Mit der Neufestsetzung eines Urteils wegen NS-Wiederbetätigung diese Woche ging die rechtliche Aufarbeitung der Neonazi-Aktivitäten von Zirl durch die Gerichte vorläufig zu Ende. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte das Urteil gegen den Rädelsführer des Neonazi-Klubs von Zirl wegen mangelhafter Fragestellung aufgehoben. Am 21.12. musste sich der Neonazi deshalb neuerlich vor einem Schwurgericht in Innsbruck verantworten und wurde zu 3.000 Euro Geldstrafe (vorher 6.000 €) und 15 Monaten bedingter Haft (vorher ebenfalls 15 Monate) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Spruch dürfte die strafrechtliche Aufarbeitung des Zirler-Neonazi-Klubs beendet sein. Schon im Jahr 2009 hatte das Innsbrucker Landesgericht in mehreren Verhandlungen insgesamt sieben Personen, die in Zirl einen Neonazi-Klub bzw.einen Kampftrupp Adolf Hitler (C 18) gegründet hatten, verurteilt. Angeklagt waren sie wegen des einschlägigen Repertoires: Hitlergruß, rassistische Lieder, NS-Symbole und ‑Fahnen etc. Vor Gericht gaben sich die Angeklagten geständig und einsichtig – sie wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt.
In Tirol haben es Exekutive und Justiz geschafft, mit dem Nazi-Klub in Zirl aufzuräumen. In Oberösterreich steht diese Auseinandersetzung mit dem Objekt 21 in Desselbrunn noch an.