Die Hausdurchsuchung führte am Körper des Angeklagten (25) zu einem weiteren Indiz: ein Tattoo mit dem ‚Deutschen Kreuz‘ und einschlägigen Liedzeilen, wie die „BVZ“ (3.2.16), die über den Prozess berichtete, vermerkte.
Die Liedzeilen haben vermutlich die Werbung für eine Nazi-Band, die der Angeklagte am PKW angebracht hatte, ergänzt. Da fand sich auch noch ein Schriftzug mit „White Power“ und eine Nummerntafel mit dem Schriftzug „HJ“, der „88“ und einem ausgestreckten Mittelfinger. Die Nazi-Nummerntafel hat er sich bei einem GTI-Treffen in Kärnten anfertigen lassen, erklärte der Angeklagte dem Gericht und versuchte es mit dem üblichen Schmäh: „Mir war nicht bewusst, dass das verboten ist“ und: Die 88 sei seine persönliche Glückszahl. Dass die Band, für die er auf seinem PKW Werbung gemacht habe, eine Nazi-Kombo mit rassistischen und fremdenfeindlichen Texten ist, das habe er „nicht so gesehen“.
Weil sich selbst gutmeinende Geschworene nicht gerne mit immer den gleichen Schmähs abfertigen lassen, entschieden sie auf schuldig. Die Strafe wurde mit drei Monaten bedingt festgesetzt und ist bereits rechtskräftig.