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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Wien: Freispruch für Gaskammerkommentare

Vergangenen Dienstag, 27. September 2016, stand ein 59-jähriger Linzer wegen eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor dem Wiener Landesgericht. Ihm wurde vorgeworfen, den Nationalsozialismus in einem öffentlichen Medium gut geheißen zu haben.

1. Okt. 2016

Konkret soll Herr M. im März 2016 in einem Forum der Kronen Zeitung einen Artikel über zwei Männer, die eine Hochzeitsgesellschaft attackiert hatten, mit den Worten „Sofort in die Gaskammer“, „Ich bin kein Nazi, aber was uns hier für ein Gsindel beschert wurde, ist a Frechheit“ und „Aber es wird Zeit, dass Mauthausen wiederbelebt wird“ kommentiert haben.

Seine Anwältin argumentierte zwar, dass er sich geständig erwies, es sich um eine einmalige Tat gehandelt und er keine Kontakte zum organisierten Neonazismus habe, Richterin Mag. Sonja Weis konnte Herrn M. mit kritischen Fragen dennoch lange Pamphlete voller rassistischer Äußerungen entlocken. So wurde im Zuge der Vernehmung vor allem deutlich, dass der Angeklagte Verschwörungstheorien über Geflüchtete anhängt und auch das Publikum vor Gericht nutzte, um diese kundzutun. Zudem inszenierte er sich als armer, seit mehreren Jahren vom Notstand lebender Erwerbsloser, der sich nicht einmal das Zugticket zum Prozess leisten könne und Angst habe, dass seine Tochter vergewaltigt werde. Von seinen Äußerungen den Nationalsozialismus bzw. Mauthausen betreffend distanzierte er sich und versprach, „nimma so an Bledsinn zu schreiben“. Organisiert dürfte Herr M. tatsächlich nicht sein. So zeigt sein Beispiel vielmehr die immer weiter sinkende Hemmungslosigkeit der vermeintlichen gesellschaftlichen Mitte, Symboliken des Nationalsozialismus wie Arbeits- und Vernichtungslager Mauthausen gegen geflüchtete Menschen in Stellung zu bringen.

Seine auf die Tränendrüse drückenden Selbstdarstellungen, die Geständigkeit sowie der Umstand, dass er sich schuldig bekannte, führten jedoch dazu, dass sechs der acht Geschworenen den Tatbestand als nicht erwiesen einstuften und den Beschuldigten freisprachen. Zwar mag es offensichtlich erscheinen, dass es sich bei Herrn M. um keinen großen Fisch der Neonazi-Szene gehandelt hat, dennoch bleibt es skandalös, dass derartige Äußerungen mit einem Freispruch enden.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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