Am Mittwoch der Vorwoche gab es einige Verbotsprozesse (Salzburg, St.Pölten, Ried). Auch in Krems stand ein 47-Jähriger vor Gericht. Die Geschworenen verurteilten den Mann zu einem Jahr bedingter Haft (nicht rechtskräftig), weil er auf Facebook unter anderem über eine „Holocaustlüge, die leider von der Menschheit noch immer geglaubt wird” geschrieben hat.
Der Angeklagte gab alles zu und beteuerte, das nicht zu wiederholen. (Kurier NÖ, 16.2.2017)

Verfahren nach dem Verbotsgesetz vor dem Landesgericht Krems — Bildquelle: Wikipedia/gemeinfrei.