Sailer meldete die Einladung an den Verfassungsschutz, doch der reagierte nicht und nahm die Möglichkeit für das Kontakttreffen mit den Neonazis nicht wahr. Wen der Verfassungsschutz da bei dem Treffen in Graz kennengelernt hätte, bleibt offen. Vermutlich einen der Grazer Neonazi-Häuptlinge, die derzeit auf der Anklagebank in Graz auf die Fortsetzung ihres NS-Wiederbetätigungsprozesses (in anderer Sache!) am 12. November warten.
Bei dem steirischen Administrator von Alpen-Donau, RSD wurde jedenfalls erst drei Jahre später, im Juli 2012, ein Verfahren wegen seiner Beteiligung an der Neonazi-Seite eingeleitet.
Da waren RSD und einige seiner „Kameraden“ schon wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden und befanden sich bereits im Hauptverfahren wegen NS-Wiederbetätigung, die sie laut Anklage im Zusammenhang mit zwei brutalen Attacken begangen hatten.
Aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es laut „Standard“ zu den Vorwürfen Sailers lapidar: „Die Berichte, die uns bekannt sind, hätten nicht zu einer schnelleren Ermittlung geführt.” Wie sollen wir diesen Satz verstehen? Dass schnell ermittelt wurde? Oder dass im Mai 2009 dem Verfassungsschutz ohnehin schon alles klar war?
As ein Kärntner Journalist, der Anfang 2011 ebenfalls den Kontakt mit den Alpen-Donau-Nazis gesucht hatte, über sein Treffen berichtete, befragte er auch den Leiter des Kärntner Landesamtes für Verfassungsschutz, der die Kärntner Neonazi-Szene herunterspielte und davon sprach, dass keine Gefahr für strafrechtliche Delikte bestehe. Im Mai 2012 wurde der User Tyr, ein „überzeugter Nationalsozialist“ in erster Instanz zu 15 Monaten Haft verurteilt.
Nur wenige Wochen vor dem Interview sind drei Neonazi-Schläger wegen des Überfalls auf das Volx-Haus zu Haftstrafen zwischen 15 und 18 Monaten verurteilt worden.