Eine Chronologie rechtsextremer Gewalt (1990 ‑2000)

Diese Chronolo­gie recht­sex­tremer Gewalt ist unvoll­ständig. Wir ersuchen daher unsere Leserin­nen und Leser um Ergänzun­gen oder auch Korrekturen.

Ein toter Polizist

Der recht­sex­treme Skin­head Thomas F. (18) tötet in der Nacht zum 1. Sep­tem­ber 1990 den Polizis­ten Gün­ther L. durch heftige Tritte gegen dessen Kopf. Der Polizist war damals in Ziv­il und pri­vat in der Linz­er Alt­stadt unter­wegs, als es zwis­chen ihm und eini­gen Nazi-Skins zu ein­er hefti­gen Auseinan­der­set­zung kam, in deren Ver­lauf Thomas F. dem Polizis­ten einen so hefti­gen Fußtritt gegen den Kopf ver­set­zte, dass dieser wenig später starb. Der Polizist, der sich als Polizist des Unfal­lkom­man­dos zu erken­nen gab, hat­te anscheinend die Jugendlichen überre­den wollen, nicht mehr mit dem Moped nach Hause zu fahren. Thomas F., ein­schlägig vorbe­straft, wurde zu viere­in­halb Jahren Jugend­haft verurteilt (Stan­dard, 26.2.1991)

Zwanzig Tritte gegen den Kopf

Wegen ins­ge­samt 5 Kör­per­ver­let­zun­gen stand der Nazi- Skin Alfred W. (20) im April 1993 vor dem Gericht in Ried (OÖ). Bei einem bru­tal­en Über­fall im Dezem­ber 92 hat­te er fast einen 72-jähri­gen Pen­sion­is­ten getötet. Der Mann über­lebte die Attacke von 20 Fußtrit­ten auf seinen Kopf nur knapp. Der Angeklagte wurde zu 18 Monat­en unbe­d­ingter Haft verurteilt (Kuri­er, 17.4. 1993)

Der Briefbombenmörder Franz Fuchs

Zwis­chen 1993 und 1996 fer­tigte der mut­maßliche Einzeltäter Franz Fuchs aus Gral­la in der Süd­steier­mark Brief­bomben und Rohrbomben, die ins­ge­samt vier Todes­opfer und 15 zum Teil schw­er Ver­let­zte, forderten. 1995 wur­den durch eine Rohrbombe mit der Auf­schrift „Roma zurück nach Indi­en“ in Ober­wart vier Ange­hörige der öster­re­ichis­chen Roma ermordet.

Über die Schreiben, die mit „Bajuwarische Befreiungsarmee“ gekennze­ich­net waren, aber auch durch die Adres­sat­en sein­er Bomben war schon vor der Ver­haf­tung von Franz Fuchs am 1.10.1997 klar, dass die Tat­en ein­deutig aus­län­der­feindlich, ras­sis­tisch und recht­sex­trem motiviert waren.

1999 wurde Franz Fuchs wegen vier­fachen Mordes und zahlre­ich­er Mord­ver­suche zu Frei­heitsstrafe auf Lebens­dauer verurteilt, 2000 beg­ing Fuchs in sein­er Zelle Suizid.


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Obdachloser getötet

Ende Feb­ru­ar 1994 wurde in Inns­bruck der Obdachlose Wolf­gang T. (37) im Schlaf mit Hol­zlat­ten zu Tode geprügelt. Als Täter wur­den zwei Jugendliche iden­ti­fiziert, von denen zumin­d­est der eine in der recht­en Szene ziem­lich aktiv war (SN, 1.3.1994) . Die bei­den Jugendlichen wur­den im Juni 1994 in einem Jugend­schöf­fen­prozess wegen Mordes zu achtein­halb und neun Jahren unbe­d­ingter Haft verurteilt (Stan­dard, 24.6.1994)

Freundin erwürgt

Ronald E. war Skin­head (19), seine Fre­undin ver­suchte, ihn aus dem recht­sex­tremen Umfeld her­auszu­holen. Bei einem Volks­fest am 7.6.1996 in Straßhof (NÖ) kam es zu einem Stre­it zwis­chen den bei­den. In der Folge dieses Stre­its erwürgte Ronald E. seine Fre­undin. Die Geschwore­nen plädierten aber nicht auf Mord (wie die Anklage), son­dern auf Kör­per­ver­let­zung mit tödlichem Aus­gang: 5 Jahre Haft (Kuri­er, 16.1.1997).

2007 stand Ronald E. wieder vor Gericht, dies­mal wegen ver­suchtem Dop­pel­mord, began­gen an sein­er Lebens­ge­fährtin (26) und deren Schwest­er (16), die durch Stiche mit einem Küchen­mess­er lebens­ge­fährlich ver­let­zt wer­den. Das Urteil dies­mal: 20 Jahre Haft.

Bluttat bei Zeltfest

Bei einem Zelt­fest in Öhling (Bezirk Amstet­ten NÖ) wurde im Juni 1996 ein 17-jähriger Schüler getötet: „Er hat­te die minuten­lan­gen Attack­en durch die Stahlkap­pen­schuhe und Springer­stiefel der drei Angeklagten nicht über­lebt“ (Salzburg­er Nachricht­en, 28.1.1997).

Ein recht­sex­tremer Hin­ter­grund wurde von den drei jugendlichen Tätern, die wegen absichtlich­er schw­er­er Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge im Jän­ner 97 vor Gericht standen, geleugnet. Ein­er der Täter bestritt, ein Recht­sex­tremer zu sein: er habe nicht, wie Zeu­gen behaupteten, „Heil Hitler“ gerufen und Skin­head –Lieder gesungen.

Allerd­ings wurde auch anderes sicht­bar: „Viele der z.T. jugendlichen Zeu­gen gaben sich vor Gericht schweigsam. Der Richter glaubte den Grund zu ken­nen: Es soll Dro­hun­gen aus der recht aktiv­en Amstet­tner Skin­head-Szene gegeben haben. Rund zehn bis 15 Leute sollen die Prügelei minuten­lang beobachtet haben, ohne die Rasenden zu stoppen“(SN, 28.1.1997).

Das Urteil für das recht­sex­treme Trio: Haft­strafen zwis­chen drei und vier Jahren.

Tod durch Brandanschlag

Einen „Denkzettel“ wollte Markus W. (17) mit seinem Bran­dan­schlag am 17. Mai 1997 den „Aus­län­dern“ ver­passen, die im Wohn­heim in der Porzel­lan­gasse in Wels lebten. Durch das Feuer im Stiegen­haus war den Bewohner­In­nen der Fluchtweg versper­rt – elf sprangen aus den oberen Stock­w­erken und wur­den zum Teil schw­er ver­let­zt, der Maze­donier A. kam durch die Rauch­gase ums Leben. Wochen­lang war von ein­er Zigaret­tenkippe als Ursache für den Brand die Rede. Als Markus W. im Juni 1997 nach ein­er Alko­hol-Kon­trolle festgenom­men wurde, weil er mit einemgestohle­nen PKW unter­wegs war, ges­tand er die Tat. Erst beim Prozess Ende Feb­ru­ar 1998, in dem der Angeklagte zu 6 Jahren Haft wegen NS-Wieder­betä­ti­gung und Brand­s­tiftung verurteilt wurde, kam seine neon­azis­tis­che Gesin­nung zur Sprache (Stan­dard, 28.2.1998).

Mit „Sieg Heil“ gegen einen Obdachlosen

Sie zogen im Jän­ner 2000 mit Parolen wie „Sieg Heil“, „Wir sind deutschna­tion­al“ und „Asoziale gehören an die Wand“ durch die Innen­stadt von Feld­kirch. Die bei­den Nazi-Skins schlu­gen „völ­lig grund- und wort­los“ (Neue Vorarl­berg­er Tageszeitung, 15.3.2001) einen Obdachlosen zu Boden und trat­en mit ihren Springer­stiefeln gegen den Kopf des Wehrlosen. Seit­dem lei­det das Opfer an Dop­pel­bildern und starken Kopfschmerzen.

Bei der Ein­ver­nahme durch die Stadt­polizei gaben die bei­den Nazi-Skins, zu ihrem Motiv befragt, noch an: „Alle Arbeit­slosen gehören an die Wand gestellt“ und „Ich habe sofort gese­hen, dass das ein Asozialer ist“. Vor Gericht kon­nten sie sich nicht an ein Motiv erin­nern und wur­den wegen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er teilbe­d­ingten Geld­strafe von 27.000 bzw. 18.000 Schilling verurteilt (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 31.8.2001).