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Lesezeit: 3 Minuten

Staatsanwaltschaft Graz: Freilassung von KZ-Häftlingen war Belästigung!

Harald Wal­ser, erin­ne­rungs­po­li­ti­scher Spre­cher der Grü­nen, will es jetzt genau wis­sen. Er hat eine umfang­rei­che und detail­liert aus­ge­ar­bei­te­te par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge an Jus­tiz­mi­nis­ter Brand­stet­ter betref­fend „Skan­da­lö­se Ein­stel­lungs­be­grün­dung durch Staats­an­walt­schaft Graz nach Anzei­ge der rechts­extre­men Zeit­schrift ‚Aula‘” gerich­tet. Es geht um einen wider­li­chen Bei­trag des ‚Aula‘-Schreibers Fred Duswald.

6. Feb. 2016
Duswald als Stammautor bei "Die Aula"
Duswald als Stammautor bei "Die Aula"

Im Sep­tem­ber 2015 hat Wal­ser bei der Staats­an­walt­schaft eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung ein­ge­bracht, in der er um eine Über­prü­fung von Aus­sa­gen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ersucht, die Fred Dus­wald in einem „Aula“-Beitrag unter dem bezeich­nen­den Titel „Maut­hau­sen-Befrei­te als Mas­sen­mör­der“ auf­ge­stellt hat.

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Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen, Sowje­ti­sche Kriegs­ge­fan­ge­ne vor der Bara­cke. Für Dus­wald „Mas­sen­mör­der”?

Die Staats­an­walt­schaft Graz hat das Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen Fred Dus­wald, Alter Herr der extrem rech­ten Münch­ner Bur­schen­schaft „Danu­bia“, im Dezem­ber 2015 ein­ge­stellt und Dus­wald auf des­sen Ver­lan­gen eine aus­führ­li­che, aber skan­da­lö­se Begrün­dung für die Ein­stel­lung geliefert.

Erst vor weni­gen Tagen hat Jus­tiz­mi­nis­ter Wolf­gang Brand­stet­ter bei einer Dis­kus­si­ons­ver­an­stal­tung über die Rol­le der Jus­tiz im Natio­nal­so­zia­lis­mus ernst­haf­te Kri­tik an ihrer Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung geübt: „Aus der Außen­sicht als Straf­rechts­pro­fes­sor konn­te er in den 1980er‑, 1990er- und 2000er-Jah­ren kei­ne Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung beob­ach­ten, sag­te der Minis­ter.“ (derstandard.at, 20.1.16)

Jetzt hat Brand­stet­ter die Mög­lich­keit, in der Ant­wort auf Walsers par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge dar­zu­le­gen, inwie­weit die Ein­stel­lungs­be­grün­dung der Staats­an­walt­schaft Graz auch nur einen Fun­ken an his­to­ri­scher Sen­si­bi­li­tät bzw. Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung ent­hal­ten soll.

So stellt die Gra­zer Staats­an­walt­schaft die haar­sträu­ben­de Behaup­tung auf, es sei „nach­voll­zieh­bar, dass die Frei­las­sung meh­re­rer tau­send Men­schen aus dem Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Maut­hau­sen eine Beläs­ti­gung für die betrof­fe­nen Gebie­te Öster­reichs dar­stell­te“.

Die Befrei­ung (nicht: „Frei­las­sung“!) der KZ-Insas­sen war nach­voll­zieh­bar eine Beläs­ti­gung der betrof­fe­nen Gebie­te Öster­reichs? Hat die Staats­an­walt­schaft Graz, die die­sen Satz zu ver­ant­wor­ten hat, schon irgend­wann ein­mal etwas von der „Mühl­viert­ler Hasen­jagd“ gehört, wo weni­ge Mona­te vor der Befrei­ung Hun­der­te Häft­lin­ge, die aus dem KZ aus­ge­bro­chen waren, von SS, ande­ren NS-Ver­bän­den und Zivil­be­völ­ke­rung gejagt und ermor­det wurden?


Gedenk­stein für die Opfer der „Mühl­viert­ler Hasen­jagd” und deren Hel­fer in Ried in der Ried­mark. In der Mühl­viert­ler Hasen­jagd gelang es 419 Häft­lin­gen, das Lage­r­are­al zu ver­las­sen. Vie­le der aus­ge­hun­ger­ten Flücht­lin­ge bra­chen jedoch bereits kurz nach der Mau­er erschöpft im Schnee zusam­men oder star­ben im Kugel­ha­gel der Maschi­nen­ge­weh­re. Alle, die nicht in die Wäl­der ent­kom­men konn­ten, und 75 im Block zurück­ge­blie­be­ne Kran­ke wur­den noch in der­sel­ben Nacht exe­ku­tiert. Nur von elf sowje­ti­schen Offi­zie­ren ist bekannt, dass sie die Men­schen­jagd über­leb­ten. ; Bild­rech­te: Andre­as Maislinger

In der Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft fin­den sich noch ande­re atem­be­rau­ben­de Sät­ze, etwa die zynisch anmu­ten­de Fest­stel­lung, dass Häft­lin­ge des KZ Maut­hau­sen nicht unter den Schutz­be­reich der im § 283 StGB (Ver­het­zung) erfass­ten Grup­pen fal­len wür­den. Über­setzt: Gegen KZ-Häft­lin­ge darf man ruhig hetzen?

Die par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge von Harald Wal­ser ist abso­lut lesen­wert; Sie ent­hält außer­dem ein Fak­si­mi­lie des Bei­trags von Fred Dus­wald und die voll­stän­di­ge Begrün­dung der Staats­an­walt­schaft Graz für die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen Duswald.

Der ORF berich­te­te in der ZIB 2 vom 5.2.2016 über die­ses The­ma. Stoppt die Rech­ten berich­te­te zu dem rechts­extre­men Bur­schen­schaf­ter Fred Dus­wald hier.

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