In seiner Mail schreibt Königshofer:
Anhänge auch zu Ihrer Information! Damit niemand behaupten kann, nichts davon gewusst zu haben. Ich ersuche Sie daher, weitere Verleumdungen zu unterlassen, weil ich diese sonst zur Anzeige bringen werde.
Die als PDF-Datei beigefügte Nachricht der Staatsanwaltschaft Wien von der Einstellung des Verfahrens wegen Beteiligung an der Alpen-Donau-Info-Homepage hat Königshofer mit „Politische Justizbombe“ betitelt. Auch eine andere PDF-Datei hat Königshofer noch beigefügt: eine Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BVT) vom 21.5.2013, in der ihm versichert wird, dass im Zusammenhang mit den strafprozessualen Ermittlungen gegen die Betreiber von alpen-donau.info „kein strafrechtsrelevanter Sachverhalt gegen Ihre Person bekannt geworden ist“.
Halten wir fest: “kein strafrechtsrelevanter Sachverhalt“! Ob es über einen PC, der Königshofer bzw. jemandem anderen zugeordnet werden kann, einen Kontakt zu alpen-donau.info gegeben hat, ist eine andere Sache. Die betrifft jedenfalls die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Königshofer und Uwe Sailer, die nach etlichen Runden zugunsten von Uwe Sailer bzw. gegen Königshofer entschieden wurden und ein neues Stadium erreicht hat, das wir hier über einen Beitrag von Uwe Sailer dokumentieren.
Uwe Sailer: Wie heißt Königshofer wirklich?
23. Oktober 2013
Bezirksgericht Hall in Tirol
DDr. Franz Werner Königshofer (oder doch nicht ?)
Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution (Exekutionstitel)
Wie heißt er nun wirklich ? Ist es bloß Taktik des Verpflichteten, um seinen „Königspanzer“ — schon lange kampfuntauglich — nicht endgültig im Morast der braunen Kloake untergehen zu lassen?
Im Parlament wirkte der Beschuldigte als DDr. Werner Königshofer. So nannte er sich selber, auch bei den Prozessen in Innsbruck und Wien und so kannten wir ihn alle. Unter diesem Namen wurde der Herr „Königstiger“ auch rechtskräftig nach dem Mediengesetz verurteilt und zum Ersatz der Verfahrenskosten, sowie zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Das macht insgesamt nach Abzug der Hälfte der Strafe einen Betrag von € 6000.- aus, bedingt auf 3 Jahre. Im Uneinbringlichkeitsfall allerdings sind 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen. Der Herr „Königstiger“ wird doch die Tiroler Bergwelt nicht hinter Gitterstäben betrachten wollen ? Er zahlt nicht ! Er schaltet auf stur, frei nach dem Motto: „Kein Geld für diese Kreaturen“ . Und der „Königstiger“ verleugnet seinen Namen !
Wie in solchen Fällen üblich, habe auch ich Klage auf Exekution beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht. Das Gericht stellte in einer ersten Prüfung fest, dass der Zahlungsverpflichtete in den Prozessen seinen Namen nicht korrekt angeführt habe. Laut Angaben des zuständigen Standesamtes heiße der zu Exekutierende nämlich DDr. Franz Werner Königshofer. Das zog ein Umschreiben der Urteile nach sich. Es mussten Korrekturen des richtigen Namens angebracht werden. Der Exekution wurde stattgegeben, es liegt mit 15. Oktober 2013 eine Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution vom Bezirksgericht Hall (Tirol) vor, lautend auf DDr. Franz Werner Königshofer.
Jetzt beklagte der zu Exekutierende vor dem Exekutor so nicht zu heißen. Wie heißt der ehemalige Nationalratsabgeordnete der FPÖ nun wirklich ? Jeder normale und vernünftig denkende Mensch ist in der Lage seinen Namen zu kennen. Ist „Königstiger“ wirklich normal und vernünftig ?
Mein Anwalt Dr. Zanger (Wien) meint dazu:
„Leider konnte die Gehaltsexekution nicht durchgeführt werden, weil der Verpflichtete schon wieder Probleme macht. Es ist daher notwendig weitere Erhebungsschritte einzuleiten. Es könnte sich durch den Hauptversicherungsverband herausstellen, dass der zu Exekutierende unter dem Namen „Werner Königshofer“ entweder „Franz Königshofer“ oder auch „Werner Franz Königshofer“ heißen könnte oder vielleicht doch Franz Werner Königshofer. Lassen wir uns vom Ergebnis überraschen“.
Was bedeutet so ein Überraschungs-Ergebnis ? Umschreiben aller Urteile auf den nunmehr richtigen oder vielleicht wieder nicht richtigen Namen, Neuantrag auf Exekution auf den nunmehr richtigen oder vielleicht doch nicht wieder richtigen Namen, Bestätigung durch die Gerichte des richtigen oder vielleicht doch nicht wieder richtigen Namens und neuerlicher Antrag auf Bewilligung der Fahrnis- und Gehaltsexekution auf den richtigen Namen. Saß da ein Phantom im Parlament und vor Gericht ? Ja, lassen wir uns überraschen. Die Kosten des ausufernden Verfahrens hat jedenfalls das „Phantom“ zu zahlen. Und wenn er nicht zahlt? Dann folgen Exekutionen, aber auf welchen Namen ?
Im nächsten Beitrag, den ich in einigen Tagen online stellen werde, widme ich mich dem „Königstiger“ noch einmal. Er habe nämlich herausgefunden, dass ich angeblich als Kläger vor dem Landesgericht Innsbruck eine Falschaussage getätigt haben soll und strenge er daher vor dem LG Innsbruck eine Wiederaufnahme des medienrechtlichen Verfahrens an. Und wie nannte sich das „Phantom“ im Antrag auf Wiederaufnahme selber ? Richtig: DDr. Werner Königshofer und das Phantom unterschrieb mit „Werner Königshofer“.
Uwe Sailer