Der Angeklagte hatte gemeinsam mit einem Freund im November 2016 einen Flugdrachen mit NS-Symbolen am Müllnersteg „mitten in der Salzburger Innenstadt steigen lassen. In seiner Gefängniszelle hat er zudem Hakenkreuzzeichnungen aufgehängt“, fasst Der Standard die Anklage knapp zusammen. „Odin wache über diese Zelle“, stand da etwa drauf – verziert mit Hakenkreuzen in einem Herzerl, wie der ORF Salzburg zu berichten weiß.
„Bereits vor einigen Jahren habe er sich von einem Freundeskreis getrennt, der ihm nicht gutgetan habe“, erklärt der Angeklagte, ein bekennender „Lonsdale“ und Hofer-Fan, laut ORF dem Gericht. Welcher Freundeskreis? Den präzisiert der „Standard“: „Er sei schon in jungen Jahren mit der NS-Gesinnung in Berührung gekommen. In einer Gruppe rund um den Ring freiheitlicher Jugend hätten sie regelmäßig Exkursionen – etwa zum Kehlsteinhaus – und dergleichen gemacht“. Sagte der Angeklagte – und der wird es ja wohl wissen. NS-Gesinnung und RFJ? Da hätten wir gerne noch mehr erfahren. Schließlich erhält der RFJ nicht wenig an Förderungen durch Bund und Länder. Um das Nazi-Nest am Kehlstein in den Berchtesgadener Alpen in regelmäßigen Exkursionen (!) besuchen zu können? „Er habe aber nicht an die Tötungsdelikte in der NS-Zeit gedacht, sondern ‚mehr an kulturelle Affinität‘“, zitiert ihn der „Standard“. Eben! Wer denkt denn bei Hitler und Kehlsteinhaus schon an ‚Tötungsdelikte‘? Mit Antworten wie dieser kann jeder Identitäre seine Freude haben.
Im Februar des Vorjahres war der Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen vor Gericht gestanden, weil er Jahre zuvor — das muss wohl in der blauen Phase passiert sein — anderen Nazi-Tattoos gestochen hatte. Damals kassierte er 19 Monate, davon drei Monate unbedingt. Jetzt setzte es zwei Jahre unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.