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Opfer und Täterin zugleich?

Unter dem Titel „Täte­rin sein und Opfer wer­den? Extrem rech­te Frau­en und häus­li­che Gewalt“ erschien vor weni­gen Mona­ten im Mar­ta Press Ver­lag eine Stu­die zu einer bis­lang ver­nach­läs­sig­ten und unter­kom­plex behan­del­ten Fra­ge­stel­lung: Was kön­nen Sozialarbeiter_innen und ‑päd­ago­gin­nen tun, wenn ihre Kli­en­tin­nen rechte/rechtsextreme Frau­en und somit Täte­rin­nen und Opfer zugleich sind? (Mit-)Täterinnenschaft Bereits in ihrer Einleitung […]

13. Mrz 2017

(Mit-)Täterinnenschaft
Bereits in ihrer Ein­lei­tung wei­sen Agnes Betz­ler und Kat­rin Degen dar­auf hin, dass sich vie­le Men­schen extrem rech­te Frau­en ent­we­der nicht in einer Opfer­rol­le vor­stel­len kön­nen oder die Ver­wen­dung des Täte­rin­nen­be­griffs in die­sem Zusam­men­hang kri­ti­sie­ren. Die­se ver­meint­li­chen Gegen­sät­ze lösen die bei­den Sozi­al­päd­ago­gin­nen auf, indem sie in ihrer Publi­ka­ti­on zei­gen, dass ent­ge­gen weit ver­brei­te­ter Bil­der, rechte/rechtsextreme Frau­en eben einer­seits Täte­rin­nen, ande­rer­seits aber auch Opfer bzw. Betrof­fe­ne von (häus­li­cher) Gewalt sein kön­nen. Dadurch gelingt es den Autorin­nen gegen die­ses dop­pel­tes Tabu zu arbei­ten und Anstoß für eine (nicht nur in sozi­al­ar­bei­te­ri­schen Krei­sen) längst anste­hen­de Dis­kus­si­on zu geben.
Aus­ge­hend von einem umfas­sen­de­ren Täte­rin­nen­be­griff, der nicht nur die akti­ve Aus­übung von Gewalt, son­dern auch Gewalt­ak­zep­tanz zur Durch­set­zung einer Ideo­lo­gie als (Mit-)Täterinnenschaft fasst, wird die Dop­pel­rol­le von Frau­en (im Rechts­extre­mis­mus) in den Mit­tel­punkt gerückt. Ein­lei­ten­de Abschnit­te über die Ent­wick­lung der Geschlech­ter­rol­len, (geschlech­ter­re­flek­tier­te) Rechts­extre­mis­mus­de­fin­ti­on und ‑theo­rie und ‑erklä­rungs­mus­ter (Verunsicherungs‑, Privilegien‑, Dis­kri­mi­nie­rungs­theo­rie) sowie die Par­ti­zi­pa­ti­ons­fel­der von Frau­en in der extre­men Rech­ten in ver­schie­de­nen Orga­ni­sa­ti­ons­for­men (Par­tei­en, Grup­pe, Wahl­ver­hal­ten…) lie­fern einen detail­rei­chen Ein­blick in die Mate­rie. In wei­te­rer Fol­ge ver­su­chen die bei­den Autorin­nen nicht nur Geschlech­ter­bil­der im Rechts­extre­mis­mus unter die Lupe zu neh­men und die Bedeu­tung tra­di­tio­nel­ler Fami­li­en­ideo­lo­gie zur Vor­stel­lung der Auf­recht­erhal­tung der Volks­ge­mein­schaft her­aus­zu­ar­bei­ten, son­dern auch die Geschich­te der Ent­ta­bui­sie­rung häus­li­cher Gewalt nach­zu­zeich­nen. Aus­ge­hend von der Dis­kus­si­on unter­schied­li­cher Gewalt­be­grif­fe fas­sen die bei­den Sozi­al­päd­ago­gin­nen zusam­men, „dass Gewalt immer dar­auf abzielt, ande­re zu schä­di­gen – kör­per­lich, see­lisch, sexu­ell oder in ihrer sozia­len Teil­ha­be“. Dabei sei „Gewalt im All­tag zum einen mit Posi­tio­nen von Domi­nanz, bezie­hungs­wei­se Macht und Unter­ord­nung, zum ande­ren mit Geschlechts­iden­ti­tä­ten ver­strickt“ und ent­spre­chend als „Aus­druck gesell­schaft­lich beding­ter Macht- und Herr­schafts­ver­hält­nis­se“ zu bewerten.

Neu­es Buch: Täte­rin sein und Opfer wer­den? Extrem rech­te Frau­en und häus­li­che Gewalt. — Bild­quel­le: Ver­lag

Rech­te Frau­en im Frauenhaus
Für ihre Stu­die haben die bei­den Sozi­al­päd­ago­gin­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen von frau­en­spe­zi­fi­schen Zufluchts­stät­ten, in die Frau­en (mit ihren Kin­dern) vor häus­li­cher Gewalt flie­hen kön­nen, inter­viewt. Von 364 kon­tak­tier­ten Stel­len in Deutsch­land mel­de­ten sich 197 zurück, von denen 11% (21) tat­säch­lich min­des­tens ein­mal oder bereits öfter Erfah­rung mit rechten/rechtsextremen Frau­en hat­te. Aus­ge­hend von den 14 geführ­ten Inter­views mit Mit­ar­bei­te­rin­nen der Zufluchts­stät­ten, die rund 30 Fall­ge­schich­ten erzähl­ten, ent­wi­ckeln Betz­ler und Degen eine Typo­lo­gie unter­schied­li­cher rech­ter Frau­en: die Part­ne­rin (Frau­en, die in Bezie­hung mit einem rechts­extre­men Mann stehen/standen, selbst jedoch nicht als rechts­extrem ori­en­tiert auf­fal­len, sich selbst als unpo­li­tisch begrei­fen oder tat­säch­lich auch abgren­zen), die Zurück­hal­ten­de (Frau­en, die „zwar der rechts­extre­men Sze­ne ange­hö­ren, jedoch eher durch Klei­dung, Besitz­tü­mer, ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen, Tat­toos erkannt wer­den als durch rechts­extre­mes Ver­hal­ten), die Auf­fäl­li­ge (Frau­en, die durch ras­sis­ti­sche Bemer­kun­gen (u.a. gegen­über ande­ren Bewoh­ne­rin­nen) auf­fal­len und kein Hehl aus ihren Ein­stel­lun­gen machen sowie ver­ein­zelt auch gewalt­tä­tig wer­den) und die Aus­stei­ge­rin (Frau­en, die die Sze­ne ver­las­sen wol­len, wobei die Flucht ins Frau­en­haus oft­mals die Fol­ge davon ist und ein Zusam­men­hang zwi­schen Aus­stiegs­wün­schen und Gewalt(androhungen) besteht).

Kein all­ge­mein gül­ti­gen Standards
Nach­dem für alle Ein­rich­tun­gen gül­ti­ge Stan­dards weit­ge­hend feh­len, erwie­sen sich die Umgangs­for­men stark abhän­gig vom jewei­li­gen Enga­ge­ment der Mit­ar­bei­te­rin­nen, die in der Regel auf sich selbst gestellt bzw. mit ihren Teams allei­ne gelas­sen wir­ken. Ent­spre­chend stel­len Betz­ler und Degen fest, dass je kla­rer sich „die ein­zel­nen Teams der Schutz­ein­rich­tun­gen gegen­über Rechts­extre­mis­mus posi­tio­nie­ren, des­to wahr­schein­li­cher ist es, dass sie rech­te Frau­en als eigen­stän­di­ge Täte­rin­nen die­ser Ideo­lo­gie wahr­neh­men und nicht aus­schließ­lich als Opfer häus­li­cher Gewalt betrach­ten“. Die Kon­se­quen­zen im Umgang mit rechten/rechtsextremen Frau­en vari­ie­ren daher stark und rech­te Ver­hal­tens­wei­sen haben trotz der grund­sätz­li­chen Posi­tio­nie­rung der Zufluchts­stät­ten gegen Ras­sis­mus und Dis­kri­mi­nie­rung nicht auto­ma­tisch einen Raus­wurf zur Fol­ge. Wäh­rend man­che Inter­view­part­ne­rin­nen mein­ten, die skiz­zier­ten Her­aus­for­de­run­gen hät­ten kei­ne Aus­wir­kun­gen auf ihre Arbeit gehabt, schil­der­ten ande­re Mit­ar­bei­te­rin­nen Über­le­gun­gen zu erhöh­tem Sicher­heits­ri­si­ko und die jewei­li­ge Haus­ord­nung als Mög­lich­keit gegen rechts­extre­me Ein­stel­lun­gen vor­ge­hen zu kön­nen. In meh­re­ren Fäl­len wur­de das Gespräch mit der jewei­li­gen Frau gesucht und Gren­zen deut­lich gemacht bzw. ver­mit­telt, dass sie nur blei­ben kön­ne, wenn sie sich nicht ras­sis­tisch etc. ver­hal­ten wür­de. „Je frü­her und je kla­rer ein Gespräch bezüg­lich der Ver­hal­tens­re­geln in den Zufluchts­stät­ten geführt wur­de, des­to höher scheint die Wahr­schein­lich­keit für zurück­hal­ten­des Ver­hal­ten von Sei­ten der rech­ten Frau­en zu sein,“ bilan­zie­ren die bei­den Autorin­nen. Ent­spre­chend wur­de Zurück­hal­tung auch mehr­fach als Vor­aus­set­zung für den Auf­ent­halt genannt. Nicht alle Inter­view­ten stimm­ten jedoch dar­in über­ein, ob rechts­extre­men Frau­en – ins­be­son­de­re den Über­zeug­ten — über­haupt Platz in einer Schutz­ein­rich­tung gege­ben wer­den soll­te. Ver­wei­se aus der Ein­rich­tung stan­den in man­chen Fäl­len in Ver­bin­dung mit Beschwer­den sei­tens ande­rer Bewoh­ne­rin­nen, in ande­ren Erzäh­lun­gen reich­te die rechts­extre­me Ein­stel­lung für einen Raus­wurf aus.
Umfas­sen­de Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für Mit­ar­bei­te­rin­nen von Schutz­ein­rich­tun­gen ver­mag auch die­ses Buch, das stel­len­wei­sen das For­mat einer Hoch­schul­ab­schluss­ar­beit nicht ganz able­gen kann, nicht zu geben, zumal sei­ne Stär­ke ohne­hin vor allem in der Ent­ta­bui­sie­rung des The­mas und dem damit ver­bun­de­nen Anstoß einer bit­ter not­wen­di­gen Dis­kus­si­on liegt. So ver­deut­licht sich dadurch auch der drin­gen­de Hand­lungs­be­darf, vor allem auch ange­sichts aktu­el­ler gesell­schafts­po­li­ti­scher Ent­wick­lun­gen, die kei­ne Abnah­me der­ar­ti­ger Fäl­le erwar­ten lassen.

Betz­ler, Agnes/Degen, Kat­rin (2016): Täte­rin sein und Opfer wer­den? Extrem rech­te Frau­en und häus­li­che Gewalt. Ham­burg: Mar­ta Press. 27 Euro.