Salzburg: Wiederbetätigung auf der Haut

Lesezeit: 1 Minute

In einem auf zwei Tage anbe­raum­ten Pro­zess ver­sucht in Salz­burg ein Geschwo­re­nen­se­nat zu klä­ren, ob bei dem Trio von jun­gen Men­schen (19, 20, 24) NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor­liegt. Im August 2011, also vor fünf Jah­ren, wur­den dem jetzt 24-Jäh­ri­gen Tat­toos mit den Zif­fern „18“ (Initia­len von Adolf Hit­ler) und einer Odal­ru­ne gesto­chen. Einem Freund, der als Zeu­ge ein­ver­nom­men wur­de und bereits ein­schlä­gig vor­be­straft ist, wur­de ein Haken­kreuz mit einem Pinn­wand-Nagel tätowiert.

War­um es erst im Jän­ner 2016 zu einer Ver­hand­lung über Ankla­ge­punk­te kommt, die sich bereits im August 2011 ereig­net haben, geht aus den Pro­zess­be­rich­ten in den „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ und dem „Stan­dard“ nicht her­vor. Einer von den drei Ange­klag­ten hat mitt­ler­wei­le einen gere­gel­ten Job, wäh­rend der Älte­re ver­sucht, über das AMS und im zwei­ten Bil­dungs­weg eine Leh­re zu absol­vie­ren. Die drit­te im Nazi-Bund, die jun­ge Frau, die jetzt 19 ist, lebt von Arbeits­lo­sen­un­ter­stüt­zung und ist auf Jobsuche.

Die Ereig­nis­se von damals ver­su­chen die drei bzw. deren Ver­tei­di­ger als „besof­fe­ne Geschich­te“ hin­zu­stel­len. Das ist ein biss­chen schwie­rig. Schließ­lich geht es nicht nur um die ein­schlä­gi­gen Tat­toos, son­dern auch dar­um, dass Fotos mit den Tat­toos auf Face­book ver­öf­fent­licht wur­den. Dem 20-Jäh­ri­gen wird außer­dem vor­ge­wor­fen, sein Face­book-Kon­to sehr ein­deu­tig aus­ge­rich­tet zu haben. Der Staats­an­walt belegt dies „etwa mit Hit­ler-Por­träts und Fotos, auf denen der Ange­klag­te mit Hit­ler-Gruß zu sehen ist“ (derstandard.at).

Am 4. Febru­ar , wird der Pro­zess fortgesetzt.