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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wien: Freispruch für Gaskammerkommentare

Ver­gan­ge­nen Diens­tag, 27. Sep­tem­ber 2016, stand ein 59-jäh­ri­ger Lin­zer wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt. Ihm wur­de vor­ge­wor­fen, den Natio­nal­so­zia­lis­mus in einem öffent­li­chen Medi­um gut gehei­ßen zu haben.

1. Okt. 2016

Kon­kret soll Herr M. im März 2016 in einem Forum der Kro­nen Zei­tung einen Arti­kel über zwei Män­ner, die eine Hoch­zeits­ge­sell­schaft atta­ckiert hat­ten, mit den Wor­ten „Sofort in die Gas­kam­mer“, „Ich bin kein Nazi, aber was uns hier für ein Gsin­del beschert wur­de, ist a Frech­heit“ und „Aber es wird Zeit, dass Maut­hau­sen wie­der­be­lebt wird“ kom­men­tiert haben.

Sei­ne Anwäl­tin argu­men­tier­te zwar, dass er sich gestän­dig erwies, es sich um eine ein­ma­li­ge Tat gehan­delt und er kei­ne Kon­tak­te zum orga­ni­sier­ten Neo­na­zis­mus habe, Rich­te­rin Mag. Son­ja Weis konn­te Herrn M. mit kri­ti­schen Fra­gen den­noch lan­ge Pam­phle­te vol­ler ras­sis­ti­scher Äuße­run­gen ent­lo­cken. So wur­de im Zuge der Ver­neh­mung vor allem deut­lich, dass der Ange­klag­te Ver­schwö­rungs­theo­rien über Geflüch­te­te anhängt und auch das Publi­kum vor Gericht nutz­te, um die­se kund­zu­tun. Zudem insze­nier­te er sich als armer, seit meh­re­ren Jah­ren vom Not­stand leben­der Erwerbs­lo­ser, der sich nicht ein­mal das Zug­ti­cket zum Pro­zess leis­ten kön­ne und Angst habe, dass sei­ne Toch­ter ver­ge­wal­tigt wer­de. Von sei­nen Äuße­run­gen den Natio­nal­so­zia­lis­mus bzw. Maut­hau­sen betref­fend distan­zier­te er sich und ver­sprach, „nim­ma so an Bled­sinn zu schrei­ben“. Orga­ni­siert dürf­te Herr M. tat­säch­lich nicht sein. So zeigt sein Bei­spiel viel­mehr die immer wei­ter sin­ken­de Hem­mungs­lo­sig­keit der ver­meint­li­chen gesell­schaft­li­chen Mit­te, Sym­bo­li­ken des Natio­nal­so­zia­lis­mus wie Arbeits- und Ver­nich­tungs­la­ger Maut­hau­sen gegen geflüch­te­te Men­schen in Stel­lung zu bringen.

Sei­ne auf die Trä­nen­drü­se drü­cken­den Selbst­dar­stel­lun­gen, die Gestän­dig­keit sowie der Umstand, dass er sich schul­dig bekann­te, führ­ten jedoch dazu, dass sechs der acht Geschwo­re­nen den Tat­be­stand als nicht erwie­sen ein­stuf­ten und den Beschul­dig­ten frei­spra­chen. Zwar mag es offen­sicht­lich erschei­nen, dass es sich bei Herrn M. um kei­nen gro­ßen Fisch der Neo­na­zi-Sze­ne gehan­delt hat, den­noch bleibt es skan­da­lös, dass der­ar­ti­ge Äuße­run­gen mit einem Frei­spruch enden.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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