Postwurfsendung „Buddhismus in Österreich – ein Wolf im Schafspelz“ aus dem Jahre 2012, unterstützt von „Mission Europa – Netzwerk Karl Martell“, „Wiener Akademikerbund“, „Institut Leo XIII.“, „Christen-Allianz“ und „Pro Vita Bewegung für Menschenrecht auf Leben“ unterstützt
Was damals in dem Flugblatt mit dem Titel „Buddhismus in Österreich – ein Wolf im Schafspelz“ vorgeworfen wurde, war haarsträubend:
Dem Buddhismus wurde in dem mehrseitigen Text so ziemlich alles unterstellt, was an reaktionären Phantasien möglich ist: neben einer angeblich fragwürdigen Haltung zu Drogensucht und Selbstmord ist es vor allem der Vorwurf der Pädophilie: „Mit solchen unklaren Aussagen wird der Pädophilie Tür und Tor geöffnet.
Dem tibetischen Buddhismus, auf den das Flugblatt dann im besonderen eingeht, wird gar eine „Tendenz zur kriegerischen Welteroberung“, die Verherrlichung eines „blutigen und gnadenlosen Religionskrieges“, Verbindungen zum Giftgas-Anschlag in Tokio 1995, „Ritualmord“, der „Verzehr von Ausscheidungen und von Fleisch toter Menschen“ und „sexualmagische Praktiken zur Erleuchtung“, bei denen minderjährigen Mädchen „durch Rauschmittel gefügig gemacht“ würden, vorgeworfen (stopptdierechten.at, 12.11.13).
Vom Landesgericht Krems wurde der nicht einsichtige Adam im November 2013 zu einer ohnehin milden Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Nachdem Adam damals in Berufung ging, hob das OLG Wien im Mai 2015 den Spruch der Erstinstanz auf, verurteilte ihn aber wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro. Der Oberste Gerichtshof kassierte im Jänner 2016 dieses Urteil wegen Formfehler und verwies an das OLG Wien zurück, das jetzt neu verhandelte und neu verurteilte. Allerdings gab es die Strafe noch billiger. Das Strafmaß von 2.700 Euro wurde zur Hälfte bedingt ausgesprochen.