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Wien/Gföhl (NÖ): Christen-Partei-Gründer verurteilt

Alfons Adam (72) , den Grün­der der Par­tei „Die Chris­ten“ hat es jetzt doch noch erwischt. Das Ober­lan­des­ge­richt Wien hat den Abtrei­bungs­geg­ner wegen Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren rechts­kräf­tig schul­dig gespro­chen. Adam hat­te 2012 als Obmann von „Pro Vita“ ein Flug­blatt mit unter­zeich­net, in dem gegen den Bau eines bud­dhis­ti­schen Gebets­zen­trums in Gföhl wider­lichst gehetzt wur­de. Das […]

7. Jul 2016


Post­wurf­sen­dung „Bud­dhis­mus in Öster­reich – ein Wolf im Schafs­pelz“ aus dem Jah­re 2012, unter­stützt von „Mis­si­on Euro­pa – Netz­werk Karl Mar­tell“, „Wie­ner Aka­de­mi­ker­bund“, „Insti­tut Leo XIII.“, „Chris­ten-Alli­anz“ und „Pro Vita Bewe­gung für Men­schen­recht auf Leben“ unterstützt
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Was damals in dem Flug­blatt mit dem Titel „Bud­dhis­mus in Öster­reich – ein Wolf im Schafs­pelz“ vor­ge­wor­fen wur­de, war haarsträubend:

„Dem Bud­dhis­mus wur­de in dem mehr­sei­ti­gen Text so ziem­lich alles unter­stellt, was an reak­tio­nä­ren Phan­ta­sien mög­lich ist: neben einer angeb­lich frag­wür­di­gen Hal­tung zu Dro­gen­sucht und Selbst­mord ist es vor allem der Vor­wurf der Pädo­phi­lie: „Mit sol­chen unkla­ren Aus­sa­gen wird der Pädo­phi­lie Tür und Tor geöff­net“, heißt es im Text.

Dem tibe­ti­schen Bud­dhis­mus, auf den das Flug­blatt dann im beson­de­ren ein­geht, wird gar eine „Ten­denz zur krie­ge­ri­schen Welt­erobe­rung“, die Ver­herr­li­chung eines „blu­ti­gen und gna­den­lo­sen Reli­gi­ons­krie­ges“, Ver­bin­dun­gen zum Gift­gas-Anschlag in Tokio 1995, „Ritu­al­mord“, der „Ver­zehr von Aus­schei­dun­gen und von Fleisch toter Men­schen“ und „sexu­al­ma­gi­sche Prak­ti­ken zur Erleuch­tung“, bei denen min­der­jäh­ri­gen Mäd­chen „durch Rausch­mit­tel gefü­gig gemacht“ wür­den, vor­ge­wor­fen (Stoppt­die­rech­ten) .


Bei­spiel einer Stu­pa, © 2003, Gérald Anfos­si, CC BY-SA 2.5
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Vom Lan­des­ge­richt Krems wur­de der abso­lut nicht ein­sich­ti­ge Adam im Novem­ber 2013 zu einer ohne­hin mil­den Geld­stra­fe von 5.400 Euro ver­ur­teilt. Nach­dem Adam damals in Beru­fung ging, hob das OLG Wien im Mai 2015 den Spruch der Erst­in­stanz auf, ver­ur­teil­te ihn aber wegen Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren zu einer Geld­stra­fe von 2.700 Euro. Der Obers­te Gerichts­hof kas­sier­te im Jän­ner 2016 die­ses Urteil wegen Form­feh­lern und ver­wies an das OLG Wien zurück, das jetzt neu ver­han­del­te und neu ver­ur­teil­te. Aller­dings gab es die Stra­fe noch bil­li­ger. Das Straf­maß von 2.700 Euro wur­de zur Hälf­te bedingt ausgesprochen.