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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Königshofers Klagen

Königs­ho­fer (war­um wir sei­nen Vor­na­men weg­las­sen, wird durch den Bei­trag von Uwe Sai­ler klar), der aus­ge­schlos­se­ne Ex-FPÖ-Abge­ord­ne­te, hat uns infor­miert, dass die Staats­an­walt­schaft Wien ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen ihn betref­fend Betei­li­gung an der Alpen-Donau-Info-Home­page ein­ge­stellt hat. Gleich­zei­tig droht er uns ein bisschen.

26. Okt. 2013

In sei­ner Mail schreibt Königshofer:

Anhän­ge auch zu Ihrer Infor­ma­ti­on! Damit nie­mand behaup­ten kann, nichts davon gewusst zu haben. Ich ersu­che Sie daher, wei­te­re Ver­leum­dun­gen zu unter­las­sen, weil ich die­se sonst zur Anzei­ge brin­gen werde.

Die als PDF-Datei bei­gefüg­te Nach­richt der Staats­an­walt­schaft Wien von der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens wegen Betei­li­gung an der Alpen-Donau-Info-Home­page hat Königs­ho­fer mit „Poli­ti­sche Jus­tiz­bom­be“ beti­telt. Auch eine ande­re PDF-Datei hat Königs­ho­fer noch bei­gefügt: eine Mit­tei­lung des Bun­des­am­tes für Ver­fas­sungs­schutz (BVT) vom 21.5.2013, in der ihm ver­si­chert wird, dass im Zusam­men­hang mit den straf­pro­zes­sua­len Ermitt­lun­gen gegen die Betrei­ber von alpen-donau.info „kein straf­rechts­re­le­van­ter Sach­ver­halt gegen Ihre Per­son bekannt gewor­den ist“.

Hal­ten wir fest: “kein straf­rechts­re­le­van­ter Sach­ver­halt“! Ob es über einen PC, der Königs­ho­fer bzw. jeman­dem ande­ren zuge­ord­net wer­den kann, einen Kon­takt zu alpen-donau.info gege­ben hat, ist eine ande­re Sache. Die betrifft jeden­falls die gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Königs­ho­fer und Uwe Sai­ler, die nach etli­chen Run­den zuguns­ten von Uwe Sai­ler bzw. gegen Königs­ho­fer ent­schie­den wur­den und ein neu­es Sta­di­um erreicht hat, das wir hier über einen Bei­trag von Uwe Sai­ler dokumentieren.


Uwe Sailer: Wie heißt Königshofer wirklich?

23. Okto­ber 2013
Bezirks­ge­richt Hall in Tirol
DDr. Franz Wer­ner Königs­ho­fer (oder doch nicht ?)

Bewil­li­gung der Fahr­nis- und Gehalts­exe­ku­ti­on (Exe­ku­ti­ons­ti­tel)

Wie heißt er nun wirk­lich ? Ist es bloß Tak­tik des Ver­pflich­te­ten, um sei­nen „Königs­pan­zer“ — schon lan­ge kampf­un­taug­lich — nicht end­gül­tig im Morast der brau­nen Kloa­ke unter­ge­hen zu lassen?

Im Par­la­ment wirk­te der Beschul­dig­te als DDr. Wer­ner Königs­ho­fer. So nann­te er sich sel­ber, auch bei den Pro­zes­sen in Inns­bruck und Wien und so kann­ten wir ihn alle. Unter die­sem Namen wur­de der Herr „Königs­ti­ger“ auch rechts­kräf­tig nach dem Medi­en­ge­setz ver­ur­teilt und zum Ersatz der Ver­fah­rens­kos­ten, sowie zur Zah­lung einer Ent­schä­di­gung ver­pflich­tet. Das macht ins­ge­samt nach Abzug der Hälf­te der Stra­fe einen Betrag von € 6000.- aus, bedingt auf 3 Jah­re. Im Unein­bring­lich­keits­fall aller­dings sind 50 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe vor­ge­se­hen. Der Herr „Königs­ti­ger“ wird doch die Tiro­ler Berg­welt nicht hin­ter Git­ter­stä­ben betrach­ten wol­len ? Er zahlt nicht ! Er schal­tet auf stur, frei nach dem Mot­to: „Kein Geld für die­se Krea­tu­ren“ . Und der „Königs­ti­ger“ ver­leug­net sei­nen Namen !

Wie in sol­chen Fäl­len üblich, habe auch ich Kla­ge auf Exe­ku­ti­on beim zustän­di­gen Bezirks­ge­richt ein­ge­reicht. Das Gericht stell­te in einer ers­ten Prü­fung fest, dass der Zah­lungs­ver­pflich­te­te in den Pro­zes­sen sei­nen Namen nicht kor­rekt ange­führt habe. Laut Anga­ben des zustän­di­gen Stan­des­am­tes hei­ße der zu Exe­ku­tie­ren­de näm­lich DDr. Franz Wer­ner Königs­ho­fer. Das zog ein Umschrei­ben der Urtei­le nach sich. Es muss­ten Kor­rek­tu­ren des rich­ti­gen Namens ange­bracht wer­den. Der Exe­ku­ti­on wur­de statt­ge­ge­ben, es liegt mit 15. Okto­ber 2013 eine Bewil­li­gung der Fahr­nis- und Gehalts­exe­ku­ti­on vom Bezirks­ge­richt Hall (Tirol) vor, lau­tend auf DDr. Franz Wer­ner Königshofer.

Jetzt beklag­te der zu Exe­ku­tie­ren­de vor dem Exe­ku­tor so nicht zu hei­ßen. Wie heißt der ehe­ma­li­ge Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te der FPÖ nun wirk­lich ? Jeder nor­ma­le und ver­nünf­tig den­ken­de Mensch ist in der Lage sei­nen Namen zu ken­nen. Ist „Königs­ti­ger“ wirk­lich nor­mal und vernünftig ?

Mein Anwalt Dr. Zan­ger (Wien) meint dazu:

„Lei­der konn­te die Gehalts­exe­ku­ti­on nicht durch­ge­führt wer­den, weil der Ver­pflich­te­te schon wie­der Pro­ble­me macht. Es ist daher not­wen­dig wei­te­re Erhe­bungs­schrit­te ein­zu­lei­ten. Es könn­te sich durch den Haupt­ver­si­che­rungs­ver­band her­aus­stel­len, dass der zu Exe­ku­tie­ren­de unter dem Namen „Wer­ner Königs­ho­fer“ ent­we­der „Franz Königs­ho­fer“ oder auch „Wer­ner Franz Königs­ho­fer“ hei­ßen könn­te oder viel­leicht doch Franz Wer­ner Königs­ho­fer. Las­sen wir uns vom Ergeb­nis über­ra­schen“.

Was bedeu­tet so ein Über­ra­schungs-Ergeb­nis ? Umschrei­ben aller Urtei­le auf den nun­mehr rich­ti­gen oder viel­leicht wie­der nicht rich­ti­gen Namen, Neu­an­trag auf Exe­ku­ti­on auf den nun­mehr rich­ti­gen oder viel­leicht doch nicht wie­der rich­ti­gen Namen, Bestä­ti­gung durch die Gerich­te des rich­ti­gen oder viel­leicht doch nicht wie­der rich­ti­gen Namens und neu­er­li­cher Antrag auf Bewil­li­gung der Fahr­nis- und Gehalts­exe­ku­ti­on auf den rich­ti­gen Namen. Saß da ein Phan­tom im Par­la­ment und vor Gericht ? Ja, las­sen wir uns über­ra­schen. Die Kos­ten des aus­ufern­den Ver­fah­rens hat jeden­falls das „Phan­tom“ zu zah­len. Und wenn er nicht zahlt? Dann fol­gen Exe­ku­tio­nen, aber auf wel­chen Namen ?

Im nächs­ten Bei­trag, den ich in eini­gen Tagen online stel­len wer­de, wid­me ich mich dem „Königs­ti­ger“ noch ein­mal. Er habe näm­lich her­aus­ge­fun­den, dass ich angeb­lich als Klä­ger vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck eine Falsch­aus­sa­ge getä­tigt haben soll und stren­ge er daher vor dem LG Inns­bruck eine Wie­der­auf­nah­me des medi­en­recht­li­chen Ver­fah­rens an. Und wie nann­te sich das „Phan­tom“ im Antrag auf Wie­der­auf­nah­me sel­ber ? Rich­tig: DDr. Wer­ner Königs­ho­fer und das Phan­tom unter­schrieb mit „Wer­ner Königshofer“.

Uwe Sai­ler

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