Salzburg: Wiederbetätigung auf der Haut

In einem auf zwei Tage anber­aumten Prozess ver­sucht in Salzburg ein Geschwore­nense­n­at zu klären, ob bei dem Trio von jun­gen Men­schen (19, 20, 24) NS-Wieder­betä­ti­gung vor­liegt. Im August 2011, also vor fünf Jahren, wur­den dem jet­zt 24-Jähri­gen Tat­toos mit den Zif­fern „18“ (Ini­tialen von Adolf Hitler) und ein­er Odal­rune gestochen. Einem Fre­und, der als Zeuge ein­ver­nom­men wurde und bere­its ein­schlägig vorbe­straft ist, wurde ein Hak­enkreuz mit einem Pin­nwand-Nagel tätowiert.

Warum es erst im Jän­ner 2016 zu ein­er Ver­hand­lung über Anklagepunk­te kommt, die sich bere­its im August 2011 ereignet haben, geht aus den Prozess­bericht­en in den „Salzburg­er Nachricht­en“ und dem „Stan­dard“ nicht her­vor. Ein­er von den drei Angeklagten hat mit­tler­weile einen geregel­ten Job, während der Ältere ver­sucht, über das AMS und im zweit­en Bil­dungsweg eine Lehre zu absolvieren. Die dritte im Nazi-Bund, die junge Frau, die jet­zt 19 ist, lebt von Arbeit­slose­nun­ter­stützung und ist auf Jobsuche.

Die Ereignisse von damals ver­suchen die drei bzw. deren Vertei­di­ger als „besof­fene Geschichte“ hinzustellen. Das ist ein biss­chen schwierig. Schließlich geht es nicht nur um die ein­schlägi­gen Tat­toos, son­dern auch darum, dass Fotos mit den Tat­toos auf Face­book veröf­fentlicht wur­den. Dem 20-Jähri­gen wird außer­dem vorge­wor­fen, sein Face­book-Kon­to sehr ein­deutig aus­gerichtet zu haben. Der Staat­san­walt belegt dies „etwa mit Hitler-Porträts und Fotos, auf denen der Angeklagte mit Hitler-Gruß zu sehen ist“ (derstandard.at).

Am 4. Feb­ru­ar , wird der Prozess fortgesetzt.