Zirl (Tirol): Das Ende eines Nazi-Klubs

Mit der Neufest­set­zung eines Urteils wegen NS-Wieder­betä­ti­gung diese Woche ging die rechtliche Aufar­beitung der Neon­azi-Aktiv­itäten von Zirl durch die Gerichte vor­läu­fig zu Ende. Der Ober­ste Gericht­shof (OGH) hat­te das Urteil gegen den Rädels­führer des Neon­azi-Klubs von Zirl wegen man­gel­hafter Fragestel­lung aufge­hoben. Am 21.12. musste sich der Neon­azi deshalb neuer­lich vor einem Schwurg­ericht in Inns­bruck ver­ant­worten und wurde zu 3.000 Euro Geld­strafe (vorher 6.000 €) und 15 Monat­en bed­ingter Haft (vorher eben­falls 15 Monate) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit dem Spruch dürfte die strafrechtliche Aufar­beitung des Zir­ler-Neon­azi-Klubs been­det sein. Schon im Jahr 2009 hat­te das Inns­bruck­er Lan­des­gericht in mehreren Ver­hand­lun­gen ins­ge­samt sieben Per­so­n­en, die in Zirl einen Neon­azi-Klub bzw.einen Kampftrupp Adolf Hitler (C 18) gegrün­det hat­ten, verurteilt. Angeklagt waren sie wegen des ein­schlägi­gen Reper­toires: Hit­ler­gruß, ras­sis­tis­che Lieder, NS-Sym­bole und ‑Fah­nen etc. Vor Gericht gaben sich die Angeklagten geständig und ein­sichtig – sie wur­den zu bed­ingten Haft­strafen verurteilt.

In Tirol haben es Exeku­tive und Jus­tiz geschafft, mit dem Nazi-Klub in Zirl aufzuräu­men. In Oberöster­re­ich ste­ht diese Auseinan­der­set­zung mit dem Objekt 21 in Des­sel­brunn noch an.