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Salzburg: Der Nazi-Drachen und der RFJ

Gut, wenn meh­re­re Medi­en Pro­zess­be­richt­erstat­tung machen! Etwa zu dem Pro­zess wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, der am Don­ners­tag der Vor­wo­che in Salz­burg statt­fand. Ange­klagt war ein alter Bekann­ter — für die Jus­tiz. Der 22-Jäh­ri­­ge, der sich wegen eines Dra­chen­flugs mit Nazi-Sym­­­bo­­len ver­ant­wor­ten muss­te, hat näm­lich schon sechs Vor­stra­fen und drei offe­ne Pro­be­zei­ten hin­ter sich. Und eine poli­ti­sche Sozialisation […]

13. Mrz 2017

Der Ange­klag­te hat­te gemein­sam mit einem Freund im Novem­ber 2016 einen Flug­dra­chen mit NS-Sym­bo­len am Müll­ner­steg „mit­ten in der Salz­bur­ger Innen­stadt stei­gen las­sen. In sei­ner Gefäng­nis­zel­le hat er zudem Haken­kreuz­zeich­nun­gen auf­ge­hängt“, fasst Der Stan­dard die Ankla­ge knapp zusam­men. „Odin wache über die­se Zel­le“, stand da etwa drauf – ver­ziert mit Haken­kreu­zen in einem Her­zerl, wie der ORF Salz­burg zu berich­ten weiß. 

Der Drache mit den verbotenen Symbolen.
Der Dra­che mit den ver­bo­te­nen Symbolen.

Bereits vor eini­gen Jah­ren habe er sich von einem Freun­des­kreis getrennt, der ihm nicht gut­ge­tan habe“, erklärt der Ange­klag­te, ein beken­nen­der „Lons­da­le“ und Hofer-Fan, laut ORF dem Gericht. Wel­cher Freun­des­kreis? Den prä­zi­siert der „Stan­dard“: „Er sei schon in jun­gen Jah­ren mit der NS-Gesin­nung in Berüh­rung gekom­men. In einer Grup­pe rund um den Ring frei­heit­li­cher Jugend hät­ten sie regel­mä­ßig Exkur­sio­nen – etwa zum Kehl­stein­haus – und der­glei­chen gemacht“. Sag­te der Ange­klag­te – und der wird es ja wohl wis­sen. NS-Gesin­nung und RFJ? Da hät­ten wir ger­ne noch mehr erfah­ren. Schließ­lich erhält der RFJ nicht wenig an För­de­run­gen durch Bund und Län­der. Um das Nazi-Nest am Kehl­stein in den Berch­tes­ga­de­ner Alpen in regel­mä­ßi­gen Exkur­sio­nen (!) besu­chen zu kön­nen? „Er habe aber nicht an die Tötungs­de­lik­te in der NS-Zeit gedacht, son­dern ‚mehr an kul­tu­rel­le Affi­ni­tät‘“, zitiert ihn der „Stan­dard“. Eben! Wer denkt denn bei Hit­ler und Kehl­stein­haus schon an ‚Tötungs­de­lik­te‘? Mit Ant­wor­ten wie die­ser kann jeder Iden­ti­tä­re sei­ne Freu­de haben.

Im Febru­ar des Vor­jah­res war der Ange­klag­te zusam­men mit zwei wei­te­ren Per­so­nen vor Gericht gestan­den, weil er Jah­re zuvor — das muss wohl in der blau­en Pha­se pas­siert sein — ande­ren Nazi-Tat­toos gesto­chen hat­te. Damals kas­sier­te er 19 Mona­te, davon drei Mona­te unbe­dingt. Jetzt setz­te es zwei Jah­re unbe­dingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.