lung gegen das Ver­bots­ge­setz. Neben der Unter­stüt­zung von Stra­che 2007, hat­te sie bereits Anfang der 1990er in einem Inter­view erklärt, dass nicht nur sie, son­dern auch Beam­te des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums der Auf­fas­sung wären, „dass es kei­ne güns­ti­ge Lösung ist, Mei­nun­gen zu ver­bie­ten“. Als der ehe­ma­li­ge frei­heit­li­che Bun­des­rat John Gude­nus 2006 wegen Holo­caust-Leug­nung ange­klagt wur­de, bewer­te­te sie sei­ne getä­tig­ten Aus­sa­gen als „freie Mei­nungs­äu­ße­rung“.

Ein Jahr spä­ter führ­te sie im ORF aus, dass „das Ver­bots­ge­setz so wie es ist, […] aus­ufernd, schwam­mig, dem Miss­brauch Tür und Tor öff­nend, nicht im Ein­klang mit unse­rer Ver­fas­sung, die ja Mei­nungs­frei­heit gewährt“ ste­hen wür­de. (Wie­ner Zei­tung) Da Rosen­kranz die­se Vor­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz eher scha­de­ten als nut­zen, zog Stra­che die Not­brem­se. In einer Pres­se­kon­fe­renz beton­te er, dass „nie­mand“ in der FPÖ für Abschaf­fung des Ver­bots­ge­set­zes sei und Rosen­kranz ledig­lich „Böses“ unter­stellt wer­de. Den­noch müs­se unter­schie­den wer­den zwi­schen jenen, die aus „Dumm­heit“ oder „jugend­li­chem Über­mut“ eine „blö­de Mei­nung“ äußern, und jenen, die die Demo­kra­tie angreifen.

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