In einem auf zwei Tage anberaumten Prozess versucht in Salzburg ein Geschworenensenat zu klären, ob bei dem Trio von jungen Menschen (19, 20, 24) NS-Wiederbetätigung vorliegt. Im August 2011, also vor fünf Jahren, wurden dem jetzt 24-Jährigen Tattoos mit den Ziffern „18“ (Initialen von Adolf Hitler) und einer Odalrune gestochen. Einem Freund, der als Zeuge einvernommen wurde und bereits einschlägig vorbestraft ist, wurde ein Hakenkreuz mit einem Pinnwand-Nagel tätowiert.
Warum es erst im Jänner 2016 zu einer Verhandlung über Anklagepunkte kommt, die sich bereits im August 2011 ereignet haben, geht aus den Prozessberichten in den „Salzburger Nachrichten“ und dem „Standard“ nicht hervor. Einer von den drei Angeklagten hat mittlerweile einen geregelten Job, während der Ältere versucht, über das AMS und im zweiten Bildungsweg eine Lehre zu absolvieren. Die dritte im Nazi-Bund, die junge Frau, die jetzt 19 ist, lebt von Arbeitslosenunterstützung und ist auf Jobsuche.
Die Ereignisse von damals versuchen die drei bzw. deren Verteidiger als „besoffene Geschichte“ hinzustellen. Das ist ein bisschen schwierig. Schließlich geht es nicht nur um die einschlägigen Tattoos, sondern auch darum, dass Fotos mit den Tattoos auf Facebook veröffentlicht wurden. Dem 20-Jährigen wird außerdem vorgeworfen, sein Facebook-Konto sehr eindeutig ausgerichtet zu haben. Der Staatsanwalt belegt dies „etwa mit Hitler-Porträts und Fotos, auf denen der Angeklagte mit Hitler-Gruß zu sehen ist“ (derstandard.at).
Am 4. Februar , wird der Prozess fortgesetzt.