Wir kommen dem nach. Zum einen, weil wir mit der Nennung dieser Person in einer umfangreichen parlamentarischen Anfrage zu Alpen-Donau eine Intention verfolgt haben, die ihre Wirkung gezeigt hat. Zum zweiten, weil die parlamentarische Anfrage selbst unverändert bleibt und bleiben muss – auch wenn die Parlamentsdirektion da eigenartige Ansichten vertreten hat. Zum dritten, weil wir in Abwägung dessen, was öffentliches Interesse und was schützenswerte Persönlichkeitsrechte eines Einzelnen sind, zwar große Zweifel haben, ob hier das Schutzinteresse bestimmend sein kann, aber in dubio pro reo (obwohl es hier nicht um eine strafrechtliche Beurteilung geht).
Siehe auch:
Silesia (III): Das Ende naht!
Villach: Krieg gegen das Erinnern- 16. Denkmalschändung!
Silesia-Burschis (II): Lebensbund in der Krise
Das “F” in der Anfrage
Die Burschis von der Silesia
Was darf sich der Verfassungsschutz noch leisten?
Ex-Verfassungsschützer mit Verbindung zu Alpen-Donau
Burschenschaften: Das Säbelwetzen hat begonnen
88 Fragen zu alpen-donau