Auch am Landesgericht Innsbruck fand in dieser Woche (28.9.) ein Geschworenenprozess wegen Wiederbetätigung statt und auch dieser Prozess endete – so wie die in Linz und Wien – mit einem Freispruch durch die Geschworenen (5:3). Der Angeklagte (20) sprach vor Gericht von einer „Dummheit“ und davon, dass er keineswegs diesen „Volltrottel“ anbeten würde.
Schon vor zwei Jahren war auf der Facebook-Seite einer Tageszeitung zu einem Beitrag mit dem Titel „türkisch als Maturafach“ berichtet bzw. verlinkt worden. In dem Bericht ging es darum, dass sich eine Mehrheit von AHS-Direktoren durchaus vorstellen konnte, dass Türkisch ein Maturafach werden könnte. Unvorstellbar nicht nur für die FPÖ und andere extreme Rechte, sondern auch für den Angeklagten.
Der gab sich allerdings nicht mit bloßer Ablehnung zufrieden, sondern kommentierte mit „Vergasen“ und einem Foto von Adolf Hitler. Es setzte eine Anzeige und Ermittlungen, bei denen sich herausstellte, dass am PC des Angeklagten noch weitere einschlägige Fakten, Lieder und Fotos gespeichert waren.
Offenbar gab es dann einen – gescheiterten — Versuch der Diversion. Wenn der Angeklagte an der Universität einen Kurs über die Nazizeit besucht hätte, dann wäre es zu keinem Prozess gekommen. Der Angeklagte wollte aber nicht, daher kam es zu dem Prozess, der – trotz dieser Fakten! – mit einem knappen Freispruch durch die Geschworenen endete. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat, ist der Freispruch noch nicht rechtskräftig. (Quelle: Krone Tirol, 29.9.16 und Verhandlungsspiegel des Landesgerichtes Innsbruck).