Wien/Gföhl (NÖ): Christen-Partei-Gründer verurteilt

Alfons Adam (72) , den Grün­der der Partei „Die Chris­ten“ hat es jet­zt doch noch erwis­cht. Das Ober­lan­des­gericht Wien hat den Abtrei­bungs­geg­n­er wegen Her­ab­würdi­gung religiös­er Lehren recht­skräftig schuldig gesprochen. Adam hat­te 2012 als Obmann von „Pro Vita“ ein Flug­blatt mit unterze­ich­net, in dem gegen den Bau eines bud­dhis­tis­chen Gebet­szen­trums in Gföhl wider­lichst gehet­zt wurde. Das Pro­jekt wurde damals abgeblasen.


Post­wurf­sendung „Bud­dhis­mus in Öster­re­ich – ein Wolf im Schaf­spelz“ aus dem Jahre 2012, unter­stützt von „Mis­sion Europa – Net­zw­erk Karl Martell“, „Wiener Akademiker­bund“, „Insti­tut Leo XIII.“, „Chris­ten-Allianz“ und „Pro Vita Bewe­gung für Men­schen­recht auf Leben“ unterstützt
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Was damals in dem Flug­blatt mit dem Titel „Bud­dhis­mus in Öster­re­ich – ein Wolf im Schaf­spelz“ vorge­wor­fen wurde, war haarsträubend:

„Dem Bud­dhis­mus wurde in dem mehr­seit­i­gen Text so ziem­lich alles unter­stellt, was an reak­tionären Phan­tasien möglich ist: neben ein­er ange­blich frag­würdi­gen Hal­tung zu Dro­gen­sucht und Selb­st­mord ist es vor allem der Vor­wurf der Pädophilie: „Mit solchen unklaren Aus­sagen wird der Pädophilie Tür und Tor geöffnet“, heißt es im Text.

Dem tibetis­chen Bud­dhis­mus, auf den das Flug­blatt dann im beson­deren einge­ht, wird gar eine „Ten­denz zur kriegerischen Wel­ter­oberung“, die Ver­her­rlichung eines „bluti­gen und gnaden­losen Reli­gion­skrieges“, Verbindun­gen zum Gift­gas-Anschlag in Tokio 1995, „Rit­ual­mord“, der „Verzehr von Auss­chei­dun­gen und von Fleisch tot­er Men­schen“ und „sex­ual­magis­che Prak­tiken zur Erleuch­tung“, bei denen min­der­jähri­gen Mäd­chen „durch Rauschmit­tel gefügig gemacht“ wür­den, vorge­wor­fen (Stoppt­dierecht­en) .


Beispiel ein­er Stu­pa, © 2003, Gérald Anfos­si, CC BY-SA 2.5
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Vom Lan­des­gericht Krems wurde der abso­lut nicht ein­sichtige Adam im Novem­ber 2013 zu ein­er ohne­hin milden Geld­strafe von 5.400 Euro verurteilt. Nach­dem Adam damals in Beru­fung ging, hob das OLG Wien im Mai 2015 den Spruch der Erstin­stanz auf, verurteilte ihn aber wegen Her­ab­würdi­gung religiös­er Lehren zu ein­er Geld­strafe von 2.700 Euro. Der Ober­ste Gericht­shof kassierte im Jän­ner 2016 dieses Urteil wegen Form­fehlern und ver­wies an das OLG Wien zurück, das jet­zt neu ver­han­delte und neu verurteilte. Allerd­ings gab es die Strafe noch bil­liger. Das Straf­maß von 2.700 Euro wurde zur Hälfte bed­ingt ausgesprochen.