Südweststeiermark-Graz: Neonazi-Körper als „Propagandafläche“
Eineinhalb Stunden brauchte das Grazer Straflandesgericht am 28. Oktober allein dafür, dem Angeklagten seine Verstöße gegen das Verbotsgesetz vorzuhalten. Ein 50-jährige Unternehmer aus der Südweststeiermark hatte über Jahre hinweg in erheblichem Ausmaß NS-Propaganda verbreitet, Hitlergruß und NS-Parolen präsentiert, einschlägige Devotionalien gesammelt. Seine zahlreichen Nazi-Tattoos veranlassten den Richter zur Bemerkung: „Ihr ganzer Körper ist eine einzige Propagandafläche.“
Der Steirer hatte selbst eine WhatsApp-Gruppe mit 75 Mitgliedern gegründet und dort unzählige NS-Bilder verschickt – darunter ein aus Gewehrpatronen geformtes Hakenkreuz. In seiner Firma zeigte er vor anderen den Hitlergruß und brüllte eine NS-Parole. In einem weiteren Video sang er mit nacktem Oberkörper ein Nazilied. Auf seinem Rücken prangten großflächig „Ehre“ und „Treue“, eine Anspielung auf die SS-Parole „Unsere Ehre heißt Treue“. Am Unterschenkel trug er „Eighty-Eight“, also den einschlägigen Zahlencode 88 für „Heil Hitler“.
Bei einer Hausdurchsuchung Ende 2024 kam noch mehr zum Vorschein: ein Dolch mit Hakenkreuz, Hitler-Weinflaschen, „Mein Kampf“ und weiterer NS-Plunder. Die Gegenstände befanden sich in einem versperrten Raum gemeinsam mit seinen legalen Waffen. In einem Chat hatte der Angeklagte auf die Bezeichnung „Nazi“ mit „Ich stehe dazu“ geantwortet. Vor Gericht bekannte er sich zu den Verbotsgesetz-Vorwürfen schuldig und erklärte, inzwischen ausgestiegen zu sein. Dieser „Ausstieg“ begann allerdings erst, nachdem die Polizei bei ihm angeklopft hatte.
Zusätzlich war der Mann wegen Verhetzung angeklagt. Er hatte unter anderem einen Cartoon mit einem bewaffneten „Abschiebehelfer“ sowie LGBTIQ-feindliche Karikaturen verbreitet. In diesem Punkt erfolgte ein Freispruch.
Einen Schuldspruch gab es nach dem Verbotsgesetz. Der Angeklagte war bereits zweimal verurteilt worden und hatte dafür insgesamt neun Monate bedingte Freiheitsstrafe erhalten. Nun kamen als Zusatzstrafe weitere sieben Monate bedingt sowie eine Geldstrafe dazu – in welcher Höhe, geht aus dem Artikel der „Kleinen Zeitung“ (28.10.26) nicht hervor. Dass der Steirer trotz Vorstrafen, jahrelanger NS-Propaganda, Hitlergruß, einschlägiger Tätowierungen und umfangreicher NS-Sammlung erneut mit einer bedingten Freiheitsstrafe davonkam, ist zumindest nach der Lektüre des Artikels nicht nachvollziehbar. Auch nicht, warum das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Wien: Dachau und Mauthausen waren angeblich nur „Orte“
Queere Menschen sollten nach Syrien oder in die Ukraine, in die „Klapse“ – oder gleich nach Mauthausen und Dachau: Wegen dieses Facebook-Kommentars stand ein neunfach vorbestrafter 34-Jähriger am 27. Oktober am Landesgericht Wien wegen Verhetzung vor Gericht. Den Bezug zu den nationalsozialistischen Konzentrationslagern wollte er allerdings nicht erkennen.
Der Österreicher hatte am 15. Juni unter einem Facebook-Posting der KPÖ Wien über queere Menschen geschrieben, in Syrien und der Ukraine sei genug Platz frei geworden, ebenso in psychiatrischen Einrichtungen. Alternativ könnten sich Queere „mauthausen oder dachau“ mieten, sie sollten aber „die Menschen die normal sind in Ruhe“ lassen. Das bescherte dem Mann eine Anklage nach dem Verhetzungsparagrafen.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte lautstark, er habe die beiden Konzentrationslager gar nicht gemeint. Dachau sei ihm eingefallen, weil er damals nach „sechs oder sieben Bier“ in Bayern gewesen sei, Mauthausen eben als weiterer Ort: „Ich habe nix von einem KZ geschrieben!“ Seine Abwertung queerer Menschen relativierte er mit der wenig überzeugenden Ausrede, eine Verwandte seiner Lebensgefährtin sei homosexuell. Veranstaltungen wie die Pride Week würden ihn jedoch stören.
Der Richter stellte klar, dass sich die Passage auf die ehemaligen Konzentrationslager bezogen habe und auch die Formulierung, queere Menschen in der „Klapse“ unterbringen zu wollen, sei herabwürdigend. Der Mann wurde zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Er meldete sofort Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.
(Quelle: derstandard.at, 27.10.26)
Wilhelmsburg/NÖ: Platzverbot für FPÖ-Menschenrechtssprecher und eine Ironie
Einen solchen Platzverweis bekommt ein Politiker eher selten: Der Fußballverein ASK Peham Wilhelmsburg hat dem FPÖ-Landtagsabgeordneten und Wilhelmsburger Stadtrat Christian Brenner Hausverbot auf seiner Sportanlage erteilt. Drei Spieler werfen ihm vor, sie am Abend des 24. Oktober in einem Lokal mehrfach rassistisch und wegen einer ihnen zugeschriebenen Religion beleidigt zu haben. Anlass soll ein von den Spielern gewünschtes serbisches Lied gewesen sein.
Der Verein veröffentlichte die Vorwürfe in den sozialen Medien am 1. November und erklärte, ein anwesender Kellner habe die Schilderungen der Spieler bestätigt. Welche konkreten Worte gefallen sein sollen, teilte der ASK nicht mit. Der Vorstand stellte sich jedoch geschlossen hinter die Betroffenen: „Niemand darf wegen seiner Herkunft, Sprache oder Religion beleidigt, herabgewürdigt oder ausgegrenzt werden.“ Gerade von einem Sozialstadtrat erwarte man Respekt und Bewusstsein für dessen Vorbildwirkung. Die Konsequenz: Brenner dürfe die Sportanlage nicht mehr betreten. Unter der Stellungnahme des Vereins fielen die Kommentare fast durchgehend zustimmend aus. Viele lobten die klare Haltung gegen Rassismus.
Der Vorgang entbehrt nicht einer gewissen Ironie – in mehrfacher Hinsicht. Der FPÖ-Politiker sitzt seit Juli 2025 im niederösterreichischen Landtag und ist dort ausgerechnet Sprecher seiner Fraktion für Menschenrechte und Jugend. In Wilhelmsburg verantwortet er als Stadtrat die Bereiche Soziales, Gesundheit und Gemeindewohnbau.
Erst im Februar hatte sich Brenner nach einem mutmaßlich diskriminierenden Vorfall des damaligen SPÖ-Vizebürgermeisters von Wilhelmsburg demonstrativ als Mahner betätigt: „Wer mit dem Finger ständig auf andere zeigt, sollte besonders darauf achten, selbst Maß zu halten und die richtige Wortwahl zu finden. Auch in geselligen Momenten und vor allem bei öffentlichen Feiern trägt ein Mandatar Verantwortung für sein Auftreten und hat eine Vorbildwirkung für die Bevölkerung und Jugend.“ (ots.at, 25.2.26) Der SPÖ-Vizebürgermeister hat die Konsequenzen gezogen und ist zurückgetreten. Bei Brenner steht dieser Schritt noch aus.
Köttmannsdorf/K: Hakenkreuz in den Fußballrasen gefahren
Unbekannte haben in der Nacht auf den Nationalfeiertag den Fußballplatz des Askö Köttmannsdorf verwüstet und dabei ein Hakenkreuz im Rasen hinterlassen. Die Täter dürften mit Fahrzeugen über das Spielfeld gefahren sein und tiefe Spuren gezogen haben. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung; wegen des Hakenkreuzes wurde zusätzlich der Verfassungsschutz eingeschaltet und ein möglicher Verstoß gegen das Verbotsgesetz geprüft.
(Quelle: kleinezeitung.at, 27.10.26)
Feldkirch/V: In der Schweiz ausgesperrt, in Vorarlberg unbehelligt
In der Schweiz durfte Martin Sellner nicht auftreten, in Deutschland wurde eine Veranstaltung aufgelöst. Im benachbarten Vorarlberg konnten dagegen rund 100 Rechtsextreme offenbar stundenlang ungestört zusammenkommen. Erst zwei Jahre später wurde öffentlich bekannt, dass die von der Schweizer neonazistischen „Jungen Tat“ organisierte „Remigrationslesung“ im Oktober 2024 in der Braugaststätte Löwen Tisis in Feldkirch stattgefunden hatte.
Die Schweizer Behörden hatten Sellner zuvor mit einem Einreiseverbot belegt. Als er am 19. Oktober über Konstanz dennoch in die Schweiz gelangen wollte, wurde er abgefangen. Die „Junge Tat“ verkaufte die Aktion später selbst als Ablenkungsmanöver: „Pardon, wir haben gewonnen. Die Ablenkung in Kreuzlingen hat perfekt funktioniert.“ Tatsächlich fand die Veranstaltung schließlich wenige Kilometer weiter auf österreichischem Boden statt. Laut Eigenangabe seien es rund 100 Personen gewesen, die im Bräugasthof bei Sellners Votrag waren. Als weiterer Redner trat der deutsche Identitären-Kader Vincenzo Richter auf. Die „Junge Tat“ veröffentlichte damals ein Video von der Veranstaltung – ohne den genauen Ort zu nennen.
Dass dieses Treffen überhaupt öffentlich bekannt wurde, ist ausgerechnet einem T-Shirt Sellners zu verdanken. Darauf trug er das Logo des Computerspiels „Overwatch“, das dem in Österreich verbotenen Lambda-Symbol der Identitären stark ähnelt. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch verhängte deshalb 1.500 Euro Geldstrafe. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg bestätigte die Entscheidung und schrieb weitere 300 Euro Verfahrenskosten vor: Im konkreten Kontext habe das Zeichen die Zugehörigkeit zur Identitären Bewegung vermittelt. Eine Revision wurde zugelassen. Wer Anzeige erstattet hatte, ist unklar.
Immerhin liefert Vorarlberg nebenbei Anschauungsunterricht für das Innenministerium und die Wiener Polizei, die nunmehr seit geraumer Zeit im neuen Identitären-Logo keinen Verstoß gegen das Symbole-Gesetz sehen wollen. Die Polizei erstattete nach Wiener Identitären-Aufmärschen das offen gezeigte, leicht veränderte Lambda keine Anzeigen, Karner sieht keine Notwendigkeit, das Gesetz durch eine Verordnung anzupassen. Aber auch das bestehende Gesetz erfasst ausdrücklich auch grafisch veränderte Darstellungen verbotener Symbole. Die Absurdität der Wiener Praxis zeigt sich jedoch noch viel mehr darin, dass Sellner sein T-Shirt mit dem Overwatch-Logo 2024 bei der Sommerdemo in Wien ohne jegliche rechtliche Konsequenzen tragen konnte, wie der „Standard“ (2.11.26) aufdeckte.
Die Vorarlberger Behörden zeigen nun, dass eine andere Vollzugspraxis möglich ist. Während in Wien schon das geringfügig veränderte Original-Lambda aus dem Anwendungsbereich herausdefiniert wird, reichte in Feldkirch ein Imitat im passenden identitären Umfeld für eine Strafe.
Weniger konsequent wirkt hingegen der Umgang mit der Veranstaltung selbst. Der Betreiber der Braugaststätte soll nach Angaben des Eigentümers nicht gewusst haben, wer sich eingemietet hatte. Offen bleibt, was Polizei und Staatsschutz wussten: Stand das Treffen unter Beobachtung? Wie konnten rund 100 Rechtsextreme aus der Schweiz zu einer zehnstündigen Veranstaltung anreisen, nachdem Behörden im direkten Nachbarland Sellners Auftritt verhindern wollten? Die Landespolizeidirektion ließ entsprechende Fragen unter Verweis auf taktische und datenschutzrechtliche Gründe unbeantwortet.
Die Vorarlberger SPÖ will den Rechtsausschuss einberufen, die Grüne Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli hat dazu eine parlamentarische Anfrage eingebracht mit der Kernfrage: Wie kann es sein, dass Vorarlberg zum Ausweichort („safe haven“) wird, wenn Rechtsextreme wenige Kilometer weiter an der Schweizer Grenze gestoppt werden?
(Quellen: eigene Recherchen, neue.at, 27.10.26; vorarlberg.orf.at, 27.10.26; vn.at, 29.10.26)
Innsbruck: Nicht gemeldeter Hitlergruß: Kommandant freigesprochen
Ein Bundesheerkommandant, der einen mutmaßlichen Hitlergruß eines Rekruten nicht bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, ist am 28. Oktober am Landesgericht Innsbruck vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Im September 2025 war der Offizier in derselben Sache noch schuldig gesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung jedoch auf und verwies das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung zurück.
Dem Kommandanten war ursprünglich vorgeworfen worden, Verdachtsmomente gegen einen Untergebenen nicht weitergeleitet zu haben. Neben einem Fall von NS-Wiederbetätigung ging es auch um die Genehmigung eines längeren Sonderurlaubs. Wegen des Hitlergruß-Vorwurfs hatte der Offizier zwar intern nachgeforscht, fand nach eigenen Angaben jedoch niemanden, der den Gruß tatsächlich gesehen hatte. Eine Anzeige erstattete er daraufhin nicht, beim Bundesheer blieb es bei einem internen Disziplinarverfahren.
Im zweiten Prozess folgte das Gericht im Wesentlichen der Verteidigung: Ein Bundesheerbeamter habe – anders als etwa ein Polizist – keine Pflicht, jede Wahrnehmung mit möglichem strafrechtlichem Hintergrund bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Aus dem zunächst wegen Amtsmissbrauchs verurteilten Kommandanten wurde damit im zweiten Anlauf ein – nicht rechtskräftig –Freigesprochener.
(Quelle: tirol.orf.at, 28.10.26)
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