Werner L., der in Spielfeld ein Bikerlokal betreibt, wird sich vor dem Grazer Landesgericht wegen des Verdachts des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105 bzw. 106 StGB sowie wegen des Vergehens der versuchten Körperverletzung nach § 83 StGB in Verbindung mit § 15 StGB verantworten müssen.
Das Ermittlungsverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz wurde hingegen eingestellt, da dem rechten Wirt, der den „SS-Reichsadler“ auf dem Tank seines Motorrades ebenso öffentlich zur Schau gestellt hatte wie einen Button mit SS-Totenkopf, „nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit“ seine „leugnende Verantwortung“ zu widerlegen war, so die Staatsanwaltschaft Graz in ihrer Mitteilung an die Anzeigenlegerinnen.
Weil er in einem öffentlich verfügbaren Video stolz kundgetan hatte, dass er einen Flüchtling, der seine Notdurft verrichten wollte, mit seiner Schrotflinte und den Worten „Alter, wenn Du abdrückst, drück ich auch ab“ bedroht hatte, wird er sich jetzt verantworten müssen. Sein Pfefferspray-Einsatz gegen Demonstranten, die er ohne Vorwarnung attackiert hatte, wird ebenfalls verhandelt.
Werner L. bei der Pfeffersprayattacke auf friedliche Gegendemonstranten mit 3 Verletzten bei der Antiflüchlingsdemo am 31.10.2015 in Spielfeld; © rechtsdrall.com
Im Spätherbst 2015 traf sich der FPÖ-Parteichef Strache mit Identitären in der Bikerbude von Werner L.. Vermutlich waren es intensive Gespräche, die da zwischen Strache und den Identitären stattgefunden haben, wie man an den abgekämpften Gesichtern sehen kann. Strache war so erfreut, dass er sich mit der „Legende aus der Südsteiermark“, wie er Wirt Werner bezeichnete, treffen durfte, dass er mit ihm gemeinsam vor der Kamera posierte und auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte.